Ausgabe September 2016

Außenwirtschaft
aktuell
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2016
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Veranstaltungen/Unternehmerreisen
3 22. September 2016: Zoll-Seminar „Einreihung von Waren in den Zolltarif“ in Bremerhaven..................... 4 23. September 2016: Ländernetzwerk Lateinamerika: Round Table Argentinien in Bremen ........................ 4 26./27. September 2016: Das 3. Deutsch-Algerische Wirtschaftsforum in Berlin............................................ 5 27. September 2016: Zoll-Seminar „Akkreditiv-Dokumente – Risiken minimieren“ in Bremerhaven......... 5 Anstehende BMWi Exportinitiativen und Markterschließungsprojekte in den USA ........................................ 6 30. September 2016: Länderveranstaltung „Georgien im Wandel“ in Bremen .................................................. 6 Auszeichnung für grenzüberschreitende Erfolge - Jetzt bewerben: Deutsch-Niederländischer
Wirtschaftspreis 2016........................................................................................................................................................ 7 11. Oktober 2016: „Erfolgreich in Großbritannien – Chancen & Risiken Post-Brexit“ in Berlin................... 8 12. – 14. Oktober 2016: „Einkäufertage der deutschen Wirtschaft“ .................................................................... 8 1. November 2016: „Lieferantenerklärungen richtig ausstellen und anwenden“ in Bremerhaven .............. 9 1. November 2016: „Incoterms® 2010 richtig anwenden“ in Bremerhaven ....................................................... 9 Projekte in Rumänien – Delegations- und Informationsreisen nach Rumänien ............................................ 10 15. und 16. November 2016: UN Beschaffungsseminar auf UN Campus in Bonn ........................................ 10 13. – 17. November 2016: BMWi-Markterschließungsprogramm 2016 - Geschäftsanbahnung
Philippinen: Modernisierung der Wasserinfrastruktur in Manila ....................................................................... 10 Auslandsmessen
11 Auslandsmesseprogramm 2017 festgelegt ............................................................................................................... 11 66. Internationale Automobil-Ausstellung ............................................................................................................... 11 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
12 Eurasische Wirtschaftsunion – Einreihungshinweise für Mischungen aus hydrierten Palmölfraktionen
und elektrische Fensterheber ........................................................................................................................................ 12 EU und Indonesien vereinbaren Verhandlungen über ein umfassendes
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ........................................................................................................................ 12 Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix................................................................................................... 13 Neufassung der EU-Marktzugangsverordnung ........................................................................................................ 13 Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse 14 EU - Neue Zollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island....... 14 Malawi - Internetportal für Außenwirtschaftsinformationen ............................................................................. 15 Ukraine reformiert den Zoll ........................................................................................................................................... 15 Antidumping - Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder
legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine .................................... 16 Antidumping - Bestimmte Schaumkeramikfilter mit Ursprung in der VR China ........................................... 17 Antidumping - Silicium mit Ursprung in der VR China ......................................................................................... 17 Antidumping - Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit
Ursprung in der VR China .............................................................................................................................................. 18 Antidumping - Natriumcyclamat mit Ursprung in der VR China und Indonesien ......................................... 18 Antidumping - Natriumcyclamat mit Ursprung in der VR China ....................................................................... 18 Antidumping - Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung u.a. in der VR China ................................................ 19 Antidumping - Gegossene Rohrformstücke, Rohrverschluss-stücke und Rohrverbindungsstücke, mit
Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und Thailand .................................. 19 Antidumping - Hochdauerfester Betonstahl mit Ursprung in der VR China ................................................... 20 NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Antidumping - Aspartam mit Ursprung in der VR China ...................................................................................... 21 VR China – Antidumpingverfahren Befestigungselemente aus Eisen und Stahl ............................................ 21 Ländernotizen
21 Ägypten tätigt umfangreiche Investitionen im Energiesektor............................................................................. 21 Asien - Deutsche Milch gewinnt Marktanteile ........................................................................................................ 22 Belgien und Luxemburg - Konjunkturaussichten bleiben gut ............................................................................. 22 Indien öffnet den E-Commerce für ausländische Anbieter .................................................................................. 22 Indien will Handelshemmnisse abbauen ................................................................................................................... 23 Irans Nahverkehrssysteme werden ausgebaut ......................................................................................................... 23 Iran – Hermesdeckungen wieder möglich ................................................................................................................. 23 Kanada - Investitionsbedarf in Kanadas Stromnetz ............................................................................................... 24 Marokko – Verbot von Plastiktüten ............................................................................................................................ 24 Nigeria will heimische Nahrungsmittelproduktion stärken.................................................................................. 24 Polen - Neue Unternehmensform für Start-Ups ..................................................................................................... 25 Russische Föderation – Transit-Verbot für viele Erzeugnisse aus der Ukraine ............................................... 25 Schweiz - Änderung des Zolltarifs zum 1.1.2017 ................................................................................................... 25 Schweiz – Anpassung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zum 1.1.2017 ............... 26 Türkei - Außenhandel lahmt ......................................................................................................................................... 27 Brexit und Folgen für türkisch-britische Wirtschaftsbeziehungen .................................................................... 27 Uganda - Änderungen bei der Ausstellung von Präferenz-ursprungszeugnissen .......................................... 27 Ukraine und Kanada unterzeichnen Freihandelsabkommen ................................................................................ 28 USA sind weltweit zweitgrößter Windmarkt ............................................................................................................ 28 USA - ACE wird für alle Wareneinfuhren obligatorisch ........................................................................................ 29 Vietnam - Hoffnung auf TPP-Freihandelsabkommen schwindet........................................................................ 29 Vietnam - Verbrauchsteueränderungen für Kfz....................................................................................................... 29 VR China - Kreditvergabe und Zahlungsmoral......................................................................................................... 30 VR China - Dienstleistungen erbringen in China .................................................................................................... 31 VR China lässt in der allgemeinen Luftfahrt Potenziale ungenutzt ................................................................... 31 Zentralamerika - Deutschlands Exporte gestiegen ................................................................................................. 31 Auslandsangebote/-anfragen
32 Online-Anzeige zur Suche von chinesischen Geschäftspartnern........................................................................ 32 Bulgarische Unternehmensvertretung sucht nach Herstellern deutscher Lebensmittelprodukte ............. 32 Allgemeines
33 Golfkooperationsrat (GCC) - Neue Standards bei bestimmten Lebensmitteln geplant ................................ 33 Die Lebensmittelindustrie expandiert entlang der afrikanischen Westküste .................................................. 33 Veröffentlichungen
34 Aktuelles rund um den Brexit - Neuer DIHK-Newsletter ...................................................................................... 34 Business Guide Iran - Neue Perspektiven im Iran-Geschäft nutzen! ................................................................ 34 „Lieferantenverzeichnis Tschechien – Geschäftschancen für deutsche Unternehmen“ ............................... 35 Aktuelles zur Export-App ............................................................................................................................................... 35 Impressum
36 NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Veranstaltungen/Unternehmerreisen
Datum
Veranstaltung
IHK
20.09.2016
Zoll, Exportkontrolle und Umsatzsteuer kompakt
- Was Exporteure wissen müssen
IHK LüneburgWolfsburg
21.09.2016
Einführung: Zoll, Exportkontrolle und Umsatzsteuer
IHK Stade
27.09.2016
Lieferantenerklärung - Eine Erklärung mit Konsequenzen
IHK Stade
29.09.2016
Einführung in die Abwicklung von Importgeschäften
IHK Hannover
14.10.2016
Einreihung von Waren in den Zolltarif
IHK Hannover
08.11.2016
Das Ausfuhrverfahren ATLAS
IHK Hannover
08./09.11.2016
Internationale Messe ÊPromotiedagen“
Ort: Groningen
IHK Ostfriesland und
Papenburg
19. - 25.11.2016
Delegationsreise nach Vietnam
HK Bremen - IHK für
Bremen und Bremerhaven,
IHK Stade,
Oldenburgische IHK
24./25.11.2016
Abwicklung von Exportaufträgen
IHK Stade
28.11.2016
Incoterms® 2010
IHK Hannover
30.11.2016
Warenverkehr mit der Schweiz
Oldenburgische IHK
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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22. September 2016: Zoll-Seminar „Einreihung von Waren in
den Zolltarif“ in Bremerhaven
Jede Ware, die aus der EU exportiert oder in die EU eingeführt wird, muss in
den Zolltarif eingereiht werden. Von einer korrekten Codierung hängen u.a.
die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzbegünstigungen, Exportkontrollmaßnahmen oder erforderliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen ab. Auch
mögliche zollrechtliche Verfahrenserleichterungen hängen an der ZolltarifNummer. Betriebsprüfer monieren die Einreihung von Waren in den Zolltarif
als eine der häufigsten Fehlerquellen. Das Seminar vermittelt die richtige
Handhabung im Unternehmen und zeigt auf, wie Exporteure und Importeure
drohenden Konsequenzen vorbeugen können.
Referent: Dipl. Kfm. Stefan Schuchardt
Termin: 22. September 2016, 9:00 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: IHK-Gebäude Bremerhaven
Gebühr: 200,00 € für Mitglieder der Handelskammer Bremen; 230,00 € für
Nichtmitglieder
Weitere Informationen bei Cornell Puterczyk, Tel. 0471 92460511,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: [email protected].
Eine Anmeldung ist erforderlich.
23. September 2016: Ländernetzwerk Lateinamerika: Round
Table Argentinien in Bremen
Der seit Dezember 2015 regierende liberal-konservative Präsident Mauricio
Macri hat eine klare Wende in der Wirtschaftspolitik eingeleitet. Beschränkungen des Außenhandels und des Devisenverkehrs wurden weitgehend aufgehoben: Exportsteuer abgeschafft, der Wechselkurs freigegeben. Nach einer
möglichen kurzfristigen Anpassungsrezession sollte Argentiniens Wirtschaft
2017 zu kräftigem Wachstum zurückfinden. Macris Marktöffnung und sein
energisches Werben um in- und ausländische Investitionen bringen bereits
erste Erfolge. Deutsche Unternehmen, die auch in schweren Zeiten in Argentinien präsent geblieben sind, profitieren nun von den günstigen Weichenstellungen. Zudem gibt es attraktive Wachstumschancen in zahlreichen neuen
Branchen. Wie können norddeutsche Unternehmen davon profitieren? Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit zu Einzelgesprächen.
Referent: Friederico Thielemann, Stv. Geschäftsführer der DeutschArgentinischen Handelskammer, Buenos Aires
Termin: 23. September 2016, 09:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr
Veranstaltungsort: Haus Schütting Bremen
Weitere Informationen bei Annabelle Girond, Tel. 0421 3637237,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: [email protected]
Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Anmeldung wird gebeten.
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26./27. September 2016: Das 3. Deutsch-Algerische Wirtschaftsforum in Berlin
Algerien ist zu Deutschlands umsatzstärkstem Handelspartner in Nordafrika
aufgestiegen. Das Land verfügt über große Öl- und Gasvorkommen, ist jedoch entschlossen durch ehrgeizige Projekte alternative Wirtschaftszweige zu
stärken. Vor allem deutsche KMU können von den neuen Chancen und der
hohen Nachfrage im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie in den Bereichen
Industrie und Elektronik profitieren. Zugleich bietet das Land auch Unternehmen im Bau-, Infrastruktur- und Transportwesen lohnende Geschäftsmöglichkeiten.
Dabei sind Expertise, ein gutes Netzwerk und persönliche Kontakte entscheidende Faktoren für erfolgreiche Unternehmungen im Land. Diese bietet
Ihnen das 3. Deutsch-Algerische Wirtschaftsforum in Berlin, welches sich als
Kontakt- und Informationsveranstaltung den vielfältigen Chancen des Landes
widmet.
Neben hochkarätigen Entscheidungsträgern und Experten wird auch eine algerische Delegation am Forum teilnehmen und Sie mit Informationen aus
erster Hand versorgen. Denn auf algerischer Seite ist das Interesse an
deutsch-algerischer Zusammenarbeit groß: Die bisher größte algerische Delegation in Deutschland nahm mit über 200 Vertretern am Wirtschaftstag Algerien im September 2014 teil!
Nutzen Sie das Forum um Geschäftskontakte zu knüpfen oder sich durch ein
Sponsoring einem breiten Publikum zu präsentieren. Informieren Sie sich
über die Wirtschaftspotenziale Algeriens und erschließen Sie diese mit starken
Partnern an Ihrer Seite!
