Außenwirtschaft aktuell 9 2016 1 Veranstaltungen/Unternehmerreisen 3 22. September 2016: Zoll-Seminar „Einreihung von Waren in den Zolltarif“ in Bremerhaven..................... 4 23. September 2016: Ländernetzwerk Lateinamerika: Round Table Argentinien in Bremen ........................ 4 26./27. September 2016: Das 3. Deutsch-Algerische Wirtschaftsforum in Berlin............................................ 5 27. September 2016: Zoll-Seminar „Akkreditiv-Dokumente – Risiken minimieren“ in Bremerhaven......... 5 Anstehende BMWi Exportinitiativen und Markterschließungsprojekte in den USA ........................................ 6 30. September 2016: Länderveranstaltung „Georgien im Wandel“ in Bremen .................................................. 6 Auszeichnung für grenzüberschreitende Erfolge - Jetzt bewerben: Deutsch-Niederländischer Wirtschaftspreis 2016........................................................................................................................................................ 7 11. Oktober 2016: „Erfolgreich in Großbritannien – Chancen & Risiken Post-Brexit“ in Berlin................... 8 12. – 14. Oktober 2016: „Einkäufertage der deutschen Wirtschaft“ .................................................................... 8 1. November 2016: „Lieferantenerklärungen richtig ausstellen und anwenden“ in Bremerhaven .............. 9 1. November 2016: „Incoterms® 2010 richtig anwenden“ in Bremerhaven ....................................................... 9 Projekte in Rumänien – Delegations- und Informationsreisen nach Rumänien ............................................ 10 15. und 16. November 2016: UN Beschaffungsseminar auf UN Campus in Bonn ........................................ 10 13. – 17. November 2016: BMWi-Markterschließungsprogramm 2016 - Geschäftsanbahnung Philippinen: Modernisierung der Wasserinfrastruktur in Manila ....................................................................... 10 Auslandsmessen 11 Auslandsmesseprogramm 2017 festgelegt ............................................................................................................... 11 66. Internationale Automobil-Ausstellung ............................................................................................................... 11 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 12 Eurasische Wirtschaftsunion – Einreihungshinweise für Mischungen aus hydrierten Palmölfraktionen und elektrische Fensterheber ........................................................................................................................................ 12 EU und Indonesien vereinbaren Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ........................................................................................................................ 12 Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix................................................................................................... 13 Neufassung der EU-Marktzugangsverordnung ........................................................................................................ 13 Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse 14 EU - Neue Zollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island....... 14 Malawi - Internetportal für Außenwirtschaftsinformationen ............................................................................. 15 Ukraine reformiert den Zoll ........................................................................................................................................... 15 Antidumping - Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine .................................... 16 Antidumping - Bestimmte Schaumkeramikfilter mit Ursprung in der VR China ........................................... 17 Antidumping - Silicium mit Ursprung in der VR China ......................................................................................... 17 Antidumping - Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China .............................................................................................................................................. 18 Antidumping - Natriumcyclamat mit Ursprung in der VR China und Indonesien ......................................... 18 Antidumping - Natriumcyclamat mit Ursprung in der VR China ....................................................................... 18 Antidumping - Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung u.a. in der VR China ................................................ 19 Antidumping - Gegossene Rohrformstücke, Rohrverschluss-stücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und Thailand .................................. 19 Antidumping - Hochdauerfester Betonstahl mit Ursprung in der VR China ................................................... 20 NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 2 Antidumping - Aspartam mit Ursprung in der VR China ...................................................................................... 21 VR China – Antidumpingverfahren Befestigungselemente aus Eisen und Stahl ............................................ 21 Ländernotizen 21 Ägypten tätigt umfangreiche Investitionen im Energiesektor............................................................................. 21 Asien - Deutsche Milch gewinnt Marktanteile ........................................................................................................ 