Bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) ist zum 01. April 2017 die Stelle der/des hauptamtlichen Vorsitzenden des Vorstandes – Präsident/in der LFK – neu zu besetzen. Die LFK ist eine von 14 Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, die das Recht zur Selbstverwaltung hat. Der Vorstand ist an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Zu den Aufgaben der LFK gehören die Sicherung der Rundfunkfreiheit und Meinungsvielfalt im Bereich der privaten Rundfunkveranstalter. Sie übt die Aufsicht über audiovisuelle Mediendienste aus und erteilt Zulassungen an Rundfunkanbieter. Sie weist öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern technische Übertragungskapazitäten zu. Die LFK agiert in einer im ständigen Wandel befindlichen Medienlandschaft. Neben den traditionellen Rundfunk sind neue internetbasierte Angebote getreten, die auch regulativ neue Ansätze erfordern. Die LFK engagiert sich in vielfältiger Weise bei der Vermittlung von Medienkompetenz und fördert auch durch finanzielle Unterstützung die Vernetzung der in diesem Bereich aktiven Initiativen im Land Baden-Württemberg. Die Förderung von neuen Technologien im Bereich audiovisueller Dienste und die Initialisierung von Forschungsaktivitäten sowie die Durchführung innovativer Projekte sind Schwerpunkte der Arbeit der baden-württembergischen Medienanstalt. Die/der Vorsitzende des Vorstandes vertritt die LFK gerichtlich und außergerichtlich und leitet die Verwaltung. Sie/er ist nach § 35 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag auch Vertreter der LFK in dem für bundesweiten Rundfunk zuständigen Organ der Landesmedienanstalten, Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und Mitglied in der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Die/der Vorsitzende ist Beamte/Beamter auf Zeit der Landesanstalt für Kommunikation in der Besoldungsgruppe (B7) und kann einmal wiedergewählt werden. Der amtierende Vorstandsvorsitzende ist bereits einmal wiedergewählt und scheidet deshalb als Bewerber aus. Die/der Vorsitzende wird nach Ende der Einreichungsfrist (s. u.) durch den Landtag von Baden-Württemberg mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder gewählt. Kommt bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Vorstandes am 31. März 2017 eine solche Mehrheit nicht zu Stande, wird sie/er aufgrund von Wahlvorschlägen der Fraktionen im Wege der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) gewählt; wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, bedarf die Wahl durch den Landtag der Zustimmung der Mehrheit seiner Mitglieder. Die/der Vorsitzende wird nach ihrer/seiner Wahl durch den Ministerpräsidenten zur Präsidentin/ zum Präsident der Landesanstalt für Kommunikation ernannt. Bewerberinnen/Bewerber müssen die Befähigung für eine Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen (§ 34 Abs. 2 Landesmediengesetz Baden-Württemberg). Diese Anforderungen werden unter anderem auch durch die Befähigung zum Richteramt erfüllt. Es wird auf die Unvereinbarkeitsregelungen des § 34 Abs. 4 Landesmediengesetz Baden-Württemberg hingewiesen. Schriftliche Bewerbungen an die LFK, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, verschlossen mit der Aufschrift „Wahl der/des Vorsitzenden des Vorstandes der LFK“, werden erwartet bis zum 23. September 2016. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert, Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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