Weitere Informationen bei Jean-Baptiste Rezkalla, E-Mail: [email protected], und Cécile Delorme, E-Mail: [email protected]
Tel:+49(0)40-609455-439.
27. September 2016: Zoll-Seminar „Akkreditiv-Dokumente –
Risiken minimieren“ in Bremerhaven
Der zunehmende Wettbewerb auf den Auslandsmärkten und ein gestiegenes
Risiko für das ausländische Engagement erfordern besonderes Augenmerk auf
die Zahlungsbedingungen, insbesondere auf das Dokumenten-Akkreditiv. Das
Seminar stellt die Akkreditierung als sicheres Instrument der Zahlungsabwicklung vor. Im internationalen Geschäft vielfach angewendet, birgt das Dokumenten-Akkreditiv allerdings neben Chancen auch Risiken, die es zu beachten gilt.
Referent: Achim Gerlach, Außenwirtschaftsreferent
Termin: 27. September 2016, 9:00 bis 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: IHK-Gebäude Bremerhaven
Gebühr: 200,00 € für Mitglieder der Handelskammer Bremen; 230,00 € für
Nichtmitglieder
Weitere Informationen bei Cornell Puterczyk, Tel. 0471 92460511,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: [email protected].
Eine Anmeldung ist erforderlich.
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Anstehende BMWi Exportinitiativen und Markterschließungsprojekte in den USA
Als weltgrößte Volkswirtschaft bleiben die Vereinigten Staaten ein Motor der
Weltkonjunktur und bieten weiterhin ein stabiles Investitionsumfeld. Besonders für die international ausgerichtete deutsche Wirtschaft haben die USA
wegen ihrer enormen ökonomischen Zugkraft eine herausragende Bedeutung: Im Jahr 2015 sind die Vereinigten Staaten sogar zum wichtigsten Handelspartner Deutschlands avanciert und haben Frankreich als wichtigstes Exportziel für deutsche Güter abgelöst. Doch nicht nur am boomenden Außenhandel wird der enorme Stellenwert der deutsch-amerikanischen Wirtschaftspartnerschaft deutlich. Auch bei den Direktinvestitionen dies- und jenseits
des Atlantiks ist das gegenseitige Engagement beachtlich. Ein hoher Anteil
der Direktinvestitionen in den USA kommt aus Deutschland, sodass mittlerweile mehr als 3.700 deutsche Firmen vor Ort mit Vertriebs- oder Produktionsstätten aktiv sind.
Seitens der AHK USA werden auch im 2. Halbjahr 2016 noch verschiedene
Programme und Leistungen, um deutsche Unternehmen beim Schritt in den
US-Markt zu begleiten.
Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung
•
Energieeffizienz – Fokus Gesundheitseinrichtungen
19.-23. September 2016 in Chicago, IL;
Ansprechpartner: Corinna Jess
•
Erneuerbare Energien - Fokus Biogas
31. Oktober – 4. November 2016 in Georgia und Florida;
Ansprechpartner: Yasmina Sassi
•
Erneuerbare Energien / Energieeffizienz – Fokus dezentrale Energieversorgung
7.-11. November 2016 in Honolulu, HI; Ansprechpartner: Mirko Wutzler
•
Geschäftsanbahnung Luftfahrtindustrie
27.-31. März 2017 nach Atlanta, GA und Südosten;
Ansprechpartner: Catherine Tuten
30. September 2016: Länderveranstaltung „Georgien im Wandel“ in Bremen
Günstige geostrategische Lage, Freihandelsabkommen und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien sowie eine konsequente Reformpolitik machen aus Georgien einen spannenden Standort für Handel und Investitionen. Als Drehkreuz für Handels – und Versorgungswege auf der NordSüdachse zwischen Europa und Asien gewinnt das Land derzeit an Bedeutung. Zudem werden Entspannungstendenzen Richtung Russland spürbar
sowie neue Perspektiven, dank der Marktöffnung des Irans. Mit Großprojekten in den Häfen, ehrgeizigen Reformmaßnahmen und Steueranreizen für Investoren bemüht sich die Regierung aktuell um eine Belebung der Wirtschaft
und stärkt kleinere und mittlere Unternehmen.
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Referenten: S. E. Prof. Dr. Lado Chanturia, Botschafter der Republik Georgien
in Berlin,
Oliver Regner, Geschäftsführer Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien e.V.
Tiflis;
Sergi Jorbenadze, Klaus Kessler, Rödl & Partner, Tiflis/Nürnberg; Prof. Dr.
Bachana Jishkariani, Institute of Georgian- German and International Criminal Law University of Georgia;
David Shengelia, Caparol Georgien;
Termin: 30. September 2016, 09:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr
Veranstaltungsort: Haus Schütting Bremen
Weitere Informationen bei Annabelle Girond, Tel. 0421 3637237,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: [email protected]
Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Anmeldung wird gebeten.
Auszeichnung für grenzüberschreitende Erfolge - Jetzt bewerben: Deutsch-Niederländischer Wirtschaftspreis 2016
Deutsche und niederländische Unternehmen, die sich durch ihre Leistungen
im grenzüberschreitenden Wirtschaftsleben auszeichnen, können sich ab heute für den Deutsch-Niederländischen Wirtschaftspreis 2016 bewerben. Die
Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) schreibt diesen Preis bereits
zum neunten Mal aus.
ÊMit dem Deutsch-Niederländischen Wirtschaftspreis möchten wir Unternehmen für ihr Engagement im Nachbarland und ihre grenzüberschreitenden Erfolge auszeichnen“, sagt DNHK-Geschäftsführer Günter Gülker. Unternehmen
mit besonders innovativem Charakter oder neuen Entwicklungen können sich
für diesen Preis bewerben. Aber auch besondere wirtschaftliche Leistungen
oder einzigartige Marketingstrategien können ein Grund für die Nominierung
sein.
Im letzten Jahr gewann die Studenten-Zeitarbeitsfirma SUSA den Preis. Die
Firma aus Utrecht hatte sich zusammen mit der Telekom Deutschland beworben und setzte sich gegen 30 andere Kandidaten aus beiden Ländern durch.
Sie wurden für ein Konzept zur flexiblen Einsatzplanung von Studenten auf
dem deutschen Arbeitsmarkt ausgezeichnet.
Firmen können sich für den diesjährigen Deutsch-Niederländischen Wirtschaftspreis bis zum 16. September 2016 über www.dnhk.org bewerben. Eine
Jury der DNHK wird danach aus allen Bewerbern fünf Unternehmen für den
Preis nominieren. Am 29. September 2016 wird die DNHK die Nominierten
bekanntgeben und die Wahl des Gewinners erfolgt im Anschluss über eine
Onlineabstimmung. Anfang November wird die feierliche Preisverleihung in
Amsterdam stattfinden.
Link zum Anmeldeformular: http://www.dnhk.org/veranstaltungen/deutschniederlaendischer-wirtschaftspreis/anmeldung-wirtschaftspreis/
Weitere Informationen bei Mareike Röhrig, Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK), Tel. 0031 (0)70 3114 152, E-Mail: [email protected]
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11. Oktober 2016: „Erfolgreich in Großbritannien – Chancen &
Risiken Post-Brexit“ in Berlin
Am 11. Oktober 2016 führt die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer in Zusammenarbeit mit dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI) erneut eine Konferenz ÊErfolgreich in Großbritannien“ in
Berlin durch, diesmal mit dem Schwerpunkt ÊChancen & Risiken Post-Brexit“.
Die Konferenz richtet sich sowohl an Firmen, die einen Markteinstieg in
Großbritannien planen, als auch an solche, die bereits über erste Erfahrungen
im britischen Geschäft verfügen und die sich über rechtliche, steuerliche und
Marketing-Aspekte Post-Brexit informieren möchten. Ab 13:30 Uhr erwarten
die Teilnehmer im Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI) verschiedene Vorträge zu Besonderheiten des britischen Marktes, zu Markteintrittsstrategien, aber auch zur Unternehmensgründung, -besteuerung und
zum Unternehmenskauf, sowie Informationen zum Wirtschaftsstandort London, alles vor dem Hintergrund des Brexit. Die Veranstaltung soll sowohl die
Gelegenheit bieten, individuelle Fragen zu klären, als auch aktuelle Themen
zu diskutieren. Abgerundet wird der Vortragsteil durch den Erfahrungsbericht eines deutschen Unternehmens. Im Anschluss lädt die DeutschBritische Industrie- und Handelskammer um 18:00 Uhr zu einer Vortragsveranstaltung mit anschließendem Empfang in den Räumen des VBKI ein. Ehrengast ist Dr. Elke Eller, Mitglied des Vorstandes für das Ressort Personal
sowie Arbeitsdirektorin der TUI Group. Die Teilnahme an der Konferenz und
am anschließenden Empfang ist kostenfrei, jedoch ist die Teilnehmerzahl
begrenzt.
Weitere Informationen bei Sven Riemann, Tel. +44 (0) 20 7976 4185,
E-Mail: [email protected].
Anmeldung unter: www.ahk-london.co.uk.
12. – 14. Oktober 2016: „Einkäufertage der deutschen Wirtschaft“
Die AHK Türkei bietet unter der Marke ÊEinkäufertage der deutschen Wirtschaft“ seit diesem Jahr eine Plattform für Einkäufer von deutschen Unternehmen an, um sich mit relevanten türkischen Lieferanten zu treffen. Die
ersten Einkäufertage wurden dieses Jahr im April erfolgreich verwirklicht. Für
den 12. bis 14 Oktober 2016 gibt es wieder eine Möglichkeit, an dieser Plattform teilzunehmen. Die Einkäufertage im Oktober fokussieren sich auf Textilien und landwirtschaftliche Produkte. Genauere Informationen werden Ihnen
auf Anfrage gern zugestellt.
Weitere Informationen bei Ünal Eren; Ankara Cad. No.81 K:12 D: D: 89 Bayrakl¸ / Izmir, Türkei; Tel. +90 232 422 12 65; Fax: +90 232 422 12 75
E-Mail: [email protected], Internet: www.dtr-ihk.de
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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1. November 2016: „Lieferantenerklärungen richtig ausstellen
und anwenden“ in Bremerhaven
Viele Unternehmen werden jährlich von ihren Kunden aufgefordert, sogenannte ÊLangzeit-Lieferantenerklärungen“ über den präferenziellen Ursprung
von Waren auszustellen. Letztendlich wird damit ermöglicht, dass ein Importeur in einem Drittland Zollvergünstigen erhalten kann, wenn die Ware ihren
präferenziellen Ursprung in der Europäischen Union hat.
Die Lieferantenerklärung dient hierzu als Nachweispapier und bewirkt damit
erhebliche finanzielle Vorteile für Importeure und Exporteure. Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das
jeweilige Produkt anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können. Besondere Berücksichtigung finden die Neuregelungen des Unionszollkodex. Die Teilnehmer lernen die präferenziellen
Ursprungsregeln kennen und erhalten zahlreiche Hinweise zur praktischen
Anwendung und Umsetzung im Unternehmen. Außerdem lernen die Teilnehmer die verschiedenen Arten von Lieferantenerklärungen kennen sowie
Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume bei deren Ausstellung für Kunden
und Lieferanten. Anhand einer Checkliste wird die korrekte Ausstellung von
Lieferantenerklärungen überprüft. Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen,
auch eigene Fragestellungen mit in das Seminar zu bringen.
Veranstaltungsort: Handelskammer Bremen – Standort Bremerhaven
Weitere Informationen bei Cornell Puterczyk, Tel. 0471 92460-511,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: [email protected]
1. November 2016: „Incoterms® 2010 richtig anwenden“ in
Bremerhaven
Innerhalb des Seminars werden Teilnehmern anhand von Praxisbeispielen die
einzelnen Klauseln vorgestellt und deren Anwendbarkeit für den Land-, Seeund Luftverkehr überprüft. Dabei erhalten sie auch Hinweise, welche Anwendungsfehler sich ergeben können und wie diese vermieden werden. Außerdem
werden die für Akkreditive besonders geeigneten Klauseln herausgestellt. Am
Ende des Seminars kennen Sie die Kosten und Pflichten der Vertragspartner
für jede Klausel und deren Auswirkungen auf die Exportkalkulation und die
Transportversicherung. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Referent: Dipl. Kfm. Stefan Schuchardt, Contradius
Teilnehmergebühr: Mitglieder: 120,- €; Nicht-mitglieder: 150,- €
Veranstaltungsort: Handelskammer Bremen – Standort Bremerhaven
Weitere Informationen bei Cornell Puterczyk, Tel. 0471 92460-511,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: [email protected]
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Projekte in Rumänien – Delegations- und Informationsreisen
nach Rumänien
Die AHK Rumänien organisiert in der 2. Jahreshälfte folgende Projekte zu
den deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer gern eingeladen werden.
