Vollmacht nach§ 141 Abs. 3 ZPO www.stolpe

In dem Rechtsstreit:
wegen:
Gericht:
Aktenzeichen des Gerichts:
Vollmacht nach§ 141 Abs. 3 ZPO
Hiermit bevollmächtige ich/wir die Rechtsanwälte der Kanzlei STOLPE RECHTSANWÄLTE, jeden
Rechtsanwalt auch einzeln, mich/uns in dem o.g. Verfahren nach § 141 Abs. 3 ZPO zu vertreten.
Die Vollmacht gilt für alle Termine.
Der Bevollmächtigte ist zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage sowie zur Abgabe der
gebotenen Erklärungen. Insbesondere wird er hiermit zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt,
wobei es ihm ausdrücklich freigestellt ist zu entscheiden, ob er einen Vergleich widerruflich oder
unwiderruflich abschließt.
______________________________
______________________________
(Ort, Datum)
(Unterschrift Auftraggeber/Mandant)
Leipzig:
Karl-Liebknecht-Str. 91
04275 Leipzig
Telefon: 0341 / 3 08 28 28
Telefax: 0341 / 3 08 28 39
Chemnitz:
Eckstr. 1 (Ecke Müllerstraße)
09113 Chemnitz
Telefon: 0371 / 72 00 72 00
Telefax: 0371 / 72 00 72 09
www.stolpe-rechtsanwaelte.de
Borna:
Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 1
04552 Borna
Telefon: 03433 / 20 00 01
Telefax: 03433 / 21 90 26