Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung V\Abteilung\Sienz\Personalplanung\Standardschreiben\September 2016\160317 Einstellungsmöglichkeiten September 2016.docx ENTWURF Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Entwurf erstellt/geprüft: Sienz_T V.7 An alle Datum: 18.03.2016 Reinschrift erstellt/geprüft: Gymnasien mit Studienseminar September 2014/2016 Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: in Bayern Reinschrift an E-Mail: Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) V.7 - BS 5180 - PRA.17903 München, 18.03.2016 Telefon: 089 2186 2289 Name: Herr Sienz Studienseminar September 2014/2016 hier: Einstellungsmöglichkeiten im staatlichen Gymnasialdienst in Bayern Anlagen: - Merkblatt „Einstellungsmöglichkeiten“ - Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“ - Erläuterungen zum „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“ - Formblatt „Ergänzende Informationen zum Lebenslauf“ - Formblatt „Erkrankungen“ Sehr geehrter Seminarvorstand, in der Anlage werden Ihnen Merk- und Formblätter zur Einstellung in den staatlichen Gymnasialdienst zugesandt. Ich bitte Sie, diese den Studienreferendaren des oben genannten Jahrgangs zu übermitteln und den Inhalt auch den Seminarlehrkräften zur Kenntnis zu bringen. 1 Übernahme in den Staatsdienst Um den Personalmitarbeitern im Staatsministerium eine möglichst effiziente Auswertung zu ermöglichen, bitte ich Sie, den Studienreferendaren zum Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“ folgende Hinweise zu geben: Telefon: 089 2186 0 Telefax: 089 2186 2800 E-Mail: [email protected] Internet: www.km.bayern.de Salvatorstraße 2 · 80333 München U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz -2- • Vorlagetermin der Gesuche um Übernahme in den Staatsdienst durch die Seminarschule bei dem für die jeweilige Fächerverbindung zuständigen Personalreferat (Ref. V.3, V.6 oder V.7) ist der 30. April 2016. • Da an dem Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“ immer wieder Aktualisierungen vorgenommen werden, bitte ich darum, stets nur die jeweils aktuelle Version zu verwenden und nicht auf alte Formulare zurückzugreifen. • Die aktuelle Version des Formblatts „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“ steht auch auf den Internetseiten des Staatsministeriums unter www.km.bayern.de → Schule → Lehrer → Stellen → Gymnasium → bayerische Bewerber ohne Festanstellung → aktueller Prüfungsjahrgang als Datei zur Verfügung und kann elektronisch ausgefüllt werden. • Beim Ausfüllen sollen die mit „1“ gekennzeichneten Ortswünsche in roter Farbe von den mit „2“ bis „4“ bewerteten Wünschen abgehoben werden. Wichtig ist, dass aus der Bewertung ersichtlich wird, in welchem Raum der Betreffende eingesetzt werden möchte. • Sofern eine Teilzeitbeschäftigung nach Art. 88 bzw. Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG (Antragsteilzeit bzw. familienpolitische Teilzeit) gewünscht wird, ist der Umfang der angestrebten Teilzeitbeschäftigung im Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst anzugeben. Die Mindestwochenstundenzahl beträgt bei Antragsteilzeit zwölf bzw. 14 (bei nur wissenschaftlichem bzw. nur nichtwissenschaftlichem Unterricht), bei familienpolitischer Teilzeit fünf bzw. sechs. Durch einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung werden die Einstellungschancen des Bewerbers nicht verschlechtert. -3• Auf eine geplante Beurlaubung nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG (familienpolitische Beurlaubung) oder eine Inanspruchnahme von Elternzeit ist im Formular hinzuweisen. Durch diese Angabe werden die Einstellungschancen des Bewerbers nicht verschlechtert. Auch eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ist möglich; hierfür besteht keine Mindestwochenstundenzahl, jedoch eine Obergrenze des Beschäftigungsumfangs in Höhe von 17 bzw. 20 Wochenstunden (bei nur wissenschaftlichem bzw. nur nichtwissenschaftlichem Unterricht). • Das Staatsministerium ist umgehend zu informieren, sofern erst nach dem Abschicken der Formulare die Notwendigkeit einer Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung bekannt wird oder eine Änderung des Familienstandes erfolgt. • Mit dem Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“ haben die Studienreferendare das vom Seminarvorstand und ihnen selbst unterschriebene Formblatt über Erkrankungen während des Vorbereitungsdienstes einzureichen, in dem auch Angaben über die Art der Erkrankung eingetragen werden, soweit der Betroffene damit einverstanden ist. Es besteht keine Verpflichtung, zur Art der Erkrankung Angaben zu machen. Wenn Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen, muss eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden. Des Weiteren sind die Studienreferendare auf Folgendes hinzuweisen: • Im Falle einer Anfrage an das Staatsministerium muss der Dienstweg eingehalten werden. Vorzeitige Auskünfte über Einstellungschancen und Einsatzorte können nicht erteilt werden. • Für eine persönliche Vorstellung am Einstellungsort kann eine Dienstbefreiung (ohne Reisekostenerstattung) unter Anerkennung eines dienstlichen Interesses ausgesprochen werden. -4• Der Tausch von Einstellungsorten zweier Bewerber ist nur mit schriftlichem Einverständnis beider Lehramtsassessoren und der betroffenen Schulleitungen sowie bei identischer Fächerverbindung möglich. Entsprechende Mitteilungen darüber sind vom Seminarvorstand umgehend an den jeweils zuständigen Personalmitarbeiter weiterzuleiten. Weitere Möglichkeiten, den Einstellungsort zu ändern, bestehen nicht; ich bitte Sie, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. • Nach Dienstantritt ist eine Versetzung zum Beginn des nächsten Schuljahres möglich. Versetzungsgesuche werden von den Stammschulen bis zum 30. April eines Jahres (ausschließlich mittels Internetportal) an das Staatsministerium übermittelt. Versetzungsanträge werden bevorzugt vor den Neueinstellungen behandelt. 2 Sondermaßnahmen für andere Schularten Auf Grund des weiter bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für andere Schularten sind auch für den Einstellungstermin zum Schuljahr 2016/2017 Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien vorgesehen, die eine, wenn gewünscht, dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit an anderen Schularten zum Ziel haben. Sobald die Bewerbungsmodalitäten feststehen, werden konkrete Informationen zum Verfahren über die Internetseiten des Staatsministeriums veröffentlicht werden. 3 Aufnahme auf die Warteliste Alle Lehramtsassessoren, die nicht unmittelbar in den Staatsdienst übernommen werden, erhalten nach Abschluss der Personalplanung bis spätestens Oktober ein Informationsschreiben zur Warteliste mit allen benötigten Unterlagen. Ausführliche Informationen zur Warteliste sind auch auf den Internetseiten des Staatsministeriums unter -5www.km.bayern.de → Schule → Lehrer → Stellen → Gymnasium → Warteliste zu finden. Bei künftigen Anfragen bezüglich der Position auf der Warteliste in folgenden Jahren ist generell zu beachten, dass die Warteliste erst zum Juli eines Jahres fertig gestellt wird und nur bis zum Ende des Einstellungsverfahrens Bestand hat. 4 Übermittlung der Noten der Zweiten Staatsprüfung Das Staatsministerium ist zur Gewährleistung einer zügigen Personalplanung besonders darauf angewiesen, von Ihnen die Noten der Zweiten Staatsprüfung möglichst sofort nach Abschluss der Prüfungen, jedoch spätestens bis zum 15.06.2016 zu erhalten. Für Ihren Einsatz sowie den aller Seminarlehrkräfte bei der Ausbildung des ausscheidenden Studienseminars bedanke ich mich ganz herzlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Götzl Ministerialrat
© Copyright 2024 ExpyDoc