Betriebliche Mitbestimmung und

Die Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung und Betriebliche Mitbestimmung
1. Unterliegt die Mitarbeitendenbefragung der betrieblichen Mitbestimmung?
Eine Mitarbeitendenbefragung ist zunächst kein Mitbestimmungstatbestand, sofern die
Teilnahme an der Befragung freiwillig und anonym ist, sowie die Fragen im Fragebogen
vergleichsweise allgemein formuliert sind.
Je nach spezifischer Fragestellung können sich aber Mitbestimmungstatbestände
ergeben, etwa wenn
■■ in der Befragung Themen (ausführlich) erörtert werden, die unter das Mitbestimmungsrecht fallen (etwa Fragen der betrieblichen Lohngestaltung),
■■ in der Befragung ein Feedback für eine bestimmte Person (in der Regel eine
Führungskraft) abgefragt wird, das dann auch in Bezug auf die entsprechende Person
ausgewertet wird,
■■ in der Befragung nicht nur eine Bewertung von Aspekten der Arbeit und des
Arbeitsplatzes wie Führung, Teamgeist, Fairness usw. vorgenommen werden,
sondern die Mitarbeitenden um Auskünfte zu ihrem Gesundheitszustand oder
anderen Aspekten der Person gebeten werden, die über gewöhnliche demografische
Fragen nach Alter, Geschlecht usw. hinausgehen.
Wir gehen davon aus, dass der Einsatz des Great Place to Work® Standardfragebogens
nicht unter die Mitbestimmung fällt, da dieser vergleichsweise allgemeine Fragen zur
Arbeitsplatzkultur stellt. Ein Mitbestimmungstatbestand kann sich vor allem bei den
Zusatzmodulen „direkte Führungskraft und Team“ sowie „Gesund Arbeiten“ ergeben.
In ersterem Fall geht es um ein Feedback für konkret zu identifizierende Personen. Im
zweiten Fall machen die Mitarbeitenden – anonym und freiwillig – Aussagen zu ihrem
Gesundheitszustand.
In der Regel verfügt der Betriebsrat allerdings über ein Informationsrecht. Dies bedeutet,
dass der Betriebsrat Auswertungen und Ergebnisberichte einsehen kann, insbesondere
wenn es wahrscheinlich ist, dass die Befragungsergebnisse die Arbeit des Betriebsrats
betreffen.
2. Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann sinnvoll sein
Auch wenn die Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung nicht der betrieblichen
Mitbestimmung unterliegt, ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ratsam, da
■■ der Betriebsrat ein wichtiger Promotor eines Befragungsprojekts sein kann
Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung
Die Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung und Betriebliche Mitbestimmung
■■ durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung glaubhaft demonstriert wird, dass
die Teilnahme an der Befragung tatsächlich freiwillig und anonym ist
■■ die Akzeptanz für die Befragung und somit mittelbar auch die Teilnahmequote durch
eine Betriebsvereinbarung gesteigert werden kann
Eine Betriebsvereinbarung ist insbesondere dann ratsam, wenn im Unternehmen eine
Vollbefrgung durchgeführt wird; d. h. wenn (nahezu) alle Beschäftigten zur Teilnahme an
der Befragung eingeladen werden.
Die Betriebsvereinbarung sollte vor allem regeln, wie im konkreten Fall die Freiwilligkeit
und Anonymität der Teilnahme an der Befragung sichergestellt wird, etwa durch Aussagen
zu folgenden Themen:
■■ Distribution der Fragebögen im Unternehmen und Rückläufe an Great Place to Work®
■■ Auswertungsgrenzen bei kleinen Fallzahlen (z. B. Ergebnisse werden erst
dargestellt,
wenn diese auf den Antworten von mindestens fünf Beschäftigten beruhen)
■■ Verfahren bei Freitextantworten
■■ Umfang und Tiefe der Berichtlegung, Veröffentlichung der Befragungsergebnisse im
Unternehmen
3. Muster einer Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung
– Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung << Jahr >> –
zwischen
dem Vorstand der XY AG
und dem
Betriebsrat der XY AG
wird folgende Betriebsvereinbarung über die Durchführung einer Mitarbeitendenbefragung geschlossen:
1.Zielsetzung
In der XY AG soll ein Prozess zur Weiterentwicklung einer vertrauensbasierten
Arbeitsplatzkultur angestoßen werden. Stärken und Defizite in der Zusammenarbeit
im Unternehmen, bei Themen wie Führung, Anerkennung und Wertschätzung der
Mitarbeitenden, Fairness und Respekt, Identifikation mit dem Unternehmen sowie
Teamgeist sollen durch die Mitarbeitendenbefragung identifiziert werden, um auf dieser
Basis die Arbeitsplatzkultur im Unternehmen und in den einzelnen Organisationseinheiten
weiterzuentwickeln.
