Ratsversammlung - eilbedürftig - Beschlussvorlage Nr. VI-DS

Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02408
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ortschaftsrat Engelsdorf
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Migrantenbeirat
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/-innen
(Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms
"Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM" (§ 5a AsylbLG)) EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1.)
Zur Unterstützung der Integration von Asylbewerbern richtet die Stadt Leipzig ab dem 01.10.2016
bis
zunächst
31.12.2020
zusätzlich
100
Arbeitsgelegenheiten
im
Rahmen
des
Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“ gemäß § 5a AsylbLG in
kommunaler Trägerschaft beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf ein.
Die Mittel zur städtischen Finanzierung der Lohnkosten für die begleitenden Coachingangebote
(Integrationsberater) sowie zur Finanzierung der Sachkosten und der Anleiterstrukturen
(Maßnahmekoordinatoren) belaufen sich im geplanten Projektzeitraum, unter Abzug der
Bundesförderung, auf insgesamt 1.399.267 EUR, davon fallen:

bis zu 89.051 EUR im Jahr 2016 ,

bis zu 301.829 EUR im Jahr 2017,

bis zu 310.858 EUR im Jahr 2018,

bis zu 335.051 EUR im Jahr 2019 und

bis zu 362.478 EUR im Jahr 2020 an.
Zur haushaltsseitigen Absicherung einer ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung des
o.g. Arbeitsmarktprogramms für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2017 erhält der Oberbürgermeister die
Befugnis für den Vorgriff auf das mit diesem Beschluss bestätigte Budget in Form der Ermächtigung,
unabdingbar notwendige Verpflichtungen und Verfügungen zu tätigen sowie zu diesem Zweck HHMittel entsprechend bereitzustellen.
2.)
Die Aufwendungen in Höhe von 89.051 EUR für das Jahr 2016 werden aus dem PSP-Element
1.100.571002.02
(Arbeitsmarktund
Beschäftigungsförderung/Kommunaler
Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) zur
Verfügung gestellt.
Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2017 benötigten Mittel in Höhe von
voraussichtlich:

301.829 EUR
werden
aus
dem
PSP-Element
1.100.571002.01
(Arbeitsmarktund
Beschäftigungsförderung/Referat für Beschäftigungspolitik), in Höhe von 200.000 EUR aus dem
Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) und in Höhe von 101.829 EUR aus dem
Sachkonto/Ertragskonto (31459000) zur Verfügung gestellt.
Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2018 benötigten Mittel in Höhe von
voraussichtlich:

310.858 EUR
werden in Höhe von 200.000 EUR aus dem PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung/Referat für Beschäftigungspolitik) Sachkonto: Zuschüsse an übrige
Bereiche (43180000) und in Höhe von 110.858 EUR erfolgt eine Mittelweiterleitung im Jahr 2018
aus dem Gewinnvortrag des Kommunalen Eigenbetriebs Leipzig/Engelsdorf (KEE) an den
städtischen Haushalt zur Verwendung für das oben genannte Beschäftigsprogramm.
Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2019/2020 benötigten Mittel in Höhe von
voraussichtlich:

