Europäische Kommission - Pressemitteilung Zollunion: EU-Behörden haben 2015 mehr nachgeahmte Waren beschlagnahmt Brüssel, 23. September 2016 Nach neuen Zahlen, die die Europäische Kommission heute bekanntgegeben hat, haben die Zollbehörden im Jahr 2015 EU-weit schätzungsweise fünf Millionen mehr nachgeahmte Gegenstände beschlagnahmt als im Vorjahr. Dies bedeutet gegenüber 2014 einen Anstieg um 15 %. An den EU-Außengrenzen wurden mehr als 40 Mio. Gegenstände im Wert von fast 650 Mio. EUR beschlagnahmt, die einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums darstellten. Der heute vorgelegte Bericht, der sich auf die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der EU [siehe hier] stützt, enthält auch Zahlen zur Art der beschlagnahmten Waren, den Ursprungsländern, den betreffenden Rechten des geistigen Eigentums und den für die Beförderung genutzten Verkehrsträgern. Hierzu erklärte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll: „Ich habe mich selbst von der hervorragenden Arbeit überzeugen können die die Zollbeamten EU-weit beim Umgang mit nachgeahmten und teilweise gefährlichen Waren leisten. Aber es ist offensichtlich, dass die kriminelle Tätigkeit, mit der versucht wird, unseren Binnenmarkt mit gefälschten und illegalen Waren zu überfluten, keineswegs nachzulassen scheint. Die Kommission wird weiterhin mit den Zollbehörden, internationalen Partnern und der Wirtschaft zusammenarbeiten, um in der EU für einen hohen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zu sorgen.“ Zigaretten zählen mit einem Anteil von 27 % weiterhin zu den am häufigsten beschlagnahmten Artikeln, wogegen der Anteil von Waren des täglichen Gebrauchs, die die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gefährden können, wie z. B. Lebensmittel und Getränke, Körperpflege- und Arzneimittel, Spielzeug oder elektrische Haushaltsgeräte, insgesamt 25,8 % ausmacht. Auch diesmal war China mit 41 % aller beschlagnahmten Gegenstände das Hauptursprungsland nachgeahmter Waren, gefolgt von Montenegro, Hongkong, Malaysia und Benin. Benin war Ursprungsland einer großen Menge von Lebensmitteln; nachgeahmte alkoholische Getränke stammten zumeist aus Mexiko und nachgeahmte sonstige Getränke aus Marokko. Bei nachgeahmten Körperpflegemitteln war Malaysia das Hauptursprungsland, bei Bekleidung die Türkei und bei nachgeahmten Mobiltelefonen und entsprechendem Zubehör sowie Speicherkarten, Hardware, CD, DVD und Feuerzeugen stand Hongkong an erster Stelle. Montenegro war Hauptursprungsland für nachgeahmte Zigaretten, wogegen Indien bei Arzneimitteln Spitzenreiter ist. Bei mehr als 91 % der Beschlagnahmungen wurden die Waren zerstört, oder es wurde ein Gerichtsverfahren angestrengt, um einen Regelverstoß bei der Zusammenarbeit mit dem Rechteinhaber der betreffenden Marke festzustellen. Der Bericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wird seit 2000 jährlich veröffentlicht und stützt sich auf Daten, die der Kommission von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten übermittelt werden. Diese Daten enthalten auch wertvolle Informationen zur Unterstützung der OECD-Analyse der Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums. Die Zollunion Die Zollunion ist eine weltweit einzigartige Einrichtung. Sie zählt zu den Grundpfeilern der Europäischen Union und ist eine wesentliche Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Nach der Zollabwicklung in einem Mitgliedstaat können die Waren innerhalb der Union frei zirkulieren, weil alle Mitgliedstaaten an den Außengrenzen dieselben Einnahme- und Schutzvorschriften anwenden. Die 28 Zollverwaltungen der EU müssen wie eine einzige Verwaltung handeln, gleichzeitig aber auch den Handel erleichtern und die Gesundheit und Sicherheit aller EUBürgerinnen und Bürger schützen. Dies sind keine leichten Aufgaben. Die EU zählt zu den größten Handelsblöcken der Welt. Im Jahr 2015 entfielen beinahe 15 % des weltweiten Warenhandels im Wert von 3,5 Bio. EUR auf die EU. Zur Bewältigung dieses internationalen Handelsvolumens müssen jährlich Millionen Zollanmeldungen rasch und effizient bearbeitet werden. Neue Zollvorschriften In Juni 2013 wurden neue Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums erlassen (siehe MEMO/11/332 und MEMO/13/527). Die diesbezügliche Verordnung, mit der die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verschärft werden, ist seit dem 1. Januar 2015 EU-weit in Kraft. Der vollständige Bericht ist abrufbar unter: Bericht über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die EU-Zollbehörden: Ergebnisse an der EU-Grenze 2015 IP/16/3132 Kontakt für die Medien: Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94) Patrick McCullough (+32 229 87183) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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