a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den

nach: § 12 VOL/A (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Stand April 2016
a)
a1)
Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote
einzureichen sind:
Stelle, die zur Angebotsabgabe auffordert:
Region Hannover Team Zentrale Submissionen -30.02-,
Hildesheimer Str. 20,
30169 Hannover,
Tel.: +49(511)61623/-281/-445/-315,
Fax: 0511/61621040,
eMail: [email protected],
Internet: www.ausschreibungen-hannover.de
a2)
Stelle, die den Zuschlag erteilt: Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
PLZ Ort:
Telefon:
Fax:
eMail:
a3)
Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Schriftliche Angebote sind einzureichen bei:
Offizielle Bezeichnung:
Region Hannover Postanschrift:
Hildesheimer Str. 20 PLZ Ort:
30169 Hannover Telefon:
+49 511/61623314/-315/-557 Fax:
+49 511/61621040 eMail:
[email protected] b)
Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A.
Vergabenummer: 30.02-2016/0294
c)
Form, in der die Angebote einzureichen sind:
- schriftlich
Weitere Informationen zur Angebotsabgabe: siehe i).
d)
Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):
Lieferung von Auftausalz
Lieferleistung
Umfang der Leistung:
Lieferung von ca. 2.300 t Auftausalz für den
Straßenwinterdienst 2016/2017
Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):
Gebiet der Region Hannover
Zusatz:
Die Lieferung der ausgeschriebenen Mengen hat mit Gliederzügen (Maschinenwagen
und Anhänger,Seitwärtskipper) unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, nach
Abruf durch die jeweilige Straßenmeisterei zu erfolgen. Der Abruf erfolgt nur nach Bedarf.
Das Salzsilo im Bereich Neustadt ist mit Silofahrzeugen zu befüllen.
Region Hannover Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
e)
Aufteilung in Lose: Nein.
f)
Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
g)
Ausführungsfrist: Beginn: Datum: 01.11.2016, Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: Datum:
31.03.2017
Weitere Fristen: Formular optimiert für die eVergabe über http://www.bi-medien.de Ihr Partner für Ausschreibung und Vergabe
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h)
Anforderung der Vergabeunterlagen: 23.09.2016 bis 10.10.2016
Vergabeunterlagen in Papierform sind erhältlich bei:
bi medien GmbH, Postfach 3407, 24033 Kiel, Tel.: 0431/53592-89, Fax: 0431/5359239, eMail: [email protected], Internet: www.bi-medien.de
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Download der Vergabeunterlagen sind im Internet unter https://service.bi-online.de/TenderDocuments/D426341887 zu finden.Wer sich die Vergabeunterlagen zu dieser
Auftragsvergabe nicht über den offiziellen Weg, der Registrierung unter www.bi-medien.de - Zugriff unter Angabe
des oben genannten bi-Ident-Codes oder der Abforderung in Papierform bei bi medien GmbH, Postfach 3407,
24033 Kiel, Tel.: 0431/5359289, Fax: 0431/5359239, eMail: [email protected], Internet: www.bi-medien.de
anfordert, wird von uns zu diesem Verfahren nicht zugelassen.
Vergabeunterlagen können eingesehen werden bei:
Offizielle Bezeichnung:
Region Hannover
Postanschrift:
Hildesheimer Str. 20
PLZ Ort:
30169 Hannover
Telefon:
+49 511/61623314/-315/-445 i)
Angebots- und Bindefrist:
Angebote können abgegeben werden bis: 10.10.2016, 11:00 Uhr
Abgabe der Angebote:
- Angebote sind einzureichen oder abzugeben bei: a3)
Bindefrist der Angebote: 28.10.2016.
j)
Geforderte Sicherheitsleistungen:
k)
Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen.
l)
Nachweise zur Eignung:
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter nach § 6 Nr. 3 VOL/A Unterlagen und Angaben vorzulegen.
Folgende Eigenerklärungen sind vorzulegen:
- Erklärung zum NTVergG
- Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind
- das für die Lieferung/Leistung vorgesehene Personal
Erklärung, dass bei Ausführung des Auftrages das in den Vergabeunterlagen geforderte, nach einem für
allgemein verbindlich erklärten oder repräsentativen Tarifvertrag oder durch Rechtsverordnung festgelegte
Mindestentgelt an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt wird (§ 4 NTVergG);
Erklärung, dass bei Ausführung des Auftrages ein Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde (brutto) an die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlt wird (§ 5 NTVergG);
Nachweise über die Einhaltung geforderter Kriterien einer umweltverträglichen Beschaffung gemäß § 10
NTVergG.
Nachweiserbringung über vorgegebene soziale Kriterien gemäß § 11 NTVergG (sofern mehr als 20
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt).
Das Formblatt -Eigenerklärungen zur Eignung- ist erhältlich: Liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Präqualifikation geführt werden, zugelassene Präqualifikationsstellen:
- PQ VOB
- PQ VOL
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m)
Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform: 16.30 Euro.
Zahlungsweise:
Lastschrifteinzugsermächtigung zu Gunsten der bi medien GmbH, Banküberweisung
Bankverbindung:
Empfänger: bi medien GmbH, Konto-Nr.: 258951, BLZ: 21290016, Geldinstitut: Volksbank Raiffeisenbank eG, IBAN: DE74212900160000258951, BIC: GENODEF1NMS
Verw.-zweck: Vergabeunterlagen D426341887
Bei fehlendem Verwendungszweck auf der Überweisung ist die Zahlung nicht zuordenbar und die Unterlagen
können nicht versendet werden. Die Vergabeunterlagen werden nur bei Vorliegen des Nachweises über die
Zahlung versendet. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Zur Beachtung: Für Bewerber aus dem Ausland
jeweils zzgl. Auslandsporto.
n)
Zuschlagskriterien:
-Preis 100% -
Weitere Informationen:
Die Lieferung der ausgeschriebenen Mengen hat mit Gliederzügen (Maschinenwagen
und Anhänger,Seitwärtskipper) unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, nach
Abruf durch die jeweilige Straßenmeisterei zu erfolgen. Der Abruf erfolgt nur nach Bedarf.
Das Salzsilo im Bereich Neustadt ist mit Silofahrzeugen zu befüllen.
Werden die ausgeschriebenen Mengen nicht bis zum 31.03.2017 vollständig abgenommen,
so besteht keine Verpflichtung zur Abnahme der Restmenge
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