335.051 EUR im Jahr 2019 und

362.478 EUR im Jahr 2020.
werden dem PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM,
Beteilig. (43150000) im Doppelhaushalt 2019/2020 Eckwert erhöhend zugeschlagen.
3.)
Alle oben genannten städtischen Zuwendungen für 2018 und 2019/2020 stehen unter dem
Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
01.10.16
31.12.16
2017
2018
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
89.051,00
1.100.571002.02
2017
301.829,00
1.100.571002.01
2018
110.858,00
1.100.571002.02
2018
2018
200.000,00
1.100.571002.01
2019
2019
335.051,00
1.100.571002.02
2020
2020
362.478,00
1.100.571002.02
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
(siehe Anlage – DS 2408-Anlage_Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten gem. § 5 a AsylbLG)
Anlagen:
DS 2408-Anlage_Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten gem. § 5a
AsylbLG_01.09.2016_Gesamtvorlage
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung........................................................................................................................................................1
2. FIM in Leipzig.................................................................................................................................................2
2.1 Ablaufprozess des Programms in Leipzig ..............................................................................................2
2.2 Bisherige Erfahrungen bei der Umsetzung von AGH gemäß § 5 AsylbLG im KEE ................................3
2.3 Kommunale Beteiligung - KEE als FIM-Maßnahmeträger ...................................................................4
3. Finanzierung...................................................................................................................................................5
1. Einleitung
Im Zusammenhang mit dem Integrationsgesetz wurde Anfang Juli 2016 auch das
Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) beschlossen. Hiermit sollen ab
1.08.2016 bis Ende 2020 Arbeitsgelegenheiten für jährlich 100.000 geflüchtete Menschen realisiert
werden. Zur Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms in der Stadtverwaltung Leipzig werden die in
Anlage 1 dargestellten Verwaltungsstrukturen empfohlen. Ziel ist es, die schon guten Ansätze aus
dem Bereich Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu nutzen und zu
intensivieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt hierfür insgesamt 300
Mio. EUR zur Verfügung.
Gefördert werden Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die das
18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Das gilt nicht für
Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29 a Asylgesetz (AsylG) stammen sowie
Leistungsberechtigte, die vollziehbar ausreisepflichtig sind.
Die Teilnehmenden sollen mittels niedrigschwelliger Angebote mit FIM an den Arbeitsmarkt heran
geführt werden. Dabei sollen sie die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland
kennenlernen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl. Darüber hinaus können die
in den Arbeitsgelegenheiten gewonnenen Erkenntnisse über die Fähigkeiten und Kenntnisse der
Teilnehmenden ggf. später für weiterführende Maßnahmen zur Integration oder Arbeitsförderung
genutzt werden. Bewilligt können zwei Arten von Arbeitsgelegenheiten:
•
Arbeitsgelegenheiten, die durch staatliche Träger einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44
AsylG oder einer vergleichbaren Einrichtung (bspw. Gemeinschaftsunterkünfte gem. § 53
Abs. 1 AsylG) zur Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung zur Verfügung gestellt
werden (Interne FIM)
•
Arbeitsgelegenheiten, die von staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur
Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem
Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde (externe FIM).
Die FIM begründen dabei kein Arbeitsverhältnis i. S. d. Arbeitsrechtes und kein
Beschäftigungsverhältnis i.S.d. SGB IV. Die individuelle Teilnahmedauer beträgt für jeden
Teilnehmer bis zu sechs Monaten bei einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden.
Sprach- und Integrationskurse, weiterführende Integrationsmaßnahmen wie Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums sowie die
Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung haben stets Vorrang vor einer Zuweisung in eine
FIM. Aus den gleichen Gründen kann eine solche Arbeitsgelegenheit vorzeitig beendet werden.
Die Teilnehmenden erhalten eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 EUR/Stunde (vgl.
§ 5 Abs. 2 AsylbLG). Die Träger erhalten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von von 85
EUR (internen FIM) oder 250 EUR (externen FIM).
1
2. FIM in Leipzig
Im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes erhalten Länder, Kommunen und gemeinnützige Träger
die Möglichkeit, FIM-Stellen einzurichten. Antragsberechtigt bei der Agentur für Arbeit sind dabei
die zuständigen Behörden nach dem AsylbLG. Damit wird die Antragstellung bei einem Akteur pro
lokaler Agentur für Arbeit gebündelt.
Die örtliche Agentur für Arbeit genehmigt die einzurichtenen FIM gemäß den oben genannten
Kriterien. Dabei werden die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit vor der Entscheidung
über die beantragten FIM informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Hierdurch soll
gewährleistet werden, dass alle Beteiligten über die konkreten Inhalte und deren möglichen
auswirkungen auf den lokalen Abritsmarkt beraten und Maßnahmen ggf. Nachjustiert werden
können.
Nach Genehmigung der FIM erfolgt die Zuweisung der Teilnehmer durch die nach dem AsylbLG
zuständige Behörde. Des Weiteren obliegt ihr die Entscheidung über das Eintreten von Sanktionen
bei Fehlverhalten der Teilnehmenden.
Die Träger der einzelnen Maßnahmen rechnen sowohl die Mehraufwandsentschädigung für die
Teilnehmer als auch die Trägerpauschale direkt bei der jeweiligen Agentur für Arbeit ab. Darüber
hinaus erheben die Träger frühzitig arbeitsmarktrechtliche Daten der Teilnehmer (im sinne eines
Kurzlebenslauf) und stellen dieses der Agentur für Arbeit zur Verfügung.
Derzeit sind für den Freistaat Sachsen jährlich insgesamt 4.600 Plätze, davon 1.150 für interne
und 3.450 für externe FIM und entsprechenden Zahlungsbudgets in Höhe von insgesamt 3.826
TEUR für 2016 und 11.476 TEUR für Verpflichtungen in 2017 vorgesehen.
Wie hoch die konkrete Zuteilung für die Stadt Leipzig ausfällt, wird der Stadtverwaltung als
zuständige Behörde von der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit mitgeteilt.
2.1 Ablaufprozess des Programms in Leipzig
Für die Stadt Leipzig ergebe sich daher der folgende Prozessablauf zwischen der Agentur für
Arbeit, den Maßnahmeanträgern und der Stadtverwaltung Leipzig als zuständige Behörde:
1. Konzeption der Maßnahmeplätze (Inhalte, Tätigkeitsbeschreibungen, etc.)
•
Die Konzeption der AGH erfolgt durch gemeinnützige Vereine, Träger von
Gemeinschaftsunterkünften oder durch die Kommune.
•
Für die Stadtverwaltung Leipzig und ihre Eigenbetriebe erfolgt dieses durch das Referat
für
Beschäftigungspolitik
gemäß
der
DA 10/2013
„Durchführung
von
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Bereich der öffentlich geförderten
Beschäftigung (ögB) in Ämtern, Referaten und Eigenbetrieben der Stadt Leipzig“ in
Zusammenarbeit mit den Fachämtern und Eigenbetrieben.
2. Übergabe der konzipierten Maßnahmen
•
Die potentiellen Träger von AGH-FIM reichen ihre Maßnahmeanträge bei der Stadt
Leipzig als zuständige Behörde ein.
•
Um sicher zu stellen, dass es bei den beantragten Maßnahme nicht zu
Überschneidungen mit bereits in der Stadt Leipzig laufenden Öffentlich geförderten
Beschäftigungsmaßnahmen (AGH-MAE, FAV oder Soziale Teilhabe) kommt, liegt die
Federführung der Antragsannahme beim Referat für Beschäftigungspolitik.
2
3. Einreichung der Maßnahmen durch die Stadt Leipzig bei der Agentur für Arbeit
•
Das Referat für Beschäftigungspolitik wird alle bei der Stadt Leipzig eingegangenen
Anträge nach Abstimmung mit den Fachämtern der Dezernate I und V oder Einholung
weiterer fachamtlicher Stellungnahmen bei der Agentur für Arbeit als zuständige
Behörde einreichen.
4. Genehmigung der Maßnahmen
•
Die Genehmigung der Maßnahmen erfolgt durch die Agentur für Arbeit Leipzig unter
Einbindung des regionalen Verwaltungsausschusses.
•
Dieser ist mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie mit Vertretern der
Öffentlichen Hand (federführend Dezernat VII) besetzt.
5. Zuweisung und Sanktionierung der Teilnehmer/-innen durch die Stadt Leipzig
2.2
•
Die Zuweisung und eventuell erforderliche Sanktionierung der potentiellen Teilnehmer/innen erfolgt durch das Sozialamt als zuständige Behörde gemäß AsylbLG.
•
Diese beiden Schritte können nicht durch das Referat für Beschäftigungspolitk
umgesetzt werden, da die hierzu erforderlichen leistungsrechtlichen Datengrundlagen,
die personellen Strukturen zur Umsetzung sowie die Kenntnis über das konkrete
Teilnehmerpotential in den Gemeinschaftsunterkünften nur im Sozialamt vorhanden ist.
Bisherige Erfahrungen bei der Umsetzung von AGH gemäß § 5 AsylbLG im KEE
