Dr. Jan Ehling ist Rechtsanwalt im Frankfurter Büro der

Dr. Jan Ehling, MLE
Rechtsanwalt / Frankfurt am Main
+49 (0) 69 76 80 73 - 129
[email protected]
Arglist sticht Haftungsausschluss –
Gewährleistungsprozess mit „harten Bandagen“
Betriebsberater 2013, 2955
Wie viel Strafe ist genug? Deutsche Unternehmen
zwischen UK Bribery Act, FCPA und StGB
Betriebsberater 2011, 2115
BGB Kommentar – Prütting Wegen Weinreich
Luchterhand-Verlag, Mitautor
Dr. Jan Ehling ist Rechtsanwalt im Frankfurter Büro der Rechtsanwaltskanzlei
AGS Legal. Er ist spezialisiert auf komplexe Zivilrechtsstreitigkeiten im
Grenzbereich zwischen Großschäden, Commercial und PostTransaktionsstreitigkeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt an der Schnittstelle zwischen
Straf-und Zivilrecht, insbesondere die Aufarbeitung komplexer Korruptions-,
Untreue- oder Betrugsfälle.
Vor seinem Einstieg in die Kanzlei war Dr. Jan Ehling im Prozessführungsund Compliance-Team einer internationalen Großkanzlei (Hogan Lovells)
tätig. Im Rahmen seines Referendariats arbeitete er u.a. in der ClaimsAbteilung eines führenden Versicherungsunternehmens in London. Dr. Jan
Ehling ist Mitautor eines großen BGB-Kommentars und veröffentlicht
regelmäßig Fachaufsätze im Bereich Zivilprozess-, Versicherungs- und
Wirtschaftsstrafrecht.
Durchgeführte Projekte (Auswahl):
Gerichtliche Vertretung eines Immobilienentwicklungsunternehmens in einem Gewährleistungsprozess wegen arglistigen Verschweigens von
Brandschutzmängeln im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrages (Schaden: ca. 10 Mio. €)
Vertretung eines Industrieunternehmens (Schienenfahrzeuge) in einem Schiedsverfahren über Konstruktionsmängel (Schaden ca.15 Mio. €)
Gerichtliche Vertretung eines führenden deutschen Drogerieunternehmens im Rahmen eines Amtshaftungsprozesses gegen eine Kommune
wegen Erteilung rechtswidriger Genehmigungen (Schaden ca. 13 Mio. €)
Vertretung verschiedener Industrie-, Bau- und Anlagebauunternehmen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten mit einem Hintergrund im Bereich
der Wirtschaftskriminalität sowohl gegenüber Schädigern (Untreue/Korruption) als auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden
Strafrechtliche Vertretung von Unternehmen vor Gericht in Fällen von Sanktionen nach dem OWiG und WpHG