Anschreiben März 2016

Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung V\Abteilung\Sienz\Personalplanung\Standardschreiben\September 2016\160317
Einstellungsmöglichkeiten September 2016.docx
ENTWURF
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
80327 München
Entwurf erstellt/geprüft:
Sienz_T
V.7
An alle
Datum: 18.03.2016
Reinschrift erstellt/geprüft:
Gymnasien mit Studienseminar
September 2014/2016
Reinschrift versandt:
Reinschrift gefaxt:
in Bayern
Reinschrift an E-Mail:
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Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben)
V.7 - BS 5180 - PRA.17903
München, 18.03.2016
Telefon: 089 2186 2289
Name: Herr Sienz
Studienseminar September 2014/2016
hier: Einstellungsmöglichkeiten im staatlichen Gymnasialdienst in Bayern
Anlagen: - Merkblatt „Einstellungsmöglichkeiten“
- Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“
- Erläuterungen zum „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“
- Formblatt „Ergänzende Informationen zum Lebenslauf“
- Formblatt „Erkrankungen“
Sehr geehrter Seminarvorstand,
in der Anlage werden Ihnen Merk- und Formblätter zur Einstellung in den
staatlichen Gymnasialdienst zugesandt. Ich bitte Sie, diese den Studienreferendaren des oben genannten Jahrgangs zu übermitteln und den Inhalt
auch den Seminarlehrkräften zur Kenntnis zu bringen.
1 Übernahme in den Staatsdienst
Um den Personalmitarbeitern im Staatsministerium eine möglichst effiziente Auswertung zu ermöglichen, bitte ich Sie, den Studienreferendaren zum Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“ folgende Hinweise zu geben:
Telefon: 089 2186 0
Telefax: 089 2186 2800
E-Mail: [email protected]
Internet: www.km.bayern.de
Salvatorstraße 2 · 80333 München
U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
-2-
•
Vorlagetermin der Gesuche um Übernahme in den Staatsdienst
durch die Seminarschule bei dem für die jeweilige Fächerverbindung
zuständigen Personalreferat (Ref. V.3, V.6 oder V.7) ist der
30. April 2016.
•
Da an dem Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“
immer wieder Aktualisierungen vorgenommen werden, bitte ich darum, stets nur die jeweils aktuelle Version zu verwenden und nicht
auf alte Formulare zurückzugreifen.
•
Die aktuelle Version des Formblatts „Gesuch um Übernahme in den
Staatsdienst“ steht auch auf den Internetseiten des Staatsministeriums unter
www.km.bayern.de → Schule → Lehrer → Stellen → Gymnasium →
bayerische Bewerber ohne Festanstellung → aktueller Prüfungsjahrgang
als Datei zur Verfügung und kann elektronisch ausgefüllt werden.
•
Beim Ausfüllen sollen die mit „1“ gekennzeichneten Ortswünsche in
roter Farbe von den mit „2“ bis „4“ bewerteten Wünschen abgehoben
werden. Wichtig ist, dass aus der Bewertung ersichtlich wird, in welchem Raum der Betreffende eingesetzt werden möchte.
•
Sofern eine Teilzeitbeschäftigung nach Art. 88 bzw. Art. 89 Abs. 1
Nr. 1 BayBG (Antragsteilzeit bzw. familienpolitische Teilzeit) gewünscht wird, ist der Umfang der angestrebten Teilzeitbeschäftigung
im Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst anzugeben. Die Mindestwochenstundenzahl beträgt bei Antragsteilzeit zwölf bzw. 14 (bei
nur wissenschaftlichem bzw. nur nichtwissenschaftlichem Unterricht), bei familienpolitischer Teilzeit fünf bzw. sechs. Durch einen
Antrag auf Teilzeitbeschäftigung werden die Einstellungschancen
des Bewerbers nicht verschlechtert.
-3•
Auf eine geplante Beurlaubung nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 BayBG
(familienpolitische Beurlaubung) oder eine Inanspruchnahme von Elternzeit ist im Formular hinzuweisen. Durch diese Angabe werden
die Einstellungschancen des Bewerbers nicht verschlechtert. Auch
eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ist möglich; hierfür
besteht keine Mindestwochenstundenzahl, jedoch eine Obergrenze
des Beschäftigungsumfangs in Höhe von 17 bzw. 20 Wochenstunden (bei nur wissenschaftlichem bzw. nur nichtwissenschaftlichem
Unterricht).