22 Belgien und Luxemburg - Konjunkturaussichten bleiben gut ............................................................................. 22 Indien öffnet den E-Commerce für ausländische Anbieter .................................................................................. 22 Indien will Handelshemmnisse abbauen ................................................................................................................... 23 Irans Nahverkehrssysteme werden ausgebaut ......................................................................................................... 23 Iran – Hermesdeckungen wieder möglich ................................................................................................................. 23 Kanada - Investitionsbedarf in Kanadas Stromnetz ............................................................................................... 24 Marokko – Verbot von Plastiktüten ............................................................................................................................ 24 Nigeria will heimische Nahrungsmittelproduktion stärken.................................................................................. 24 Polen - Neue Unternehmensform für Start-Ups ..................................................................................................... 25 Russische Föderation – Transit-Verbot für viele Erzeugnisse aus der Ukraine ............................................... 25 Schweiz - Änderung des Zolltarifs zum 1.1.2017 ................................................................................................... 25 Schweiz – Anpassung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zum 1.1.2017 ............... 26 Türkei - Außenhandel lahmt ......................................................................................................................................... 27 Brexit und Folgen für türkisch-britische Wirtschaftsbeziehungen .................................................................... 27 Uganda - Änderungen bei der Ausstellung von Präferenz-ursprungszeugnissen .......................................... 27 Ukraine und Kanada unterzeichnen Freihandelsabkommen ................................................................................ 28 USA sind weltweit zweitgrößter Windmarkt ............................................................................................................ 28 USA - ACE wird für alle Wareneinfuhren obligatorisch ........................................................................................ 29 Vietnam - Hoffnung auf TPP-Freihandelsabkommen schwindet........................................................................ 29 Vietnam - Verbrauchsteueränderungen für Kfz....................................................................................................... 29 VR China - Kreditvergabe und Zahlungsmoral......................................................................................................... 30 VR China - Dienstleistungen erbringen in China .................................................................................................... 31 VR China lässt in der allgemeinen Luftfahrt Potenziale ungenutzt ................................................................... 31 Zentralamerika - Deutschlands Exporte gestiegen ................................................................................................. 31 Auslandsangebote/-anfragen 32 Online-Anzeige zur Suche von chinesischen Geschäftspartnern........................................................................ 32 Bulgarische Unternehmensvertretung sucht nach Herstellern deutscher Lebensmittelprodukte ............. 32 Allgemeines 33 Golfkooperationsrat (GCC) - Neue Standards bei bestimmten Lebensmitteln geplant ................................ 33 Die Lebensmittelindustrie expandiert entlang der afrikanischen Westküste .................................................. 33 Veröffentlichungen 34 Aktuelles rund um den Brexit - Neuer DIHK-Newsletter ...................................................................................... 34 Business Guide Iran - Neue Perspektiven im Iran-Geschäft nutzen! ................................................................ 34 „Lieferantenverzeichnis Tschechien – Geschäftschancen für deutsche Unternehmen“ ............................... 35 Aktuelles zur Export-App ............................................................................................................................................... 35 Impressum 36 NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 3 Veranstaltungen/Unternehmerreisen Datum Veranstaltung IHK 20.09.2016 Zoll, Exportkontrolle und Umsatzsteuer kompakt - Was Exporteure wissen müssen IHK LüneburgWolfsburg 21.09.2016 Einführung: Zoll, Exportkontrolle und Umsatzsteuer IHK Stade 27.09.2016 Lieferantenerklärung - Eine Erklärung mit Konsequenzen IHK Stade 29.09.2016 Einführung in die Abwicklung von Importgeschäften IHK Hannover 14.10.2016 Einreihung von Waren in den Zolltarif IHK Hannover 08.11.2016 Das Ausfuhrverfahren ATLAS IHK Hannover 08./09.11.2016 Internationale Messe ÊPromotiedagen“ Ort: Groningen IHK Ostfriesland und Papenburg 19. - 25.11.2016 Delegationsreise nach Vietnam HK Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, IHK Stade, Oldenburgische IHK 24./25.11.2016 Abwicklung von Exportaufträgen IHK Stade 28.11.2016 