Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht SachbearbeiterIn Telefon Fax Email Ort, Datum Stadtmagistrat Gewerbe- und Betriebsanlagen Mag. Christian Egger +43 (0) 512/5360-3204 +43 (0) 512/5360-1729 [email protected] Innsbruck, 19.09.2016 ZI. MagIbk/2254/GBA-BAV-BAG/1 (ECH) Sparkassenplatz 1 Tiroler Sparkasse Bank AG Betriebsanlagengenehmigung Kundmachung Die Tiroler Sparkasse Bank AG, Sparkassenplatz 1, 6020 Innsbruck, hat um die gewerberechtliche Genehmigung für den Betrieb einer Tiefgarage am Standort Sparkassenplatz 1 angesucht. Über dieses Ansuchen wird auf Grund des § 356 Gewerbeordnung 1994 der Augenschein und die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBI. 1991/51 i.d.g.F. für Dienstag, den 18.10.2016 anberaumt. Die Amtsabordnung tritt um 14:30 Uhr in 6020 Innsbruck, Sparkassenplatz 1, zusammen. Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstage beim Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Anlagenrecht Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, Zimmer 4140, von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf. Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um telefonische Vereinbarung eines Termins (Tel. 0512/5360/4140) gebeten. Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die mündliche Verhandlung an Ort und Stelle statt. Für die Bürgermeisterin Mag. Egger e.h. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Auinger Ergeht an: A) die Amtssachverständigen 1. 2. 3. 4. den gewerbetechnischen Sachverständigen, Herrn Kriechhammer, hier, per E-Mail die Bau- und Feuerpolizei, z.H. Herrn Schranz, per E-Mail: post.baupolizei die Magistratsabteilung V, Gesundheitswesen, hier, per E-Mail: post.gesundheitswesen das Arbeitsinspektorat Innsbruck, zu Zl. 051-572/2-14/16, z.H. Herrn DI Rene Mariacher, per E-Mail: [email protected] B) die Nachbarn und sonstigen Beteiligten 5. die Magistratsabteilung I, Allgemeine Servicestelle, hier, mit dem Ersuchen, beiliegende Kundmachung im Gegenstandsobjekt (Sparkassenplatz 1) sowie in den Objekten Sparkassenplatz 2, 3, 4, 5 Maria-Theresien-Straße 23, 27 Erlerstraße 6, 8, 9, 11 sowie Wilhelm-Greil-Straße 5, 7, 8, 9, 10 anzuschlagen und den Anschlag anher bekanntzugeben. C) den Genehmigungswerber: Tiroler Sparkasse Bank AG Sparkassenplatz 1 6020 Innsbruck unter Beifügung der Stellungnahmen des gewerbetechnischen Sachverständigen und des Arbeitsinspektorates sowie per Mail an Herrn Ing. Johann Mayr [email protected], unter Beifügung der Stellungnahmen des gewerbetechnischen Sachverständigen und des Arbeitsinspektorates Es wird darauf hingewiesen, dass § 89 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht, dass bei Bestehen eines gemäß § 40 Arbeitsverfassungsgesetz zu bildenden Betriebsrates dieser vom Verhandlungsbeginn unverzüglich zu verständigen ist. Seite 2 von 3
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