Ratifizierung und Inkrafttreten des Pariser Abkommens UN National EU UN Wie verläuft die Ratifizierung in Deutschland? Wie verläuft die Ratifizierung auf EU-Ebene? Wann tritt das Abkommen von Paris in Kraft? Mi 1. Lesung im Bundestag Do 2. und 3. Lesung im Bundestag Fr Lesung im Bundesrat Gesetz geht zur Unterschrift an Bundespräsident Gauck Gesetz erscheint im Bundesgesetzblatt (Gesetz tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, der im Gesetz selbst genannt ist) Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde gemeinsam mit der EU Bislang vorgesehenes Verfahren: gemeinsame und gleichzeitige Ratifizierung von der EU + allen 28 Mitgliedstaaten (Art. 218 Absatz 6 AEUV) Stufe 1: Nationale Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten und EU-Ratifizierung durch das EP und den Umweltrat Stufe 2: Gleichzeitige Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden von der EU + 28 Mitgliedstaaten bei den VN Alternative (um bei der konstituierenden Sitzung als EU dabei zu sein) Stufe 1: EU fasst gemeinsam einen Beschluss und ratifiziert durch das EP und den Umweltrat Stufe 2: die EU und alle Mitgliedstaaten, die bereits ratifiziert haben, hinterlegen Urkunde bei den VN (die anderen reichen nach) Mind. 55 Staaten, die zusammen mind. 55% aller weltweiten CO2-Emissionen ausstoßen, müssen das Abkommen ratifiziert haben. 30 Tage, bis zum Inkrafttreten des Paris-Abkommens Ordentliche Konstituierende Sitzung => erste Vertragsstaatenkonferenz unter dem neuen Abkommen Ziel: COP 22 in Marrakesch, dafür müssten Urkunden bis spätestens 7. Oktober hinterlegt werden Stand: 22.09.2016
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