2
Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung
Die Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung und Betriebliche Mitbestimmung
2.Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt
räumlich
•
für die XY AG1
•
die XY AG2
•
die XY AG3
•
die XY AG1
persönlich
für alle Mitarbeitenden mit Ausnahme der leitenden Angestellten gem. §5 Abs. 3 BetrVG,
Diplomanden und Praktikanten.
3.Verfahren
Die Mitarbeitendenbefragung wird von einem externen Dienstleister, Great Place to
Work© Deutschland (GPTW Deutschland GmbH, Kurzform: GPTW), abgewickelt.
Die Befragung erfolgt sowohl online-gestützt als auch mittels Papier-Fragebogen.
a)
Freiwillige Teilnahme/Ausschluss der Verhaltens- und Leistungskontrolle
Die Teilnahme ist für alle Mitarbeitenden freiwillig und anonym.
Eine Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeitenden im Sinne des §87
Ziffer 6 BetrVG findet nicht statt, d. h. diesbezügliche personenbezogene Auswertungen
werden nicht durchgeführt. Maßnahmen, die auf Informationen beruhen, die unter
Verletzung dieser Betriebsvereinbarung gewonnen werden, sind unwirksam.
Der externe Dienstleister stellt sicher, dass sämtliche Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes eingehalten werden. Ergebnisse werden nur in aggregierter Form
zurückgemeldet. Ein Rückschluss auf die Antworten einzelner Mitarbeitenden ist nicht
möglich (vgl. nachfolgende Ziffer 3 e).
b)Vorbereitung
Der Arbeitgeber stellt Great Place to Work® im Vorfeld der Befragung die geschäftlichen
E-Mail Adressen sämtlicher Mitarbeitenden der Unternehmen zur Verfügung. Neben
der E-Mail und dem Namen des Mitarbeitenden werden auch Informationen über die
organisatorische Zuordnung des Mitarbeitenden geliefert.
Im Vorfeld der Mitarbeitendenbefragung erfolgt eine entsprechende Information der
Belegschaft über die betrieblichen Medien.
c)Durchführung
Die Durchführung der Mitarbeitendenbefragung ist im Zeitraum von << Datum >> bis
<< Datum >> vorgesehen.
3
Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung
Die Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung und Betriebliche Mitbestimmung
Die Einladung zur Teilnahme erfolgt online-gestützt sowie schriftlich durch den externen
Dienstleister.
Online-gestützte Befragung:
Bei der online-gestützten Teilnahme an der Umfrage erhalten die Mitarbeitenden eine
E-Mail. Jede E-Mail enthält einen personalisierten Link, mit denen die Mitarbeitenden auf
den Server von GPTW geleitet werden, wo sie die Befragung bearbeiten können.
Papier-gestützte-Befragung:
Mitarbeitende, bei denen die online-gestützte Befragung nicht möglich ist, erhalten
den Fragebogen schriftlich. Die Fragebögen werden durch den Arbeitgeber an die
Mitarbeitenden am Arbeitsplatz ausgegeben. Der ausgefüllte Fragebogen ist bis
spätestens << Datum >> (eingehend bei GPTW) zurückzusenden. Hierzu erhalten die
Mitarbeitenden einen entsprechenden Freiumschlag.
d)Befragungsinstrument
Das Befragungsinstrument ist im Anhang beigefügt.
e)Auswertung
Ergebnisse zur Mitarbeitendenbefragung werden ausschließlich von GPTW produziert.
