Bekanntmachung vom 20.09.2016

Straßenbauamt Stralsund
Greifswalder Chaussee 63b
18439 Stralsund
Bekanntmachung vom 20.09.2016
Über die Durchführung von Vorarbeiten (Vermessungsarbeiten)
für die Alleebaumpflanzung an der 130 Trent bis Haidhof
Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Stralsund, beabsichtigt im
Amtsbereich West-Rügen, an der Landesstraße L30 von südlich von Trent bis Haidhof (Steinshof)
Alleebaumpflanzungen durchzuführen.
In Vorbereitung der weiteren Planung werden entlang der Landesstraße L30 südlich von Trent,
Heidemühl, Kluis, Gingst bis Haidhof (Steinshof) Vermessungsarbeiten erforderlich.
Die notwendigen Arbeiten auf den unten aufgeführten Grundstücken werden
Vom
19.10.2016 bis 12.12.2016 durchgeführt.
Übersicht der Grundstücke:
Gemeinde
Gemarkung
Flur
Trent
Ganschvitz
1
Ganschvitz
2
Ganschvitz
3
Flurstücke
22, 24, 25, 26, 27, 28, 121, 122, 123, 124, 125,
126, 127, 128, 129, 130, 141
8, 11, 12, 13, 14, 57, 98/4, 99, 107, 110, 111/1,
111/2, 116, 117, 118, 119/1, 119/3, 119/4,
120, 121/1, 121/4, 123, 124
3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 4/1, 4/2, 4/3, 5, 14, 75,
97/1, 97/2, 98/1, 99/1, 101/1, 102, 103, 104,
105, 108, 109, 120, 121, 122
Gemeinde
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Trent
Venz
6
1, 7, 19, 20, 21
Gemeinde
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Kluis
Silenz
Silenz
1
2
Silenz
3
1, 2, 4
1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 14, 15, 16, 17, 19, 20,
21, 23, 24, 25,
47/7, 59, 61, 62/4, 64/3, 66, 67/1, 67/2, 67/3,
68, 69/1, 69/2, 70/3, 70/4, 70/6, 70/7, 71/5,
71/6, 72/1, 73/1, 73/2, 74/1, 76, 77, 79, 80,
81, 82, 84, 85, 86,
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Gemeinde
Gingst
Gemarkung
Presnitz
Flur
1
,
Flurstücke
16/1, 16/2, 16/3, 17/5, 18/4, 18/6, 18/7, 19/1,
20/1, 39/3, 39/7, 40/3, 40/4, 40/6, 41/3, 42,
43, 44, 47, 48/3, 48/4, 52, 53, 54, 55, 56, 57,
58, 59, 60, 61
Gemeinde
Kluis
Gemarkung
Kluis
Flur
1
2
Flurstücke
31/5, 32, 33, 34, 35, 36,
2/1, 2/2, 3/1, 4, 6/1, 6/2, 7/1, 8/3, 12/4, 12/5,
12/6, 12/7, 12/9, 21/3, 22/1, 23/1, 23/2, 23/3,
25/1, 25/2, 26/1, 27/3, 27/5, 27/6, 28/1, 29/1,
29/2, 30
Gemeinde
Gingst
Gemarkung
Gingst
Flur
1
Flurstücke
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
16, 19, 21, 24, 25, 30, 53/1, 53/3, 53/5, 53/6,
54/3, 57/34, 57/35, 57/36, 57/38, 110, 111,
112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120,
121, 122, 126, 127/1, 127/3, 128, 129, 130,
131, 132, 150/1, 152, 153
Gemeinde
Gingst
Gemarkung
Malkvitz
Flur
1
Flurstücke
1, 2, 4, 5, 6, 7/1, 7/3, 7/4, 7/7, 14, 40, 41
Gemeinde
Gingst
Gemarkung
Haidhof
Flur
1
Flurstücke
6, 7, 8/1, 8/2, 9, 10, 11/1, 11/2, 12/3, 12/4,
13/1, 13/2, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22,
23,
2
15/2, 16, 17/1, 17/3, 17/4, 17/5, 17/6, 17/8,
17/9, 18, 19, 21/2, 22, 23, 24/1, 24/2, 25, 26,
28, 52, 62, 68,
Haidhof
Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit an der sorgfältigen Vorbereitung von
Planungsentscheidungen durchgeführt. Die Vorarbeiten sind zur Vorbereitung der Planung
erforderlich. Durch diese Vorarbeiten/ Untersuchungen wird nicht über die Ausführung der
geplanten Maßnahme entschieden. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.
Nach § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V (StrWG-MV) sind die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten
zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung
durchgeführt werden.
Die o.g. Arbeiten werden durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung (u.a. Planungsbüros)
durchgeführt, die sich entsprechend ausweisen können.
Die Vermessungsarbeiten werden unter Einsatz von PKW durch Befahren der vorhandenen Wege
und Straßen sowie Aufstellen von Vermessungsgeräten durchgeführt.
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Etwaige, durch die Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld
angemessen entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden erfolgt durch die
Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro in Abstimmung mit den
Bewirtschaftern.
Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sich direkt
mit dem vor Ort tätigen Planungsbüro oder bei Detailfragen mit dem
Straßenbauamt Stralsund
18439 Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b
Tel.: 03831-274-241 (Frau Krüger), Fax.: 03831-274200
in Verbindung zu setzen.
Die Entschädigung erfolgt durch die Straßenbauverwaltung.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.
Hinter den vorgenannten dringlich zu realisierenden Belangen der Allgemeinheit und dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Durchführung der Vorarbeiten treten die durch die Vorarbeiten nur geringfügig berührten Interessen der Grundstückseigentümer / Grundstücksnutzer
zurück, zumal die jederzeitige Verfügbarkeit der Grundstücke uneingeschränkt bestehen bleibt
und die Eingriffe durch die oben dargestellten Vorarbeiten nach Art und Auswirkung für den
einzelnen Bürger minimal sind.
Über eventuelle Beeinträchtigungen werden die Eigentümern/Pächtern im Vorfeld informiert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines
Monats beim Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b, 18439 Stralsund, schriftlich
oder zur Niederschrift zu erheben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe.
Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden
Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).
Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die not
ndigen Untersuchungen.
Anlage
Übersichtskarte Vermessungsarbeiten M 1:75.000 an Landesstraße L 30
Ausgehängt am:
Abzunehmen am:
Abgenommen am:
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