•
7. - 9. November 2016 Informationsreise nach Deutschland ÊEnergieeffizienz in der Industrie“:
http://rumaenien.ahk.de/events/event/events/informationsreise-nachdeutschland-energieeffizienz-in-der-industrie-1
•
21. - 24. November 2016 Geschäftsanbahnungsreise nach Rumänien
für deutsche Maschinen und Anlagenbauer für die Lebensmittelindustrie:
http://rumaenien.ahk.de/projekte/markterschliessungsprojekt2016/
Weitere Informationen bei Herrn Dr. Roxana Clodniţchi, Deutsch-Rumänische
Industrie- und Handelskammer; Camera de Comerţ şi Industrie RomânoGermană; Str. Clucerului 35, et.2; 011363 Bucureşti,
Tel. +40 21 207 91 44; Fax +40 21 223 10 50;
E-Mail: [email protected],
Internet: http://econet-romania.com
15. und 16. November 2016: UN Beschaffungsseminar auf UN
Campus in Bonn
Am 15. und 16.11.2016 können sich Unternehmen intensiv über die Geschäftsmöglichkeiten mit verschiedenen UN Organisationen informieren und
mit Vertretern des UN-Beschaffungswesens den ´UN Procurement Officers‘,
in direkten Austausch treten. Derzeit beschafft die UN jährlich Waren und
Dienstleistungen im Wert von rund 17 Mrd. US-Dollar. Das von den AHK´s
Italien, USA und Dänemark organisierte Seminar wird von der IHK
Bonn/Rhein-Sieg unterstützt. Es gibt interessierten Unternehmern einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Geschäftsbeziehungen. In dem 1,5-tägigen Seminar werden die Bedarfe, vor allem der in
Europa ansässigen UN-Organisationen, an Gütern und Dienstleistungen
illustriert und aufgezeigt, wie das Beschaffungsverfahren im Detail abläuft.
Die Unternehmen haben auch die Möglichkeit, sich direkt mit den anwesenden UN Procurement Officers zu Gesprächen zu verabreden.
Weitere Informationen unter www.ihk-bonn.de, Webcode 5, s. Bericht unter
ÊAktuelle Meldungen“ oder bei Frau Simona Bellotti, [email protected], Tel. +39 02 39800914, http://www.ahk-italien.it/
13. – 17. November 2016: BMWi-Markterschließungsprogramm
2016 - Geschäftsanbahnung Philippinen: Modernisierung der
Wasserinfrastruktur in Manila
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert die Deutsch-Philippinische Industrie- und Handelskammer (AHK Philippinen) mit der Unterstützung von German Water Partnership e.V. und dem
Ostasiatischen Verein e.V. (OAV) eine 4-tägige Geschäftsanbahnung auf den
Philippinen im Bereich Modernisierung der Wasserinfrastruktur. Durch den
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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gezielten Aufbau von Geschäftskontakten soll vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Einstieg in einen neuen Markt erleichtert werden. Das Projekt wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und ist
Bestandteil des BMWi-Markterschließungsprogrammes für KMU 2016.
Ein detailliertes und aktuelles Programm kann unter der AHK Webseite aufgerufen werden. Änderungen des Programmes bleiben dem Veranstalter
vorbehalten.
Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU finden Sie unter
www.ixpos.de/markterschliessung.
Auslandsmessen
Auslandsmesseprogramm 2017 festgelegt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant zur Unterstützung deutscher Unternehmen im nächsten Jahr 221 Messebeteiligungen
in 45 Ländern. Dies ist Ergebnis der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises für
Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA am 5. April 2016 in Berlin. Der
Bundesetat für das nächste Jahr umfasst zunächst 42,5 Mio. Euro. Das Auslandsmesseprogramm ist ein Bundesprogramm zur Förderung des Exports im
deutschen Mittelstand.
Im Rahmen dieses Programms können sich deutsche Unternehmen zu günstigen Bedingungen an Auslandsmessen beteiligen. In der Regel werden Firmengemeinschafts-beteiligungen unter der Dachmarke ÊMade in Germany“
organisiert.
Quelle: AUMA Compact 07/2016
66. Internationale Automobil-Ausstellung
Vom 22. bis 29. September 2016 trifft sich auf dem Messegelände Hannover
auf der IAA Nutzfahrzeuge die automobile Nutzfahrzeug-Welt. Sie ist Leitmesse für Mobilität, Transport und Logistik rund um den Globus. Ihr umfassendes Profil aus Innovationen, Ausstellern, verschiedenster Gruppen und
Branchen, Diskussionen und nicht zuletzt die fachkundige Besucherstruktur
bilden ein Angebot, das einzigartig ist. Die IAA Nfz zeichnet sich auch
dadurch aus, dass die Zuliefererindustrie neben den Fahrzeugherstellern praktisch vollständig vertreten ist. Somit ist die IAA die weltweit einzige Mobilitäts-Messe, welche die gesamte Wertschöpfungskette der Nutzfahrzeugindustrie abbildet, die beste Voraussetzung für gute Geschäfte. Die IAA gibt mit
Ihrem breiten Spektrum einen umfassenden Überblick auf die internationale
Nutzfahrzeugbranche.
Weitere Informationen unter: http://www.iaa.de/
Quelle: Deutsche Messe
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Eurasische Wirtschaftsunion – Einreihungshinweise für Mischungen aus hydrierten Palmölfraktionen und elektrische
Fensterheber
Die Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion hat Einreihungshinweise
für bestimmte Waren veröffentlicht. Erzeugnisse in Granulatform, bestehend
aus einer Mischung von hydrierten Palmölfraktionen, mit Zusatz von Lecithin, Siliciumdioxid und Aromastoffen, die zur Fütterung von Tieren und Vögeln bestimmt sind, sind in der Warenposition 1518.00 der einheitlichen Warennomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion einzureihen. Elektrische Fensterheber, die für das Schließen/Öffnen von Fahrzeugfenstern bestimmt sind, bestehend aus Komponenten wie einem elektrischen Gleichstrommotor, Getriebe und einem Glashebeoder Glasabsenkungsmechanismus werden in der Unterposition
8479.89.970.8 der einheitlichen Warennomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion eingereiht.
Quelle: gtai
EU und Indonesien vereinbaren Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Die EU und Indonesien haben am 18.07.2016 offiziell die Aufnahme von
Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
bekannt gegeben. Die erste Verhandlungsrunde ist für das Spätjahr 2016
vorgesehen. Das Abkommen soll neben den klassischen Themen ÊAbbau von
Zollschranken“ und ÊErleichterungen im nichttarifären Bereich“ auch Verbesserungen bei anderen handelsrelevanten Regelungen wie Beschaffung, Wettbewerb, Dienstleistungen und nachhaltige Entwicklung umfassen. Außerdem
ist ein Kapitel über die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Umweltschutz
und soziale Entwicklung vorgesehen. Indonesien ist nach Singapur (2010),
Malaysia (2010), Vietnam (2012), Thailand (2013) und den Philippinen (2015)
das sechste ASEAN-Land, mit dem die EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufgenommen hat. Mit zwei dieser Länder: Singapur (2014)
und Vietnam (2015) sind die Verhandlungen bereits abgeschlossen. Verhandlungen mit den anderen ASEAN-Staaten sollen folgen, wenn diese dazu bereit sind. Langfristig ist ein Freihandelsabkommen mit ASEAN als Ganzem
anvisiert.
Quelle: gtai
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix
Die EU-Kommission hat auf der Grundlage der Mitteilungen der Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-MittelmeerPräferenzursprungsregeln eine aktualisierte Tabelle veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, ab wann die zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung vereinbarten Ursprungsregeln anwendbar sind (Tabelle 1). Die neue Tabelle ersetzt die im Februar 2016 (ABl. C 67 vom 20.2.2016, S. 8) veröffentlichte Aufstellung. Die Tabelle umfasst einerseits den Beginn der diagonalen
Kumulierung auf der Grundlage von Anlage 1 Artikel 3 des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln (ABl. L 54 vom
26.2.2013, S. 4), soweit in dem betreffenden Freihandelsabkommen hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Übereinkommen Bezug genommen wird
(Kennzeichnung vor dem Datum mit (C)) und andererseits den Beginn der
Anwendung der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung, die den
betreffenden Freihandelsabkommen beigefügt sind. Neu aufgenommen wurde das Inkrafttreten des Regionalen Übereinkommens zwischen EU und dem
Kosovo zum 1.4.2016. Die Datumangaben in dieser Tabellenmatrix beziehen
sich auf das Datum der Anwendung der den Freihandelsabkommen der EU,
der Türkei und den Teilnehmern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU beigefügten Ursprungsprotokollen, die eine diagonale Kumulierung vorsehen. Sobald in ein Freihandelsabkommen zwischen den aufgeführten Parteien, für die das Übereinkommen in Kraft getreten ist, ein Verweis
auf das Übereinkommen aufgenommen wird, ist eine Datumsangabe eingesetzt worden, der ein (C) vorangestellt ist. Unter die Zollunion zwischen der
EU und der Türkei fallende Vormaterialien mit Ursprung in der Türkei können
als Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft zum Zweck der diagonalen Kumulierung zwischen der Europäischen Union und den an dem Stabilisierungsund Assoziierungsprozess beteiligten Ländern, mit denen Ursprungsprotokolle
gelten, behandelt werden.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die diagonale Kumulierung nur
zulässig ist, wenn die Partei der Endfertigung und die Partei der Endbestimmung mit allen am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Parteien, d.
h. mit den Parteien, in denen die verwendeten Vormaterialien ihren Ursprung
haben, Freihandelsabkommen mit denselben Ursprungsregeln geschlossen
haben. Vormaterialien mit Ursprung in einer Partei, die kein Abkommen mit
der Partei der Endfertigung und der Partei der Endbestimmung geschlossen
hat, sind als Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu behandeln.
Quelle: EU-Kommission
Neufassung der EU-Marktzugangsverordnung
Die EU hat die Marktzugangsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1528/2007
des Rates vom 20. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den
Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in
bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen
Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören (ABl. L 348 vom
31.12.2007, S. 1)) in der Vergangenheit mehrfach und erheblich geändert. Da
erneute Änderungen erforderlich sind, wird die Verordnung aus Gründen der
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Klarheit neu gefasst. Die bisherige Verordnung wird aufgehoben. Die Marktzugangsverordnung ist ein vorübergehendes einseitiges System der EU vor
dem Abschluss und der Anwendung der revidierten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten. Sie stellt den zollfreien Zugang für
Waren mit Ursprung in einer Region oder einem Staat, die/der in Anhang I
(Liste von Regionen oder Staaten, die Verhandlungen im Sinne ihres Art. 2 (2)
abgeschlossen) aufgeführt ist, in der EU sicher. Wann eine Ware Ursprungsware ist, regelt das Protokoll über Ursprungsregeln in Anhang II der Verordnung. AKP-Staaten, die nicht in Anhang I gelistet sind, profitieren beim
Marktzugang in der EU nur von Allgemeinen Präferenzsystem (APS). Die
neugefasste Marktzugangsverordnung tritt am 28.7.2016 in Kraft. Mit gleichem Datum wird die bisherige Verordnung aufgehoben.
Quelle: Europäisches Parlament
Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse
Ergänzung der möglichen Behandlungen in Absatz 3 der Fußnote 2 im Anhang der Verordnung (EU) 2015/2265 Rückwirkend ab 1.1.2016 wird in Absatz 3 der Fußnote 2 im Anhang der Verordnung (EU) 2015/2265 (ABl. L 322
vom 8.12.2015, S. 4 ) folgende mögliche Behandlung aufgenommen: Ê— Zerlegen in Scheiben bei Materialien der KN-Codes ex 0303 66 11, 0303 66 12,
0303 66 13, 0303 66 19, 0303 89 70, 0303 89 90“. Absatz 3 der Fußnote 2
im Anhang der Verordnung (EU) 2015/2265 beschreibt die Behandlungen,
für die bestimmte, mit dieser Verordnung eröffnete Zollkontingente verwendet werden können. Bisher war das Zerlegen in Scheiben nicht als mögliche
Behandlung für gefrorenen Seehecht und Rosa Kingklip des Zollkontingents
mit der laufenden Nr. 09.2760 genannt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das
Zerlegen in Scheiben als mögliche Behandlungsart für die Nutzung dieses
Zollkontingents angebracht ist. Mit der rückwirkenden Geltung wird die
Gleichbehandlung der Wirtschafts-teilnehmer sichergestellt, da die mit der
Verordnung (EU) 2015/2265 eröffneten Kontingente bereits seit 1.1.2016
laufen.