Incoterms® 2010 IHK Hannover 30.11.2016 Warenverkehr mit der Schweiz Oldenburgische IHK NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 4 22. September 2016: Zoll-Seminar „Einreihung von Waren in den Zolltarif“ in Bremerhaven Jede Ware, die aus der EU exportiert oder in die EU eingeführt wird, muss in den Zolltarif eingereiht werden. Von einer korrekten Codierung hängen u.a. die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzbegünstigungen, Exportkontrollmaßnahmen oder erforderliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen ab. Auch mögliche zollrechtliche Verfahrenserleichterungen hängen an der ZolltarifNummer. Betriebsprüfer monieren die Einreihung von Waren in den Zolltarif als eine der häufigsten Fehlerquellen. Das Seminar vermittelt die richtige Handhabung im Unternehmen und zeigt auf, wie Exporteure und Importeure drohenden Konsequenzen vorbeugen können. Referent: Dipl. Kfm. Stefan Schuchardt Termin: 22. September 2016, 9:00 bis 17:00 Uhr Veranstaltungsort: IHK-Gebäude Bremerhaven Gebühr: 200,00 € für Mitglieder der Handelskammer Bremen; 230,00 € für Nichtmitglieder Weitere Informationen bei Cornell Puterczyk, Tel. 0471 92460511, E-Mail: [email protected] Anmeldung: [email protected]. Eine Anmeldung ist erforderlich. 23. September 2016: Ländernetzwerk Lateinamerika: Round Table Argentinien in Bremen Der seit Dezember 2015 regierende liberal-konservative Präsident Mauricio Macri hat eine klare Wende in der Wirtschaftspolitik eingeleitet. Beschränkungen des Außenhandels und des Devisenverkehrs wurden weitgehend aufgehoben: Exportsteuer abgeschafft, der Wechselkurs freigegeben. Nach einer möglichen kurzfristigen Anpassungsrezession sollte Argentiniens Wirtschaft 2017 zu kräftigem Wachstum zurückfinden. Macris Marktöffnung und sein energisches Werben um in- und ausländische Investitionen bringen bereits erste Erfolge. Deutsche Unternehmen, die auch in schweren Zeiten in Argentinien präsent geblieben sind, profitieren nun von den günstigen Weichenstellungen. Zudem gibt es attraktive Wachstumschancen in zahlreichen neuen Branchen. Wie können norddeutsche Unternehmen davon profitieren? Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit zu Einzelgesprächen. Referent: Friederico Thielemann, Stv. Geschäftsführer der DeutschArgentinischen Handelskammer, Buenos Aires Termin: 23. September 2016, 09:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr Veranstaltungsort: Haus Schütting Bremen Weitere Informationen bei Annabelle Girond, Tel. 0421 3637237, E-Mail: [email protected] Anmeldung: [email protected] Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Anmeldung wird gebeten. NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 5 26./27. September 2016: Das 3. Deutsch-Algerische Wirtschaftsforum in Berlin Algerien ist zu Deutschlands umsatzstärkstem Handelspartner in Nordafrika aufgestiegen. Das Land verfügt über große Öl- und Gasvorkommen, ist jedoch entschlossen durch ehrgeizige Projekte alternative Wirtschaftszweige zu stärken. Vor allem deutsche KMU können von den neuen Chancen und der hohen Nachfrage im Agrar- und Lebensmittelsektor sowie in den Bereichen Industrie und Elektronik profitieren. Zugleich bietet das Land auch Unternehmen im Bau-, Infrastruktur- und Transportwesen lohnende Geschäftsmöglichkeiten. Dabei sind Expertise, ein gutes Netzwerk und persönliche Kontakte entscheidende Faktoren für erfolgreiche Unternehmungen im Land. Diese bietet Ihnen das 3. Deutsch-Algerische Wirtschaftsforum in Berlin, welches sich als Kontakt- und Informationsveranstaltung den vielfältigen Chancen des Landes widmet. Neben hochkarätigen Entscheidungsträgern und Experten wird auch eine algerische Delegation am Forum teilnehmen und Sie mit Informationen aus erster Hand versorgen. Denn auf algerischer Seite ist das Interesse an deutsch-algerischer Zusammenarbeit groß: Die bisher größte algerische Delegation in Deutschland nahm mit über 200 Vertretern am Wirtschaftstag Algerien im September 2014 teil! Nutzen Sie das Forum um Geschäftskontakte zu knüpfen oder sich durch ein Sponsoring einem breiten Publikum zu präsentieren. Informieren Sie sich über die Wirtschaftspotenziale Algeriens und erschließen Sie diese mit starken Partnern an Ihrer Seite! Weitere Informationen bei Jean-Baptiste Rezkalla, E-Mail: [email protected], und Cécile Delorme, E-Mail: [email protected] Tel:+49(0)40-609455-439. 27. September 2016: Zoll-Seminar „Akkreditiv-Dokumente – Risiken minimieren“ in Bremerhaven Der zunehmende Wettbewerb auf den Auslandsmärkten und ein gestiegenes Risiko für das ausländische Engagement erfordern besonderes Augenmerk auf die Zahlungsbedingungen, insbesondere auf das Dokumenten-Akkreditiv. Das Seminar stellt die Akkreditierung als sicheres Instrument der Zahlungsabwicklung vor. Im internationalen Geschäft vielfach angewendet, birgt das Dokumenten-Akkreditiv allerdings neben Chancen auch Risiken, die es zu beachten gilt. Referent: Achim Gerlach, Außenwirtschaftsreferent Termin: 27. September 2016, 9:00 bis 17:00 Uhr Veranstaltungsort: IHK-Gebäude Bremerhaven Gebühr: 200,00 € für Mitglieder der Handelskammer Bremen; 230,00 € für Nichtmitglieder Weitere Informationen bei Cornell Puterczyk, Tel. 0471 92460511, E-Mail: [email protected] Anmeldung: [email protected]. Eine Anmeldung ist erforderlich. NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 6 Anstehende BMWi Exportinitiativen und Markterschließungsprojekte in den USA Als weltgrößte