•
Das Staatsministerium ist umgehend zu informieren, sofern erst
nach dem Abschicken der Formulare die Notwendigkeit einer Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung bekannt wird oder eine Änderung des Familienstandes erfolgt.
•
Mit dem Formblatt „Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst“ haben die Studienreferendare das vom Seminarvorstand und ihnen
selbst unterschriebene Formblatt über Erkrankungen während des
Vorbereitungsdienstes einzureichen, in dem auch Angaben über die
Art der Erkrankung eingetragen werden, soweit der Betroffene damit
einverstanden ist. Es besteht keine Verpflichtung, zur Art der Erkrankung Angaben zu machen. Wenn Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen, muss eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden.
Des Weiteren sind die Studienreferendare auf Folgendes hinzuweisen:
•
Im Falle einer Anfrage an das Staatsministerium muss der Dienstweg eingehalten werden. Vorzeitige Auskünfte über Einstellungschancen und Einsatzorte können nicht erteilt werden.
•
Für eine persönliche Vorstellung am Einstellungsort kann eine
Dienstbefreiung (ohne Reisekostenerstattung) unter Anerkennung
eines dienstlichen Interesses ausgesprochen werden.
-4•
Der Tausch von Einstellungsorten zweier Bewerber ist nur mit
schriftlichem Einverständnis beider Lehramtsassessoren und der betroffenen Schulleitungen sowie bei identischer Fächerverbindung
möglich. Entsprechende Mitteilungen darüber sind vom Seminarvorstand umgehend an den jeweils zuständigen Personalmitarbeiter
weiterzuleiten. Weitere Möglichkeiten, den Einstellungsort zu ändern, bestehen nicht; ich bitte Sie, von diesbezüglichen Anfragen
abzusehen.
•
Nach Dienstantritt ist eine Versetzung zum Beginn des nächsten
Schuljahres möglich. Versetzungsgesuche werden von den Stammschulen bis zum 30. April eines Jahres (ausschließlich mittels Internetportal) an das Staatsministerium übermittelt. Versetzungsanträge
werden bevorzugt vor den Neueinstellungen behandelt.
2 Sondermaßnahmen für andere Schularten
Auf Grund des weiter bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für
andere Schularten sind auch für den Einstellungstermin zum Schuljahr
2016/2017 Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien vorgesehen, die eine,
wenn gewünscht, dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit an anderen
Schularten zum Ziel haben.
Sobald die Bewerbungsmodalitäten feststehen, werden konkrete Informationen zum Verfahren über die Internetseiten des Staatsministeriums
veröffentlicht werden.
3 Aufnahme auf die Warteliste
Alle Lehramtsassessoren, die nicht unmittelbar in den Staatsdienst
übernommen werden, erhalten nach Abschluss der Personalplanung
bis spätestens Oktober ein Informationsschreiben zur Warteliste mit
allen benötigten Unterlagen. Ausführliche Informationen zur Warteliste
sind auch auf den Internetseiten des Staatsministeriums unter
-5www.km.bayern.de → Schule → Lehrer → Stellen → Gymnasium →
Warteliste zu finden.
Bei künftigen Anfragen bezüglich der Position auf der Warteliste in folgenden Jahren ist generell zu beachten, dass die Warteliste erst zum
Juli eines Jahres fertig gestellt wird und nur bis zum Ende des Einstellungsverfahrens Bestand hat.
4 Übermittlung der Noten der Zweiten Staatsprüfung
Das Staatsministerium ist zur Gewährleistung einer zügigen Personalplanung besonders darauf angewiesen, von Ihnen die Noten der Zweiten Staatsprüfung möglichst sofort nach Abschluss der Prüfungen, jedoch spätestens bis zum 15.06.2016 zu erhalten.
Für Ihren Einsatz sowie den aller Seminarlehrkräfte bei der Ausbildung des
ausscheidenden Studienseminars bedanke ich mich ganz herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Götzl
Ministerialrat