Quelle: EU-Kommission
EU - Neue Zollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island
Die EU-Kommission eröffnet ab 1.8.2016, befristet bis 30.4.2021, vier jährliche zollfreie Zollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse
mit Ursprung in Island. Bei drei Zollkontingenten handelt es sich um die Verlängerung von entsprechenden Kontingenten, die am 30. April 2014 abgelaufen sind, ein Zollkontingent wird neu eröffnet. Grundlage der Maßnahme
ist das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S.
18). Die vier Zollkontingente betreffen Heringe der Arten Clupea harengus
oder Clupea pallasii, gefroren, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und
Fischmilch (KN-Code 0303 51 00), Kaisergranate (Nephrops norvegicus), gefroren (KN-Code 0306 15 90), Filets von Rotbarsch, Goldbarsch oder TiefenNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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barsch (Sebastes-Arten), frisch oder gekühlt (KN-Code 0304 49 50) und andere Fischzubereitungen (KN-Code 1604 20 90). Einzelheiten zu den neuen
Kontingenten enthält die Anlage zur Durchführungsverordnung. Daneben
sind in der Anlage im Interesse der Klarheit auch alle anderen weiterhin bestehenden Zollkontingente für Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung
in Island erfasst. Zudem wird die Verordnung (EG) Nr. 499/96 hinsichtlich der
Ursprungsregeln und der Verwaltung der Zollkontingente an die geänderte
Rechtslage angepasst (Beschluss Nr. 1/2016 des Gemischten Ausschusses EGIsland vom 17. Februar 2016 - Neufassung Protokoll Nr. 3; Ersetzung der
Regelungen der ZK-DVO durch die ab 1.5.2016 geltenden entsprechenden
Durchführungsbestimmungen des Unionszollkodexes - UZK).
Quelle: Eu-Kommission
Malawi - Internetportal für Außenwirtschaftsinformationen
Der malawische Minister für Industrie, Handel und Tourismus hat am
14.7.2016 den Startschuss für ein Internetportal für Außenwirtschaftsinformationen - Malawi Trade Portal - gegeben. Unter dem Link
http://malawitradeportal.gov.mw/ erhält der Nutzer aus einer Hand alle handels-relevanten Rechtsinformationen im Zusammenhang mit der Einfuhr, der
Ausfuhr und dem Transit von gewerblichen Waren in Malawi.
Über das Internetportal sind u.a. folgende Informationen verfügbar:
•
Gesetze und Regelungen hinsichtlich Einfuhr, Ausfuhr und Transit
von gewerblichen Waren,
•
Verfahren und Voraussetzungen für den Erhalt von Lizenzen und Genehmigungen einschließlich Muster benötigter Anträge/Vordrucke,
•
Angaben zu Verboten und Beschränkungen und sonstigen nichttarifären Maßnahmen,
•
Angaben zu Einfuhrabgaben (Zoll [MFN, Präferenzen] , VAT, Verbrauchsteuern, sonstige Abgaben) sowie Hinweise zu möglichen Befreiungen.
Ziel des neuen Internetportals ist, den Handel zu erleichtern und Malawi zu
einem produzierenden und exportierenden Land zu machen. Durch einen
einfachen Zugriff auf die handelsbezogenen Vorschriften soll die Transparenz
verbessert und eine Reduzierung von Kosten und Zeit bei der Erstellung/Zusammenstellung der benötigten Dokumente erreicht werden.
Quelle: gtai
Ukraine reformiert den Zoll
Die wirtschaftlich schwer gebeutelte Ukraine möchte ihr Zollwesen reformieren. Korruptionsbekämpfung, Verfahrensvereinfachungen und eine Beschleunigung der Zollabfertigung stehen auf dem Programm. Zwei Jahre haben Regierung und Verwaltung Zeit selbst gesteckte Ziele zu erreichen. Eine Reform
ist dringend notwendig, um das Vertrauen der Bürger und der Kreditgeber
zurückzugewinnen. Die neue Regierung der Ukraine hat bereits bei ihrem Antritt die Reform des Zolls zu einer Top-Priorität erklärt. Seitdem folgt eine
Initiative der nächsten. Die Reformen sind dringend notwendig, um die Einund Ausfuhr von Gütern zu erleichtern und das Land wettbewerbsfähig zu
machen. In der Statistik der Weltbank belegt die Ukraine beim grenzüberNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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schreitenden Handel Platz 109. Die Zeit, die für die Verzollung von Waren
notwendig ist, beträgt in der Ukraine 52 Stunden, in Belarus eine Stunde laut
dem Doing Business Report der Weltbank. Für die Beschaffung von für die
Einfuhr notwendigen Dokumenten müssen in der Ukraine im Durchschnitt
168 Stunden aufgewendet werden, während es in Belarus nur vier Stunden
sind. Und während man in Belarus mit keinen Kosten rund um die Verzollung
an sich rechnen muss, schlagen die langwierigen Zollformalitäten in der
Ukraine mit durchschnittlich 100 US$ zu Buche. Die Reformen sollen Geld in
die leere Staatskasse spülen. Jährlich gehen dem ukrainischen Haushalt
schätzungsweise 50 Mrd. Griwna (UAH) (rund 1,8 Mrd. Euro; 1 UAH = 0,04
Euro; 11.7.16) aufgrund von Korruption im Zollwesen verloren. Doch nicht
nur fiskalpolitische Gründe treiben die Reformen an, sondern auch Bestrebungen, das Außenwirtschaftsrecht mit dem Europäischen Recht zu
harmonisieren.
Quelle: gtai
Antidumping - Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus
Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung
in Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine
Die EU-Kommission hat auf Antrag der European Steel Association (EUROFER) im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht
legiertem Stahl oder legiertem Stahl entfallen, ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren dieser Erzeugnisse mit Ursprung in Brasilien, Iran,
Russland, Serbien und der Ukraine eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung
sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl (ausgenommen rostfreier Stahl), auch in Rollen (Coils) (auch
zugeschnittene Waren und Kaltband (Ênarrow strip“), nur warmgewalzt
(warmgewalzte Flacherzeugnisse), weder plattiert noch überzogen, ausgenommen kornorientierter Siliciumelektrostahl. Die betroffenen Waren werden
derzeit unter den KN-Codes 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27
00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52
99, 7208 53 90, 7208 54 00, 7211 14 00, 7211 19 00, 7225 19 10, 7225 30
10, 7225 30 30, 7225 30 90, 7225 40 12, 7225 40 15, ex 7225 40 60, 7225
40 90, 7226 19 10, ex 7226 20 00, 7226 91 20, 7226 91 91 und 7226 91 99
eingereiht.
Aus den vom Antragsteller vorgelegten Anscheinsbeweisen geht hervor, dass
sich die Menge und die Preise der eingeführten zu untersuchenden Ware unter anderem auf die Verkaufsmengen, die Preise und den Marktanteil des
Wirtschaftszweigs der Union negativ ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse des Wirtschaftszweigs der Union sehr nachteilig beeinflusst haben.
Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb
der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission
einzureichen.
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Anschrift der Kommission: Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H
Büro: CHAR 04/039 1049 Brüssel, BELGIQUE/BELGIÎE,
E-Mail: Brasilien und Russland: [email protected],
Iran, Serbien und Ukraine: [email protected]
Schädigung und Unionsinteresse: [email protected]
Quelle: EU-Kommission
Antidumping - Bestimmte Schaumkeramikfilter mit Ursprung in
der VR China
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren in die Union von
Schaumkeramikfiltern mit einer Durchschnittsporosität von bis zu 60 PPI (Poren pro Inch) und mit einer Unempfindlichkeit gegen den schnellen Temperaturanstieg beim Durchfluss des geschmolzenen Metalls von Umgebungstemperatur auf mindestens 1 300 °C (Thermoschockbeständigkeit), aus Keramikmaterial, ausgenommen
•
kieselsäurehaltige fossile Mehle oder ähnliche kieselsäurehaltige Erden
oder
•
mit einem Zirkongehalt (Zirconiumdioxid, ZrO2) von mehr als 50
GHT,
mit Ursprung in der Volksrepublik China wurde mit Wirkung vom 03.07.2016
eingestellt. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex
6903 10 00, ex 6903 20 10, ex 6903 20 90, ex 6903 90 10, ex 6903 90 90
und ex 6909 19 00 eingereiht. Das Antidumpingverfahren war am 14. August
2015 auf Antrag der Firma Vesuvius GmbH, auf die mehr als 25 % der Unionsgesamtproduktion bestimmter Schaumkeramikfilter entfällt, eingeleitet
worden (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 266 vom 14.8.2015, S. 14).
Der Antrag enthielt Anscheinsbeweise für schädigendes Dumping, die als ausreichend für die Einleitung eines Verfahrens angesehen wurden. Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 8. März 2016 an die Kommission seinen Antrag
förmlich zurückgezogen. Da außerdem bei der bisherigen Untersuchung keine
Gründe dafür oder Hinweise darauf gefunden wurden, dass eine Einstellung
dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde, wurde das Verfahren
eingestellt.
Quelle: EU-Kommission
Antidumping - Silicium mit Ursprung in der VR China
Nach Abschluss der im Mai 2015 eingeleiteten Auslaufüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 174 vom 28.5.2015, S. 10) und der im September 2015 eingeleiteten teilweisen Interimsüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 287 vom 1.9.2015, S. 5) der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik China wird mit Wirkung vom 6.7.2016 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China,
eingeführt.
Das betroffene Silicium wird derzeit unter den KN-Code 2804 69 00
eingereiht.
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Die nach der seit 2010 geltenden Regelung (Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 467/2010 des Rates (ABl. L 131 vom 29.5.2010, S. 1)) zu erhebenden Antidumpingzölle lagen zwischen 16,3 % bis 19 %. Der jetzt neu festgesetzte
Antidumpingzoll gilt auch für Waren, die unter die Ausweitung der Maßnahmen für die betroffene Ware mit Ursprung in der VR China auf aus der Republik Korea versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnis der Republik
Korea angemeldet oder nicht, nach der Verordnung (EG) Nr. 42/2007 des Rates (ABl. L 13 vom 19.1.2007, S. 1) sowie auf aus Taiwan versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnis Taiwans angemeldet oder nicht, nach der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 311/2013 des Rates (ABl. L 95 vom
5.4.2013, S. 1) fallen.
Quelle: EU-Kommission
Antidumping - Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den
Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China
Umfirmierung von Unternehmen, die dem Antidumpingzollsatz für nicht in
die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen unterliegen. Die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder
Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China unterliegen einem
endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
412/2013 des Rates (ABl. L 131 vom 15.5.2013, S. 1) eingeführt wurde.
Quelle: EU-Kommission
Antidumping - Natriumcyclamat mit Ursprung in der VR China
und Indonesien
Die EU-Kommission hat nach Abschluss der im Juni 2015 eingeleiteten Auslaufüberprüfung (ABl. C 189 vom 6.6.2015, S. 2) der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Natriumcyclamat mit Ursprung in der
Volksrepublik China und in Indonesien mit Wirkung vom 17.7.2016 einen
endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in
der Volksrepublik China und in Indonesien eingeführt. Natriumcyclamat wird
derzeit unter den KN-Code ex 2929 90 00 (TARIC-Code 2929 90 00 10)
eingereiht.
Quelle: EU-Kommission
Antidumping - Natriumcyclamat mit Ursprung in der VR China
Die EU-Kommission hat nach Abschluss der im August 2015 eingeleiteten,
auf Fang Da Food Additive (Shen Zhen) Limited und Fang Da Food Additive
(Yang Quan) Limited, zwei zu derselben Gruppe gehörende Unternehmen, beschränkten Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren von Natriumcyclamat mit Ursprung in der Volksrepublik China (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 264 vom 12.8.2015, S. 32) mit Wirkung vom 17.7.2016
einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China, soweit von den beiden genannten ausführenden Unternehmen hergestellt, eingeführt. Natriumcyclamat wird derzeit
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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unter den KN-Code ex 2929 90 00 (TARIC-Code 2929 90 00 10) eingereiht.
