IV INHALTSVERZEICHNIS Verfahren Feststellung nach § 151 Abs. 1 und 2 Nr. 2 BewG sowie § 13a Abs. 1a ErbStG und § 13b Abs. 2a ErbStG im Fall einer Erbengemeinschaft (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 15.6.2016) 2111 Steuerrecht Aufsätze Dr. Thomas Wachter Stimmrechtsvollmachten bei der Übertragung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch Dr. Tillmann Pyszka Das von mehreren Teilbetrieben genutzte Grundstück – Ein Hindernis für die steuerneutrale Umstrukturierung? (Teil II) 2065 2074 Dr. Niels Worgulla/Christoph Eismann Umfasst die Haftung des Testamentsvollstreckers für die Erbschaftsteuer stets auch die sog Nachsteuer auf begünstigtes Vermögen nach § 13b ErbStG? 2084 2087 Dr. Franz Schaefer Zur Ausfallhaftung der Mitgesellschafter bei einverständlicher Einziehung – Zugleich Anmerkung zu BGH v. 10.5.2016 – II ZR 342/14 2116 Abfindung eines durch Kündigung aus einer Anwaltssozietät ausgeschiedenen Gesellschafters (BGH v. 12.7.2016 – II ZR 74/14) 2118 Lediglich einzelne Kindertagesstätte betreibender Verein als wirtschaftlicher Verein (KG v. 11.4.2016 – 22 W 40/15) 2120 Betriebswirtschaft Aufsatz 2092 Einkommen-/Lohnsteuer Keine Festsetzung negativer pauschaler Lohnsteuer (BFH v. 28.4.2016 – VI R 18/15) 2093 Erbschaft- und Schenkungsteuer Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit (BFH v. 15.6.2016 – II R 24/15) 2095 Umsatzsteuer Zum Vorliegen von „auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen“ beim Bereitstellen einer Datenbank („Suchmaschine“) im Internet (BFH v. 1.6.2016 – XI R 29/14) (Anm. at) 2097 2102 Verwaltungsanweisungen Einkommensteuer Teilwertabschreibungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG; voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot (BMF v. 2.9.2016) Wirtschaftsrecht 2089 Ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum (BFH v. 10.5.2016 – IX R 44/15) Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands (BFH v. 22.6.2016 – V R 46/15) 2111 Rechtsprechung Rechtsprechung Einkommensteuer Zinseszinsen von Investitionsdarlehen unterliegen nicht Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a S. 1 EStG (BFH v. 7.7.2016 – III R 26/15) Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen; Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen (§§ 163, 222, 227 AO) (OFD Niedersachsen v. 25.4.2016) Aufsatz Praxisforum Doppelbesteuerungsabkommen Treaty Override nach § 50d Abs. 8 EStG und zeitlich nachfolgendes DBA (BFH v. 25.5.2016 – I R 64/13) DStR 36/2016 Dr. André Briese Rechts- und Systemgrundsätze im Bilanzsteuerrecht Beruf Rechtsprechung Verfolgung von Haftpflichtschäden gegen insolventen Steuerberater (BGH v. 7.4.2016 – IX ZR 216/14) (Anm. Dr. Kruth) 2133 Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers durch den Versicherungsmakler: Verstoß gegen das RDG (BGH v. 14.1.2016 – I ZR 107/14) (Anm. Prof. Dr. Ring) 2134 Rubriken Rezension Europäisches Verbrauchsteuerrecht (von Prof. Dr. H. Jatzke) (rezensiert von Prof. Dr. R. Ismer) DStR-Kompakt Fachliteratur – Neuerscheinungen Stellenangebot Schulungen/Seminare/Tagungen 2107 2126 XXXII VI XXXII XXV XV – XXIII, XXVI - XXVIII DStR 36/2016 INHALTSVERZEICHNIS Anzeige DStR-Vorschau Die voraussichtlichen Themen in DStR 37/2016: V Spendenabzug bei Betriebsübertragungen gegen bedingte Versorgungszusagen Der Begriff der Realteilung in § 16 Abs. 3 S. 2 EStG – Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung Verschärfung der Besteuerung von Genussrechten durch die Finanzverwaltung Blick ins Arbeitsrecht Passivierung von Rückstellungen nach IAS 37 – Überlagerung einer nicht vorhandenen faktischen Verpflichtung durch eine rechtliche Verpflichtung? (Selbst-)Geldwäsche: Strafbarkeitsrisiko für steuerliche Berater? Differenzen bei der internationalen Arbeitnehmerbesteuerung vermeiden! In unserem Seminar erlangen Sie für grenzüberschreitende Einsätze von Arbeitnehmern das Verständnis für die anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen. Vermeiden Sie bei sog Outbound- und Inbound-Fällen und der richtigen Zuweisung des Besteuerungsrechtes nach DBA Differenzen mit der Finanzverwaltung! Nutzen Sie die Erfahrung unseres Referenten, der die Verwaltungspraxis kennt. Aktuelles Seminar: „Internationale Arbeitnehmerbesteuerung“ am 14. Oktober 2016 in Stuttgart und am 2. Dezember 2016 in München. Infos und Anmeldung unter: www.beck-seminare.de/0139. DStR im Internet: www.dstr.de ISSN 0949 –7676 Impressum Redaktion: Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 400340, 80703 München. Telefon: (089) 3 81 89-334, Telefax: (089) 3 81 89468. E-Mail: [email protected]. Verantwortlich für den Textteil: Steuerberater Dr. Christian Korn, LL.M. Redaktion: Dipl.-Kfm. und Rechtsanwalt Alexander Wenzel (Stv.), Ass. iur. Verena Christmann, Ass. iur. Sabine Leistner, Ass. iur. Vanessa Pelkmann, Rechtsanwalt Bernd Riegel. Redaktionssekretariat: Gabriele Eggert, Andrea Hesse, Eva Hohmann, Annette Nolden. Verantwortlich für den berufsrechtlichen Teil: Steuerberater Dipl.-Ing.-Ök. Dr. Holger Stein, Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Anzeigenabteilung: Verlag C.H.BECK, Anzeigenabteilung, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München. Media-Beratung: Telefon (0 89) 3 81 89-687, Telefax (0 89) 3 81 89-589. Disposition, Herstellung Anzeigen, technische Daten: Telefon (0 89) 3 81 89-598, Telefax (0 89) 3 81 89-599, E-Mail [email protected] Anzeigenpreise: Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 44. Anzeigenschluss: Ca. 9 Tage vor Erscheinen. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Bertram Götz. 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Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag C.H.BECK an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Das in § 38 Abs. 4 UrhG niedergelegte zwingende Zweitverwertungsrecht des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt. Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze, denn diese sind geschützt, soweit sie vom Einsender oder von der Schriftleitung erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht, in Datenbanken aufgenommen, auf elektronischen Datenträgern gespeichert oder in sonstiger Weise elektronisch vervielfältigt, verbreitet oder verwertet werden. Erscheinungsweise: Wöchentlich an jedem Freitag. Bezugspreis 2016: DStR incl. Online-Fachdienst und Beck SteuerDirekt (Online-Datenbank). Halbjährlich € 197,50 (inkl. 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