Volkswirtschaft bleiben die Vereinigten Staaten ein Motor der Weltkonjunktur und bieten weiterhin ein stabiles Investitionsumfeld. Besonders für die international ausgerichtete deutsche Wirtschaft haben die USA wegen ihrer enormen ökonomischen Zugkraft eine herausragende Bedeutung: Im Jahr 2015 sind die Vereinigten Staaten sogar zum wichtigsten Handelspartner Deutschlands avanciert und haben Frankreich als wichtigstes Exportziel für deutsche Güter abgelöst. Doch nicht nur am boomenden Außenhandel wird der enorme Stellenwert der deutsch-amerikanischen Wirtschaftspartnerschaft deutlich. Auch bei den Direktinvestitionen dies- und jenseits des Atlantiks ist das gegenseitige Engagement beachtlich. Ein hoher Anteil der Direktinvestitionen in den USA kommt aus Deutschland, sodass mittlerweile mehr als 3.700 deutsche Firmen vor Ort mit Vertriebs- oder Produktionsstätten aktiv sind. Seitens der AHK USA werden auch im 2. Halbjahr 2016 noch verschiedene Programme und Leistungen, um deutsche Unternehmen beim Schritt in den US-Markt zu begleiten. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung • Energieeffizienz – Fokus Gesundheitseinrichtungen 19.-23. September 2016 in Chicago, IL; Ansprechpartner: Corinna Jess • Erneuerbare Energien - Fokus Biogas 31. Oktober – 4. November 2016 in Georgia und Florida; Ansprechpartner: Yasmina Sassi • Erneuerbare Energien / Energieeffizienz – Fokus dezentrale Energieversorgung 7.-11. November 2016 in Honolulu, HI; Ansprechpartner: Mirko Wutzler • Geschäftsanbahnung Luftfahrtindustrie 27.-31. März 2017 nach Atlanta, GA und Südosten; Ansprechpartner: Catherine Tuten 30. September 2016: Länderveranstaltung „Georgien im Wandel“ in Bremen Günstige geostrategische Lage, Freihandelsabkommen und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien sowie eine konsequente Reformpolitik machen aus Georgien einen spannenden Standort für Handel und Investitionen. Als Drehkreuz für Handels – und Versorgungswege auf der NordSüdachse zwischen Europa und Asien gewinnt das Land derzeit an Bedeutung. Zudem werden Entspannungstendenzen Richtung Russland spürbar sowie neue Perspektiven, dank der Marktöffnung des Irans. Mit Großprojekten in den Häfen, ehrgeizigen Reformmaßnahmen und Steueranreizen für Investoren bemüht sich die Regierung aktuell um eine Belebung der Wirtschaft und stärkt kleinere und mittlere Unternehmen. NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 7 Referenten: S. E. Prof. Dr. Lado Chanturia, Botschafter der Republik Georgien in Berlin, Oliver Regner, Geschäftsführer Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien e.V. Tiflis; Sergi Jorbenadze, Klaus Kessler, Rödl & Partner, Tiflis/Nürnberg; Prof. Dr. Bachana Jishkariani, Institute of Georgian- German and International Criminal Law University of Georgia; David Shengelia, Caparol Georgien; Termin: 30. September 2016, 09:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr Veranstaltungsort: Haus Schütting Bremen Weitere Informationen bei Annabelle Girond, Tel. 0421 3637237, E-Mail: [email protected] Anmeldung: [email protected] Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Anmeldung wird gebeten. Auszeichnung für grenzüberschreitende Erfolge - Jetzt bewerben: Deutsch-Niederländischer Wirtschaftspreis 2016 Deutsche und niederländische Unternehmen, die sich durch ihre Leistungen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsleben auszeichnen, können sich ab heute für den Deutsch-Niederländischen Wirtschaftspreis 2016 bewerben. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) schreibt diesen Preis bereits zum neunten Mal aus. ÊMit dem Deutsch-Niederländischen Wirtschaftspreis möchten wir Unternehmen für ihr Engagement im Nachbarland und ihre grenzüberschreitenden Erfolge auszeichnen“, sagt DNHK-Geschäftsführer Günter Gülker. Unternehmen mit besonders innovativem Charakter oder neuen Entwicklungen können sich für diesen Preis bewerben. Aber auch besondere wirtschaftliche Leistungen oder einzigartige Marketingstrategien können ein Grund für die Nominierung sein. Im letzten Jahr gewann die Studenten-Zeitarbeitsfirma SUSA den Preis. Die Firma aus Utrecht hatte sich zusammen mit der Telekom Deutschland beworben und setzte sich gegen 30 andere Kandidaten aus beiden Ländern durch. Sie wurden für ein Konzept zur flexiblen Einsatzplanung von Studenten auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausgezeichnet. Firmen können sich für den diesjährigen Deutsch-Niederländischen Wirtschaftspreis bis zum 16. September 2016 über www.dnhk.org bewerben. Eine Jury der DNHK wird danach aus allen Bewerbern fünf Unternehmen für den Preis nominieren. Am 29. September 2016 wird die DNHK die Nominierten bekanntgeben und die Wahl des Gewinners erfolgt im Anschluss über eine Onlineabstimmung. Anfang November wird die feierliche Preisverleihung in Amsterdam stattfinden. Link zum Anmeldeformular: http://www.dnhk.org/veranstaltungen/deutschniederlaendischer-wirtschaftspreis/anmeldung-wirtschaftspreis/ Weitere Informationen bei Mareike Röhrig, Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK), Tel. 0031 (0)70 3114 152, E-Mail: [email protected] NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 8 11. Oktober 2016: „Erfolgreich in Großbritannien – Chancen & Risiken Post-Brexit“ in Berlin Am 11. Oktober 2016 führt die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer in Zusammenarbeit mit dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI) erneut eine