Sparkassenplatz 1 Tiroler Sparkasse Bank AG

Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
SachbearbeiterIn
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Gewerbe- und Betriebsanlagen
Mag. Christian Egger
+43 (0) 512/5360-3204
+43 (0) 512/5360-1729
[email protected]
Innsbruck, 19.09.2016
ZI. MagIbk/2254/GBA-BAV-BAG/1 (ECH)
Sparkassenplatz 1
Tiroler Sparkasse Bank AG
Betriebsanlagengenehmigung
Kundmachung
Die Tiroler Sparkasse Bank AG, Sparkassenplatz 1, 6020 Innsbruck, hat um die
gewerberechtliche Genehmigung für den Betrieb einer Tiefgarage am Standort
Sparkassenplatz 1 angesucht.
Über dieses Ansuchen wird auf Grund des § 356 Gewerbeordnung 1994 der Augenschein und
die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBI. 1991/51 i.d.g.F. für
Dienstag, den 18.10.2016
anberaumt.
Die Amtsabordnung tritt um 14:30 Uhr in 6020 Innsbruck, Sparkassenplatz 1, zusammen.
Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur
Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen
und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie
nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde
oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstage beim Amt für Bau-, Wasser-,
Gewerbe- und Anlagenrecht Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße
1, 4. Stock, Zimmer 4140, von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf.
Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um
telefonische Vereinbarung eines Termins (Tel. 0512/5360/4140) gebeten.
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte
Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die mündliche Verhandlung
an Ort und Stelle statt.
Für die Bürgermeisterin
Mag. Egger e.h.
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Auinger
Ergeht an:
A) die Amtssachverständigen
1.
2.
3.
4.
den gewerbetechnischen Sachverständigen, Herrn Kriechhammer, hier, per E-Mail
die Bau- und Feuerpolizei, z.H. Herrn Schranz, per E-Mail: post.baupolizei
die Magistratsabteilung V, Gesundheitswesen, hier, per E-Mail: post.gesundheitswesen
das Arbeitsinspektorat Innsbruck, zu Zl. 051-572/2-14/16, z.H. Herrn DI Rene Mariacher,
per E-Mail: [email protected]
B) die Nachbarn und sonstigen Beteiligten
5. die Magistratsabteilung I, Allgemeine Servicestelle, hier, mit dem Ersuchen, beiliegende
Kundmachung im Gegenstandsobjekt (Sparkassenplatz 1) sowie in den Objekten
Sparkassenplatz 2, 3, 4, 5 Maria-Theresien-Straße 23, 27 Erlerstraße 6, 8, 9, 11 sowie
Wilhelm-Greil-Straße 5, 7, 8, 9, 10 anzuschlagen und den Anschlag anher
bekanntzugeben.
C) den Genehmigungswerber:
Tiroler Sparkasse Bank AG
Sparkassenplatz 1
6020 Innsbruck
unter Beifügung der Stellungnahmen des
gewerbetechnischen Sachverständigen und des
Arbeitsinspektorates
sowie per Mail an Herrn Ing. Johann Mayr
[email protected], unter Beifügung
der Stellungnahmen des gewerbetechnischen
Sachverständigen und des Arbeitsinspektorates
Es wird darauf hingewiesen, dass § 89 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht, dass bei
Bestehen eines gemäß § 40 Arbeitsverfassungsgesetz zu bildenden Betriebsrates dieser vom
Verhandlungsbeginn unverzüglich zu verständigen ist.
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