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Neues
Pflegestärkungsgesetz II
Änderungen
ab dem 1. Januar 2017
für die stationäre Pflege
Curatio GmbH
Liebe Hausgäste,
sehr geehrte Angehörige,
sehr geehrte Betreuer
Im Januar 2017 werden die neuen gesetzlichen Regelungen des
Pflegestärkungsgesetzes II wirksam.
Was bedeutet das für Sie?
In unserer Broschüre haben wir die wichtigsten Änderungen für
Sie zusammengefasst und erklären Ihnen die Auswirkungen des
Gesetzes für heutige und zukünftige Hausgäste.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei allen
Fragen rund um das PSG II zur Seite.
Ihre Curatio GmbH
Anna-Walch-Haus
Seniorenzentrum Sinzheim
Die Pflegeversicherung
und das
Pflegestärkungsgesetz I
Als fünfte Säule der Sozialversicherung wurde 1995 die
gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Da jeder Mensch auf
Begleitung und Unterstützung angewiesen sein kann, wurde
schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine
umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat
Versicherten festgelegt.
Um das Pflegesystem weiter zu entwickeln, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 das Erste Pflegestärkungsgesetz
(PSG I) eingeführt.
Mit der Einführung des PSG I können Leistungen erstmals
individueller in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist
die Höhe der Leistungsbeiträge gestiegen und die Pflegebedürftigen und deren Angehörige bekommen deutlich mehr
Unterstützung als zuvor.
F
P
L
E
G E
Pflegestärkungsgesetz II
Änderungen in der stationären
Pflege ab 1. Januar 2017
Um die Pflege weiterhin zu stärken und noch individueller zu
gestalten, tritt ab 01.01.2017 nun das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft.
Den Grundstein für das PSG II legt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der in Zukunft die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellt.
Dieser berücksichtigt alle Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen, die für das Leben und die Alltagsbewältigung von
Wichtigkeit sind. Auch das Thema Demenz, welches bis dato
nicht in eine Begutachtung eingeflossen ist, wird angerechnet.
Das PSG II ermöglicht einen generell besseren Zugang zu
Leistungen aus der Pflegeversicherung.
NEU
2017
Neues Begutachtungssystem
(NBA) und die
wichtigsten Änderungen
Um die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen
erfassen zu können, wird ein neues Begutachtungssystem (NBA)
eingeführt.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft, wie
selbstständig jemand ist und welche Beeinträchtigungen der
Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Folgende
sechs Punkte werden geprüft:
Mobilität
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung / Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen
Ÿ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Ÿ
Ÿ
Ÿ
Ÿ
Ÿ
Eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt erst, nachdem eine Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgte.
N
B
A
Einfache und automatische
Übergangsregelungen
in die neuen Pflegegrade
Für die Menschen, bei denen bis zum 31. Dezember 2016 eine
Pflegestufe festgestellt ist, gelten einfache Übergangsregelungen.
Die Umstellung in das neue System erfolgt automatisch. Es gilt
der Grundsatz: Niemand wird schlechter gestellt. Die meisten
Menschen erhalten sogar mehr Leistungen.
Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen gilt die
Grundregel +1. Sie gelangen z.B. von der Pflegestufe 2 in den
Pflegegrad 3.
Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt sogar der sogenannte doppelte Stufensprung +2.
Sie gelangen z.B. von der Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 3.
5
Pflegegrade
Überleitungstabelle
in die neuen
Pflegegrade
Pflegestufen
Neue Pflegegrade
Pflegestufe 0
keine Einstufung
Pflegestufe 0 + PEA*
Pflegegrad 2
Pflegestufe 1
Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + PEA*
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + PEA*
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + PEA*
Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 Härtefall
Pflegegrad 5
* PEA - persönlich eingeschränkte Alltagskompetenz (SGB XI)
Einheitliche Eigenanteile der
monatlichen Pflegekosten
in den Pflegegraden 2 bis 5
Die gute Nachricht: unsere Hausgäste haben die Sicherheit,
nach Einführung des PSG II nicht schlechter gestellt zu werden.
Ebenso können sie sich auf einen festen Eigenanteil verlassen,
der selbst bei späterer Einstufung in einen höheren Pflegegrad
nicht steigt (Bestandsschutzregelung).
Für alle Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege wird es in den
Pflegegraden 2-5 keine Unterschiede mehr bei den pflegebedingten Eigenanteilen geben.
Der Eigenanteil wird von der jeweiligen Einrichtung mit den
Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern ermittelt.
Der künftig zu leistende Eigenanteil wird
bis Ende November 2016 mitgeteilt.
Wichtig:
Erhöhungen unserer Pflegesätze sind von der Bestandsschutzregelung ausgenommen. Diese werden wie bisher mit Vertretern
der Pflegekassen sowie den örtlichen und überörtlichen Trägern
der Sozialhilfe verhandelt.
Leistungen
der Pflegekassen
ab 1. Januar 2017
Nachstehend die künftigen Leistungsbeträge der Pflegekasse ab
Januar 2017 in Euro:
Pflegegrad I
Pflegegrad II
Pflegegrad III
Pflegegrad IV
Pflegegrad V
€ 125,00
€ 770,00
€ 1.262,00
€ 1.775,00
€ 2.005,00
€
Ansprechpartner
im Pflegeheim
Anna-Walch-Haus
Christoph
Zajontz-Wittek
Baris
Ildem
Ivona
Duvnjak
Verwaltungsleitung
Pflegedienstleitung
Verwaltung
Ansprechpartner
im Seniorenzentrum
Sinzheim
Diana
Donath
Eva
Wiese
Timo
Kanjo
Pflegedienstleitung
Beratung
Verwaltungsleitung
Wir beraten
Sie gerne
Anna-Walch-Haus
Curatio GmbH
Gustav-Heller-Platz 1
76135 Karlsruhe
[email protected]
www.anna-walch-haus.de
Telefon: 0721 / 982000
Seniorenzentrum Sinzheim
Curatio GmbH
Pfarrer-Kiefer-Weg 2
76547 Sinzheim
[email protected]
www.seniorenzentrumsinzheim.de
Telefon: 07221 / 9820
Stand: September 2016 - Änderungen vorbehalten