Konferenz ÊErfolgreich in Großbritannien“ in Berlin durch, diesmal mit dem Schwerpunkt ÊChancen & Risiken Post-Brexit“. Die Konferenz richtet sich sowohl an Firmen, die einen Markteinstieg in Großbritannien planen, als auch an solche, die bereits über erste Erfahrungen im britischen Geschäft verfügen und die sich über rechtliche, steuerliche und Marketing-Aspekte Post-Brexit informieren möchten. Ab 13:30 Uhr erwarten die Teilnehmer im Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI) verschiedene Vorträge zu Besonderheiten des britischen Marktes, zu Markteintrittsstrategien, aber auch zur Unternehmensgründung, -besteuerung und zum Unternehmenskauf, sowie Informationen zum Wirtschaftsstandort London, alles vor dem Hintergrund des Brexit. Die Veranstaltung soll sowohl die Gelegenheit bieten, individuelle Fragen zu klären, als auch aktuelle Themen zu diskutieren. Abgerundet wird der Vortragsteil durch den Erfahrungsbericht eines deutschen Unternehmens. Im Anschluss lädt die DeutschBritische Industrie- und Handelskammer um 18:00 Uhr zu einer Vortragsveranstaltung mit anschließendem Empfang in den Räumen des VBKI ein. Ehrengast ist Dr. Elke Eller, Mitglied des Vorstandes für das Ressort Personal sowie Arbeitsdirektorin der TUI Group. Die Teilnahme an der Konferenz und am anschließenden Empfang ist kostenfrei, jedoch ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Weitere Informationen bei Sven Riemann, Tel. +44 (0) 20 7976 4185, E-Mail: [email protected]. Anmeldung unter: www.ahk-london.co.uk. 12. – 14. Oktober 2016: „Einkäufertage der deutschen Wirtschaft“ Die AHK Türkei bietet unter der Marke ÊEinkäufertage der deutschen Wirtschaft“ seit diesem Jahr eine Plattform für Einkäufer von deutschen Unternehmen an, um sich mit relevanten türkischen Lieferanten zu treffen. Die ersten Einkäufertage wurden dieses Jahr im April erfolgreich verwirklicht. Für den 12. bis 14 Oktober 2016 gibt es wieder eine Möglichkeit, an dieser Plattform teilzunehmen. Die Einkäufertage im Oktober fokussieren sich auf Textilien und landwirtschaftliche Produkte. Genauere Informationen werden Ihnen auf Anfrage gern zugestellt. Weitere Informationen bei Ünal Eren; Ankara Cad. No.81 K:12 D: D: 89 Bayrakl¸ / Izmir, Türkei; Tel. +90 232 422 12 65; Fax: +90 232 422 12 75 E-Mail: [email protected], Internet: www.dtr-ihk.de NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 9 1. November 2016: „Lieferantenerklärungen richtig ausstellen und anwenden“ in Bremerhaven Viele Unternehmen werden jährlich von ihren Kunden aufgefordert, sogenannte ÊLangzeit-Lieferantenerklärungen“ über den präferenziellen Ursprung von Waren auszustellen. Letztendlich wird damit ermöglicht, dass ein Importeur in einem Drittland Zollvergünstigen erhalten kann, wenn die Ware ihren präferenziellen Ursprung in der Europäischen Union hat. Die Lieferantenerklärung dient hierzu als Nachweispapier und bewirkt damit erhebliche finanzielle Vorteile für Importeure und Exporteure. Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können. Besondere Berücksichtigung finden die Neuregelungen des Unionszollkodex. Die Teilnehmer lernen die präferenziellen Ursprungsregeln kennen und erhalten zahlreiche Hinweise zur praktischen Anwendung und Umsetzung im Unternehmen. Außerdem lernen die Teilnehmer die verschiedenen Arten von Lieferantenerklärungen kennen sowie Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume bei deren Ausstellung für Kunden und Lieferanten. Anhand einer Checkliste wird die korrekte Ausstellung von Lieferantenerklärungen überprüft. Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, auch eigene Fragestellungen mit in das Seminar zu bringen. Veranstaltungsort: Handelskammer Bremen – Standort Bremerhaven Weitere Informationen bei Cornell Puterczyk, Tel. 0471 92460-511, E-Mail: [email protected] Anmeldung: [email protected] 1. November 2016: „Incoterms® 2010 richtig anwenden“ in Bremerhaven Innerhalb des Seminars werden Teilnehmern anhand von Praxisbeispielen die einzelnen Klauseln vorgestellt und deren Anwendbarkeit für den Land-, Seeund Luftverkehr überprüft. Dabei erhalten sie auch Hinweise, welche Anwendungsfehler sich ergeben können und wie diese vermieden werden. Außerdem werden die für Akkreditive besonders geeigneten Klauseln herausgestellt. Am Ende des Seminars kennen Sie die Kosten und Pflichten der Vertragspartner für jede Klausel und deren Auswirkungen auf die Exportkalkulation und die Transportversicherung. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Referent: Dipl. Kfm. Stefan Schuchardt, Contradius Teilnehmergebühr: Mitglieder: 120,- €; Nicht-mitglieder: 150,- € Veranstaltungsort: Handelskammer Bremen – Standort Bremerhaven Weitere Informationen bei Cornell Puterczyk, Tel. 0471 92460-511, E-Mail: [email protected] Anmeldung: [email protected] NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 10 Projekte in Rumänien – Delegations- und Informationsreisen nach Rumänien Die AHK Rumänien organisiert in der 2. Jahreshälfte folgende Projekte zu den deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer gern eingeladen werden. • 7. - 9. November 2016 Informationsreise nach Deutschland ÊEnergieeffizienz in der Industrie“: http://rumaenien.ahk.de/events/event/events/informationsreise-nachdeutschland-energieeffizienz-in-der-industrie-1 • 21. - 24. November 2016 Geschäftsanbahnungsreise nach Rumänien für deutsche Maschinen und Anlagenbauer für die Lebensmittelindustrie: