Ratifizierung und Inkrafttreten des Pariser Abkommens

Ratifizierung und Inkrafttreten des Pariser Abkommens
UN
National
EU
UN
Wie verläuft die Ratifizierung
in Deutschland?
Wie verläuft die Ratifizierung
auf EU-Ebene?
Wann tritt das Abkommen
von Paris in Kraft?
Mi
1. Lesung im Bundestag
Do
2. und 3. Lesung im Bundestag
Fr
Lesung im Bundesrat
Gesetz geht zur Unterschrift an
Bundespräsident Gauck
Gesetz erscheint im Bundesgesetzblatt
(Gesetz tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, der
im Gesetz selbst genannt ist)
Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde
gemeinsam mit der EU
Bislang vorgesehenes Verfahren:
gemeinsame und gleichzeitige Ratifizierung
von der EU + allen 28 Mitgliedstaaten (Art.
218 Absatz 6 AEUV)
Stufe 1: Nationale Ratifizierung durch alle
EU-Mitgliedstaaten und EU-Ratifizierung
durch das EP und den Umweltrat
Stufe 2: Gleichzeitige Hinterlegung der
Ratifizierungsurkunden von der EU + 28
Mitgliedstaaten bei den VN
Alternative (um bei der konstituierenden
Sitzung als EU dabei zu sein)
Stufe 1: EU fasst gemeinsam einen
Beschluss und ratifiziert durch das EP und
den Umweltrat
Stufe 2: die EU und alle Mitgliedstaaten, die
bereits ratifiziert haben, hinterlegen
Urkunde bei den VN (die anderen reichen
nach)
Mind. 55 Staaten, die zusammen mind.
55% aller weltweiten CO2-Emissionen
ausstoßen, müssen das Abkommen
ratifiziert haben.
30 Tage, bis zum Inkrafttreten
des Paris-Abkommens
Ordentliche Konstituierende Sitzung =>
erste Vertragsstaatenkonferenz unter
dem neuen Abkommen
Ziel: COP 22 in Marrakesch, dafür
müssten Urkunden bis spätestens 7.
Oktober hinterlegt werden
Stand: 22.09.2016