Im Januar 2016 erhielt der KEE Zuwendungsbescheide für die Durchführung von Asyl-AGHs nach
der Richtlinie “Integrative Maßnahmen” des Freistaates Sachsen. Nach einer intensiven
Vorbereitung- und Planungsphase durch den Fachbereich Asyl im Integrationsfachteam begann
am 29. Februar 2016 die erste Maßnahme im KEE mit der Zielgruppe Asylbewerber.
Die Maßnahme Asyl-AGH I hat einen zweistufigen Maßnahmeverlauf.
•
Integration (I): praktische Beschäftigung mit dem Ziel einer niedrigschwelligen
Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt durch zusätzliche und im öffentlichen
Interesse liegende Tätigkeiten beim Kooperationspartner Liegenschaftsamt Leipzig sowie
•
Technik (T): medientechnisches Projekt mit dem Ziel der Schulung im Umgang mit Medien
sowie die Vermittlung erster berufspraktischer Elemente durch die Erstellung eines
medientechnischen Beitrages beim Kooperationspartner Sächsische Ausbildungs- und
Erprobungskanäle (SAEK).
Die Gesamtmaßnahme wurde in Verbindung mit einer integrativen Begleitung durch zwei
Integrationsberater und dem Angebot verschiedener Projekte durchgeführt.Die Altersstruktur der
Teilnehmer lag zwischen 18 und 31 Jahre. Insgesamt hatten 45 Asylsuchende aus 10
verschiedenen Ländern die Maßnahme angetreten. Hier bietet sich aus Sicht der KEE ein
verbessertes Zugangsverfahren, analog den nun getroffenen Regelungen gemäß “FIM-Richlinie”
des BMAS an.
Die erste Phase der Teilnehmerakquise gestaltete sich sehr positiv. So konnten ab Mitte Februar
2016 mehr als 30 Teilnehmer aus verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften akquiriert werden,
wobei vorerst nur 26 Interessenten in die Maßnahme aufgenommen wurden. Die auf der
Nachbesetzungsliste verbliebenen Interessierten wurden in Folge der hohen Fluktuation in die
ASYL AGH I.T. I zugeführt.
Im Laufe der ersten drei Wochen der Asyl AGH I.T. beendeten bereits 16 Teilnehmer die
3
Maßnahme ohne erkennbaren Grund. In Folge der zusätzlich hinzukommenden
Infektionskrankheiten sowie der erschwerten Kommunikation mit den Einrichtungsleitern wurde die
Maßnahme für zwei Wochen unterbrochen (04.04.2016 – 15.04.2016). Hintergrund war die
Fürsorgepflicht des KEE gegenüber den eigenen Mitarbeitern und fehlende attestierte
Gesundschreibungen der Teilnehmer sowie das verordnete Verlegungsverbot durch das
Gesundheitsamt. Hier besteht grundsätzlich aus Sicht des KEE ein größeres
Optimierungspotenzial für die Durchführung weiterer vergleichbarer Projekte.
Ein weiterer Grund des vorzeitigen Abbruchs der Maßnahme, stellt gemäß der Aussage einiger
Teilnehmenden die geringe Motivation hinsichtlich der Arbeitsgelegenheit im “Grünen” dar. Des
Weiteren war es sehr schwer den Teilnehmern zu vermitteln, warum sie lediglich 1,05 € (neu: 0,80
€) erhalten. Zudem wurde durch die Aufwandsentschädigung auch die Ungleichbehandlung
zwischen dem Rechtskreis SGB II und Asylbewerberleistungsgesetz offenkundig.
Die Asylbewerber erhielten im Rahmen der Maßnahme nicht nur einen Einblick in die Arbeits- und
Alltagsstrukturen. Mithilfe der integrativen Projekte ‚Spracherwerb‘, ‚Arbeit und Demokratie‘ und
einem Medienprojekt wurden die Teilnehmenden zudem an die Strukturen der deutschen
Gesellschaft herangeführt. Der Spracherwerb war parallel begleitend zur AGH und vermittelte die
grundlegenden Sprachkenntnisse im Rahmen der Asyl AGH I.T.
Ein weiterer Schwerpunkt stellt das Projekt ‚Arbeit und Demokratie‘ dar. Hier wurden praktisch wie
theoretisch verschiedene Themen wie „die Stadt Leipzig“ und deren wichtigsten Institutionen,
Behörden und Einrichtungen erarbeitet und medial durch die Teilnehmenden festgehalten.
Im Rahmen eines Filmprojektes hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Kurzfilme im Kontext
von berufsrelevanten Themen zu erstellen. Mithilfe moderner Medientechnik durch die Kooperation
mit den SAEK wurden die Teilnehmenden bei der Entwicklung dieser Kurzfilme unterstützt und
angeleitet.
Die Asyl AGH I.T. I startete am 29.02.2016 und endet zum 08.07.2016. Die gesamte Maßnahme
hatte eine Laufzeit von 19 Wochen und wurde mit 26 Teilnehmern (Plan: 24 TN) begonnen. Zwei
weitere Maßnahmen mit je 24 Teilnehmern befinden sich in der Vorbereitung.
Abschließend ist trotz der vielen Schwierigkeiten und der aufgetretenen Probleme ein recht großer
Erfolg zu verzeichnen. Die Teilnehmer konnten durch die Vielfalt der Projekte ihre Fertigkeiten und
Grundkenntnisse medial, gesellschaftlich, sprachlich sowie kulturell erweitern bzw. vertiefen.
Ebenfalls ist auch die Nachbetreuung der Teilnehmer ein wichtiger Aspekt und wird weiter von den
Integrationsberatern durchgeführt.
2.3
Kommunale Beteiligung - KEE als FIM-Maßnahmeträger
Zur Unterstützung der Integration von Asylbewerbern richtet die Stadt Leipzig ab dem 01.10.2016
bis 31.12.2020 jährlich bis zu 100 FIM - Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5a AsylbLG einschließlich
der erforderlichen Strukturen für Anleitung, sozialpädagogische Betreuung und Sprachförderung
ein.
Die konkreten Einsatzgebiete im Bereich „Sauber Stadt“, Angebote der integrationsorientierten
Betreuung und der berufsvorbereitende Sprachkurse sowie die damit verbundenen Personal- und
Sachkosten werden in der Anlage 2 „Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“ (§ 5a AsylbLG))“ detailliert dargestellt.
Die zur Umsetzung erforderlichen Kosten belaufen sich insgesamt auf folgende Positionen:
Tabelle 1: Projektkosten nach Jahresscheiben
4
Ausgaben in €
2016
2017
2018
2019
2020
(3 Monate)
Anleiter (5VzÄ) *
48.596,35
211.124,25
216.400,31
221.810,31
245.012,05
Integrationsberater (2VzÄ)*
26.268,11
109.477,26
112.214,19
130.045,23
133.296,36
SB Finanzen/Administration
8.886,39
37.027,06
38.043,98
38.995,08
39.969,96
Honorarkräfte VHS/Dolmetscher
28.800,00
115.200,00
115.200,00
115.200,00
115.200,00
Sachkosten und sonstige
Kosten
31.500,00
129.000,00
129.000,00
129.000,00
129.000,00
(1 VzÄ)*
Einmalige Instandhaltung/
Sanierung/Ausstattung
Mietobjekt
Gesamtausgaben ohne
Fördermittel
20.000
----------------------164.050,85
601.828,57
610.858,48
635.050,62
662.478,37
75.000
300.000
300.000
300.000
300.000
89.050,85
301.828,57
310.858,48
335.050,62
362.478,37
Mögliche Fördermittel RL FIM
Zuschuss Stadt Leipzig abzgl.
Fördermittel
*)
(Vorabreiterzulagen, Zuschläge Sonderformen der Arbeit VWL nicht berücksichtigt; inkl. angenommener
Tarifsteigerung i.H.v. 2,5 %/Jahr)
Tabelle 2: Eigenleistungen KEE (einmalig)
Eigenleistungen KEE
Rest Finanzhaushalt aus 2015
(Renovierung Mietobjekt)
Bereitstellung Fahrzeuge
Gesamt
Anzahl
Aufwendungen
-
10.000 €
12
4.000 €
24.000 €
Der KEE schlägt hierzu eine Mittelübertragung der nicht verbrauchten Mittel aus dem
Finanzhaushalt 2015 in das Haushaltsjahr 2016 vor, um das anzumietende Objekt zu renovieren.
3. Finanzierung
Die Aufwendungen in Höhe von 89.051 EUR für das Jahr 2016 werden aus dem PSP-Element
1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) zur
Verfügung gestellt.
Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2017 benötigten Mittel in Höhe von
voraussichtlich 301.829 EUR werden aus dem PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungsförderung/Referat für Beschäftigungspolitik), in Höhe von 200.000 EUR aus dem
Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) und in Höhe von 101.829 EUR aus dem
Sachkonto/Ertragskonto (31459000) zur Verfügung gestellt.
Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2018 benötigten Mittel in Höhe von
5
voraussichtlich 310.858 EUR werden in Höhe von 200.000 EUR aus dem PSP-Element
1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Referat für Beschäftigungspolitik)
Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) und in Höhe von 110.858 EUR erfolgt eine
Mittelweiterleitung im Jahr 2018 aus dem Gewinnvortrag des Kommunalen Eigenbetriebs
Leipzig/Engelsdorf (KEE) an den städtischen Haushalt zur Verwendung für das oben genannte
Beschäftigsprogramm. Durch die einmalige zweckgebundene Entnahme von Eigenkapital wird die
dauerhafte Aufgabenerfüllung des KEE nicht gefährdet (§ 12 Abs. 2 SächsEigBVO).
Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2019/2020 benötigten Mittel in Höhe von
voraussichtlich 335.051 EUR im Jahr 2019 und 362.478 EUR im Jahr 2020 werden dem PSPElement 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/ Kommunaler Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) im
Doppelhaushalt 2019/2020 Eckwert erhöhend zugeschlagen.
Die Berücksichtigung der Einnahmen aus der Förderung des BMAS in Höhe von 75 TEUR in 2016
bzw. 300 TEUR in 2017 ff. kann dabei nur in vollem Umfang erfolgen, wenn die angebotenen 100
Maßnahmeplätze kontinuierlich mit Teilnehmern durch das Sozialamt besetzt werden.
Aufgrund der Kompensation der Mehrausgaben durch die aktuelle Tariferhöhung sowie die zu
erwartenden Änderungen in der Entgeltordnung in den Beschäftigungsprogrammen „FAV“ und
„Soziale Teilhabe“ können in den Jahren 2017/2018 keine freien Mittel aus diesen Budgets zur
Deckung der oben genannten Kosten bereitgestellt werden.
Alle oben genannten städtischen Zuwendungen für 2017/2018 und 2019/2020 stehen unter dem
Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen.
•
Anlage 1:
