Vortrag - Lebenshilfe Zollernalb

Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
21. September 2016
Speisesaal der ZAW gGmbH, Lautlingen
informiert
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern. Ab
diesem Zeitpunkt hat kein Erwachsener automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Durch rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann jeder von dem Recht
auf Selbstbestimmung Gebrauch machen und einer oder mehreren Personen des Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen.
In einer Patientenverfügung kann schriftlich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im
Voraus festgelegt werden, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt
werden möchte. Auf diese Weise kann Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung genommen und damit das Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden, wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Tritt ein Betreuungsfall ein kann schriftlich in einer sogenannten Betreuungsverfügung
vorher festgelegt werden, wer mit der Betreuung beauftragt werden soll und auch, wer
keinesfalls für diese Aufgabe in Betracht gezogen werden soll. Zudem kann darin beispielsweise festgehalten werden, welche Wünsche und Gewohnheiten von dem Betreuer
respektiert werden sollen oder ob man im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim
versorgt werden will.
Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung
kann in gesunden Tagen rechtzeitig rechtliche Vorsorge für das Alter, den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles getroffen werden. Unterschiedliche Gründe führen dazu,
dass ein Mensch sich selbst nicht mehr vertreten kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Daher sind Menschen jeden Alters angesprochen.
Am Mittwoch, 21.09.2016 um 19 Uhr informiert der Betreuungsverein Lebenshilfe Zollernalb e. V. in den Räumen der ZAW gGmbH, Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Kohlplattenstraße 17 in 72459 Albstadt-Lautlingen (im Speisesaal der Werkstatt)
über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Eine Anmeldung ist erforderlich bei:
Silvia Senner, Tel. 07476 899-128 oder per E-Mail: [email protected] oder
Claudia
Heinemann,
Tel.
07431
95736-118
oder
per
E-Mail:
[email protected].
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei!