Straßenbauamt Stralsund Greifswalder Chaussee 63b 18439 Stralsund Bekanntmachung vom 20.09.2016 Über die Durchführung von Vorarbeiten (Vermessungsarbeiten) für die Alleebaumpflanzung an der 130 Trent bis Haidhof Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Stralsund, beabsichtigt im Amtsbereich West-Rügen, an der Landesstraße L30 von südlich von Trent bis Haidhof (Steinshof) Alleebaumpflanzungen durchzuführen. In Vorbereitung der weiteren Planung werden entlang der Landesstraße L30 südlich von Trent, Heidemühl, Kluis, Gingst bis Haidhof (Steinshof) Vermessungsarbeiten erforderlich. Die notwendigen Arbeiten auf den unten aufgeführten Grundstücken werden Vom 19.10.2016 bis 12.12.2016 durchgeführt. Übersicht der Grundstücke: Gemeinde Gemarkung Flur Trent Ganschvitz 1 Ganschvitz 2 Ganschvitz 3 Flurstücke 22, 24, 25, 26, 27, 28, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 141 8, 11, 12, 13, 14, 57, 98/4, 99, 107, 110, 111/1, 111/2, 116, 117, 118, 119/1, 119/3, 119/4, 120, 121/1, 121/4, 123, 124 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 4/1, 4/2, 4/3, 5, 14, 75, 97/1, 97/2, 98/1, 99/1, 101/1, 102, 103, 104, 105, 108, 109, 120, 121, 122 Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke Trent Venz 6 1, 7, 19, 20, 21 Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke Kluis Silenz Silenz 1 2 Silenz 3 1, 2, 4 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 47/7, 59, 61, 62/4, 64/3, 66, 67/1, 67/2, 67/3, 68, 69/1, 69/2, 70/3, 70/4, 70/6, 70/7, 71/5, 71/6, 72/1, 73/1, 73/2, 74/1, 76, 77, 79, 80, 81, 82, 84, 85, 86, Seite 1 von 3 Gemeinde Gingst Gemarkung Presnitz Flur 1 , Flurstücke 16/1, 16/2, 16/3, 17/5, 18/4, 18/6, 18/7, 19/1, 20/1, 39/3, 39/7, 40/3, 40/4, 40/6, 41/3, 42, 43, 44, 47, 48/3, 48/4, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61 Gemeinde Kluis Gemarkung Kluis Flur 1 2 Flurstücke 31/5, 32, 33, 34, 35, 36, 2/1, 2/2, 3/1, 4, 6/1, 6/2, 7/1, 8/3, 12/4, 12/5, 12/6, 12/7, 12/9, 21/3, 22/1, 23/1, 23/2, 23/3, 25/1, 25/2, 26/1, 27/3, 27/5, 27/6, 28/1, 29/1, 29/2, 30 Gemeinde Gingst Gemarkung Gingst Flur 1 Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 19, 21, 24, 25, 30, 53/1, 53/3, 53/5, 53/6, 54/3, 57/34, 57/35, 57/36, 57/38, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 126, 127/1, 127/3, 128, 129, 130, 131, 132, 150/1, 152, 153 Gemeinde Gingst Gemarkung Malkvitz Flur 1 Flurstücke 1, 2, 4, 5, 6, 7/1, 7/3, 7/4, 7/7, 14, 40, 41 Gemeinde Gingst Gemarkung Haidhof Flur 1 Flurstücke 6, 7, 8/1, 8/2, 9, 10, 11/1, 11/2, 12/3, 12/4, 13/1, 13/2, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 2 15/2, 16, 17/1, 17/3, 17/4, 17/5, 17/6, 17/8, 17/9, 18, 19, 21/2, 22, 23, 24/1, 24/2, 25, 26, 28, 52, 62, 68, Haidhof Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit an der sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Die Vorarbeiten sind zur Vorbereitung der Planung erforderlich. Durch diese Vorarbeiten/ Untersuchungen wird nicht über die Ausführung der geplanten Maßnahme entschieden. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung. Nach § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V (StrWG-MV) sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Die o.g. Arbeiten werden durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung (u.a. Planungsbüros) durchgeführt, die sich entsprechend ausweisen können. Die Vermessungsarbeiten werden unter Einsatz von PKW durch Befahren der vorhandenen Wege und Straßen sowie Aufstellen von Vermessungsgeräten durchgeführt. Seite 2 von 3 Etwaige, durch die Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld angemessen entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden erfolgt durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro in Abstimmung mit den Bewirtschaftern. Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sich direkt mit dem vor Ort tätigen Planungsbüro oder bei Detailfragen mit dem Straßenbauamt Stralsund 18439 Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b Tel.: 03831-274-241 (Frau Krüger), Fax.: 03831-274200 in Verbindung zu setzen. Die Entschädigung erfolgt durch die Straßenbauverwaltung. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest. Hinter den vorgenannten dringlich zu realisierenden Belangen der Allgemeinheit und dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Durchführung der Vorarbeiten treten die durch die Vorarbeiten nur geringfügig berührten Interessen der Grundstückseigentümer / Grundstücksnutzer zurück, zumal die jederzeitige Verfügbarkeit der Grundstücke uneingeschränkt bestehen bleibt und die Eingriffe durch die oben dargestellten Vorarbeiten nach Art und Auswirkung für den einzelnen Bürger minimal sind. Über eventuelle Beeinträchtigungen werden die Eigentümern/Pächtern im Vorfeld informiert. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b, 18439 Stralsund, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V). Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die not ndigen Untersuchungen. Anlage Übersichtskarte Vermessungsarbeiten M 1:75.000 an Landesstraße L 30 Ausgehängt am: Abzunehmen am: Abgenommen am: Seite 3 von 3
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