Schematische Darstellung – FIM-Verwaltungsstrukturen (in Abstimmunf mit der
Agentur für Arbeit)
•
Anlage 2:
„Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“(§ 5a AsylbLG))“
6
Arbeitsmarktprogramm
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
Beginn
01.08.2016 bis 31.12.2020
Programmausstattung
300 Mio. € zur Einrichtung von
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen für jährlich 100.000 Personen
Ziel
●
Heranführen an den Arbeitsmarkt durch niedrigschwellige Angebote
●
Wartezeit zwischen Einreise und Bescheid durch sinnvolle
Betätigung/ Beschäftigung nutzen
●
Kennlernen der Grundlagen des gesellschaftl. und berufl. Lebens
●
Flüchtlinge können einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten
Einrichtung/ Konzeption der Maßnahmen
●
Land
●
Kommune
●
Gemeinnützige Träger
Nachrangigkeit der Maßnahmen gegenüber:
●
Sprach- und Integrationskursen
●
weiterführenden Integrationsmaßnahmen wie
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung,
Studium, Maßnahmen der Arbeitsförderung
●
Abbruch, wenn sich während der FIM Vorrangigkeit o.b.
Maßnahmen ergibt oder Teilnehmervoraussetzungen nicht
mehr gegeben sind
Inhalte der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
„Interne“ Maßnahmen
„Externe“ Maßnahmen
●
Max. 25 Prozent aller
geplanten Maßnahmen
●
ca. 80 bis 85 Prozent aller
geplanten Maßnahmen
●
Arbeiten zum Betrieb und
Unterhalt von
Aufnahmeeinrichtungen
staatlicher Träger
●
Arbeiten bei staatlichen,
kommunalen und
gemeinnützigen Trägern,
die sonst nicht, nicht in
diesem Umfang oder
nicht zu diesem
Zeitpunkt durchgeführt
werden können
(Die Kombination mit Sprach- und Integrationskursen ist möglich,
wenn diese durch FIM ergänzt werden)
Teilnehmende (Zielgruppe)
●
Arbeitsfähige, nichterwerbstätige Leistungberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen
●
Ausgenommen sind Personen, die aus sicheren
Herkunftsländern nach § 29a Asylgesetz und
Leistungsberechtigte, die vollziehbar ausreisepflichtig sind (vgl.
§ 5a Abs.1 AsylbLG i.V.m. §1 Abs. 1 Nr. 4 u. 5. AsylbLG)
●
Ausgenommen sind ebenfalls Personen, über deren Antrag
kurzfristig entschieden wird
Wird dem Antrag des Teilnehmenden auf Asyl während der
Maßnahme stattgegeben (Rechtskreiswechsel), kann die FIM
bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt werden,so keine andere
Maßnahme angeboten werden kann.
Dauer der einzelnen Maßnahmen
●
für 12 Monate kann die Bewilligung erfolgen, danach besteht
die Option auf Verlängerung
●
Individuelle Teilnahmedauer: 6 Monate bei bis zu 30
Wochenstunden
Zuständigkeiten
BMAS
Agentur für Arbeit
Bereitstellung der Bundesmittel (300 Mio Euro für
jährlich 100.000 Personen
Beauftragung zur Umsetzung des Programms an die
Bundesagentur für Arbeit
Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung der
Maßnahmen
Genehmigung der Maßnahmen unter Einbindung des
Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit
Abrechnung der Maßnahmekosten mit den
Maßnahmeträgern
Zusammenfassung aller Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes
Stadt Leipzig
(Dezernate I, V, VII) Leipzig
Übergabe der Maßnahmen an die zuständige Behörde
(Agentur für Arbeit)
Zuweisung der Teilnehmenden an alle in Leipzig entstehenden
Maßnahmen
Entscheidung über Sanktionen (als zuständige Behörde)
Maßnahmeträger
(gemeinnützige
Träger, Stadt
Leipzig selbst mit
Ämtern, Referaten,
Eigenbetrieben)
Konzeption der Maßnahmen und Einreichung bei der Stadt Leipzig
Abrechnung der Maßnahmekosten mit der Agentur für Arbeit,
Auszahlung der Aufwandsentschädigung an den Teilnehmenden
Rückmeldung über arbeitsmarktliche Informationen, die während der
Maßnahme über die Person hinsichtlich einer weiterführenden
Maßnahme zur Arbeitsmarktintegration gewonnen werden konnten
(Kurzlebenslauf) an die BA (dann „Geduldete)/ JC (dann
Asylberechtigte)
Rückmeldung über Informationen zur Entscheidung über Sanktionen an
die Stadt Leipzig als zuständige Behörde
Mittel und Dauer für die
Umsetzung des Programms
Gesamtvolumen des Programmes bundesweit
300 Mio. Euro für jährlich 100.000 Teilnehmende
Regionale Verteilung
unter Zugrundelegung des Königsteiner Schlüssels
Maßnahmekosten
Aufwandsentschädigung für den
Teilnehmenden
0,80 €/ TN und Stunde (auf Nachweis auch
höher)
Maßnahmepauschale für den Maßnahmeträger
„interne“ FIM: 85 € pro Monat und besetztem
Platz
„externe“ FIM: 250 € pro Monat und besetztem
Platz
Programmablaufplan FIM
Konzeption der Maßnahmeplätze (Inhalte, Tätigkeitsbeschreibungen)
Land
Kommune
Gemeinnütziger Gemeinnütziger Gemeinnütziger
(Eigenbetriebe; Träger 1
Träger 2
Träger ...
Ämter und
der Maßnahmen/ Plätze , Tätigkeiten etc.
Einrichtung
Referate)
Übergabe der konzipierten Maßnahmen an die Stadt Leipzig
als zuständige Behörde
Einreichung der Maßnahmen durch die Stadt Leipzig bei der
Agentur für Arbeit als zuständige Behörde
Genehmigung der Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit
unter Einbindung des regionalen Verwaltungsausschusses
(Bank der Arbeitnehmer, Öffentliche Hand, Bank der Arbeitgeber)
Zuweisung der Teilnehmer durch die Stadt Leipzig
(Sozialamt) in Unterstützung der Maßnahmeträger
Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten
für Asylbewerber/-innen
(Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms
„Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“ (§ 5a AsylbLG))
KOMMUNALER EIGENBETRIEB LEIPZIG / ENGELSDORF
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
Holzhäuser Straße 72
04229 Leipzig
Präambel ................................................................................................................... 3
1
Vorbemerkung ................................................................................................ 4
2
Zielgruppe und Umfang der Tätigkeiten des KEE ........................................ 4
3
Inhalt der Maßnahmen .................................................................................... 5
3.1
Zuweisung und Empfehlungen KEE .............................................................. 6
3.2
Finanzierung der Maßnahmen ...................................................................... 6
3.3
Vorteile für die Stadt Leipzig bei Schaffung einer zentralen
Beschäftigungsstrategie im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes .................. 7
4
Detaillierter Finanzierungsplan 2016 - 2018 ................................................. 8
4.1
Anleiter .......................................................................................................... 8
4.2
Integrationsorientierte Betreuung während der Maßnahmen ...................... 10
4.3
Verwaltungs- und Sachkosten der geplanten ASYL-AGH für 100 dauerhafte
Plätze im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf ............................ 11
4.4
Kosten berufsvorbereitende integrierender Sprachkurse ............................ 13
4.5
Mögliche Deckungsmittel............................................................................. 13
4.6
Aufteilung nach Haushaltsjahren (Fixkosten für 100 Teilnehmer) ............... 14
5
© KEE
Bisherige Ansätze des KEE im Bereich Asyl ..............................................15
2
Präambel
Die Anzahl von neuen Asylbewerbern, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, steigt seit
Monaten stetig an (Jahr 2012 - 370 Personen, Ist 2015 - über 4230 Personen). Für das Jahr
2016 ff ist mit einer anhaltend hohen Zuweisung von neuen Asylbewerbern zu rechnen. Im
Dezember 2015 lebten 5.335 Menschen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Hinzu kommen beispielsweise mit Stand zum 04.01.2016 etwa
1.853 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig. Das
heißt, dass auf Grund von eingeschränkten Beschäftigungsmöglichkeiten (u. a. Beschäftigungsverbot) wenig geeignete berufsbezogene Angebote unterbreitet werden konnten (wie
beispielsweise Asyl-AGH nach Asylbewerberleistungsgesetz). Derzeit existieren für Asylbewerber noch keine institutionalisierten Beratungseinrichtungen mit dem Schwerpunkt der Tagesstrukturierung und der Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt durch praktische Tätigkeiten. In Anbetracht der Prognose weiter steigender Zahlen haben sich zahlreiche Initiativen
in der Stadt Leipzig, vorrangig durch selbstgetragene bürgerschaftliche Ehrenamtsstrukturen,
gebildet, die u. a. Sprachkurse und Mikroprojekte für die Flüchtlinge unter einem hohen zeitlichen Einsatz der Ehrenamtlichen anbieten. Zeitgleich sind diese Ansätze in weiten Teilen
durch die mangelnden Erfahrungen noch nicht ausreichend professionalisiert. Zudem existieren parallele Doppelförderungsstrukturen insbesondere im Bereich der Sprachbildung für unterschiedliche Zielgruppen von Flüchtlingen, die durch die Komplexität die zeitnahe Unterbreitung von Angeboten für die Asylbewerber erschwert.
Sofortangebote sind jedoch zwingend notwendig, um die gesellschaftliche und berufliche Integration einerseits zu steigern und die Akzeptanz der Leipziger Bevölkerung weiter zu erhöhen. Dauerhafte Strukturen für Ansätze von Beschäftigungsmöglichkeiten gekoppelt mit Elementarbildungsangeboten im Bereich der Werte- und Sprachvermittlung mit der Option eines
hohen Grades an Flexibilisierung (laufender Einstieg) existieren innerhalb der Stadtverwaltung
