Bundesministerium für Inneres - Abt. III/1-Legistik Herrengasse 7 1010 Wien Wien, am 19.09.2016 Name/Durchwahl: Mag. Menzel-Holzwarth/63 3362 Geschäftszahl: BMFJ-420800/0067-BMFJ - I/2/2016 Ihre Zahl/Ihre Nachricht vom: / Betreff: Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit (GZ: BMI-LR1330/0013-III/1/c/2016) - STELLUNGNAHME des BMFJ Zum Entwurf der im Betreff genannten Verordnung der Bundesregierung wird seitens des Bundesministeriums für Familien und Jugend wie folgt Stellung genommen: Zu den Erläuterungen Allgemeiner Teil und Begründung gemäß § 36 Abs. 2 AsylG 2005: Leistungen für Familie und Jugend (Kurzfassung – Seite 8) Als Berechnungsgrundlage für Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld, Kinderbetreuungsgeld wurden die Zahlen des BM.I betreffend das Jahr 2015 herangezogen (Auswertung der Abt. III/5 des BM.I: Anzahl der vom BM.I übermittelten Anträge aus der Asyljahresstatistik zu den Altersgruppen der 0 bis 18jährigen sowie entsprechende Hochrechnung der sich aus dem Kinderbetreuungsgeldgesetz ergebenden Auszahlungsbeträge). Es wird ersucht, folgenden Text in die Begründung aufzunehmen: Ein wiederholter Anstieg an Schutzsuchenden in einem Ausmaß wie dem des Jahres 2015 wird dazu führen, dass auch die Ausgaben für familienpolitische Leistungen weiter steigen werden. Bei einem annähernd gleichbleibenden Zustrom an Schutzsuchenden könnten die Kosten für den beitragsfreien Pflichtkindergarten für Länder und Gemeinden auf Basis der 1020 Wien | Untere Donaustraße 13-15 | Tel.: +43 (0)1 711 00 - DW | Fax: +43 (0)1 711 00 - DW | DVR 4011793 www.bmfj.gv.at Seite 1 von 3 Zahlen für das Jahr 2015 jährlich um rund 1,4 Millionen Euro (Quelle: B.MI sowie Studie des ÖIF zu Kosten der Kinderbetreuung, Höhe und Struktur der Ausgaben der Träger, Working Paper Nr. 74/2010) steigen. Hinsichtlich des freiwilligen Kindergartenbesuchs kommen unter der Annahme, dass die Inanspruchnahme vergleichbar hoch ist wie bei heimischen Kindern (Quelle: Kindertagesheimstatistik) zusätzlich rund 3,8 Millionen Euro hinzu. Ebenso wird es im Falle eines erneuten massiven Zustroms an Schutzsuchenden zu einer enormen finanziellen Belastung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF) kommen. Finanzielle Belastungen ergeben sich etwa aus dem Bezug der Familienbeihilfe inkl. des Kinderabsetzbetrages (etwa 14,6 Millionen Euro pro Jahr - Quelle: Auswertung der vom BM.I – Abt. II/5 übermittelten Anträge aus der Asyljahresstatistik zu den Altersgruppen der 0 bis 18jährigen) und des Kinderbetreuungsgeldes (etwa 10,7 Millionen Euro pro Jahr; Quelle: Anzahl der vom BM.I – Abt. III/5 übermittelten Anträge aus der Asyljahresstatistik zu den Altersgruppen der 0 bis 18jährigen sowie entsprechende Hochrechnung der sich aus dem KBGG ergebenden Auszahlungsbeträge), der Anrechnung von Pensionszeiten für Kindererziehungszeiten (5 Millionen Euro pro Jahr für den FLAF und 1,7 Millionen Euro für den Bund; Quelle: Anzahl der vom BMI – Abt. III/5 übermittelten Anträge aus der Asyljahresstatistik zu den Altersgruppen der 0 bis 18jährigen sowie entsprechende Hochrechnung der sich aus dem ASVG/FLAG ergebenden Beträge), sowie der Gewährung von Schülerfreifahrten bzw. Schulbuchaktionen (etwa 2 Millionen Euro pro Jahr – Quelle: BM.I Abt. III/5 - bzw. 1,5 Millionen Euro pro Jahr Quelle: BMB, Daten für das Schuljahr 2015/16, Stand Ende Juni 2016). Beeinträchtigungen der Systeme im Detail (Seite 20) Zu Leistungen für Familie und Jugend. Schülerfreifahrt/Schulbuchaktion: Zum vorletzten Absatz werden folgende Ergänzungen angeboten: Damit ergeben sich auf Basis der für 2015 genannten positiv entschiedenen Fälle im Alter von 6-18 Jahren (3.799 Personen) jährlich zusätzliche Fahrtenkosten für den FLAF von rd. 2 Mio. €. Die für die Berechnung herangezogenen Stammdaten wurden vom BMI, Abt. III/5 zur Verfügung gestellt, wobei die Aufteilung zwischen Schülern und Lehrlingen auf einer Schätzung der Fachabteilung beruht. Für die übrigen unbegleiteten minderjährigen Asylwerber und Kinder in Österreich befindlicher Asylwerberfamilien werden zur Wahrung der Zweckmäßigkeit und Verwaltungsökonomie alle anfallenden Beförderungen (auch Schulfahrten) im Rahmen der vereinbarten Betreuung gemäß Art. 15a B-VG am Aufenthaltsort organisiert und durch das BM.I finanziert. Seite 2 von 3 Asylwerberkinder und -jugendliche, die an einer österreichischen Schule den Unterricht besuchen, haben als außerordentliche Schüler/innen einen Anspruch auf die erforderlichen Schulbücher im Ausmaß des für die jeweilige Schulform geltenden Schulbuchlimits (VS: € 50, HS: € 95, AHS: € 95 bzw. € 165, BMS: € 117, BHS: € 155) sowie im Ausmaß des Zusatzlimits für „Deutsch als Zweitsprache“ von nunmehr € 16,87 sowie einmalig auf ein zweisprachiges Wörterbuch. Bei Zugrundelegung von 12.300 Flüchtlingskindern als ao. Schüler/innen im Pflichtschulbereich VS, HS, NMS und 1.900 ao. Schüler/innen in der AHS/BMHS im SJ 2015/16 (Quelle: BMB, Daten für das Schuljahr 2015/16, Stand Ende Juni 2016) ergibt dies einen Gesamtaufwand von € 1,2 Mio. Maximalkosten (die faktischen Ausgaben für ao. Schüler/innen liegen erfahrungsgemäß bei ca. 60 %). Für das Schuljahr 2016/17 wird aufgrund dieser Daten und einer eigenen Schätzung ein Mehraufwand für ao. Schüler/innen von maximal € 1,7 Mio. erwartet. Mit besten Grüßen Für die Bundesministerin: Dr. Ingrid Nemec Unterzeichner Datum/Zeit Aussteller-Zertifikat Serien-Nr. Hinweis Prüfinformation Bundesministerium für Familien und Jugend 2016-09-20T15:20:33+02:00 CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT 1192254 Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at/. Die Bildmarke und Hinweise zur Verifikation eines Papierausdrucks sind auf http://www.help.gv.at/ veröffentlicht. Seite 3 von 3
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