Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das

Bekanntmachung
über die Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung
von Abstimmungsscheinen für die Bürgerbefragung am 11.09.2016
Abstimmungsverzeichnis
I.
Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis
Das Abstimmungsverzeichnis für die Stimmbezirke der Gemeinde Wedemark kann in der
Zeit vom 22.08. bis 26.08.2016 im Rathaus der Gemeinde Wedemark (2. OG, Raum 2.22) ,
Mellendorf , Fritz-Sennheiser-Platz 1, zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:30
8:30
8:30
8:30
8:30
–
–
–
–
–
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
Uhr
Uhr
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und
12:30
12:30
12:30
12:30
–
–
–
–
15:00
15:00
18:00
15:00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Eingesehen werden darf nur das Abstimmungsverzeichnis des eigenen Stimmbezirks.
Der Ort der Einsichtnahme ist für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Abstimmungsberechtigte zugänglich.
II.
Antrag auf Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses
Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der
Auslegungsfrist, spätestens am 26.08.2016 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeinde Wedemark,
Rathaus (2. OG, Raum 2.22), Mellendorf, Fritz-Sennheiser-Platz 1, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eine Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses beantragen.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die erforderlichen Beweismittel beizubringen,
sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind.
III.
Abstimmungsbenachrichtigung
Wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, erhält bis zum 21.08.2016 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, muss
durch Nachfrage bei der Gemeinde Wedemark oder Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis sicherstellen, dass die Abstimmungsberechtigung gegeben ist.
Briefabstimmung
IV.
Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein erhalten hat.
Inhaber von Abstimmungsscheinen können nur durch Briefabstimmung teilnehmen. Bei der
Briefabstimmung hat die oder der Abstimmungsberechtigte im verschlossenen Abstimmungsbriefumschlag
1. ihren oder seinen Abstimmungsschein und
2. ihre oder seine Stimmzettel in einem besonderen blauen Umschlag
so rechtzeitig an die auf dem roten Abstimmungsbriefumschlag angegebene Anschrift zu
übersenden, dass der Abstimmungsbrief spätestens am Abstimmungstag um 18.00 Uhr
eingeht.
V.
Einen Abstimmungsschein erhält auf Antrag
1. eine in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene teilnahmeberechtigte Person
2. eine nicht in das Abstimmungsverzeichnis eingetragene teilnahmeberechtigte Person,
wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung desAbstimmungsverzeichnisses versäumt hat.
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Antragsfrist
entstanden ist.
Der Abstimmungsschein kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.
Abstimmungsscheine können beantragt werden:
1. schriftlich ab sofort unter Verwendung des Formulars auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung (in einem frankierten Umschlag) oder formlos unter Angabe
der persönlichen Daten bei:
Gemeinde Wedemark, Mellendorf, Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark
2. per Telefax ab sofort unter Verwendung des Formulars auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung oder formlos unter Angabe der persönlichen Daten an:
05130 581-11226
3. per E-Mail unter Verwendung des Formulars auf der Internetseite
www.wedemark.de
oder ab sofort formlos unter Angabe der persönlichen Daten (mindestens Name, Adresse und Geburtsdatum):
[email protected]
4. mündlich im
Rathaus der Gemeinde Wedemark, Mellendorf, Fritz-Sennheiser-Platz 1 (1.OG, Raum
1.33), ab 22.08.2016 zu folgenden Zeiten:
Montag
8:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:00 Uhr
und zusätzlich
Samstag, 03.09.2016, 08:30 – 12:00 Uhr
Freitag, 09.09.2016, 12:00 – 13:00 Uhr
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Abstimmungsscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. Der Ersatz verschriebener oder unbrauchbarer Stimmzettel ist unter Vorlage der Stimmzettel möglich.
Abstimmungsscheine können bis zum 09.09.2016, 13.00 Uhr, beantragt werden.
Bis zum Abstimmungstag, 11.09.2016, 15.00 Uhr, kann einen Abstimmungsschein beantragen
1. eine nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragene teilnahmeberechtigte Person, wenn
die bereits vorstehend unter V. Ziffer 2 genannten Voraussetzungen gegeben sind,
2. eine im Abstimmungsverzeichnis eingetragene teilnahmeberechtigte Person, wenn sie
schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
VI.
Aushändigung von Abstimmungsscheinen und Briefabstimmungsunterlagen an andere
Personen
Der Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen dürfen auch an eine andere
als die teilnahmeberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Die Berechtigung zur
Annahme muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden.
Wedemark, 10.08.2016
Bruns
Gemeindewahlleiter