IV INHALTSVERZEICHNIS Erbschaft-/Schenkungsteuer Anwendung der Schuldenkürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG (FinMin Bayern v. 12.4.2016) 1750 Steuerrecht Aufsätze Dr. Christian Herbst/Dr. Ronald Gebhardt Ausgewählte ertragsteuerliche Implikationen des Austritts eines Staates aus der Europäischen Union am Beispiel des Vereinigten Königreiches – Bestandsaufnahme, Folgenabschätzung und Handlungsempfehlungen 1705 Dr. Guido Bodden Steuergerechtigkeit im Billigkeitsverfahren nach § 163 AO 1714 Praxisforum Rechtsprechung Einkommensteuer Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur Liebhaberei und Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (BFH v. 11.5.2016 – X R 61/14) 1725 Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß (BVerfG v. 14.6.2016 – 2 BvR 323/10) 1731 Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen (BFH v. 28.4.2016 – VI R 21/15) 1743 Grunderwerbsteuer Grunderwerbsteuer bei Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Gesellschaftsanteils (BFH v. 12.5.2016 – II R 26/14) Umsatzsteuer Überlassung von Kaffeeautomaten im Zusammenhang mit der Lieferung von Kaffeebohnen und -pulver (OFD Niedersachsen v. 20.5.2016) 1750 Verfahren Pfändung von Ansprüchen gegen Kreditkartenunternehmen (OFD Niedersachsen v. 7.4.2016) 1750 Wirtschaftsrecht Dr. Stephan Wübbelsmann Umsatzsteuerrechtliche Wechselwirkung des Rangrücktritts 1723 Einkommen-/Lohnsteuer Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (BFH v. 14.4.2016 – VI R 13/14) DStR 30/2016 1744 Aufsatz Prof. Dr. Wulf Goette Zur Frage, welche Anforderungen an die Geschäftsleitung und ihre Berater bei der Fertigung einer Fortführungsprognose zu stellen sind (Teil II) 1752 Rechtsprechung GmbH & Co. KG: Wirksamkeit der Verlängerung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung (BGH v. 19.4.2016 – II ZR 123/15) 1762 Kein Anspruch des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Insolvenzverwalter auf Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung (BGH v. 14.4.2016 – IX ZR 161/15) 1764 Betriebswirtschaft Aufsatz 1747 Prof. Dr. Heribert M. Anzinger Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I) 1766 Verwaltungsanweisungen Einkommensteuer Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft gegen Gutschrift auf dem sog Kapitalkonto II; Anwendung der BFH-Urteile v. 29.7.2015 – IV R 15/14 und v. 4.2.2016 – IV R 46/12 (BMF v. 26.7.2016) 1749 Gemeinnützigkeitsrecht Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b S. 4 EStG; Gewinne steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (BMF v. 21.7.2016) 1750 Beruf Rechtsprechung Zur Hinweispflicht eines Steuerberaters auf die mögliche Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm (OLG Naumburg v. 3.3.2016 – 4 U 36/15) (Anm. Meixner/Dr. Schröder) 1773 Vergütungsfestsetzung erst für die Zeit ab wirksamer Betreuerbestellung (BGH v. 2.3.2016 – XII ZB 196/13) (Anm. Prof. Dr. Zimmermann) 1775 DStR 30/2016 INHALTSVERZEICHNIS V Anzeige Rubriken Rezension Finanzderivate (hrsg. von Dr. J.-C. Zerey) (rezensiert von Prof. Dr. W. Blumers) XVI DStR-Kompakt Fachliteratur – Neuerscheinungen Schulungen/Seminare/Tagungen VI XVI XVII DStR-Vorschau Praxiswissen Bilanzrecht: kompakt & gebündelt! Mit der praktischen Umsetzung des BilRUG treten einige Themenfelder mit signifikanten Auswirkungen auf die Erstellungspraxis wie auch auf Kennzahlen in Erscheinung. Erste Erfahrungen zeigen die massive Bedeutung der Neuerungen auf Abstimmprozesse mit dem Controlling, den IFRS sowie der Außendarstellung gegenüber Gläubigern und Shareholdern. Das Seminar legt alle wichtigen Änderungen dar und erläutert die konkrete Anwendung durch Fallbeispiele. Aktuelles Seminar: „Praxiswissen Bilanzrecht“ am 30. September 2016 in Köln und am 17. November 2016 in Frankfurt/M. Weitere Infos und Anmeldung unter www.beckseminare.de/0484. Die voraussichtlichen Themen in DStR 31/2016: Umsatzsteuerliche Fallstricke bei ärztlichen Heilbehandlungen Ausgewählte ertragsteuerrechtliche Aspekte bei Investment-Kommanditgesellschaften Unzulässigkeit der BVerfG-Vorlage des FG Hamburg bezüglich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten Die Folgen des „Brexit“ für die britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil II) DStR im Internet: www.dstr.de ISSN 0949 –7676 Impressum Redaktion: Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 400340, 80703 München. Telefon: (089) 3 81 89-334, Telefax: (089) 3 81 89468. E-Mail: [email protected]. Verantwortlich für den Textteil: Steuerberater Dr. Christian Korn, LL.M. Redaktion: Dipl.-Kfm. und Rechtsanwalt Alexander Wenzel (Stv.), Ass. iur. Verena Christmann, Ass. iur. Sabine Leistner, Ass. iur. Vanessa Pelkmann, Rechtsanwalt Bernd Riegel. Redaktionssekretariat: Gabriele Eggert, Andrea Hesse, Eva Hohmann, Annette Nolden. Verantwortlich für den berufsrechtlichen Teil: Steuerberater Dipl.-Ing.-Ök. Dr. Holger Stein, Lange Straße 1a, 18055 Rostock. Anzeigenabteilung: Verlag C.H.BECK, Anzeigenabteilung, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München. Media-Beratung: Telefon (0 89) 3 81 89-687, Telefax (0 89) 3 81 89-589. Disposition, Herstellung Anzeigen, technische Daten: Telefon (0 89) 3 81 89-598, Telefax (0 89) 3 81 89-599, E-Mail [email protected] Anzeigenpreise: Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 44. Anzeigenschluss: Ca. 9 Tage vor Erscheinen. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Bertram Götz. Verlag: Verlag C.H.BECK oHG, Wilhelmstr. 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 400340, 80703 München, Telefon: (089) 3 81 89-0, Telefax: (089) 3 81 89-398, Postbank München IBAN: DE82 7001 0080 0006 2298 02, BIC: PBNKDEFFXXX. Manuskripte: Manuskripte sind an die Redaktion zu senden. Der Verlag haftet nicht für Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden. Sie können nur zurückgegeben werden, wenn Rückporto beigefügt ist. Die Annahme zur Veröffentlichung muss schriftlich erfolgen. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag C.H.BECK an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Das in § 38 Abs. 4 UrhG niedergelegte zwingende Zweitverwertungsrecht des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt. 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