ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines 1.1. Der Auftraggeber vereinbart mit der pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH, dass für diese Veranstaltung ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Werden abweichende Vereinbarungen getroffen, bedürfen diese der Schriftform und sind erst mit der Unterzeichnung beider Geschäftspartner rechtswirksam. 1.2. Vereinbarungen von Leistungen und Lieferungen werden erst mit schriftlicher Rückbestätigung durch den Veranstalter bindend. 1.3. Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot der pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH bzw. eine allfällige schriftliche Abänderung dessen. 1.4. Bei Abweichungen zwischen mündlicher Bestellung und schriftlicher Bestellung und der daraus resultierenden schriftlichen Auftragsbestätigung der pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH ist letztere maßgeblich. 2. Garantiezahl 2.1. Eine Reduzierung der ursprünglich bestellten Gästeanzahl von mehr als 10% kann nur bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung berücksichtigt werden. 2.2. Die endgültige Anzahl (=Garantiezahl) der Gäste muss der Veranstalter spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Diese Zahl dient als Verrechnungsgrundlage. 2.3. Erfolgt eine Aufstockung der Garantiezahl innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, dient die tatsächliche Gästeanzahl als Verrechnungsgrundlage. 3. Zahlungsbedingungen 3.1. Bankverbindungsdaten: BACA KTO.-NR.00643 238 306, BLZ 12000, IBAN: AT11 12000 006 43238 306, BIC: BKAUTATWW UID: ATU 54027609. 3.2. Die Rechnung wird mittels der Rechnung beiliegenden Erlagscheins beglichen werden. Der offene Betrag ist nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, innerhalb von 12 Tagen fällig. Gerichtsstand, zahlbar und klagbar in Wien 3.3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH . 3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Spesen in banküblicher Höhe verrechnet. 4. Stornobedingungen 4.1. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Kosten verrechnet. 4.2. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 20% des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt. 4.3. Bei Stornierungen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 70% des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt. 4.4. Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des letztgültigen Angebots in Rechnung gestellt. 4.5. Für Stornorechnungen gelten die unter Punkt 3 angeführten Bedingungen. 4.6. Im Falle, dass der Veranstalter gegenüber der pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH mit einer Zahlung, An- oder Teilzahlung aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug gerät oder seine schlechte Vermögenslage bekannt wird (z. B. Wechselproteste, Nichteinlösung von Schecks, Klagen, Exekutionen), behält sich die pro mente BeschäftigungsprojektegesmbH das Recht vor, von dieser Vereinbarung zurückzutreten. 5. Bestellung und Anlieferung 5.1 Für Auf- und Abbau werden bei Anfahrt € 40.- verrechnet 5.2 Bei Anlieferung gelten folgende Pauschalgebühren pro Fahrt. Wien Zone 1 € 18.Wien Zone 2 € 25.Wein Zone 3 € 35.Für die Anlieferungen innerhalb des Catamarangebäudes werden keine Anlieferpauschalen verrechnet. 5.3 Die Rückgabe von Waren ist leider nicht möglich. Alle Bestellungen müssen mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgegeben werden. 5.4 Die Speisen und Getränke werden, sofern keine Pauschalbestellung laut Preisliste vorliegt, ohne Inventar geliefert. Hinsichtlich der Ausstattung mit Gläsern, Geschirr, Besteck, etc. beachten Sie bitte das beiliegende Angebot. 6. Sonstiges 6.1 Für Nicht-Retournierte Leihgegenstände wird der Neuanschaffungswert in Rechnung gestellt. 6.2 Geschirrreinigung: Schmutziges Geschirr das bei Veranstaltungsschluss zur Abholung bereit steht, wird gegen die vorbestellte Menge sauberes Geschirr ausgetauscht. 6.3 Pfand und Abholung von Leergut. Das Pfand wird bei Fehlen der Flaschen auf Ihre Rechnung gesetzt. Am Folgetag wird das gesamte Pfandleergut von unseren Mitarbeitern eingesammelt. Bitte beachten Sie, dass wir kein Vollgut erstatten! 7. Anmeldepflicht Bei denen dem Gesetz nach vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen (wie Bälle, Modeschauen, Musikveranstaltungen etc.) erhöhen sich die Speisen- und Getränkepreise um 8%. 8. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. 9. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
© Copyright 2024 ExpyDoc