http://rumaenien.ahk.de/projekte/markterschliessungsprojekt2016/ Weitere Informationen bei Herrn Dr. Roxana Clodniţchi, Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer; Camera de Comerţ şi Industrie RomânoGermană; Str. Clucerului 35, et.2; 011363 Bucureşti, Tel. +40 21 207 91 44; Fax +40 21 223 10 50; E-Mail: [email protected], Internet: http://econet-romania.com 15. und 16. November 2016: UN Beschaffungsseminar auf UN Campus in Bonn Am 15. und 16.11.2016 können sich Unternehmen intensiv über die Geschäftsmöglichkeiten mit verschiedenen UN Organisationen informieren und mit Vertretern des UN-Beschaffungswesens den ´UN Procurement Officers‘, in direkten Austausch treten. Derzeit beschafft die UN jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 17 Mrd. US-Dollar. Das von den AHK´s Italien, USA und Dänemark organisierte Seminar wird von der IHK Bonn/Rhein-Sieg unterstützt. Es gibt interessierten Unternehmern einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Geschäftsbeziehungen. In dem 1,5-tägigen Seminar werden die Bedarfe, vor allem der in Europa ansässigen UN-Organisationen, an Gütern und Dienstleistungen illustriert und aufgezeigt, wie das Beschaffungsverfahren im Detail abläuft. Die Unternehmen haben auch die Möglichkeit, sich direkt mit den anwesenden UN Procurement Officers zu Gesprächen zu verabreden. Weitere Informationen unter www.ihk-bonn.de, Webcode 5, s. Bericht unter ÊAktuelle Meldungen“ oder bei Frau Simona Bellotti, [email protected], Tel. +39 02 39800914, http://www.ahk-italien.it/ 13. – 17. November 2016: BMWi-Markterschließungsprogramm 2016 - Geschäftsanbahnung Philippinen: Modernisierung der Wasserinfrastruktur in Manila Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert die Deutsch-Philippinische Industrie- und Handelskammer (AHK Philippinen) mit der Unterstützung von German Water Partnership e.V. und dem Ostasiatischen Verein e.V. (OAV) eine 4-tägige Geschäftsanbahnung auf den Philippinen im Bereich Modernisierung der Wasserinfrastruktur. Durch den NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 11 gezielten Aufbau von Geschäftskontakten soll vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Einstieg in einen neuen Markt erleichtert werden. Das Projekt wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und ist Bestandteil des BMWi-Markterschließungsprogrammes für KMU 2016. Ein detailliertes und aktuelles Programm kann unter der AHK Webseite aufgerufen werden. Änderungen des Programmes bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWiMarkterschließungsprogramms für KMU finden Sie unter www.ixpos.de/markterschliessung. Auslandsmessen Auslandsmesseprogramm 2017 festgelegt Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant zur Unterstützung deutscher Unternehmen im nächsten Jahr 221 Messebeteiligungen in 45 Ländern. Dies ist Ergebnis der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA am 5. April 2016 in Berlin. Der Bundesetat für das nächste Jahr umfasst zunächst 42,5 Mio. Euro. Das Auslandsmesseprogramm ist ein Bundesprogramm zur Förderung des Exports im deutschen Mittelstand. Im Rahmen dieses Programms können sich deutsche Unternehmen zu günstigen Bedingungen an Auslandsmessen beteiligen. In der Regel werden Firmengemeinschafts-beteiligungen unter der Dachmarke ÊMade in Germany“ organisiert. Quelle: AUMA Compact 07/2016 66. Internationale Automobil-Ausstellung Vom 22. bis 29. September 2016 trifft sich auf dem Messegelände Hannover auf der IAA Nutzfahrzeuge die automobile Nutzfahrzeug-Welt. Sie ist Leitmesse für Mobilität, Transport und Logistik rund um den Globus. Ihr umfassendes Profil aus Innovationen, Ausstellern, verschiedenster Gruppen und Branchen, Diskussionen und nicht zuletzt die fachkundige Besucherstruktur bilden ein Angebot, das einzigartig ist. Die IAA Nfz zeichnet sich auch dadurch aus, dass die Zuliefererindustrie neben den Fahrzeugherstellern praktisch vollständig vertreten ist. Somit ist die IAA die weltweit einzige Mobilitäts-Messe, welche die gesamte Wertschöpfungskette der Nutzfahrzeugindustrie abbildet, die beste Voraussetzung für gute Geschäfte. Die IAA gibt mit Ihrem breiten Spektrum einen umfassenden Überblick auf die internationale Nutzfahrzeugbranche. Weitere Informationen unter: http://www.iaa.de/ Quelle: Deutsche Messe NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 12 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Eurasische Wirtschaftsunion – Einreihungshinweise für Mischungen aus hydrierten Palmölfraktionen und elektrische Fensterheber Die Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion hat Einreihungshinweise für bestimmte Waren veröffentlicht. Erzeugnisse in Granulatform, bestehend aus einer Mischung von hydrierten Palmölfraktionen, mit Zusatz von Lecithin, Siliciumdioxid und Aromastoffen, die zur Fütterung von Tieren und Vögeln bestimmt sind, sind in der Warenposition 1518.00 der einheitlichen Warennomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion einzureihen. Elektrische Fensterheber, die für das Schließen/Öffnen von Fahrzeugfenstern bestimmt sind, bestehend aus Komponenten wie einem elektrischen Gleichstrommotor, Getriebe und einem Glashebeoder Glasabsenkungsmechanismus werden in der Unterposition 8479.89.970.8 der einheitlichen Warennomenklatur der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion eingereiht. Quelle: gtai EU und Indonesien vereinbaren Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Die EU und Indonesien haben am 