Regeln - Bogenparcours

PARCOU RS R EG E L N
1.
Parcours - Buch eintragen .
Bitte tragt Euch zur Kenntlichmachung Eurer Anwesenheit in das aufliegende Parcours - Buch
( Schießbuch) ein. Der Parcours darf erst begangen werden, wenn man sich ordnungsgemäß
eingetragen und die Parcoursgebühr entrichtet hat.
2.
Compound oder Armbrust NICHT erlaubt!
3.
Jeder Schütze haftet für seinen Schuß und muß im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein.
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr!
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung
eines Erwachsenen den Parcours benutzen.
Ohne ausführliche Einschulung darf kein Anfänger den Parcours begehen!
4.
Jeder Schütze muss sich vor dem Schuß vergewissern, dass die Schußlinie und der Raum dahinter frei
sind und weder Mensch noch Tier gefährdet ist. Alle Personen müssen beim Abschuß hinter dem
Schützen stehen.
5.
Der Parcours darf nur in Reihenfolge der Abschußpflöcke, aufsteigend ab Nr. 1, begangen werden.
Der Weg ist mit gelben Wegweiser gekennzeichnet.
6.
Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere/Scheiben geschossen werden und ausschließlich nur von den markierten Abschußpflöcken. Schüße in die Luft, absichtliche Schüße auf Pflanzen und Bäume, sowie Schüße auf lebende Tiere sind strengstens untersagt!
7.
Es dürfen auf jedes Ziel nur maximal 3 Pfeile abgeschossen werden. Nach einem Körpertreffer ist es
untersagt einen weiteren Pfeil auf dasselbe Ziel zu schießen.
Bei Nichteinhaltung wird 15.- € Tagesgebühr nachverrechnet, oder ein Parcoursverweis ausgesprochen!
8.
Beim Suchen der Pfeile muss das Ziel durch ein Gruppenmitgliede, einen Bogen an der Zielscheibe l
ehnend oder durch ein Kleidungsstück abgesichert werden, damit für nachfolgende Bogenschützen ersichtlich wird, dass das Ziel nicht zum Abschuß freigegeben ist.
9.
Es ist untersagt, die 3D - Ziele oder Abschußpflöcke eigenmächtig zu verändern.
10.
Gefundene Pfeile und Müll werden mitgenommen. Wer einen Pfeil findet, egal wie er aussieht, sollte
diesen mitnehmen. Gefundene Pfeile gehören dem Schützen, man ist als Finder nicht automatisch
Eigentümer des Pfeiles, sondern gibt den Pfeil an der Sammelstelle ab.
11.
Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf
freilaufende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen. Unnötigen Lärm vermeiden.
12.
Im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Keine Benutzung des Parcours unter Alkoholeinfluss!
13.
Hunde sind zwingend an der Leine zu führen, besonders zum Schutz des Hundes –
von Jägern kontrolliertes Gebiet!
14.
Der Parcoursbetreiber und Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen - oder Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen.
Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt!
Ein Nichteinhalten der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung
und die Verweisung vom Parcoursgelände zur Folge.
Bogenparcours-Klamschlucht
Au 10
4351 Saxen
T 0699 10 51 21 24
E [email protected]
W www.bogenparcours-klamschlucht.at
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