Quelle: EU-Kommission
Antidumping - Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung u.a. in
der VR China
Mit Wirkung vom 20.07.2016 wird der koreanische Hersteller Daechang Steel
Co., Ltd, 1213, Aam-daero, Namdong-gu, Incheon, in die Liste der Unternehmen aufgenommen, die von dem mit der Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 102/2012 (ABl. L 36 vom 9.2.2012, S. 1) eingeführten Antidumpingzoll
befreit sind. Die mit der Durchverführungsverordnung (EU) 2015/2179 der
Kommission (ABl. L 309 vom 26.11.2015, S. 3) angeordnete zollamtliche Erfassung der betreffenden Einfuhren wird aufgehoben. Auf die bereits zollamtlich erfassten Einfuhren wird kein Antidumpingzoll erhoben. Die Befreiung vom Antidumpingzoll setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Bestimmungen
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 400/2010 des Rates vom
26. April 2010 zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1858/2005
eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln
und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China
auf die Einfuhren von aus der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen
aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus der Republik Korea angemeldet
oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die aus Malaysia versandten Einfuhren (ABl. L 117 vom 11.5.2010, S. 1) entspricht. Wird
keine solche Handelsrechnung vorgelegt, ist der für die betroffenen Waren
festgesetzte Antidumpingzoll zu erheben. Die Entscheidung erfolgte nach
Abschluss der im November 2015 auf Antrag von Daechang Steel Co., Ltd
eingeleiteten Untersuchung der Möglichkeit der Befreiung des Unternehmens
von den geltenden Maßnahmen (Durchverführungsverordnung (EU)
2015/2179 der Kommission vom 25. November 2015 (ABl. L 309 vom
26.11.2015, S. 3)).
Quelle: EU-Kommission
Antidumping - Gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und Thailand
Die im November 2015 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten gegossenen
Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit
Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und in
Thailand (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 392 vom 25.11.2015, S. 14)
wird mit Wirkung vom 20.7.2016 ohne Änderung der geltenden Maßnahmen
eingestellt. Der Antrag auf teilweise Interimsüberprüfung war seinerzeit von
Metpro Limited, einem Einführer bestimmter Arten von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China
sowie von Amts wegen eingeleitet worden. Die Einleitung von Amts wegen
erfolgte, da die Maßnahmen auch für Einfuhren betroffener Erzeugnisse mit
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Ursprung in Thailand gelten. Die Überprüfung beschränkte sich in beiden
Fällen auf die Untersuchung der Warendefinition in Bezug auf die Klarstellung, ob bestimmte Warentypen unter die Antidumpingmaßnahmen fallen,
die für Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken
und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit
Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand gelten. Der Antragsteller
hat mit Schreiben vom 5. April 2016 an die Kommission seinen Antrag auf
eine teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen betreffend
die VR China förmlich zurückgezogen. Die Untersuchung hat zudem keine
Hinweise ergeben, dass die Einstellung in Bezug auf die VR China dem Interesse der Union zuwiderliefe. Auch die von Amts wegen eingeleitete Untersuchung zu Thailand ergab keine anderen wichtigen Informationen, die als
Grundlage für die Durchführung einer die Warendefinition betreffenden
Überprüfung dienen könnte. Die teilweise Interimsüberprüfung betreffend die
Einfuhren von bestimmten gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und in Thailand wird deshalb eingestellt.
Quelle: EU-Kommission
Antidumping - Hochdauerfester Betonstahl mit Ursprung in der
VR China
Nach Abschluss der im April 2015 eingeleiteten Antidumpinguntersuchung
(Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 143 vom 30.4.2015, S. 12) wird mit
Wirkung vom 30.7.2016 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren
von hochdauerfestem Betonstabstahl aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder
legiertem Stahl (ausgenommen nicht rostendem Stahl, Schnellarbeitsstahl
und Mangan- Silicium-Stahl), nur warmgewalzt, auch nach dem Walzen verwunden, mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden, mit Ursprung
in der Volksrepublik China eingeführt. Die Haupteigenschaft Hochdauerfestigkeit der betroffenen Ware ist die Fähigkeit des Materials, einer Wechselbeanspruchung standzuhalten, ohne zu brechen, insbesondere die Fähigkeit,
mehr als 4,5 Millionen Lastspiele mit einem Spannungsverhältnis (min./max.)
von 0,2 und einer Spannungsdifferenz von über 150 MPa zu überstehen. Die
von der Maßnahme betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex
7214 20 00, ex 7228 30 20, ex 7228 30 41, ex 7228 30 49, ex 7228 30 61,
ex 7228 30 69, ex 7228 30 70 und ex 7228 30 89 (TARIC-Codes 7214 20 00
10, 7228 30 20 10, 7228 30 41 10, 7228 30 49 10, 7228 30 61 10, 7228 30
69 10, 7228 30 70 10 und 7228 30 89 10) eingereiht.
Die Sicherheitsleistungen für die mit der Durchführungsverordnung (EU)
2016/113 der Kommission (ABl. L 23 vom 29.1.2016, S. 16) eingeführten
vorläufigen Antidumpingzölle werden endgültig vereinnahmt. Für Einfuhrsendungen der betroffenen Ware, die im Zeitraum 19. Dezember 2015 bis 29.
Januar 2016 auf Grundlage der Verordnung (EU) 2015/2386 der Kommission
vom 17. Dezember 2015 (ABl. L 332 vom 18.12.2015, S. 111) zollamtlich erfasst wurden, werden rückwirkend keine Antidumpingzölle erhoben.
Quelle: EU-Kommission
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Antidumping - Aspartam mit Ursprung in der VR China
Nach Abschluss der im Mai 2015 eingeleiteten Antidumpinguntersuchung
(Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 177 vom 30.5.2015, S. 6) wird mit
Wirkung vom 30.7.2016 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren
von Aspartam (N-L-α-Aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester, 3-amino-N-(αcarboxy-phenethyl)- succinamidsäure-N-methylester), CAS-Nummer 2283947-0 mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.
Die von der Maßnahme betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Code ex
2924 29 98 (TARIC-Code 2924 29 98 05) eingereiht. Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/262 (ABl. L 50 vom 26.2.2016, S. 4) werden endgültig
vereinnahmt.
Quelle: EU-Kommission
VR China – Antidumpingverfahren Befestigungselemente aus
Eisen und Stahl
Das chinesische Wirtschaftsministerium hat die Antidumpingmaßnahme um
weitere 5 Jahre verlängert. Siehe auch Meldung vom 28.6.2010.
Quelle: EU-Kommission
Ländernotizen
Ägypten tätigt umfangreiche Investitionen im Energiesektor
Seit der schweren Stromkrise 2014 ist der Energiesektor einer der Investitionsschwerpunkte im Infrastrukturbau Ägyptens. Die Kapazitäten zur Energieerzeugung werden stark ausgebaut. Neu entdeckte Gasfelder sollen zügig erschlossen werden. Bis 2018 ist eine Verbindung an das Stromnetz SaudiArabiens geplant. Seit der Einführung von Einspeisetarifen für Solar- und
Windenergie steigt auch das Interesse an Projekten in diesem Bereich
sprunghaft an. In Ägypten steigt der Strombedarf Jahr für Jahr um etwa 6
bis 7 %. Die Kraftwerkskapazitäten reichen kaum aus, um der Nachfrage nach
Haushalts- und Industriestrom gerecht zu werden. Nach der schweren Stromkrise 2014 konnte der Staat jedoch mit massiven Investitionen in Stromerzeugung und -verteilung Stromausfälle und -abschaltungen erfolgreich
reduzieren.
Neue Kraftwerke entstehen derzeit unter anderem in El-Dabaa (Kernkraft),
Ayoun Moussa (Kohle), El Hamarawein (Kohle) sowie Beni Suef, Kafr El
Sheikh und in der neuen Hauptstadt (Kombikraftwerke Gas und Dampf).
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Auf der Basis von Vereinbarungen auf der Egypt Economic Development
Conference (EEDC) konnte sich Siemens den bisher größten Einzelauftrag der
Unternehmensgeschichte sichern.
Quelle: gtai
Asien - Deutsche Milch gewinnt Marktanteile
Deutschland ist in Asien einer der wichtigsten Lieferanten von Milch und
Milchprodukten. Dort ist in den letzten fünf Jahren der deutsche Marktanteil
in allen Ländern gestiegen. Jedoch gab es 2015 im Vergleich zum Vorjahr
Einbußen. Die Lieferungen in die VR China haben sich seit 2010 wertmäßig
verfünffacht. Dennoch machen die Ausfuhren dorthin nur 2,9 % der Gesamtexporte dieser Produktgruppe aus und haben daher keinen nennenswerten
Einfluss auf die Preisbildung von Milch in Deutschland.
Quelle: gtai
Belgien und Luxemburg - Konjunkturaussichten bleiben gut
Sowohl für Belgien als auch für Luxemburg hat die EU-Kommission im Mai
2016 positive Wachstumszahlen prognostiziert. Der im Juni beschlossene
britische EU-Austritt wird sich aber auf beide Länder in unterschiedlicher
Weise auswirken. Sowohl in Belgien als auch in Luxemburg ist der Austausch
mit dem Ausland derzeit der stärkste Konjunkturmotor. Dies eröffnet deutschen Anbietern gute Geschäftschancen. Das Preisniveau ist in beiden Märkten höher als in Deutschland. Im Jahr 2016 soll der belgische Import von
Waren und Dienstleistungen preisbereinigt um 3,6 % steigen und der entsprechende Export sogar um 4,1 %. Der Konsum der Haushalte werde laut
EU-Kommission um 1,0 % zulegen. Die Kauflaune der Bevölkerung wird von
einem moderaten Reallohnanstieg (+0,7 %), und einer sich ausweitenden Beschäftigung (+0,8 %) beflügelt. Die Verbraucherpreise steigen 2016 um 1,7 %
und damit wieder etwas stärker als 2015 (+0,6 %) anziehen. Das belgische
Preisniveau lag 2015 um 7,1 % über dem EU-Mittel. In Deutschland lag der
Wert um 0,2 % darunter.
Quelle: gtai
Indien öffnet den E-Commerce für ausländische Anbieter
E-Commerce ist auch in Indien auf dem Vormarsch. Ausländische Anbieter
wie Amazon sind seit Jahren aktiv, ohne dass allerdings die Regierung die
Spielregeln ausdrücklich festgelegt hatte. Problematisch war und ist der Verkauf an den Endverbraucher, der ausländischen Unternehmen nur höchst
eingeschränkt geöffnet ist. Press Note 3 vom 29.3.16 bestimmt nunmehr die
Grenzen ausländischen Engagements im E-Commerce. Trotz der fortlaufenden Liberalisierung des Marktzugangs für ausländische Anbieter in Indien ist
der Bereich Vertrieb und Distribution nach wie vor streng reglementiert.
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Während der Großhandel (Business to Business (B2B)) traditionell weniger
strengen Auflagen unterliegt und zu 100% für ausländische Investoren geöffnet ist, finden sich im Einzelhandel (Business to Consumer (B2C)) nach wie
vor Einschränkungen ausländischen Engagements.
Quelle: gtai
Indien will Handelshemmnisse abbauen
Neu Delhi gab im Juni 2016 umfangreiche Reformen bekannt, die die Investitionsbedingungen für ausländische Unternehmen in Indien erleichtern sollen. So soll beispielsweise der Einstieg ausländischer Investoren in die Pharmaindustrie vereinfacht werden. Die Luftfahrt ist geöffnet worden, Firmen
aus dem Ausland können künftig 100 % an indischen Fluggesellschaften halten. Auch sind die Schranken für FDI in der Lebensmittelindustrie gesenkt
worden.
Quelle: gtai
Irans Nahverkehrssysteme werden ausgebaut
Irans Nahverkehrssysteme sollen umweltfreundlicher werden. In den Ballungsräumen werden Metronetze gebaut beziehungsweise erweitert. Die zügige Umsetzung der Großprojekte scheitert aber oft an fehlenden Finanzierungen. Private Investoren sind gefragt. In Teheran kommen in Kürze wieder
Oberleitungsbusse auf die Straße, der Aufbau eines großen Elektrobusnetzes
ist angestrebt. Auch erste Hybrid-Busse sind im Einsatz. Es besteht großes
Interesse an Kooperationen mit deutschen Unternehmen.
