Niedrige Zinserträge schmälern das Ergebnis BKA hat Hinweise auf

WIRTSCHAFT
APOBANK
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat im ersten
Halbjahr 2016 trotz steigender
Kundenzahlen sinkende Erträge
hinnehmen müssen. Unter dem Einfluss der Niedrigzinsen sank das
Betriebsergebnis vor Steuern auf
77,8 Millionen Euro. Von Januar
bis Juni 2015 hatte die Bank noch
88,2 Millionen Euro erwirtschaftet.
Dennoch konnte sie im ersten
Halbjahr einen Überschuss von
30,4 Millionen Euro erzielen und
damit das Vorjahresniveau sogar
übertreffen – es hatte 2015 bei 27,4
Millionen Euro gelegen.
Die Zahl der Apobank-Kunden
stieg im ersten Halbjahr 2016 von
397 000 auf 406 000. Außerdem
weitete die Bank ihren Kreditbestand um 0,7 Milliarden Euro auf
28,5 Milliarden Euro aus. „Auch
Foto: Apobank
Niedrige Zinserträge schmälern das Ergebnis
wenn wir aufgrund des schwierigen
Umfelds zunehmend Gegenwind bei
unseren Erträgen verspüren, halten
wir am Wachstumspfad in unserem
Kundengeschäft fest. Steigende
Kundenzahlen und unser wachsendes Kreditgeschäft werten wir als
Zeichen, dass die Kunden uns vertrauen und unsere Beratungskompetenz schätzen“, sagte Herbert
Pfennig, Vorsitzender des Vorstands
der Apobank. Er betonte, die Bank
setze „alles daran, die Niederlassung
von Heilberuflern zu fördern und
Vorbehalte abzubauen“. Insgesamt
plane die Apobank für das Gesamtjahr 2016 einen stabilen Jahresüberschuss, der ihr eine Stärkung der
Rücklagen und Reserven sowie konstante Dividendenzahlungen ermöglichen soll. Pfennig warnte aber vor
zu hohen Erwartungen: „Den Herausforderungen der Bankenbranche
begegnen wir aus einer Position
der Stärke, die Anstrengungen werden jedoch auch für uns groß sein“,
sagte er.
hil
ABRECHNUNGSBETRUG IM GESUNDHEITSWESEN
BKA hat Hinweise auf organisierte Kriminalität
ie Zahl der Abrechnungsbetrügereien im Gesundheitswesen ist im vergangenen Jahr um
elf Prozent auf 4 457 in der polizeilichen Kriminalstatistik registrierter
Fälle angestiegen. Darauf wies das
Bundeskriminalamt (BKA) in seinem „Bundeslagebild 2015 Wirtschaftskriminalität“ vor kurzem hin.
Auch der entstandene Schaden sei
deutlich angestiegen: von 41 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 70 Millionen Euro im vergangenen Jahr.
Als Grund für den Anstieg nennt
das BKA den Abrechnungsbetrug
„durch russischsprachige Pflegedienste, das heißt solche, die mehrheitlich von Personen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion geführt werden“. Hierbei handele es
sich um ein bundesweites Phänomen, das insbesondere dort auftrete,
wo sich durch Sprachgruppen geschlossene Systeme bildeten. „Die
Täter wählen beim Abrechnungsbe-
D
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 37 | 16. September 2016
trug unterschiedliche Vorgehensweisen, indem sie beispielsweise
nur zum Teil oder überhaupt nicht
erbrachte Leistungen abrechnen,
die Pflegebedürftigkeit von Patienten vortäuschen (Patienten simulieren bewusst), Ärzte und Pflegepersonal bestechen oder Urkunden im
Zusammenhang mit der Ausstellung von Ausbildungszertifikaten
fälschen“, erklärt das BKA.
In vielen dieser Fälle lägen Indizien für ein strukturiertes und organisiertes Vorgehen der Pflegedienste mit dem Ziel der Gewinnmaximierung vor. In Einzelfällen lägen
im Zusammenhang mit Investitionen in russischsprachige ambulante
Pflegedienste auch Hinweise auf eine organisierte Kriminalität vor.
„Mittlerweile konzentrieren sich
die Täter auf das Geschäft mit Intensivpflegepatienten, da in diesem
Bereich die höchsten Gewinne erzielt werden können“, schreibt das
BKA. „Krankenkassen zahlen für
einen Intensivpflegepatienten monatlich etwa 22 000 Euro. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen schätzen den durch Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
entstandenen volkswirtschaftlichen
Schaden auf etwa eine Milliarde
Euro.“ In Anbetracht der demografischen Entwicklung werde der
Pflegemarkt in absehbarer Zukunft
weiter wachsen. Es sei davon auszugehen, dass der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen auch zukünftig von Bedeutung sein werde.
Den Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen definiert das BKA
dabei als „betrügerische Erlangung
von Geldleistungen von Selbstzahlern, Krankenkassen, Krankenversicherungen und Beihilfestellen
durch Angehörige medizinischer
oder pharmazeutischer Berufe sowie durch Krankenhäuser und Sanatorien“.
fos
A 1611