noch nicht. Der KEE sieht in dem nachfolgenden Kurzkonzept ein systematisches und prozessorientiertes Vorgehen gemeinsam mit den städtischen professionellen Akteuren, insbesondere der Volkshochschule, unter Berücksichtigung der lokalen Leipziger Spezifika vor.
Zielstellung ist das dauerhafte Vorhalten einzelner Bausteine sowie die Möglichkeit des Zusammenführens dieser Bausteine, wenn Bedingungen und Notwendigkeiten bei den Flüchtlingen eintreten. Frühzeitige Interventionen ab dem ersten Tag unabhängig vom langwierigeren
Bearbeitungsstand im Asylbewerberverfahren und der Bleibewahrscheinlichkeit wirken positiv
auf die Entwicklungschancen von Leipziger Flüchtlingen und auf die Akzeptanz der Bevölkerung ein. Für das Erreichen einer nachhaltigen Wirkung geschaffener Beschäftigungsangebote sind kombinierte, schlüssig ineinandergreifende Unterstützungsangebote über den gesamten Aufenthalt von Asylbewerbern notwendig.
© KEE
3
1
Vorbemerkung
Die aufgeführten Überlegungen beziehen sich auf die Durchführung von Asyl-AGH in kommunaler Trägerschaft nach § 5 und vorrangig nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz. Der KEE
hält mit diesem Konzept dauerhaft 100 Asyl-AGH Plätze vor. Vorrangige Grundlage ist die
Richtlinie Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um niedrigschwellige Angebote, die auf Grund der Erfahrungen des Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig/Engelsdorf
(KEE) mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Langzeitarbeitslose zeitnah umgesetzt werden könnten. Darauf aufbauend können in Abstimmung mit den Organisationseinheiten der
Stadt Leipzig weitere Maßnahmeinhalte und flüchtlingsspezifische Begleitaktivitäten beim KEE
entwickelt werden.
2
Zielgruppe und Umfang der Tätigkeiten des KEE
Aufbauend auf dem Konzept ASYL-AGH und den Teilnahmen an verschiedenen Arbeitskreisen zum Thema Flüchtlingsarbeit ergeben sich für 100 dauerhafte AGH-Asyl-Plätze nachfolgende Konditionen. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass der KEE auf Basis seiner Erfahrungen
von einer durchschnittlichen Teilnahmedauer von sechs Monaten ausgeht, so dass mit
200 Asylbewerbern (AGH-Plätze) je Jahr im KEE gerechnet wird. Zuzüglich der bereits vorgehaltenen Asyl-AGH für den Bereich U27 sind das in Summe 273 Plätze je Jahr in kommunaler Trägerschaft. Der KEE beabsichtigt entsprechend eines vorliegenden Konzeptes
Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in kommunaler Trägerschaft mit einem flexiblen Einstieg zu schaffen. Zusätzlich sollen neue gemeinsam mit dem KEE entwickelte Kurse bei der
Volkshochschule (VHS) besucht werden.
Um eine gesellschaftliche Integration zu gewährleisten empfehlen wir den Stundenumfang für
den betrieblichen Bereich möglichst gering zu halten. Dies ermöglicht neben einer höheren
Gesamtteilnehmerzahl auch, dass parallel zu den Arbeitsgelegenheiten speziell zu entwickelnde niedrigschwellige berufsvorbereitende Sprachkurse bei der Volkshochschule
(VHS) und Module bei den Integrationsberatern besucht werden können und diese Kenntnisse
in der Maßnahme vertieft werden können. Die Stadt Leipzig finanziert unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Sprachkurse bei der VHS im Umfang von etwa 200 Stunden für Personen, welche keinen Anspruch auf einen Integrationskurs, gefördert durch das BAMF, haben.
Inhaltlich und quantitativ reichen jene Angebote jedoch nicht aus. Inhaltlich unterscheiden sich
die neu zu entwickelnden Kurse der VHS erheblich von den bereits bestehenden Angeboten.
Gemeinsam mit der VHS wird der KEE ein eigenes Konzept entwickeln.
© KEE
4
Vorgesehen ist, dass gemeinsam mit dem KEE ein Konzept mit der VHS für maximal 8 Unterrichtseinheiten während der AGH konzipiert wird und dass auch hier ein flexibler Einstieg erfolgen kann. Als weiterer Baustein ist es empfehlenswert, dass Personen die bereits einen
Kurs an der VHS besucht haben, Teilnehmer dieser Maßnahmen sein können.
Als Stundenumfang bietet sich eine wöchentliche Arbeitszeit von etwa 15 Stunden in der
AGH im KEE und 8 Einheiten Sprach- und Integrationsförderung (6 Zeitstunden) an. Die
Aufteilung der Zeiten ist entsprechend der Maßnahmen zu vereinbaren und kann entsprechend der Erfordernisse modifiziert werden (bspw. drei Mal fünf Stunden am Tag zuzüglich
Kurse bei der VHS). Ein Stundenumfang über 21 Stunden ist nicht zu empfehlen, da die Asylbewerber so auch parallel weitere integrationsfördernde Maßnahmen im KEE besuchen könnten.
Eine langfristige Anmietung von einem Gebäude ist hierfür zwingend notwendig. Hierzu wird
der KEE das alte Betriebsgebäude in der Engelsdorfer Straße reaktivieren. Vorberatungen
fanden bereits erfolgreich statt. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2020 befristet.
3
Inhalt der Maßnahmen
Der KEE sieht vor die Asyl-AGH für das Projekt „Saubere Stadt“ einzusetzen. Die Projekte
dienen dem Ziel, die Ordnung und Sauberkeit in der Stadt gemeinsam mit dem Ordnungsamt
weiter zu erhöhen. Durch das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung erhöhte sich
Müllaufkommen auf städtischen Grünanlagen, Straßen und Plätzen sowie Flächen, die sich
nicht in öffentlicher Hand befinden, jedoch zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen.
Dem widerspricht das gleichzeitig gestiegene Sauberkeitsempfinden der Bewohner der Stadt
Leipzig und seiner Gäste. Mit dem Projekt wird eine sehr rasche und zügige Beseitigung von
der Bevölkerung verursachten Müllablagerungen auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen
möglich. Der Einsatz erfolgt auf der Grundlage von Tourenplänen und auf der Grundlage
konkreter Hinweise Dritter täglich im Zweischicht-System. Die Tourenpläne und die
Einzeleinsätze werden durch die Fachbehörde entsprechend abgeprüft. Damit wird
sichergestellt, dass es sich hierbei nicht um Pflichtaufgaben handelt. Die Mitarbeiter sollen das
Ablesen und Einsammeln von wilden Ablagerungen und Unrat auf städtischen Flächen,
einschließlich der nichtstädtischen, soweit diese öffentlich genutzt werden können,
übernehmen. Dieses Angebot ist zusätzlich zu den Pflegegängen des gärtnerischen Personals
des Eigenbetriebes Stadtreinigung und beauftragter Firmen, die i. d. Regel nur im Zuge der
turnusmäßigen Pflege- und Wartungsdurchgänge den Unrat beseitigen. Des Weiteren werden
der Transport- und die Beladetätigkeit im Zuge der Aufgabenstellung übernommen. Die
Teilnehmer der Asyl-AGH-Maßnahme können flexibel bei Erfordernis eingesetzt werden,
damit die Grünanlagen und die Flächen, die sich nicht in öffentlicher Hand befinden, jedoch
zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen, ordentlich ansprechend der Bevölkerung und
© KEE
5
ihren Freizeitaktivitäten schnellstmöglich wieder zu Verfügung stehen. Hierdurch werden
handwerkliche Fähig- und Fertigkeiten der Asylbewerber erprobt. Die Teilnehmer können auch
die Ortschaften begehen, Hinweise erfassen und Unregelmäßigkeiten nach vorgegebenen
Kriterien festhalten (in Abhängigkeit des Sprachniveaus). Sie könnten Veranstaltungskalender
und andere Informationsmaterialien (nicht für Private) verteilen, und unterstützen die
Veranstaltungsorganisation ortansässiger Vereine, welche sonst von Vereinen und/ oder
anderen Organisationen nicht angeboten würden.
In den vorzuhaltenden Asyl-AGH geht es um die Verknüpfung von Sprachförderung,
beruflicher Integration und berufsbezogener Alltagsbegleitung. Durch die Tätigkeiten,
gekoppelt mit Angeboten der VHS, wird die Beschäftigungsfähigkeit von Asylbewerbern
entwickelt, durch die Präsenz die soziale Infrastruktur und der gesellschaftliche Zusammenhalt
gefestigt sowie den Asylbewerbern Möglichkeiten der Tagesstrukturierung geboten.
3.1
Zuweisung und Empfehlungen KEE
Der KEE empfiehlt, dass die Zuweisung in Rücksprache durch das Sozialamt als untere Unterbringungsbehörde erfolgt. Die Kontroll- und Prüfungsrechte der Maßnahmedurchführung
verbleiben beim KEE. Ein Verwaltungsaufwand entsteht durch die Zahlbarmachung beim KEE,
da der KEE laut Richtlinie davon ausgeht, dass alle hiermit verbundenen Finanzflüsse (Abrechnung Fördermittel, Aufwandsentschädigung, Statistik) durch den KEE übernommen würden. Für die nun gesetzliche Grundlage und Umsetzung der Sanktionierung bei unentschuldigtem Fernbleiben analog der Leistungsbezieher SGB II ist das Sozialamt zuständig (gesetzliche Ungleichbehandlung wird nunmehr via Gesetz aufgehoben). Der KEE wäre für die Einhaltung des Bewilligungsbescheides (bzw. noch Klärung der Rechtsgrundlage) der Maßnahme (öffentlich und zusätzliche Beschäftigung) und für die Meldung an das Sozialamt verantwortlich. Bewilligende Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit unter Einbeziehung des
örtlichen Verwaltungsausschusses. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Prüfung der
Maßnahmen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmeinhalten wurden diese Kriterien bereits für die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) nach dem SGB II durch das Jobcenter positiv geprüft. Verwaltungsinterne Absprachen zur Umsetzung der Richtlinie FIM sind bereits in Vorbereitung (Verantwortlichkeiten, Verfahrenswege etc.).