Quelle: gtai
Iran – Hermesdeckungen wieder möglich
Der Iran hat am 23.06.2016 die noch offenen Außenstände bei den Exportkreditgarantien des Bundes, den sog. Hermesdeckungen, beglichen. Damit ist
der Weg offen für die Wiederübernahme von Hermesdeckungen für Exporte
in den Iran. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hierzu: ÊDie heutige Begleichung der Altschuldenfälle durch den Iran begrüße ich sehr. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere wirtschaftlichen Beziehungen wiederzubeleben.“ Der Iran hatte während der Zeit der Sanktionen fällige Forderungen
bei den Exportkreditgarantien des Bundes in erheblichem Umfang, die nicht
vollständig beglichen waren. Mit dem heutigen Eingang der restlichen Forderungen hat der Iran den Grundstein für die Wiederaufnahme von Hermesdeckungen gelegt. Die Bundesregierung hat bereits seit dem Implementation
Day am 16. Januar 2016 Anträge auf Hermesdeckungen angenommen und
Letters of Interest ausgestellt. Dabei zeigte sich erhebliches Interesse der
Wirtschaft an Geschäften mit dem Iran und entsprechenden Deckungsmöglichkeiten. Zusammen mit den Garantien für Investitionen und den Garantien
für ungebundene Finanzkredite stehen nun wieder alle Garantieinstrumente
des Bundes zur Verfügung. Die Garantieinstrumente des Bundes sind seit
Jahrzehnten ein bewährtes Instrument zur Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risiken für deutsche Exporte. Sie tragen maßgeblich zur SicheNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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rung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland bei. Allein im vergangenen Jahr sicherte die Bundesregierung Ausfuhren in Höhe von rund 25,8
Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien ab. Das Volumen der Investitionsgarantien belief sich 2015 auf 2,6 Mrd. Euro, das Volumen Ungebundener Finanzkredite betrug 96 Mio. Euro.
Quelle: gtai
Kanada - Investitionsbedarf in Kanadas Stromnetz
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien ändern sich auch die Anforderungen an die kanadische Stromübertragungsinfrastruktur. Das Netz muss
künftig auf die Einspeisung aus vielen kleinen Wind- und Solaranlagen statt
aus wenigen Großkraftwerken ausgerichtet werden. Zudem gewinnt der
Stromexport in die USA an Bedeutung. Um die Stabilität des Netzes sicherzustellen, müssen in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen getätigt werden, so das Ergebnis einer Studie.
Quelle: gtai
Marokko – Verbot von Plastiktüten
Mit einem jährlichen Verbrauch von drei Milliarden Stück steht Marokko an
zweiter Stelle der Länder, die die meisten Plastiktüten verwenden. Die marokkanische Regierung versucht nun mit einem Gesetz, den Verbrauch zu reduzieren. Seit dem 1.7.16 ist die Herstellung, Verwendung, der Import, Export,
Vertrieb, Verkauf und die kostenlose Aushändigung von Plastiktüten in Marokko verboten. Vom Verbot ausgenommen sind Plastiktüten, die in der
Landwirtschaft oder der Industrie verwendet werden. Das Gleiche gilt für
Plastiktüten mit einer besonderen Verwendung, wie etwa Gefrier- oder
Müllbeutel.
Quelle: Marokkanisches Amtsblatt Nr. 6422 vom 17.12.15 und Nr. 6474 vom
16.6.16
Nigeria will heimische Nahrungsmittelproduktion stärken
Steigender Bedarf an hochwertigen Verpackungen - Fehlende Öleinnahmen
zwingen die nigerianische Regierung zu einer drastischen Reduzierung der
teuren Nahrungsmittelimporte. Unternehmen interessieren sich gleichzeitig
immer mehr für den riesigen und schnell wachsenden Konsumgütermarkt.
Die gegenwärtige Wirtschaftskrise in Nigeria hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die lokale Nahrungsmittelindustrie. Negativ wirkte
sich die bis in den Juni 2016 hinein praktizierte restriktive Devisenbewirtschaftung auf die Einfuhr von Nahrungsmittelmaschinen aus. Da die Zentralbank zum offiziellen Wechselkurs nur noch sehr restriktiv Devisen aushändigte, mussten sich Importeure das Geld zu einem deutlich schlechteren Kurs auf
dem Graumarkt besorgen. Maschinenimporte verteuerten sich dadurch drastisch und wurden in vielen Fällen aufgeschoben. Stark rückläufige Lieferzahlen von Maschinen im Jahr 2015 belegen die schwierige Situation. Maschinenlieferanten, die in der Lage sind, ihren Kunden flexible Zahlungsmodelle
zu gewähren, haben einen großen Vorteil. Inzwischen hat die nigerianische
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Zentralbank verschiedene Instrumente eingeführt, die die Verfügbarkeit von
Devisen erhöht haben.
Quelle: gtai
Polen - Neue Unternehmensform für Start-Ups
Dem französischen Beispiel folgend, will das polnische Entwicklungsministerium eine vereinfachte Form der Aktiengesellschaft etablieren. Sie soll Unternehmensgründern den Weg zur Kapital-gewinnung am Markt ebnen, sie aber
nicht mit komplizierten Formalitäten belasten. Die neue Unternehmensform
zielt vor allem auf Start-ups, die über mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten
klagen. Experten glauben allerdings, das gleiche Ergebnis könnte mit einfacheren Mitteln erreicht werden.
Quelle: gtai
Russische Föderation – Transit-Verbot für viele Erzeugnisse aus
der Ukraine
Mit Erlass vom 1. Juli 2016 hat der russische Präsident Putin nicht nur die bereits bestehenden Einschränkungen für den Transitverkehr ukrainischer Erzeugnisse nach Kasachstan auch auf Kirgisistan ausgeweitet. Gleichzeitig
wurde ein komplettes Verbot für den Transitverkehr aller Waren, für die ein
Zoll erhoben wird und für sanktionierte Erzeugnisse erlassen. Das Verbot gilt
unabhängig vom Warenursprung. Maßgebend ist allein die Einfuhr vom Territorium der Ukraine.
Der Transit von zollfreien und nicht den russischen Sanktionen unterliegenden
Waren, ist weiterhin möglich, wenn er über Belarus erfolgt und unter zollamtlicher Begleitung mit GPS-fähigen Plomben versehen, erfolgt.
Quelle: gtai
Schweiz - Änderung des Zolltarifs zum 1.1.2017
Die Schweiz hat mit den Verordnungen über die Änderung des Zolltarifs vom
10.6.2016 bzw. 29.6.2016 den Zolltarif zum 1.1.2017 angepasst. Mit der Verordnung vom 10.6.2016 wird die Struktur des Zolltarifs an die ab 1.1.2017
geltende revidierte Fassung des Harmonisierten Systems (Empfehlung des
Zollrates vom 27.6.2014 zur Anpassung des Harmonisierten Systems - HS
2017) angepasst. Damit kommt die Schweiz ihrer Verpflichtung als Vertragspartei des Übereinkommens über das Harmonisierte System nach, empfohlene
Änderungen in die Nomenklatur des schweizerischen Zolltarifs zu übertragen.
Mit der Anpassung werden die Zollsätze grundsätzlich nicht verändert. Dies
gilt auch dort, wo ein Wechsel der Tarifnummer stattfindet. Über die zur Verfügung gestellten Korrelationstabellen ist ein Vergleich HS 2012/HS 2017 und
umgekehrt möglich. Die wichtigsten Änderungen im HS 2017 sind:
•
Neue Nummern für bestimmte Fische und Krustentiere in Kap. 3 und
16
•
Neue Nummern für bestimmte Waren, welche von der Stockholmer
oder Rotterdamer Konvention erfasst sind in Kap. 29 und 38
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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•
Neue Nummern für bestimmte Waren, welche von der Chemiewaffenkonvention (CWK) erfasst sind in Kap. 29 und 38
•
Neue Nummern, um den Handel mit Produkten zur Malariabekämpfung zu vereinfachen in den Kap. 30, 38, 60 und 63
•
Neue Strukturierung der Nummer 3002 im Bereich Biopharma
•
Neue Nummer 8539.50 für LED-Leuchtmittel
•
Neue Nummern für Fahrzeuge mit Hybrid-Motoren der Nrn. 8702 und
8703 87
•
Neue Nummer 9620 für Stative
Mit der Verordnung vom 29.6.2016 setzt die Schweiz die im Rahmen der
Ausweitung des Übereinkommens über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) eingegangenen Verpflichtungen zum Wegfall bzw. zur
Senkung der Einfuhrzölle auf bestimmte IT-Produkte zum 1.1.2017 um.
Die Mehrzahl der 54 WTO-Mitgliedstaaten, die sich mit dem erweiterten ITAAbkommen zum Wegfall bzw. Senkung von Einfuhrzöllen auf mehr als 200
IT-Produkte verpflichtet haben, haben den ersten Abbauschritt bereits zum
1.7.2016 vollzogen. Neben der Schweiz werden auch Australien, Island und
die Philippinen mit dem Wegfall bzw. der Senkung der Einfuhrzölle auf die
genannten Produkte erst ab 2017 beginnen. Informationen zum erweiterten
ITA siehe auch unsere Meldungen vom 29.7. bzw. 17.12.2015.
Quelle: gtai
Schweiz – Anpassung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zum 1.1.2017
In der Schweiz werden die Sätze der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zum 1.1.2017 angepasst. Diese auf dem Abkommen der
EG/Schweiz über den Güter- und Personenverkehr seit 2001 beruhende Gebührenregelung für Kraftfahrzeuge zur Deckung der von diesen verursachten
Kosten ist nach drei Kategorien von Emissionsklassen abgestuft. Angesichts
der zunehmenden Anzahl moderner Fahrzeuge, die den neuesten EURONormen entsprechen, wird eine Anpassung zwischen EURO-Norm-Klassen und
den drei Gebührenkategorien erforderlich. Diese soll nach dem Beschluss des
Schweizer Bundesrates vom Dezember 2015 erfolgen. Der gemischte Landverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz hat jetzt mit Beschluss Nr. 1/2016 vom
10.6.2016 der ab 1.1.2017 geltenden Gebührenregelung sowie der neuen Zuordnung zwischen EURO-Norm-Klassen und den drei Gebührenkategorien zugestimmt. Der Beschluss wurde am 9.7.2016 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L
186, veröffentlicht. Die zum 1.1.2017 aktualisierte ÊVerordnung über eine
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe“ liegt bisher noch nicht vor. Informationen zur LSVA sind auf der Internetseite der Schweizer Zollverwaltung zu
finden. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz
und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige Abgabe. Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen
und im In- und Ausland zugelassen sind und das öffentliche Straßennetz der
Schweiz befahren. Maßgebend für die Höhe der LVSA ist der Schadstoffausstoß der betroffenen Fahrzeuge. Dabei wird zwischen drei Abgabekategorien
unterschieden. Die höchste Abgabe ist in Kategorie 1 zu zahlen. Hier sind
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
27
künftig die Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß (Emissionsklassen
EURO 0, I, II, III) zusammengefasst. Bisher gehörten zu dieser Kategorie die
Emissionsklassen EURO 0 bis II. Fahrzeuge der Emissionsklassen EURO IV und
V sind ab 2017 in der Kategorie 2 (mittlere Abgabe, bisher Emissionsklasse
EURO III), Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO VI in der Kategorie 3 (geringste Abgabe, bisher Emissionsklassen EURO IV bis VI) erfasst. Der im Rahmen der Abgabekategorie 3 bisher gewährte Rabatt für Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO VI entfällt künftig. Der Anfang 2012 für Lkw der Emissionsklassen EURO II und III, die mit einem Partikelfiltersystem ausgerüstet sind,
eingeführte 10%iger Nachlass auf die LSVA bleibt unverändert bestehen. Allerdings gehören entsprechende Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO III ab
2017 zur Abgabekategorie 1 (bisher Abgabekategorie 2).
Quelle: gtai
Türkei - Außenhandel lahmt
Das türkische Handelsbilanzdefizit geht dank der sinkenden Importe weiter
zurück. Es schrumpfte im 1. Halbjahr 2016 gegenüber dem gleichen Zeitraum
des Vorjahres um 16 % auf 28 Mrd. US$. Ursächlich für den Einfuhrrückgang
waren vor allem die niedrigen Ölpreise.
Deutschland ist nach VR China zweitgrößter Lieferant der Türkei. Die türkischen Importe aus Deutschland stiegen in der ersten Jahreshälfte um 5,4%
auf 10,9 Mrd. US$ bei einem gleichzeitigen Rückgang der gesamten Einfuhren um 6,7 %.
