Flyer - Anliegerpflichten »

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Infoblatt:
Anliegerpflichten nach dem Hamburgischen Wegegesetz (§30 HWG)
Herbstlaub
„Die Reinigungspflicht des / der Anlieger umfasst die Beseitigung von Laub, Unrat und sonstigen Verschmutzungen.
Der Kehricht ist aufzunehmen und von den öffentlichen Wegen wegzuschaffen; er darf nicht auf oder in andere
Bestandteile der öffentlichen Wege verbracht werden.“
Die folgenden Bilder sollen verdeutlichen , wie verschieden der Umfang der Anliegerpflichten gestaltet sein kann! Die farbigen Markierungen kennzeichnen dabei die zu reinigenden Gehwegflächen der
jeweiligen Anlieger.
Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes führt eine regelmäßige Begehung des Wegenetzes durch — neben Anliegerinformation
und –kontrolle können Versäumnisse z.B. mit einem Verwarn– oder Bußgeld geahndet, oder eine kostenpflichtige Räumung
zu Lasten des Anliegers angeordnet werden.
Weitere Info: http://www.hamburg.de/siedlungsabfall/3110550/herbstlaub/