3.2
Finanzierung der Maßnahmen
Es werden nicht alle Maßnahmekosten über die Richtlinie FIM übernommen, da kein Rechtsanspruch auf vollständige Kostenerstattung besteht. Hierzu bedarf es einen Zuschuss der
Stadt Leipzig. Es können maximal 250 € je besetzten Platz und Monat beantragt werden. Für
© KEE
6
mögliche Ansätze hat der KEE die Aufwendungen und die personelle Ausgestaltung analog
der AGH-MAE für Langzeiterwerbslose herangezogen und inhaltlich sowie konzeptionell weiter entwickelt.
Die Finanzierung der Maßnahme (Aufwandsentschädigung, Sach- und Anleiterkosten, integrationsorientierte Betreuung, Begleitaktivitäten) ist mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung
offen. Es obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Zuständigkeit und im
Rahmen ihres finanziellen Budgets das Verfahren und den Umfang zu planen und umzusetzen. An dieser Stelle können weder die Haushaltsbudgets noch die Kostenträgerschaft abschließend eingeschätzt werden.
Die Zuständigkeit für die örtliche Planung befindet sich noch im Abstimmungsverfahren und
muss außerhalb der Richtlinie geklärt werden. Ziele der Maßnahme, wie z. B. Feststellung,
Stabilisierung, Erprobung oder Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit der Asylbewerber oder die Heranführen an Arbeitsmarkt und Ausbildung sind in Abstimmung mit den beteiligten
Kooperationspartnern zu definieren.
Da es sich bei den vorgeschlagenen Maßnahmen des KEE um bereits durchgeführte Maßnahmen handelt und die Finanzierung bereits mit dem Jobcenter in der Vergangenheit kalkuliert wurde, hat der KEE dieses Zahlenwerk als Orientierungswert genommen. Eine Maßnahme für Asylbewerber ohne Anleiter (Betreuungsschlüssel 1:10) sowie Integrationsberater
(1:50) und zusätzliche Sachkosten ist im KEE nicht durchführbar. Dies zeigen auch die Erfahrungswerte aus der Umsetzung von AGH-MAE mit Langzeitarbeitslosen und der hohe Betreuungsaufwand in der Durchführung der Asyl-AGH´s nach der Richtlinie Integrative Maßnahmen
im Jahr 2016. Kalkulatorisch kostet ein Teilnehmermonat inklusive aller anfallenden Aufwendungen (Koordinator, Sprachkurse, Sachkosten, Integrationsberater) ca. 501,52 € im Jahr
2017 (vgl. detaillierten Finanzierungsplan). Das Projekt soll zum 01.10.2016 starten. Die Richtlinie FIM tritt zum 01.08.2016 in Kraft.
3.3
Vorteile für die Stadt Leipzig bei Schaffung einer zentralen Beschäftigungsstrategie im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes
Den nachfolgend beschriebenen erhöhten Aufwendungen aus Sicht der Stadt Leipzig stehen
die inhaltlichen Ergebnisse der geförderten Maßnahmen gegenüber. Die angebotenen Maßnahmen sind dem Konzept „Saubere Stadt Leipzig“ analog der bereits erfolgreich durchgeführten Maßnahmen mit Arbeitslosen zuzuordnen. Die Asylbewerber erhalten zudem durch
das vorliegende Angebot einheitliche Ansprechpartner vor Ort für die sprachliche und berufliche Integration bis zu einem Rechtskreiswechsel in die Grundsicherung (Jobcenter). Es findet
eine ganzheitliche integrationsorientierte Betreuung unter städtischer Federführung statt. Die
© KEE
7
vorhandenen Fachkompetenzen der Beratung, Betreuung und Beschäftigung werden an einem Ort gebündelt. Die Zusammenarbeit mit den fallführenden Mitarbeitern der Gemeinschafts- und Notunterkünfte kann unterstützt werden und es werden wichtige Erkenntnisse für
die berufliche Integration für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration generiert.
4
Detaillierter Finanzierungsplan 2016 - 2020
Zusammenfassung
Laufzeit:
max. 12 Monate je Maßnahme (in der Regel sechs Monate),
4,3 Jahre Projektlaufzeit insgesamt
Anzahl TN:
10 Asylbewerber nach Asylbewerberleistungsgesetz / Maßnahme
Stundenumfang:
15 Std./Woche Beschäftigung + 8 Unterrichtseinheiten Sprachkurse + flankierende Betreuung
Gesamtteilnehmer:
100 Teilnehmerplätze werden dauerhaft vorgehalten
Angenommene TN:
200 Teilnehmer je Jahr (100 Teilnehmer je sechs Monate)
Betreuungsschlüssel:
1:10 bei den Koordinatoren
Betreuungsschlüssel:
1:50 bei den Integrationsberatern
Betreuungsschlüssel VHS: 1:10 je Kurs
Personal in VZÄ:
8 VZÄ zuzüglich Honorarkräfte über VHS
Kosten gesamt:
601.828 € (für 2017 bei 12 Monaten)
Personalkosten:
357.628 € in 2017
Sachkosten:
126.000 € (Maximalwert in Abhängigkeit der Maßnahme)
Sanierung/Instandhaltung: einmalig 20.000 € in 2016
Kosten VHS/Dolmetscher: 115.200 €
Refinanzierung:
300.000 € je volles Jahr (250 € je besetzten Monat)
verbleibende Kosten
Stadt L.:
301.828 € in 2017
Für das Jahr 2016 fallen durch den geplanten Beginn zum 01.10.2016 nur anteilige Kosten an.
4.1
Anleiter
Die eingesetzten Mitarbeiter, dies gilt für die Anleiter und Integrationsberater gleichermaßen,
sind koordinierend und unterstützend für die Beschäftigungsmaßnahme zuständig. Die Verantwortlichkeit für den Integrationsprozess in Summe obliegt der Verantwortlichkeit der jeweiligen Sozialarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften. Doppelzuständigkeiten sind zwingend
zu vermeiden. Die Angebote der Mitarbeiter des KEE können nur ergänzend sein. Eine Zusammenarbeit der Sozialarbeiter der Unterkünfte (Austausch und Absprachen) mit dem KEE
ist zwingend, da sonst der Maßnahmeerfolg nicht erreicht werden kann. Bei Schwierigkeiten
© KEE
8
wird das Sozialamt Rücksprache mit den Einrichtungen nehmen und den KEE beratend wie
bereits praktiziert fachlich unterstützen.
Die AGH-Asyl sind vergleichbar mit Fallmanagementmaßnahmen des Jobcenters (zusätzlicher Unterstützungs- und Betreuungsbedarf). Wir empfehlen einen Betreuungsschlüssel von
1:10 Asylbewerbern. Da die Maßnahmen in Teilzeit durchgeführt werden, kann ein Koordinator
20 Teilnehmer betreuen (kosteneffizient). Die Erfahrung des KEE bei der Umsetzung von
AGH-MAE hat gezeigt, dass für die Betreuung von 20 Teilnehmer/-innen, die Beschäftigung
eines Anleiters unerlässlich ist. Die zugewiesenen Teilnehmer/-innen haben besonderen Fürsorge- und Anleitungsbedarf. Die Betreuung und Motivation der AGH-Asyl Teilnehmer/-innen
nimmt dabei einen sehr hohen Stellenwert ein, um die Chancen auf einen erfolgreichen Maßnahmeabschluss der Teilnehmer/-innen zu vergrößern und vorzeitigen Abbrüchen und Ausschlüssen von der AGH-Asyl Maßnahme entgegenzuwirken.
Der Anleiter hat den direkten Kontakt mit den Teilnehmern, leitet diese in den konkreten Arbeitsschritten an und ist erster Ansprechpartner für diese, im Fall von allen Fragen oder Problemstelllungen. Demzufolge ist er auch derjenige, der Auskunft geben kann über die Entwicklung der Teilnehmer. Diese werden von ihm protokollarisch festgehalten und fließen in die
Abschlussbeurteilung ein. Gemäß Weisung der Betriebsleitung führt der Anleiter notwendige
Absprachen mit anderen Betriebsteilen und Kooperationspartnern.
Der Anleiter nimmt die operativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerung der Maßnahme wahr - dies beinhaltet bspw. die konkrete Einsatzplanung unter Berücksichtigung der
jeweiligen Voraussetzungen, die Fahrtätigkeit zu den unterschiedlichen Einsatzorten und die
Kontrolle auf Einhaltung der Maßnahmeinhalte.
Des Weiteren plant er den ggf. notwendigen Einsatz von Materialien und unterstützt die Ausfertigung von Unterlagen zur Erfüllung der Dokumentations- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Maßnahme. Die Anleiter werden nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst
(TVöD), Entgeltgruppe 8 entlohnt. Die Lohnzusatzkosten hat der KEE mit pauschalen 20 %
geplant (dies ist jedoch auch von der politischen Entwicklung abhängig, Stichwort: Beitragssenkung in der Rentenversicherung). Daneben fällt im TVöD die Zusatzversorgung (Betriebsrente des öD) mit 3,56% des Tabellenentgeltes an. Die Koordinatoren müssen durch die Teilnehmerschwankungen separat betrachtet werden. Die kalkulatorischen Kosten betragen je
Monat und Teilnehmer durchschnittlich ca. 176 € (Beispiel für 2017).
© KEE
9
Stellenbezeichnung Anleiter
Vorarbeiterzulagen, Zuschläge Sonderformen der Arbeit VWL nicht berücksichtigt
Tarifsteigerung pro Jahr 2,5 % angenommen
2016
2017
Tabellenentgelt inkl. AG-Beiträge
9.029,64 €
38.825,62 €
Jahressonderzahlung inkl. AG- Beiträge
409,60 €
1.809,07 €
Leistungsentgelt inkl. AG - Beiträge
0,00 €
388,39 €
ZVK(auf Tab.-EG+JSZ+Leistungs-EG)
280,03 €
1.201,37 €
9.719,27 €
42.224,45 €
48.596,35 €
5 Vollzeitkräfte
4.2
211.122,25 €
2018
39.796,26 €
1.854,30 €
398,10 €
1.231,40 €
43.280,06 €
2019
40.791,17 €
1.900,65 €
408,05 €
1.262,19 €
44.362,06 €
2020
44961,12
1.888,85 €
740,59 €
1.411,85 €
49.002,41 €
Gesamt
173.403,81 €
7.862,47 €
1.935,13 €
5.386,84 €
188.588,25 €
216.400,31 €
221.810,31 €
245.012,05 €
942.941,27 €
Integrationsorientierte Betreuung/Verwaltung während der Maßnahmen
Eine integrationsorientierte Teilnehmerbetreuung erfolgt mit einem Schlüssel 1:50 und ist
durch den komplexen Hilfebedarf zwingend während der Asyl-AGH vorzuhalten. Neben der
Betreuung ist es erklärtes Kernanliegen des KEE, eine erste berufliche Orientierung mit den
Asylbewerbern in Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt in Ergänzung der Sozialbetreuer
der Gemeinschaftsunterkünfte vorzunehmen. Folgende Bestandteile sind Aufgaben der Integrationsberater (nicht abschließend):

