Stellungnahme des BMFJ vom 19. September 2016

Bundesministerium für Inneres - Abt. III/1-Legistik
Herrengasse 7
1010 Wien
Wien, am 19.09.2016
Name/Durchwahl:
Mag. Menzel-Holzwarth/63 3362
Geschäftszahl:
BMFJ-420800/0067-BMFJ - I/2/2016
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Betreff:
Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit (GZ: BMI-LR1330/0013-III/1/c/2016) - STELLUNGNAHME
des BMFJ
Zum Entwurf der im Betreff genannten Verordnung der Bundesregierung wird seitens des
Bundesministeriums für Familien und Jugend wie folgt Stellung genommen:
Zu den Erläuterungen Allgemeiner Teil und Begründung gemäß § 36 Abs. 2 AsylG
2005: Leistungen für Familie und Jugend (Kurzfassung – Seite 8)
Als Berechnungsgrundlage für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld, Kinderbetreuungsgeld wurden die Zahlen des BM.I betreffend das Jahr 2015 herangezogen (Auswertung der Abt. III/5 des BM.I: Anzahl der vom BM.I übermittelten Anträge aus der Asyljahresstatistik zu den Altersgruppen der 0 bis 18jährigen sowie entsprechende Hochrechnung
der sich aus dem Kinderbetreuungsgeldgesetz ergebenden Auszahlungsbeträge).
Es wird ersucht, folgenden Text in die Begründung aufzunehmen:
Ein wiederholter Anstieg an Schutzsuchenden in einem Ausmaß wie dem des Jahres 2015
wird dazu führen, dass auch die Ausgaben für familienpolitische Leistungen weiter steigen
werden. Bei einem annähernd gleichbleibenden Zustrom an Schutzsuchenden könnten die
Kosten für den beitragsfreien Pflichtkindergarten für Länder und Gemeinden auf Basis der
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www.bmfj.gv.at
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Zahlen für das Jahr 2015 jährlich um rund 1,4 Millionen Euro (Quelle: B.MI sowie Studie des
ÖIF zu Kosten der Kinderbetreuung, Höhe und Struktur der Ausgaben der Träger, Working
Paper Nr. 74/2010) steigen. Hinsichtlich des freiwilligen Kindergartenbesuchs kommen unter
der Annahme, dass die Inanspruchnahme vergleichbar hoch ist wie bei heimischen Kindern
(Quelle: Kindertagesheimstatistik) zusätzlich rund 3,8 Millionen Euro hinzu. Ebenso wird es
im Falle eines erneuten massiven Zustroms an Schutzsuchenden zu einer enormen finanziellen Belastung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF) kommen. Finanzielle Belastungen ergeben sich etwa aus dem Bezug der Familienbeihilfe inkl. des Kinderabsetzbetrages (etwa 14,6 Millionen Euro pro Jahr - Quelle: Auswertung der vom BM.I – Abt. II/5
übermittelten Anträge aus der Asyljahresstatistik zu den Altersgruppen der 0 bis 18jährigen)
und des Kinderbetreuungsgeldes (etwa 10,7 Millionen Euro pro Jahr; Quelle: Anzahl der vom
BM.I – Abt. III/5 übermittelten Anträge aus der Asyljahresstatistik zu den Altersgruppen der 0
bis 18jährigen sowie entsprechende Hochrechnung der sich aus dem KBGG ergebenden
Auszahlungsbeträge), der Anrechnung von Pensionszeiten für Kindererziehungszeiten
(5 Millionen Euro pro Jahr für den FLAF und 1,7 Millionen Euro für den Bund; Quelle: Anzahl
der vom BMI – Abt. III/5 übermittelten Anträge aus der Asyljahresstatistik zu den Altersgruppen der 0 bis 18jährigen sowie entsprechende Hochrechnung der sich aus dem ASVG/FLAG
ergebenden Beträge), sowie der Gewährung von Schülerfreifahrten bzw. Schulbuchaktionen
(etwa 2 Millionen Euro pro Jahr – Quelle: BM.I Abt. III/5 - bzw. 1,5 Millionen Euro pro Jahr Quelle: BMB, Daten für das Schuljahr 2015/16, Stand Ende Juni 2016).
Beeinträchtigungen der Systeme im Detail (Seite 20)
Zu Leistungen für Familie und Jugend.
Schülerfreifahrt/Schulbuchaktion:
Zum vorletzten Absatz werden folgende Ergänzungen angeboten:
Damit ergeben sich auf Basis der für 2015 genannten positiv entschiedenen Fälle im Alter
von 6-18 Jahren (3.799 Personen) jährlich zusätzliche Fahrtenkosten für den FLAF von rd.
2 Mio. €. Die für die Berechnung herangezogenen Stammdaten wurden vom BMI, Abt. III/5
zur Verfügung gestellt, wobei die Aufteilung zwischen Schülern und Lehrlingen auf einer
Schätzung der Fachabteilung beruht.
Für die übrigen unbegleiteten minderjährigen Asylwerber und Kinder in Österreich befindlicher Asylwerberfamilien werden zur Wahrung der Zweckmäßigkeit und Verwaltungsökonomie alle anfallenden Beförderungen (auch Schulfahrten) im Rahmen der vereinbarten Betreuung gemäß Art. 15a B-VG am Aufenthaltsort organisiert und durch das BM.I finanziert.
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Asylwerberkinder und -jugendliche, die an einer österreichischen Schule den Unterricht besuchen, haben als außerordentliche Schüler/innen einen Anspruch auf die erforderlichen
Schulbücher im Ausmaß des für die jeweilige Schulform geltenden Schulbuchlimits (VS:
€ 50, HS: € 95, AHS: € 95 bzw. € 165, BMS: € 117, BHS: € 155) sowie im Ausmaß des Zusatzlimits für „Deutsch als Zweitsprache“ von nunmehr € 16,87 sowie einmalig auf ein zweisprachiges Wörterbuch.
Bei Zugrundelegung von 12.300 Flüchtlingskindern als ao. Schüler/innen im Pflichtschulbereich VS, HS, NMS und 1.900 ao. Schüler/innen in der AHS/BMHS im SJ 2015/16 (Quelle:
BMB, Daten für das Schuljahr 2015/16, Stand Ende Juni 2016) ergibt dies einen Gesamtaufwand von € 1,2 Mio. Maximalkosten (die faktischen Ausgaben für ao. Schüler/innen liegen erfahrungsgemäß bei ca. 60 %). Für das Schuljahr 2016/17 wird aufgrund dieser Daten
und einer eigenen Schätzung ein Mehraufwand für ao. Schüler/innen von maximal € 1,7 Mio.
erwartet.
Mit besten Grüßen
Für die Bundesministerin:
Dr. Ingrid Nemec
Unterzeichner
Datum/Zeit
Aussteller-Zertifikat
Serien-Nr.
Hinweis
Prüfinformation
Bundesministerium für Familien und Jugend
2016-09-20T15:20:33+02:00
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f.
Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
1192254
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:
https://www.signaturpruefung.gv.at/. Die Bildmarke und Hinweise zur Verifikation eines Papierausdrucks sind auf
http://www.help.gv.at/ veröffentlicht.
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