18.07.2016 offiziell die Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen bekannt gegeben. Die erste Verhandlungsrunde ist für das Spätjahr 2016 vorgesehen. Das Abkommen soll neben den klassischen Themen ÊAbbau von Zollschranken“ und ÊErleichterungen im nichttarifären Bereich“ auch Verbesserungen bei anderen handelsrelevanten Regelungen wie Beschaffung, Wettbewerb, Dienstleistungen und nachhaltige Entwicklung umfassen. Außerdem ist ein Kapitel über die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Umweltschutz und soziale Entwicklung vorgesehen. Indonesien ist nach Singapur (2010), Malaysia (2010), Vietnam (2012), Thailand (2013) und den Philippinen (2015) das sechste ASEAN-Land, mit dem die EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufgenommen hat. Mit zwei dieser Länder: Singapur (2014) und Vietnam (2015) sind die Verhandlungen bereits abgeschlossen. Verhandlungen mit den anderen ASEAN-Staaten sollen folgen, wenn diese dazu bereit sind. Langfristig ist ein Freihandelsabkommen mit ASEAN als Ganzem anvisiert. Quelle: gtai NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 13 Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix Die EU-Kommission hat auf der Grundlage der Mitteilungen der Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-MittelmeerPräferenzursprungsregeln eine aktualisierte Tabelle veröffentlicht, aus der ersichtlich ist, ab wann die zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung vereinbarten Ursprungsregeln anwendbar sind (Tabelle 1). Die neue Tabelle ersetzt die im Februar 2016 (ABl. C 67 vom 20.2.2016, S. 8) veröffentlichte Aufstellung. Die Tabelle umfasst einerseits den Beginn der diagonalen Kumulierung auf der Grundlage von Anlage 1 Artikel 3 des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln (ABl. L 54 vom 26.2.2013, S. 4), soweit in dem betreffenden Freihandelsabkommen hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Übereinkommen Bezug genommen wird (Kennzeichnung vor dem Datum mit (C)) und andererseits den Beginn der Anwendung der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung, die den betreffenden Freihandelsabkommen beigefügt sind. Neu aufgenommen wurde das Inkrafttreten des Regionalen Übereinkommens zwischen EU und dem Kosovo zum 1.4.2016. Die Datumangaben in dieser Tabellenmatrix beziehen sich auf das Datum der Anwendung der den Freihandelsabkommen der EU, der Türkei und den Teilnehmern des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU beigefügten Ursprungsprotokollen, die eine diagonale Kumulierung vorsehen. Sobald in ein Freihandelsabkommen zwischen den aufgeführten Parteien, für die das Übereinkommen in Kraft getreten ist, ein Verweis auf das Übereinkommen aufgenommen wird, ist eine Datumsangabe eingesetzt worden, der ein (C) vorangestellt ist. Unter die Zollunion zwischen der EU und der Türkei fallende Vormaterialien mit Ursprung in der Türkei können als Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft zum Zweck der diagonalen Kumulierung zwischen der Europäischen Union und den an dem Stabilisierungsund Assoziierungsprozess beteiligten Ländern, mit denen Ursprungsprotokolle gelten, behandelt werden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die diagonale Kumulierung nur zulässig ist, wenn die Partei der Endfertigung und die Partei der Endbestimmung mit allen am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Parteien, d. h. mit den Parteien, in denen die verwendeten Vormaterialien ihren Ursprung haben, Freihandelsabkommen mit denselben Ursprungsregeln geschlossen haben. Vormaterialien mit Ursprung in einer Partei, die kein Abkommen mit der Partei der Endfertigung und der Partei der Endbestimmung geschlossen hat, sind als Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu behandeln. Quelle: EU-Kommission Neufassung der EU-Marktzugangsverordnung Die EU hat die Marktzugangsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören (ABl. L 348 vom 31.12.2007, S. 1)) in der Vergangenheit mehrfach und erheblich geändert. Da erneute Änderungen erforderlich sind, wird die Verordnung aus Gründen der NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 14 Klarheit neu gefasst. Die bisherige Verordnung wird aufgehoben. Die Marktzugangsverordnung ist ein vorübergehendes einseitiges System der EU vor dem Abschluss und der Anwendung der revidierten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten. Sie stellt den zollfreien Zugang für Waren mit Ursprung in einer Region oder einem Staat, die/der in Anhang I (Liste von Regionen oder Staaten, die Verhandlungen im Sinne ihres Art. 2 (2) abgeschlossen) aufgeführt ist, in der EU sicher. Wann eine Ware Ursprungsware ist, regelt das Protokoll über Ursprungsregeln in Anhang II der Verordnung. AKP-Staaten, die nicht in Anhang I gelistet sind, profitieren beim Marktzugang in der EU nur von Allgemeinen Präferenzsystem (APS). Die neugefasste Marktzugangsverordnung tritt am 28.7.2016 in Kraft. Mit gleichem Datum wird die bisherige Verordnung aufgehoben. Quelle: Europäisches Parlament Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse Ergänzung der möglichen Behandlungen in Absatz 3 der Fußnote 2 im Anhang der Verordnung (EU) 2015/2265 Rückwirkend ab 1.1.2016 wird in Absatz 3 der Fußnote 2 im Anhang der Verordnung (EU) 2015/2265 (ABl. L 322 vom 8.12.2015, S. 4 ) folgende mögliche Behandlung aufgenommen: Ê— Zerlegen in Scheiben bei Materialien der KN-Codes ex 0303 66 11, 0303 66 12, 0303 66 13, 0303 66 