Integrationsorientierte Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern während der AsylAGH,

Erfassen teilnehmerrelevanter Daten und erster Ansprechpartner bei auftretenden Problemen während der beruflichen Praxis,

Berücksichtigung teilnehmerbezogener Spezifika der Teilnehmer z.B. in den Bereichen:
-
der persönlichen Lebensführung
der Schulbildung
der Gesundheitssorge
Suchtmittelkonsum während der Asyl-AGH,

Begleitung und Vorbereitung der Teilnehmer/innen im Rahmen der Umsetzung von AGH
Maßnahmen,

Netzwerkarbeit und Unterbreitung von Modulen aus den Bereichen Arbeit und Demokratie,
Arbeitsschutz etc. mit allen an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen,

teilnehmerbezogene Förderung von Schlüsselkompetenzen zur Erfüllung der den Teilnehmern übertragenen Arbeitsaufgaben,

Darstellung des Bildungsverlaufes,

Erstellung von teilnehmerbezogenen Berichten (Verlaufs- und Entwicklungsdokumentation).
Die Integrationsberater Asyl sollen zudem flankierend zur berufsbezogenen und integrationsorientierten Betreuung auch niedrigschwellige Maßnahmen für berufliche Bildung in Ergänzung der Angebote der Sozialbetreuer in den Gemeinschaftsunterkünften anbieten. Ziel ist es
hier ganzheitlich durch die Vermittlung von Wissen die Inanspruchnahme von kommunalen
Mitteln (Hilfen zur Erziehung sowie Jugendberufshilfe) präventiv entgegenzuwirken. Unterkünfte, in denen die Sozialarbeiter nicht mit dem KEE, zusammenarbeiten, können durch das
© KEE
10
Vermeiden von Doppelzuständigkeiten nicht berücksichtigt werden. Die angebotenen Module,
so die Erfahrung des KEE sind notwendig, um eine dauerhafte berufliche Integration zu erzielen.
Stellenbezeichnung Integrationsberater Asyl
Vorarbeiterzulagen, Zuschläge Sonderformen der Arbeit VWL nicht berücksichtigt
Tarifsteigerung pro Jahr 2,5 % angenommen
2016
2017
2018
2019
2020
Gesamt
Tabellenentgelt inkl. AG-Beiträge
11.146,15 €
45.774,73 €
46.919,10 €
54.278,62 € 55.635,59 € 213.754,18 €
Jahressonderzahlung inkl. AG- Beiträge
449,88 €
1.799,51 €
1.844,50 €
2.235,53 €
2.291,42 €
8.620,84 €
Leistungsentgelt inkl. AG - Beiträge
0,00 €
754,40 €
773,26 €
894,21 €
916,57 €
3.338,44 €
ZVK(auf Tab.-EG+JSZ+Leistungs-EG)
344,02 €
1.433,75 €
1.469,59 €
1.703,11 €
1.745,69 €
6.696,16 €
11.940,05 €
49.762,39 €
51.006,45 €
59.111,47 € 60.589,26 € 232.409,62 €
2 Vollzeitkräfte
zuzüglich 10 % Sachkosten
23.880,10 €
99.524,78 €
102.012,90 €
2.388,01 €
9.952,48 €
10.201,29 €
26.268,11 €
109.477,26 €
112.214,19 €
118.222,94 € 121.178,51 €
11.822,29 €
464.819,23 €
12.117,85 €
46.481,92 €
130.045,23 € 133.296,36 €
511.301,15 €
Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass der KEE zum 01.01.2016 zwei Integrationsberater Asyl
eingestellt hat, die jedoch parallel im Jahr 2016 drei Maßnahmen und 10 Projekte mit Asylbewerber durchführen werden, so dass sich der Betreuungsaufwand bei weiteren 76 Teilnehmern erheblich potenzieren würde und eine Durchführungsqualität nicht mehr sichergestellt
werden kann. Alternative Refinanzierungsformen stehen mit Ausnahme von Eigenmitteln der
Stadt Leipzig nicht zur Verfügung. Die Kosten hierfür betragen kalkulatorisch je Teilnehmer
und Monat etwa 91,23 €.
Zusätzlich hat sich in der Durchführung der ersten Maßnahme Asyl-AGH gezeigt, dass ein
hoher Verwaltungsaufwand für Barauszahlungen der Aufwandsentschädigung und Abrechnung gegenüber den Kooperationspartnern sowie Antragstellung besteht, so dass der KEE
auf Basis dieser Erfahrung eine Verwaltungsstelle in der E3 plant. Hierdurch ergeben sich
nachstehende Konditionen.
Stellenbezeichnung Sachbearbeiter-Finanzen
Vorarbeiterzulagen, Zuschläge Sonderformen der Arbeit VWL nicht berücksichtigt
Tarifsteigerung pro Jahr 2,5 % angenommen
2016
2017
2018
2019
2020
Gesamt
Tabellenentgelt inkl. AG-Beiträge
8.255,86 €
33.904,05 €
34.766,46 €
35.635,62 €
36.526,51 €
149.088,50 €
Jahressonderzahlung inkl. AG- Beiträge
374,50 €
1.497,98 €
1.609,23 €
1.649,46 €
1.690,70 €
6.821,87 €
Leistungsentgelt inkl. AG - Beiträge
0,00 €
558,21 €
572,17 €
586,47 €
601,14 €
2.317,99 €
ZVK(auf Tab.-EG+JSZ+Leistungs-EG)
256,03 €
1.066,82 €
1.096,12 €
1.123,52 €
1.151,61 €
4.694,10 €
Gesamt (1 Stelle)
8.886,39 €
37.027,06 €
38.043,98 €
38.995,08 €
39.969,96 €
162.922,47 €
Je Teilnehmer sind das durchschnittliche Programmkosten von 30,85 € je Monat (Beispiel für
das Jahr 2017).
4.3
Verwaltungs- und Sachkosten der geplanten ASYL-AGH für 100 dauerhafte Plätze im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um die Gesamtkosten in einem Jahr für 100
dauerhafte Asyl-AGH´s. Die Maßnahmen finden auch im Winter statt. Hierdurch entstehen
© KEE
11
zusätzliche einmalige Sachkosten, Unterbringung sowie Ausstattungen für die Teilnehmer/-innen für Arbeitsschutzmaterialien, Bekleidung und Arbeitsgeräte. Hierfür fällt kalkulatorisch eine Pauschale von 107 je Teilnehmer/Monat an. Hierin sind alle im Zusammenhang
entstehenden Aufwendungen kostenneutral für den KEE gedeckt. Bei den rechts angegebenen Werten handelt es sich um fixe Jahreswerte und Mittel die dem KEE für das Projekt zur
Verfügung gestellt werden müssten.
Untersetzung der geplanten Verwaltungs- und Sachkosten
Insgesamt entstehen für das dauerhafte Vorhalten für 100 Asyl-AGH´s Sachkosten in Höhe
von 129.000 € (Sachkosten 107 €/Teilnehmer/Monat).
Overheadkosten
(durchschnittlich ca. 40,00 € /Teilnehmer/Monat)
-
Miete und Betriebskostenanteil (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung)
-
anteilig Ersatzinvestitionen
-
Büroaufwand und -verbrauch
-
Kommunikation (Verwaltungskurierdienst)
-
Kosten der Wirtschaftsprüfung
-
Versicherungsumlage (Gebäudeversicherung, Kfz-Versicherung,
48.000,00 €
Unfallversicherung Festangestellte, ASID)
Verwaltungskosten Koordinatoren
(durchschnittlich ca. 26,00 € /Teilnehmer/Monat)
-
Büroaufwand-, verbrauch
-
Kommunikation (Telefon, EDV)
-
Verwaltungskosten (Lohnrechnung)
-
Kfz-Kosten, Betriebsfahrzeuge, Unterhaltungskosten
31.000,00 €
Kleinwerkzeuge, Kleinmaterial, Kleinreparaturen
(durchschnittlich ca. 16,00 € /Teilnehmer/Monat)
-
20.000,00 €
Greifzangen, Laubbesen, Harken, Schubkarren etc.
Unterkunft der Teilnehmer/innen
30.000,00 €
anteilige Miet- und Mietnebenkosten
(durchschnittlich ca. 25 € /Teilnehmer/Monat)
© KEE
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Der KEE beabsichtigt für die Dauer des Projektes ein Objekt anzumieten. Für die Renovierung
und investive Instandhaltung möchte der KEE zusätzlich die nicht verbrauchten Mittel aus dem
Finanzhaushalt 2016 verwenden (ca. 10.000 €).
4.4
Kosten berufsvorbereitende integrierender Sprachkurse
Gemeinsam mit der VHS und Dolmetschern wurden die bisher angebotenen Sprachkurse in
der VHS auf eine Übertragbarkeit hin geprüft. Hierzu fanden bereits Abstimmungsgespräche
für eine etwaige Kooperation statt. Hierbei wurde festgestellt, dass die angebotenen Kurse
von einem anderen Sprachniveau und von einer anderen thematischen Zielsetzung ausgehen. Neue Inhalte beziehen auch das niedrigere Sprachniveau und folgende Schwerpunkte
mit ein:

Orientierung im Bildungssystem,

Arbeitsrechte und -pflichten von Arbeitnehmern (Pünktlichkeit etc.)

