Neues Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab dem 1. Januar 2017 für die stationäre Pflege Curatio GmbH Liebe Hausgäste, sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer Im Januar 2017 werden die neuen gesetzlichen Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes II wirksam. Was bedeutet das für Sie? In unserer Broschüre haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst und erklären Ihnen die Auswirkungen des Gesetzes für heutige und zukünftige Hausgäste. Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei allen Fragen rund um das PSG II zur Seite. Ihre Curatio GmbH Anna-Walch-Haus Seniorenzentrum Sinzheim Die Pflegeversicherung und das Pflegestärkungsgesetz I Als fünfte Säule der Sozialversicherung wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Da jeder Mensch auf Begleitung und Unterstützung angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Um das Pflegesystem weiter zu entwickeln, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) eingeführt. Mit der Einführung des PSG I können Leistungen erstmals individueller in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist die Höhe der Leistungsbeiträge gestiegen und die Pflegebedürftigen und deren Angehörige bekommen deutlich mehr Unterstützung als zuvor. F P L E G E Pflegestärkungsgesetz II Änderungen in der stationären Pflege ab 1. Januar 2017 Um die Pflege weiterhin zu stärken und noch individueller zu gestalten, tritt ab 01.01.2017 nun das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft. Den Grundstein für das PSG II legt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der in Zukunft die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellt. Dieser berücksichtigt alle Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen, die für das Leben und die Alltagsbewältigung von Wichtigkeit sind. Auch das Thema Demenz, welches bis dato nicht in eine Begutachtung eingeflossen ist, wird angerechnet. Das PSG II ermöglicht einen generell besseren Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung. NEU 2017 Neues Begutachtungssystem (NBA) und die wichtigsten Änderungen Um die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfassen zu können, wird ein neues Begutachtungssystem (NBA) eingeführt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft, wie selbstständig jemand ist und welche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Folgende sechs Punkte werden geprüft: Mobilität kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung / Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Ÿ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Ÿ Ÿ Ÿ Ÿ Ÿ Eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt erst, nachdem eine Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgte. N B A Einfache und automatische Übergangsregelungen in die neuen Pflegegrade Für die Menschen, bei denen bis zum 31. Dezember 2016 eine Pflegestufe festgestellt ist, gelten einfache Übergangsregelungen. Die Umstellung in das neue System erfolgt automatisch. Es gilt der Grundsatz: Niemand wird schlechter gestellt. Die meisten Menschen erhalten sogar mehr Leistungen. Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen gilt die Grundregel +1. Sie gelangen z.B. von der Pflegestufe 2 in den Pflegegrad 3. Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt sogar der sogenannte doppelte Stufensprung +2. Sie gelangen z.B. von der Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 3. 5 Pflegegrade Überleitungstabelle in die neuen Pflegegrade Pflegestufen Neue Pflegegrade Pflegestufe 0 keine Einstufung Pflegestufe 0 + PEA* Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 + PEA* Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 + PEA* Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 + PEA* Pflegegrad 5 Pflegestufe 3 Härtefall Pflegegrad 5 * PEA - persönlich eingeschränkte Alltagskompetenz (SGB XI) Einheitliche Eigenanteile der monatlichen Pflegekosten in den Pflegegraden 2 bis 5 Die gute Nachricht: unsere Hausgäste haben die Sicherheit, nach Einführung des PSG II nicht schlechter gestellt zu werden. Ebenso können sie sich auf einen festen Eigenanteil verlassen, der selbst bei späterer Einstufung in einen höheren Pflegegrad nicht steigt (Bestandsschutzregelung). Für alle Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege wird es in den Pflegegraden 2-5 keine Unterschiede mehr bei den pflegebedingten Eigenanteilen geben. Der Eigenanteil wird von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern ermittelt. Der künftig zu leistende Eigenanteil wird bis Ende November 2016 mitgeteilt. Wichtig: Erhöhungen unserer Pflegesätze sind von der Bestandsschutzregelung ausgenommen. Diese werden wie bisher mit Vertretern der Pflegekassen sowie den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe verhandelt. Leistungen der Pflegekassen ab 1. Januar 2017 Nachstehend die künftigen Leistungsbeträge der Pflegekasse ab Januar 2017 in Euro: Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V € 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 € Ansprechpartner im Pflegeheim Anna-Walch-Haus Christoph Zajontz-Wittek Baris Ildem Ivona Duvnjak Verwaltungsleitung Pflegedienstleitung Verwaltung Ansprechpartner im Seniorenzentrum Sinzheim Diana Donath Eva Wiese Timo Kanjo Pflegedienstleitung Beratung Verwaltungsleitung Wir beraten Sie gerne Anna-Walch-Haus Curatio GmbH Gustav-Heller-Platz 1 76135 Karlsruhe [email protected] www.anna-walch-haus.de Telefon: 0721 / 982000 Seniorenzentrum Sinzheim Curatio GmbH Pfarrer-Kiefer-Weg 2 76547 Sinzheim [email protected] www.seniorenzentrumsinzheim.de Telefon: 07221 / 9820 Stand: September 2016 - Änderungen vorbehalten
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