Quelle: gtai
Brexit und Folgen für türkisch-britische Wirtschaftsbeziehungen
Die Entscheidung der britischen Wähler über den Austritt des Vereinigten
Königreiches aus der EU bringt auch Risiken für die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen London und Ankara. Der Inselstaat ist ein
wichtiger Handels- und Investitionspartner der Türkei. Nach einem Austritt
würden die Vorteile der seit 1996 geltenden Zollunion mit der Europäischen
Union wegfallen. Zudem könnte das gesamte türkische Verhältnis zur Union
vom britischen Ausscheren beeinträchtigt werden.
Quelle: gtai
Uganda - Änderungen bei der Ausstellung von Präferenzursprungszeugnissen
Präferenzursprungszeugnisse für Exporteure in Uganda werden seit 1.7.2016
durch die ugandische Zollbehörde (Uganda Revenue Authority - URA) ausgestellt. Bisher erfolgte die Ausstellung durch den Uganda Export Promotion
Board (UEPB). Der Wechsel der Zuständigkeit wird mit Zeit- und Kostenersparnis bei der Erstellung der Ausfuhrdokumente begründet. Die Ausstellung
der Präferenzursprungszeugnisse erfolgt zunächst zentral durch die International Division des Customs Department der URA in Kampala/Uganda. Es ist
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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allerdings vorgesehen, das Verfahren bei regionalen Dienststellen zu dezentralisieren, sobald die hierfür erforderlichen Verwaltungsvoraussetzungen vorliegen. Exporteure, die ein entsprechendes Ursprungszeugnis benötigen, müssen registriert sein.
Die Registrierung erfolgt elektronisch über http://asyworld.ura.go.ug. Bereits
über den UEPB registrierte Exporteure benötigen keine neue Registrierung.
Für Registrierung und Ausstellung der Ursprungszeugnisse fallen seit
1.7.2016 keine Kosten mehr an. Weitere Informationen hierzu siehe Mitteilung des UEPB vom 27.6.2016.
Quelle: gtai
Ukraine und Kanada unterzeichnen Freihandelsabkommen
Ukraine und Kanada haben am 11.7.2016 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Für die Ukraine werden beispielsweise für fast alle Landwirtschaftsgüter die Zölle auf 0 % gesenkt, außer auf einige Güter, für die Quoten bestehen werden, so beispielsweise für Geflügel, Milchprodukte und Zucker. Die
Zölle für industrielle Erzeugnisse sollen ebenfalls auf 0 % fallen, außer für
Fahrzeuge. Hier wird eine Absenkung auf null Prozent erst in sieben Jahren
nach in Kraft treten des Abkommens stattfinden. Insgesamt schafft Kanada
99 % seiner Zölle für Exporte aus der Ukraine ab. Auf ukrainischer Seite werden für einige Lebensmittel wie Fisch, Wein, Bier und Schokolade die Zölle
auf null Prozent gesenkt, ebenso für Textilien, Elektrotechnik, Maschinen
und Anlagen und Metalle und Stahl. Für weitere Erzeugnisse sind mehrjährige Zollabbaurunden vorgesehen, beispielsweise eine dreijährige Abbauphase
für Flugzeugbauteile, eine fünfjährige für Fette und Pflanzenöle und eine
siebenjährige für Kfz und Traktoren. Von ukrainischer Seite werden jedoch
ebenfalls Quoten für bestimmte Lebensmittel und Ausnahmen von der vollständigen Liberalisierung eingeführt.
So soll beispielsweise Zucker vollständig von der Handelsliberalisierung ausgenommen sein. Das Abkommen tritt erst nach Ratifikation durch beide Parlamente in Kraft.
Quelle: gtai
USA sind weltweit zweitgrößter Windmarkt
Durch die Verlängerung der wichtigen Förderung Production Tax Credits
(PTC) Ende 2015 und weitere politische Maßnahmen zur Unterstützung klimafreundlicher Energietechnologien ist der Optimismus in der USWindkraftbranche gestiegen. Neuere Marktprognosen lassen für 2016 Neukapazitäten von etwa 6 bis 8 GW und bis 2021 Gesamtinstallationen von über
40 GW erwarten. Im Jahr 2015 realisierte die Branche mit einer Installationsleistung von 8,6 GW ihr bislang drittstärkstes Jahr.
Den vollständigen Beitrag finden Sie kostenfrei nach kurzer Registrierung
hier:
https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/Branchen/Branchekompakt/branche-kompakt-erneuerbare-energien,t=branche-kompakt-usasind-weltweit-zweitgroesster-windmarkt,did=1488284.html
Quelle: gtai
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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USA - ACE wird für alle Wareneinfuhren obligatorisch
Seit dem 23.7.2016 wird das elektronische Datenbearbeitungssystem Automated Commercial Environment (ACE) für alle Stufen elektronisch zu bearbeitender Einfuhrvorgänge obligatorisch. Hierzu zählen auch Einfuhren, die
von den Partnerbehörden der Zollbehörde Customs and Border Protection,
wie zum Beispiel der Food and Drug Administration (FDA), mit überwacht
werden. Das Vorgängersystem Automated Commercial System wird ab sofort
nicht mehr von der Zollbehörde als Datenbearbeitungssystem für diese Einfuhren akzeptiert werden. Ausnahmen gelten nur noch für Zollerstattungsvorgänge (Drawback). Diese können zunächst weiterhin im ACS bearbeitet
werden. Außerdem werden einige Wareneinfuhren grundsätzlich nicht elektronisch bearbeitet, weil sie nur sporadisch und in sehr geringem Umfang vorkommen. Dazu zählen zum Beispiel Einfuhren für Handelsmessen oder für
Ausstellungen. Quelle: gtai
Vietnam - Hoffnung auf TPP-Freihandelsabkommen schwindet
Die Chancen auf die Ratifizierung des Freihandelsabkommens ÊTransPazifische Partnerschaft“ in den USA schwinden. Das von zwölf Pazifikanrainerstaaten unter Führung der USA vereinbarte Abkommen wird zu einem Opfer des hitzigen US-Wahlkampfes. Vietnam wurde als größter Gewinner der
Handelsliberalisierungen identifiziert und hat bereits einen Strom von ausländischen Direktinvestitionen angezogen. Aber auch ohne das Freihandelsabkommen steht die sich entwickelnde Volkswirtschaft gut da.
Quelle: gtai
Vietnam - Verbrauchsteueränderungen für Kfz
In Vietnam sind mit Wirkung vom 01.07.2016 die Steuersätze der Sonderverbrauchsteuer (Special Consumption Tax – SCT) für bestimmte Kraftfahrzeuge
geändert worden. Demnach gilt für Personenkraftwagen mit einem Hubraum
von 1.500 cm˚ oder weniger nunmehr ein Steuersatz von 40 % und ab dem
01.01.2018 von 35 % (vormals 45 %). Für Fahrzeuge mit einem Hubraum
von mehr als 1.500 cm˚ bis 2.000 cm˚ gilt weiterhin der Steuersatz von
45 %, der allerdings ab dem 01.01.2018 um fünf Prozentpunkte auf 40 %
reduziert wird. Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 2.000 cm˚
bis 2.500 cm˚ gilt unverändert der Steuersatz von 50 %.
Zum Teil drastische Steuererhöhungen ergeben sich für Fahrzeuge mit einem
Hubraum von mehr als 2.500 cm˚. So gilt für Pkw mit einem Hubraum bis
3.000 ab dem 01.07.2016 ein Steuersatz von 55 %, der ab dem 01.01.2018
auf 60 % erhöht wird (vormals 50 %). Für Fahrzeuge mit mehr als 3.000 cm˚
bis 4.000 cm˚ gilt nunmehr ein Steuersatz von 90 %, für mehr als 4.000 cm˚
bis 5.000 cm˚ 110 %, für mehr als 5.000 cm˚ bis 6.000 cm˚ 130 % und für
mehr als 6.000 cm˚ 150 %. Schon im Januar 2016 waren Änderungen bei der
Besteuerungsgrundlage u.a. auch für verbrauchsteuerpflichte Importwaren in
Kraft getreten. Demnach gilt nach Regierungsverordnung 108/2015/ND-CP
von 28.10.2015 als Besteuerungsgrundlage für die Verbrauchsteuer bei ImNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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porten von Personenkraftwagen nunmehr der Verkaufspreis des Importeurs,
der den Betrag von 105 % des Einfuhrzollwertes zuzüglich der Einfuhrabgaben ÊZoll“ und ÊSonderverbrauchsteuer“ nicht unterschreiten darf.
Quelle: gtai
VR China - Kreditvergabe und Zahlungsmoral
China hat sich seit dem Beitritt 2001 zur Welthandelsorganisation (WTO) zu
einem der weltweit attraktivsten Ziele für ausländische Investoren entwickelt.
Das Riesenreich hält auch 2016 - trotz niedrigerer Wachstumszahlen - große
Chancen bereit. Ein Bereich, der aber trotz der WTO-Vereinbarungen immer
noch relativ abgeschottet bleibt, ist Chinas Finanzmarkt. Ausländische Banken sind präsent, zum Teil mit mehreren Filialen. Doch ihr Marktanteil wächst
nicht, sondern sinkt gegenüber chinesischen Instituten. Ende 2014 lag er mit
1,6 % sehr niedrig im internationalen Vergleich (Indonesien 30 %). Die chinesischen staatlichen Banken gehören inzwischen zu den größten der Welt. Sie
kanalisieren große Mengen an Liquidität in die Realwirtschaft, schwerpunktmäßig kommt dies aber den größeren Staatsunternehmen zugute. Sowohl
einheimische kleine und mittlere Unternehmen (KMU), als auch ausländische
Firmen haben es schwerer, Zugang zu Krediten zu erhalten, obwohl dies erklärtes Ziel der Regierung ist. Ausländische Banker zeigen sich frustriert über
den Zustand, die europäische Handelskammer in Beijing prangert ihn regelmäßig an. Das Zahlungsverhalten in China hat sich besonders durch den wirtschaftlichen Abschwung verschlechtert.
Durchschnittlich 91 Tage dauerte es 2015 ab Rechnungsstellung bis Zahlungen geleistet wurden, 16 Tage mehr als noch vor drei Jahren. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung von Euler Hermes. ÊAuch 2016 dürfte sich die
Zahlungssituation kaum verbessern“, progonstiziert Jackit Wong, Economist
für Asien-Pazifik bei Coface. Die Zahlungsrisiken sind durch eine hohe Kreditvergabe gestiegen, die Verschuldung von Unternehmen hat mit insgesamt
145 % zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut Internationalem Währungsfonds
(IWF) einen bedenklichen Wert erreicht. Die Gesamtverschuldung in China
wird auf 240 bis 260 % des BIP geschätzt. Noch 2008 lag sie bei 164 %, der
Anstieg ist damit rasant und bedenklich. Laut Tom Orlik, Analyst bei Bloomberg, steigt die Verschuldung schneller als in jedem anderen Land der G-20
in der vergangenen Dekade. Auch die Repräsentantin des IWF in Hongkong
warnt vor der Verschuldungsfalle in China. Sie schätzt, dass 14 % aller chinesischen Firmenkredite notleidend sein könnten. Der IWF geht von einem
durchschnittlichen Zeitraum von 72 Tagen bis zur Zahlungserfüllung aus.
Gerade in Branchen mit Überkapazitäten oder in politisch unerwünschten Bereichen ist daher äußerste Vorsicht geboten. Knapp 90 % der von Coface in
ihrer jährlichen Umfrage interviewten Unternehmen akzeptieren aber weiterhin Lieferung auf Kredit an ihre Kunden. Vorbei sind die Zeiten, als in China
Vorkasse noch durchsetzbar waren. Daher sind Zahlungsmoral und Sicherungsinstrumente für Firmen von essentieller Bedeutung. Auch in China gilt,
Vorsicht ist besser als Nachsicht, daher sollten Geschäftspartner vor dem Abschluss sorgfältig überprüft werden. Dazu stehen die Deutschen Auslandshandelskammern in China sowie internationale und lokale Auskunfteien zur
Verfügung. Zudem können Geschäftspartner aus der Branche befragt werden.
Außerdem sollten Verträge wasserdicht, am besten mit anwaltlicher Beratung,
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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formuliert werden. Dies schützt nicht absolut vor Betrug, kann aber den
Rechtsweg erleichtern. Zuletzt können Versicherungen gegen Zahlungsausfall
abgeschlossen oder klassische Bankinstrumente wie Akkreditive und Garantien genutzt werden.
