Rechtswissenschaftliches Institut Universität Zürich Rechtswissenschaftliches Institut Lehrstuhl von der Crone Rämistrasse 74/3 CH-8001 Zürich Telefon +41 44 634 48 71 Telefax +41 44 634 43 97 www.rwi.uzh.ch/vdc Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone Ordinarius Übungen im Obligationenrecht Allgemeiner Teil I HS 2016 I. Einleitung Parallel zur Vorlesung OR AT I werden im HS 2016 die Übungen im OR AT angeboten. Sowohl die Vorlesung als auch die Übungen sind Pflichtmodule. In den Übungen wird der in der Vorlesung vermittelte Stoff mit Hilfe von zu bearbeitenden Fragestellungen vertieft. In Anbetracht der engen Verbindung zwischen der Vorlesung und den Übungen ist der Besuch der Vorlesung von Vorteil. Zusätzliche Hilfe bietet das vorgängige Konsultieren eines Lehrbuches sowie das Studium der Internetplattform Rechteck. Die Übungen im OR AT finden jeweils am Freitag von 14:00-14:45 Uhr bzw. 15:00-15:45 Uhr statt. Die Übungen beginnen in der zweiten Semesterwoche, d.h. am Freitag, 30. September 2016. Es besteht keine formelle Präsenzpflicht; ein Besuch der Übungen wird jedoch zur optimalen Prüfungsvorbereitung empfohlen. Im Rahmen der Fallbearbeitung im OR AT erhalten die Studierenden die Möglichkeit, anhand der schriftlichen Lösung von fünf Fällen den Leistungsnachweis für das Modul «Juristische Arbeitstechnik und Methodenlehre» zu erwerben. II. Anmeldung Für die Anrechnung als Übung im Rahmen des Pflichtmoduls «Privatrecht I» ist keine Anmeldung erforderlich. Für die Anrechnung als Fallbearbeitung erfolgt die Anmeldung über das ELearning System OLAT (AAI Login). Anmelden können sich Studierende, die das Modul «Juristische Arbeitstechnik und Methodenlehre» als Pflichtmodul absolvieren müssen. Die Fallbearbeitung gilt als Leistungsnachweis für das Modul «Juristische Arbeitstechnik und Methodenlehre». Sie kann nicht als eigenständige Fallbearbeitung (3 ECTS) an den Studienabschluss angerechnet werden. Die Anmeldefrist dauert vom Mittwoch, 21. September 2016 (17:00 Uhr), bis Mittwoch, 28. September 2016 (23:59 Uhr). Seite 1/2 Rechtswissenschaftliches Institut Die Teilnehmerzahl für die Fallbearbeitung im OR AT ist auf 300 Studierende beschränkt. Es gilt das «first come, first served»-Prinzip. Die Zulassung zur Fallbearbeitung wird erst durch die Bestätigung der Gruppeneinteilung im E-Learning System OLAT definitiv. Studierenden, welche nicht zur Fallbearbeitung zugelassen werden, steht der Besuch der Übungsveranstaltungen dennoch offen und wird empfohlen. III. Fallbearbeitung im OR AT Die Fälle werden jeweils auf dem Rechteck publiziert. Informationen zum Verfassen der Falllösung (Umfang, Format- und Zitiervorschriften, Plagiate) sowie zum Aufbau und Bestehen der Fallbearbeitung im OR AT finden sich ebenfalls auf dem Rechteck. Die Einreichung der Falllösungen erfolgt über das E-Learning System OLAT. IV. Dozierende, Gruppeneinteilung, Veranstaltungszeit und –ort Seite 2/2
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