Vorbereitende berufsbezogene Spracheinheiten,

Prinzipien des Grundgesetzes etc.
Der KEE wird bei einem positiven Votum einen Schulterschluss mit der VHS vollziehen und in
die konzeptionelle Phase einsteigen, damit zum 01.06.2016 eine Umsetzung erfolgen kann.
Ein Lehrer für „Deutsch als Fremdsprache“ ist in der Entgeltgruppe E11 eingruppiert. Aus wirtschaftlichen Gründen und für eine zwingend notwendige Flexibilität beabsichtigt die VHS mit
Honorarkräften analog anderer erfolgreicher Maßnahmen zu arbeiten. Ausgehend von einem
durchschnittlichen Stundensatz von 30 € ergibt sich folgende Kalkulation: Zusätzlich sind in
den Kosten Dolmetscherkosten pauschal berücksichtigt.
Preis
je Einheit
Gruppen
pro Woche
TN pro
Gruppe
TN gesamt
pro Woche
Unterrichtseinheiten
je Gruppe
Kosten / Woche
für alle Gruppen
30 €
10
10
100
8 (verteilt an 2 Tagen)
2.400 €
Damit ergeben sich monatliche Kosten von 9.600 € für insgesamt 320 Unterrichtseinheiten
und Gesamtkosten je Jahr in Höhe von 115.200 € für 3.840 Unterrichtseinheiten.
Die Kosten betragen somit kalkulatorisch für das Angebot der VHS ca. 96 € je Monat und
Teilnehmer.
4.5
Mögliche Deckungsmittel
Eine teilweise Refinanzierung über die Richtlinie „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ ist möglich. Ausgehend von einer monatlichen Pauschale von 250 € je AGH-Platz bei 100 Plätzen
und einer Laufzeit von drei Monaten in 2016 ergibt sich eine Pauschale von etwa 75.000 € von
der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dem KEE auch 100
© KEE
13
AGH-Teilnehmer zugewiesen werden müssen, da andernfalls sich die kommunalen Kosten für
die nicht gedeckten Mittel erhöhen würden. Hier ist das Sozialamt der Stadt Leipzig zuständig.
Förderfähige Kosten
RL FIM
Pauschale 250 €
je TN/Monat bei
100 TN
10/16-12/16
2017
75.000 €
300.000 €
2018
2019
2020
300.000 €
300.000 €
300.000 €
Gesamt 2016-2020
4.6
1.300.000 €
Aufteilung nach Haushaltsjahren (Fixkosten für 100 Teilnehmer)
Zusammenfassend sind die Ausgaben für die Stadt Leipzig mit und ohne Fördermittel durch
die RL FIM für einen Beginn ab 01.10.2016 dargestellt. In den nachfolgenden Beträgen sind
die teilnehmerbezogenen Aufwandsentschädigungen in Höhe von 0,80 € nicht enthalten (refinanziert über die Bundesagentur für Arbeit).
Ausgaben in €
2016
(3 Monate)
2017
2018
2019
2020
Anleiter
48.596,35
211.124,25
216.400,31
221.810,31
245.012,05
Integrationsberater
26.268,11
109.477,26
112.214,19
130.045,23
133.296,36
8.886,39
37.027,06
38.043,98
38.995,08
39.969,96
28.800,00
115.200,00
115.200,00
115.200,00
115.200,00
31.500,00
129.000,00
129.000,00
129.000,00
129.000,00
SB Finanzen/Administration
Honorarkräfte
VHS/Dolmetscher
Sachkosten und sonstige
Kosten
Einmalige Instandhaltung/
Sanierung/Ausstattung
Mietobjekt
Gesamtausgaben ohne
Fördermittel
Mögliche Fördermittel RL
FIM
Zuschuss Stadt Leipzig
abzgl. Fördermittel
20.000
-----------------------
164.050,85
601.828,57
610.858,48
635.050,62
662.478,37
75.000
300.000
300.000
300.000
300.000
89.050,85
301.828,57
310.858,48
335.050,62
362.478,37
Zusätzlich schlägt der KEE vor, folgende Aufwendungen aus eigenen Mitteln zu tragen.
Eigenleistungen KEE
Rest Finanzhaushalt aus 2015
(Renovierung Mietobjekt)
Bereitstellung Fahrzeuge
Anzahl
Aufwendungen
-
10.000 €
12
4.000 €
Gesamt
24.000 €
Der KEE schlägt eine Mittelübertragung der nicht verbrauchten Mittel aus dem Finanzhaushalt
2015 in das Haushaltsjahr 2016 vor, um das anzumietende Objekt zu sanieren.
© KEE
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5
Bisherige Ansätze des KEE im Bereich Asyl
Der KEE ist seit 2015 Mitglied in verschiedenen operativen und strategischen Arbeitsgremien
und tauscht sich dezernatsübergreifend aus (u. a. AG Asyl des Dezernates für Wirtschaft und
Arbeit mit den Kammern). Ziel aller Maßnahmen/Projekte ist der Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit und die Heranführung an den Arbeitsmarkt und Ausbildung. Zielgruppen
allgemein sind derzeit Asylbewerber mit nachrangigem Zugang in den ersten Arbeitsmarkt.
Die bisherigen Tätigkeiten erstreckten sich auf Jugendliche im Alter bis 18 Jahre und junge
Erwachsene bis maximal zum 27. Lebensjahr. Die Erfahrungen der Projekte wurden im
dem vorliegenden Konzept integriert. Der KEE führt drei Asyl-AGH nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch (24 Teilnehmer insgesamt je Maßnahme im Zweischichtsystem, 321
Stunden je Teilnehmer inkl. 150 Stunden praktische Tätigkeit in 15 Wochen). Das Konzept
lautet F.I.T. (Förderung, Integration und Technik) und besteht aus einer praktischen Tätigkeit
innerhalb der Stadt Leipzig sowie einem Medienprojekt mit dem Kooperationspartner SAEK
(Sächsische Aufbau- und Erprobungskanäle, gefördert durch die Landesmedienanstalt). Die
Teilnehmer U27 erstellen Kurzfilme, welche die Flüchtlingsthematik aufgreifen (Behördenwegweiser, Verhaltensweisen, Praktikum etc.). Das Durchschnittsalter beträgt ca. 21 Jahre (Anteil
Frauen 20 %). Für das gesamte Jahr werden durch die zwei angestellten Integrationsberater
ca. 17.500 Stunden für alle Teilnehmer geplant.
Zudem hat der KEE Langzeiterwerbslose (mit pädagogischen Erfahrungen) in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für die Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in Einrichtungen der Jugendhilfe integriert. Hintergrund war die Aufforderung des
OBM fachlich und persönlich geeignetes Personal der Stadtverwaltung und Eigenbetriebe für
die Betreuung zur Verfügung zu stellen. Der KEE ist derzeit in drei Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützend tätig. Bis dato konnte der KEE mehr als 6.000
Betreuungsstunden erfolgreich realisieren. Zusätzlich stellt der KEE aus eigenen Mitteln zwei
Kraftfahrzeuge, damit die Einrichtungen mobil agieren können.
Durch das vorliegende Konzept werden nun auch dauerhafte und flexible Angebote für
100 Erwachsene geschaffen.
© KEE
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Begründung der Eilbedürftigkeit der Vorlage VI-DS-02408
Im Zusammenhang mit dem Integrationsgesetz wurde Anfang Juli 2016 das
Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) beschlossen und Ende Juli
veröffentlicht. Hiermit sollen ab 1.08.2016 bis Ende 2020 Arbeitsgelegenheiten für jährlich 100.000
geflüchtete Menschen realisiert werden. Ziel ist es, die schon guten Ansätze aus dem Bereich
Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu nutzen und zu intensivieren. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt hierfür insgesamt 300 Mio. EUR zur
Verfügung.
Die Stadt Leipzig möchte daher schnellstmöglich die in der Vorlage beschriebenen
Arbeitsgelegenheiten einschließlich der begleitenden Sprach- und Betreuungsangebote umsetzen.
Ziel soll es sein, die Asylbewerber bereits während des Feststellungsverfahrens zu beschäftigen
und ihnen Sprache zu vermitteln, um sie somit bestmöglich auf eine Integration in Arbeit,
Qualifikation und/oder Ausbildung vorzubereiten.
Damit ein Projektstart zum 01.10.2016 gewährleistet werden kann, ist es erforderlich
schnellstmöglich die benötigten Räume anzumieten und das erforderliche Personal beim
Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) zu akquirieren und anzustellen. Hierfür ist ein
Beschluss der Drucksachen-Nr.:VI-DS-02408 in der Ratsversammlung am 21.09.2016 zwingend
erforderlich.