Der Arbeitgeber erhält keine Rohdaten, sondern nur anonymisierte Auswertungen.
Auswertungen werden gemäß der organisatorischen Zugehörigkeit der Mitarbeitenden
für einzelne Organisationseinheiten und für das Gesamtunternehmen erstellt.
Die Struktur der Berichte anhand der organisatorischen Zugehörigkeit ist als Anlage
beigefügt. Eine Auswertung nach weiteren Kriterien bedarf einer gesonderten
Vereinbarung. Grundsätzlich können die Berichte tabellarische und grafische
Darstellungen der Ergebnisse umfassen.
Ergebnisse werden nur dann ausgewiesen, wenn diese auf mindestens fünf beantworteten
Fragebögen beruhen.
Antworten auf die offenen Fragen im Fragebogen werden im O-Ton an das
Gesamtunternehmen und an die jeweiligen Organisationseinheiten berichtet. Die
Mitarbeitenden haben in der Befragung dafür Sorge zu tragen, dass sie Aussagen
vermeiden, die Rückschlüsse auf sie selbst oder auf andere Personen zulassen. Ein
entsprechender „Warnhinweis“ ist im Fragebogen enthalten.
f)
Veröffentlichung und Umgang mit den Ergebnissen
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung auf der Ebene des
Gesamtunternehmens erfolgt im << Monat und Jahr >> über betrieblichen Medien. Die
Veröffentlichung der Ergebnisse für die Organisationseinheiten erfolgt nach Vorliegen der
Auswertungen, im << Monat und Jahr >> gegenüber den Führungskräften der jeweiligen
Einheit.
4
Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung
Die Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung und Betriebliche Mitbestimmung
Die Berichte dienen dazu, Stärken und Entwicklungsfelder in Bezug auf die Arbeitsplatzkultur im Unternehmen insgesamt und in einzelnen Organisationseinheiten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen auf Unternehmens- bzw. Organisationseinheitsebene abzuleiten.
Die Führungskräfte sind aufgefordert, die Ergebnisse ihrer Einheit gegenüber den eigenen
Mitarbeitenden offenzulegen. Ziel ist es, einen Dialog über Stärken und Entwicklungsfelder
in Form von Gruppengesprächen einzutreten.
Bei Bedarf ist der Betriebsrat in die Gespräche einzubinden.
g)Folgeprozess
Die Ergebnisse der Gruppengespräche sollten grundsätzlich schriftlich festgehallten
werden. Sie werden vom Personalbereich gesammelt und ausgewertet. Der Betriebsrat
erhält die ausgewerteten Ergebnisse.
4.
Beteiligung Betriebsrat
Der örtlich zuständige Betriebsrat erhält sämtliche Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung, die sich auf den jeweiligen Standort beziehen. Der Betriebsrat des
Gesamtunternehmens erhält die Gesamtauswertung auf Unternehmensebene.
Gleiches gilt für erstellte Maßnahmenpläne. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
unter Beachtung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte mit dem jeweils örtlich
zuständigen Betriebsrat bzw. bei standortübergreifenden Maßnahmen des Betriebsrats
des Gesamtunternehmens.
5.Schlussbestimmungen
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Sollte eine Bestimmung dieser Betriebsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Betriebsparteien die gesetzlich
zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung gewollten
am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.
<< Unterschrift Vorstand und Betriebsrat >>
Anlagen
1.
2.
Das Befragungsinstrument zur Great Place to Work© Mitarbeitendenbefragung
Auswertungssystematik: Einheiten, die ein Ergebnis erhalten, sofern mindestens
fünf Mitarbeitende in der Einheit an der Befragung teilnehmen
5
Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung
Die Great Place to Work® Mitarbeitendenbefragung und Betriebliche Mitbestimmung
4. Kontakt
Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.
Dr. Karsten Schulte-Deußen
Bereichsleiter Befragungen & Berichte
+49 (0) 221-93335157
[email protected]
Saskia Ricker
Teamleiterin Benchmarking
+49 (0) 221-93335-177
[email protected]
Great Place to Work® Deutschland im September 2016
6