Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung 21. September 2016 Speisesaal der ZAW gGmbH, Lautlingen informiert Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet die rechtliche Vertretung durch die Eltern. Ab diesem Zeitpunkt hat kein Erwachsener automatisch eine Person an der Seite, die berechtigt ist, für ihn zu handeln oder ihn zu vertreten, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Durch rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann jeder von dem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen und einer oder mehreren Personen des Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. In einer Patientenverfügung kann schriftlich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt werden, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Auf diese Weise kann Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung genommen und damit das Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden, wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist. Tritt ein Betreuungsfall ein kann schriftlich in einer sogenannten Betreuungsverfügung vorher festgelegt werden, wer mit der Betreuung beauftragt werden soll und auch, wer keinesfalls für diese Aufgabe in Betracht gezogen werden soll. Zudem kann darin beispielsweise festgehalten werden, welche Wünsche und Gewohnheiten von dem Betreuer respektiert werden sollen oder ob man im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden will. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung kann in gesunden Tagen rechtzeitig rechtliche Vorsorge für das Alter, den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles getroffen werden. Unterschiedliche Gründe führen dazu, dass ein Mensch sich selbst nicht mehr vertreten kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Daher sind Menschen jeden Alters angesprochen. Am Mittwoch, 21.09.2016 um 19 Uhr informiert der Betreuungsverein Lebenshilfe Zollernalb e. V. in den Räumen der ZAW gGmbH, Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Kohlplattenstraße 17 in 72459 Albstadt-Lautlingen (im Speisesaal der Werkstatt) über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Eine Anmeldung ist erforderlich bei: Silvia Senner, Tel. 07476 899-128 oder per E-Mail: [email protected] oder Claudia Heinemann, Tel. 07431 95736-118 oder per E-Mail: [email protected]. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei!
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