Quelle: gtai
VR China - Dienstleistungen erbringen in China
Der Länderbericht VR China aus der GTAI-Reihe ÊDienstleistungen erbringen
in ...“ liegt in aktualisierter Fassung mit Stand Mai 2016 vor. Die GTAI-Reihe
bietet Ihnen für verschiedene Länder einen Überblick rund um das Thema
Entsendung von Mitarbeitern. Rechtsthemen wie unter anderen Entsendevertrag, Anerkennung von Befähigungsnachweisen, Arbeitsschutzbestimmungen,
Sozialversicherung, aber auch technische Normen sowie Konkursrecht werden
in Kurzform dargestellt.
Quelle: gtai
VR China lässt in der allgemeinen Luftfahrt Potenziale ungenutzt
Die allgemeine Luftfahrt in China steht noch am Anfang ihrer Entwicklung.
Auch wenn der Staat kürzlich eine neue Richtlinie veröffentlichte, in der die
Erweiterung des niedrigen Luftraums sowie der Infrastrukturausbau für die
allgemeine Luftfahrt angekündigt wurden, ist deren Umsetzung noch nicht
abzusehen. Das Potenzial der Branche ist riesig. Chinesische wie auch westliche Firmen stehen in den Startlöchern, um den Markt zu erschließen.
Quelle: gtai
Zentralamerika - Deutschlands Exporte gestiegen
Für Deutschland sind die Länder Zentralamerikas als Exportziel relativ unwichtig. In die sieben Länder als Region zusammen gingen wertmäßig etwa
gleich viele Ausfuhren wie nach Tunesien oder Estland. Die deutschen Exporte in die Region sind seit 2010 um die Hälfte gestiegen, während die der 28
EU-Länder insgesamt nur um 30 % zugelegt haben.
Zwischen der EU und Zentralamerika existiert ein Assoziierungsabkommen,
dessen Freihandelsteil seit 2013 angewandt wird. Umgekehrt bewegt sich der
Anteil deutscher Lieferungen in den nationalen Importstatistiken der Region
bei 2 %. Größter Absatzmarkt für ÊMade in Germany“ ist Panama, wobei ein
großer Teil der Waren in die Freizone am Kanal geht und dort für den Weitertransport umgeschlagen wird. Guatemala, die Dominikanische Republik
und El Salvador waren auf den nachfolgenden Plätzen in der Exportrangliste
des Statistischen Bundeamtes 2015 eingerahmt von Ghana, Kuba und Albanien. Die Hälfte ihres Umsatzes mit Zentralamerika und der Dominikanischen
Republik erwirtschaften deutsche Exporteure mit Maschinen und Fahrzeugen,
ein weiteres Viertel mit Chemikalien. Diese Anteile sind in den letzten fünf
Jahren praktisch unverändert geblieben.
Quelle: gtai
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Auslandsangebote/-anfragen
Online-Anzeige zur Suche von chinesischen Geschäftspartnern
Die AHK Greater China hat vor kurzem eine Online-Kooperationsbörse eingerichtet, über die deutsche Unternehmen aller Branchen und Größen schnell,
effektiv und kostengünstig Geschäfts-und Kooperationspartner in China finden können. Über ein Online-Formular auf der Webseite der AHK Greater China können interessierte Unternehmen ein Firmenprofil anlegen und ihre Anzeige online einstellen. Alle Angaben werden ins Chinesische übersetzt und
zweisprachig auf der Kooperationsbörse für sechs Monate geschaltet. Interessierte chinesische Unternehmen informieren sich auf der Börse über mögliche
deutsche Kooperationspartner und treten mit diesen direkt in Kontakt.
Bei der Einstellung einer Anzeige in den kommenden beiden Monaten profitieren deutsche Unternehmen von einer um zwei Monate verlängerten Veröffentlichung sowie einer umfangreichen Werbekampagne in China. Die OnlineKooperationsbörse sowie weitere Informationen unter:
http://china.ahk.de/de/dienstleistungen/online-Kooperationsboerse
Quelle: AHK China
Bulgarische Unternehmensvertretung sucht nach Herstellern
deutscher Lebensmittelprodukte
Im Namen von Grossi Toidukaubad, einem estnischen Filialnetz, sucht ein
Vertreter nach interessierten Unternehmen deutscher Hersteller von Lebensmittelprodukten (insbesondere nach Lebensmittelprodukten wie Gemüse,
Obst, Beeren, Gewürze usw.) die sowohl als (gefrorene) Fertigprodukte, als
auch in Süßwaren verwendet werden können. Gesucht werden auch Hersteller
von Konsumgütern, die in der estnischen Supermärkten verkauft werden können. Das Netzwerk umfasst 56 Supermärkte im ganzen Land, mehrere Confiserien, eine Fleischfabrik und eine Milchfabrik. Weitere Details des Unternehmens finden Sie unter www.ogelektra.ee finden.
Weitere Informationen unter: [email protected] und [email protected]
Quelle: Handelskammer Bremen
NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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Allgemeines
Golfkooperationsrat (GCC) - Neue Standards bei bestimmten
Lebensmitteln geplant
Die Standardisierungsorganisation des Golfkooperationsrates (GSO) hat der
WTO (Committee on Technical Barriers to Trade) im Juni Entwürfe neuer
Standards bzw. technischer Vorschriften für bestimmte Lebensmittel notifiziert. Mit den neuen Regelungen sollen Lebensmittelsicherheit und der Verbraucherschutz verbessert werden.
Sie betreffen folgende Lebensmittel bzw. Lebensmittel verarbeitenden Bereiche:
•
Getrocknete Hülsenfrüchte,
•
Tiefkühlteig,
•
mechanisch entbeintes Geflügelfleisch für die weitere Verarbeitung,
gekühlt oder gefroren,
•
Hygieneregelungen für Geflügelschlachtereien einschließlich Personal,
•
aromatisierte Milch,
•
getrocknete Trauben (Rosinen),
•
essbares Kasein/Kaseinat,
•
Speisesalz,
•
Magermilch,
•
getrocknete Ananas,
•
Durianfrucht,
•
Blattgemüse,
•
Würfelzucker,
•
Erdnuss-Halwa.
Die Entwürfe befinden sich derzeit noch in der Abstimmungsphase. In Kraft
treten die neuen Bestimmungen dann 180 Tage nach der Veröffentlichung
der durch den GSO-Rat genehmigten Fassung. Informationen zu den einzelnen Notifizierungen sind auf der Internetseite der WTO bzw. in der TBTDatenbank der EU-Kommission (http://ec.europa.eu/growth/toolsdatabases/tbt/de/) zu finden.
Quelle: gtai
Die Lebensmittelindustrie expandiert entlang der afrikanischen
Westküste
Mit zahlreichen Investitionen ist in den kommenden Jahren in der Nahrungsmittelverarbeitung zu rechnen. Vieles was bislang nach Afrika importiert wurde, wird nach und nach lokal hergestellt werden. In Nigeria könnte eine Welle
von Investitionen bevorstehen. Auch andere Millionenstädte wie Accra, Dakar,
Abidjan oder Kinshasa werden Projekte anziehen. Deutsche Lieferanten von
Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen sind gut im Geschäft und erhöhen ihre Präsenz insbesondere in Nigeria. Stetig wachsen dürfte in den kommenden Jahren der Lebensmittelkonsum in der Region West- und ZentralafriNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016
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ka. Bereits seit Jahren wird massiv in der Getränkeindustrie (Bier, Säfte, Wasser) investiert. Nachdem seit vielen Jahren in großem Umfang Weizen in die
Region geliefert wird, werden auch neue Wege der Getreideverarbeitung erschlossen. Neben den klassischen Mühlen entstehen in den Städten zunehmend Großbäckereien, Keks- oder auch Waffelfabriken. Noch relativ am Beginn steht die Fleischproduktion. Zuletzt ist es in mehreren Ländern zum Aufbau größerer Hühnerfarmen gekommen, nachdem Geflügelfleisch über viele
Jahre eingeführt wurde.
Quelle: gtai
Veröffentlichungen
Aktuelles rund um den Brexit - Neuer DIHK-Newsletter
Das Votum der Briten gegen die EU-Mitgliedschaft und seine Folgen: Über
Positionen, Hintergründe und Entwicklungen informiert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ab sofort einmal monatlich in einem
Newsletter. Weitere Informationen im ÊBrexit-News“ unter BrexitSchwerpunkt auf der DIHK-Website.
Quelle: DIHK
Business Guide Iran - Neue Perspektiven im Iran-Geschäft nutzen!
Für Deutschland ist der Iran traditionell ein wichtiger Handelspartner außerhalb Europas.
Mit dem teilweisen Wegfall der Sanktionen vom 16. Januar 2016 ergeben sich
wieder neue Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen im Iran.
Gleichwohl bestehen noch umfassende Export-Restriktionen voraussichtlich
bis 2025 fort. Informieren Sie sich im Business-Guide Iran zu Geschäftspraxis,
Vertriebsaufbau sowie den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
Bringen Sie sich up-to-date hinsichtlich des schrittweisen Abbaus der Handelshemmnisse im Zuge der Aufhebung des Embargos – damit Sie rechtsicher
an den Chancen partizipieren können.
Business-Guide Iran Tabeshian, Babak - Brunner, Sven-Boris - Hohmann,
Harald, ISBN: 978-3-8462-0685-0; 2016, ca. 250 Seiten; Buch (Softcover);
€ 39,80 inkl. MwSt.
Erscheinungstermin: 4. Quartal 2016
Quelle: Bundesanzeiger Verlag
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„Lieferantenverzeichnis Tschechien – Geschäftschancen für
deutsche Unternehmen“
Aufgrund der starken Nachfrage aus Deutschland nach Lieferanten aus
Tschechien haben wir bereits die zweite Ausgabe eines gedruckten Firmenverzeichnisses mit mehr als 150 renommierten tschechischen Unternehmen erstellt, die Geschäftsbeziehungen mit deutschen Unternehmen anstreben. Was
bietet Ihnen und Ihren Mitgliedsunternehmen das ÊLieferantenverzeichnis
Tschechien“:
•
auf 280 Seiten mehr als 150 Unternehmensprofile aus insgesamt 24
Branchen,
•
deutschsprachige Ansprechpartner in den Unternehmen, das jeweilige
Tätigkeitsfeld sowie
•
Profile der gesuchten Geschäftspartner in Deutschland,
•
einen ersten Überblick über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Tschechien,
•
alle relevanten Wirtschaftszahlen auf einen Blick.
Weitere Informationen unter:
http://tschechien.ahk.de/publikationen/lieferantenverzeichnis-tschechien/
Quelle: AHK Tschechien
Aktuelles zur Export-App
Um ihre auslandsaktiven Mitgliedsbetriebe noch besser unterstützen zu können, bieten die Industrie- und Handelskammern eine kostenlose Export-App
an. Die Anwendung bietet Fach- und Führungskräften aus dem Bereich Export und Außenhandel mobil verfügbares Wissen für die Praxis. Die ExportApp gibt es kostenlos im Google Play Store, im App Store von Apple sowie als
mobile Web-Version unter www.export-app.de. Im IHK-Exportlexikon sind inzwischen über 400 Begriffe verfügbar. Zusätzlich wurden im Bereich Statistik
die aktuellen Bundeszahlen der Top 50 Export- und Importländer eingestellt.
Zudem ist im IHK-Exportlexikon unter dem Begriff ÊWirtschaftsschutz“ der
Kriseninformationsdienst des Auswärtigen Amtes / Informationen zur Sicherheit im Auslandsgeschäft mit Video zu finden. Im Bereich News sind die Publikationen ÊDIHK Aktuell“: Sambia, Brasilien und Philippinen eingestellt. Das
Matching-Tool wird momentan angepasst, sodass das Tool auch für EUgeförderte-Events genutzt werden kann (insbesondere um ReportingAnforderungen zu erfüllen). Das bereits funktionierende Tool ist internetbasiert und einfach anzuwenden, nach Ergänzung werden Schulungsvideos etc.
angeboten.
Quelle: DIHK
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Impressum
Herausgeber:
Niedersächsischer Industrie- und
Handelskammertag (NIHK)
Hinüberstraße 16/18
30175 Hannover
im Verbund mit der IHK Braunschweig und der
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Mitglieder des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK)
sind:
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg
Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum
Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet.
Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Meldungen können bei der jeweiligen
IHK angefordert werden.
Tagesaktuelle Veranstaltungsinformationen finden Sie unter:
www.ihk-emden.de
www.ihk-lueneburg.de
www.ihk-oldenburg.de
www.osnabrueck.ihk24.de
www.stade.ihk24.de
www.ihk-braunschweig.de
www.handelskammer-bremen.de
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