ALLGEMEINE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1. Der Auftraggeber vereinbart mit der pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH, dass für diese
Veranstaltung ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Werden abweichende
Vereinbarungen getroffen, bedürfen diese der Schriftform und sind erst mit der Unterzeichnung
beider Geschäftspartner rechtswirksam.
1.2. Vereinbarungen von Leistungen und Lieferungen werden erst mit schriftlicher Rückbestätigung
durch den Veranstalter bindend.
1.3. Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot der pro mente
BeschäftigungsprojektegesmbH bzw. eine allfällige schriftliche Abänderung dessen.
1.4. Bei Abweichungen zwischen mündlicher Bestellung und schriftlicher Bestellung und der daraus
resultierenden schriftlichen Auftragsbestätigung der pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH ist
letztere maßgeblich.
2. Garantiezahl
2.1. Eine Reduzierung der ursprünglich bestellten Gästeanzahl von mehr als 10% kann nur bis zu 14
Tage vor der Veranstaltung berücksichtigt werden.
2.2. Die endgültige Anzahl (=Garantiezahl) der Gäste muss der Veranstalter spätestens 48 Stunden
vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Diese Zahl dient als Verrechnungsgrundlage.
2.3. Erfolgt eine Aufstockung der Garantiezahl innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, dient die
tatsächliche Gästeanzahl als Verrechnungsgrundlage.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Bankverbindungsdaten: BACA KTO.-NR.00643 238 306, BLZ 12000, IBAN: AT11 12000 006
43238 306, BIC: BKAUTATWW UID: ATU 54027609.
3.2. Die Rechnung wird mittels der Rechnung beiliegenden Erlagscheins beglichen werden. Der
offene Betrag ist nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, innerhalb von 12 Tagen fällig. Gerichtsstand,
zahlbar und klagbar in Wien
3.3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der pro mente
BeschäftigungsprojektegesmbH .
3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Spesen in banküblicher Höhe verrechnet.
4. Stornobedingungen
4.1. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Kosten verrechnet.
4.2. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 20% des letztgültigen Angebots in
Rechnung gestellt.
4.3. Bei Stornierungen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 70% des letztgültigen Angebots
in Rechnung gestellt.
4.4. Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des
letztgültigen Angebots
in Rechnung gestellt.
4.5. Für Stornorechnungen gelten die unter Punkt 3 angeführten Bedingungen.
4.6. Im Falle, dass der Veranstalter gegenüber der pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH mit
einer Zahlung, An- oder Teilzahlung aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug gerät oder
seine schlechte Vermögenslage bekannt wird (z. B. Wechselproteste, Nichteinlösung von Schecks,
Klagen, Exekutionen), behält sich die pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH das Recht vor, von
dieser Vereinbarung zurückzutreten.
5. Bestellung und Anlieferung
5.1 Für Auf- und Abbau werden bei Anfahrt € 40.- verrechnet
5.2 Bei Anlieferung gelten folgende Pauschalgebühren pro Fahrt.
Wien Zone 1 € 18.Wien Zone 2 € 25.Wein Zone 3 € 35.Für die Anlieferungen innerhalb des Catamarangebäudes werden keine Anlieferpauschalen
verrechnet.
5.3 Die Rückgabe von Waren ist leider nicht möglich. Alle Bestellungen müssen mindestens 14 Tage
vor Veranstaltungsbeginn aufgegeben werden.
5.4 Die Speisen und Getränke werden, sofern keine Pauschalbestellung laut Preisliste vorliegt, ohne
Inventar geliefert. Hinsichtlich der Ausstattung mit Gläsern, Geschirr, Besteck, etc. beachten Sie bitte
das beiliegende Angebot.
6. Sonstiges
6.1 Für Nicht-Retournierte Leihgegenstände wird der Neuanschaffungswert in Rechnung gestellt.
6.2 Geschirrreinigung: Schmutziges Geschirr das bei Veranstaltungsschluss zur Abholung bereit steht,
wird gegen die vorbestellte Menge sauberes Geschirr ausgetauscht.
6.3 Pfand und Abholung von Leergut. Das Pfand wird bei Fehlen der Flaschen auf Ihre Rechnung
gesetzt. Am Folgetag wird das gesamte Pfandleergut von unseren Mitarbeitern eingesammelt. Bitte
beachten Sie, dass wir kein Vollgut erstatten!
7. Anmeldepflicht
Bei denen dem Gesetz nach vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen (wie Bälle, Modeschauen,
Musikveranstaltungen etc.) erhöhen sich die Speisen- und
Getränkepreise um 8%.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.