WIRTSCHAFT APOBANK Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat im ersten Halbjahr 2016 trotz steigender Kundenzahlen sinkende Erträge hinnehmen müssen. Unter dem Einfluss der Niedrigzinsen sank das Betriebsergebnis vor Steuern auf 77,8 Millionen Euro. Von Januar bis Juni 2015 hatte die Bank noch 88,2 Millionen Euro erwirtschaftet. Dennoch konnte sie im ersten Halbjahr einen Überschuss von 30,4 Millionen Euro erzielen und damit das Vorjahresniveau sogar übertreffen – es hatte 2015 bei 27,4 Millionen Euro gelegen. Die Zahl der Apobank-Kunden stieg im ersten Halbjahr 2016 von 397 000 auf 406 000. Außerdem weitete die Bank ihren Kreditbestand um 0,7 Milliarden Euro auf 28,5 Milliarden Euro aus. „Auch Foto: Apobank Niedrige Zinserträge schmälern das Ergebnis wenn wir aufgrund des schwierigen Umfelds zunehmend Gegenwind bei unseren Erträgen verspüren, halten wir am Wachstumspfad in unserem Kundengeschäft fest. Steigende Kundenzahlen und unser wachsendes Kreditgeschäft werten wir als Zeichen, dass die Kunden uns vertrauen und unsere Beratungskompetenz schätzen“, sagte Herbert Pfennig, Vorsitzender des Vorstands der Apobank. Er betonte, die Bank setze „alles daran, die Niederlassung von Heilberuflern zu fördern und Vorbehalte abzubauen“. Insgesamt plane die Apobank für das Gesamtjahr 2016 einen stabilen Jahresüberschuss, der ihr eine Stärkung der Rücklagen und Reserven sowie konstante Dividendenzahlungen ermöglichen soll. Pfennig warnte aber vor zu hohen Erwartungen: „Den Herausforderungen der Bankenbranche begegnen wir aus einer Position der Stärke, die Anstrengungen werden jedoch auch für uns groß sein“, sagte er. hil ABRECHNUNGSBETRUG IM GESUNDHEITSWESEN BKA hat Hinweise auf organisierte Kriminalität ie Zahl der Abrechnungsbetrügereien im Gesundheitswesen ist im vergangenen Jahr um elf Prozent auf 4 457 in der polizeilichen Kriminalstatistik registrierter Fälle angestiegen. Darauf wies das Bundeskriminalamt (BKA) in seinem „Bundeslagebild 2015 Wirtschaftskriminalität“ vor kurzem hin. Auch der entstandene Schaden sei deutlich angestiegen: von 41 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 70 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Als Grund für den Anstieg nennt das BKA den Abrechnungsbetrug „durch russischsprachige Pflegedienste, das heißt solche, die mehrheitlich von Personen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion geführt werden“. Hierbei handele es sich um ein bundesweites Phänomen, das insbesondere dort auftrete, wo sich durch Sprachgruppen geschlossene Systeme bildeten. „Die Täter wählen beim Abrechnungsbe- D Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 37 | 16. September 2016 trug unterschiedliche Vorgehensweisen, indem sie beispielsweise nur zum Teil oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen abrechnen, die Pflegebedürftigkeit von Patienten vortäuschen (Patienten simulieren bewusst), Ärzte und Pflegepersonal bestechen oder Urkunden im Zusammenhang mit der Ausstellung von Ausbildungszertifikaten fälschen“, erklärt das BKA. In vielen dieser Fälle lägen Indizien für ein strukturiertes und organisiertes Vorgehen der Pflegedienste mit dem Ziel der Gewinnmaximierung vor. In Einzelfällen lägen im Zusammenhang mit Investitionen in russischsprachige ambulante Pflegedienste auch Hinweise auf eine organisierte Kriminalität vor. „Mittlerweile konzentrieren sich die Täter auf das Geschäft mit Intensivpflegepatienten, da in diesem Bereich die höchsten Gewinne erzielt werden können“, schreibt das BKA. „Krankenkassen zahlen für einen Intensivpflegepatienten monatlich etwa 22 000 Euro. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen schätzen den durch Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden auf etwa eine Milliarde Euro.“ In Anbetracht der demografischen Entwicklung werde der Pflegemarkt in absehbarer Zukunft weiter wachsen. Es sei davon auszugehen, dass der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen auch zukünftig von Bedeutung sein werde. Den Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen definiert das BKA dabei als „betrügerische Erlangung von Geldleistungen von Selbstzahlern, Krankenkassen, Krankenversicherungen und Beihilfestellen durch Angehörige medizinischer oder pharmazeutischer Berufe sowie durch Krankenhäuser und Sanatorien“. fos A 1611
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