19, 0303 89 70, 0303 89 90“. Absatz 3 der Fußnote 2 im Anhang der Verordnung (EU) 2015/2265 beschreibt die Behandlungen, für die bestimmte, mit dieser Verordnung eröffnete Zollkontingente verwendet werden können. Bisher war das Zerlegen in Scheiben nicht als mögliche Behandlung für gefrorenen Seehecht und Rosa Kingklip des Zollkontingents mit der laufenden Nr. 09.2760 genannt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das Zerlegen in Scheiben als mögliche Behandlungsart für die Nutzung dieses Zollkontingents angebracht ist. Mit der rückwirkenden Geltung wird die Gleichbehandlung der Wirtschafts-teilnehmer sichergestellt, da die mit der Verordnung (EU) 2015/2265 eröffneten Kontingente bereits seit 1.1.2016 laufen. Quelle: EU-Kommission EU - Neue Zollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island Die EU-Kommission eröffnet ab 1.8.2016, befristet bis 30.4.2021, vier jährliche zollfreie Zollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island. Bei drei Zollkontingenten handelt es sich um die Verlängerung von entsprechenden Kontingenten, die am 30. April 2014 abgelaufen sind, ein Zollkontingent wird neu eröffnet. Grundlage der Maßnahme ist das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 18). Die vier Zollkontingente betreffen Heringe der Arten Clupea harengus oder Clupea pallasii, gefroren, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch (KN-Code 0303 51 00), Kaisergranate (Nephrops norvegicus), gefroren (KN-Code 0306 15 90), Filets von Rotbarsch, Goldbarsch oder TiefenNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 15 barsch (Sebastes-Arten), frisch oder gekühlt (KN-Code 0304 49 50) und andere Fischzubereitungen (KN-Code 1604 20 90). Einzelheiten zu den neuen Kontingenten enthält die Anlage zur Durchführungsverordnung. Daneben sind in der Anlage im Interesse der Klarheit auch alle anderen weiterhin bestehenden Zollkontingente für Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island erfasst. Zudem wird die Verordnung (EG) Nr. 499/96 hinsichtlich der Ursprungsregeln und der Verwaltung der Zollkontingente an die geänderte Rechtslage angepasst (Beschluss Nr. 1/2016 des Gemischten Ausschusses EGIsland vom 17. Februar 2016 - Neufassung Protokoll Nr. 3; Ersetzung der Regelungen der ZK-DVO durch die ab 1.5.2016 geltenden entsprechenden Durchführungsbestimmungen des Unionszollkodexes - UZK). Quelle: Eu-Kommission Malawi - Internetportal für Außenwirtschaftsinformationen Der malawische Minister für Industrie, Handel und Tourismus hat am 14.7.2016 den Startschuss für ein Internetportal für Außenwirtschaftsinformationen - Malawi Trade Portal - gegeben. Unter dem Link http://malawitradeportal.gov.mw/ erhält der Nutzer aus einer Hand alle handels-relevanten Rechtsinformationen im Zusammenhang mit der Einfuhr, der Ausfuhr und dem Transit von gewerblichen Waren in Malawi. Über das Internetportal sind u.a. folgende Informationen verfügbar: • Gesetze und Regelungen hinsichtlich Einfuhr, Ausfuhr und Transit von gewerblichen Waren, • Verfahren und Voraussetzungen für den Erhalt von Lizenzen und Genehmigungen einschließlich Muster benötigter Anträge/Vordrucke, • Angaben zu Verboten und Beschränkungen und sonstigen nichttarifären Maßnahmen, • Angaben zu Einfuhrabgaben (Zoll [MFN, Präferenzen] , VAT, Verbrauchsteuern, sonstige Abgaben) sowie Hinweise zu möglichen Befreiungen. Ziel des neuen Internetportals ist, den Handel zu erleichtern und Malawi zu einem produzierenden und exportierenden Land zu machen. Durch einen einfachen Zugriff auf die handelsbezogenen Vorschriften soll die Transparenz verbessert und eine Reduzierung von Kosten und Zeit bei der Erstellung/Zusammenstellung der benötigten Dokumente erreicht werden. Quelle: gtai Ukraine reformiert den Zoll Die wirtschaftlich schwer gebeutelte Ukraine möchte ihr Zollwesen reformieren. Korruptionsbekämpfung, Verfahrensvereinfachungen und eine Beschleunigung der Zollabfertigung stehen auf dem Programm. Zwei Jahre haben Regierung und Verwaltung Zeit selbst gesteckte Ziele zu erreichen. Eine Reform ist dringend notwendig, um das Vertrauen der Bürger und der Kreditgeber zurückzugewinnen. Die neue Regierung der Ukraine hat bereits bei ihrem Antritt die Reform des Zolls zu einer Top-Priorität erklärt. Seitdem folgt eine Initiative der nächsten. Die Reformen sind dringend notwendig, um die Einund Ausfuhr von Gütern zu erleichtern und das Land wettbewerbsfähig zu machen. In der Statistik der Weltbank belegt die Ukraine beim grenzüberNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 16 schreitenden Handel Platz 109. Die Zeit, die für die Verzollung von Waren notwendig ist, beträgt in der Ukraine 52 Stunden, in Belarus eine Stunde laut dem Doing Business Report der Weltbank. Für die Beschaffung von für die Einfuhr notwendigen Dokumenten müssen in der Ukraine im Durchschnitt 168 Stunden aufgewendet werden, während es in Belarus nur vier Stunden sind. Und während man in Belarus mit keinen Kosten rund um die Verzollung an sich rechnen muss, schlagen die langwierigen Zollformalitäten in der Ukraine mit durchschnittlich 100 US$ zu Buche. Die Reformen sollen Geld in die leere Staatskasse spülen. Jährlich gehen dem ukrainischen Haushalt schätzungsweise 50 Mrd. Griwna (UAH) (rund 1,8 Mrd. Euro; 1 UAH = 0,04 Euro; 11.7.16) aufgrund von Korruption im Zollwesen verloren. Doch nicht nur fiskalpolitische Gründe treiben die Reformen an, sondern auch Bestrebungen, das Außenwirtschaftsrecht mit dem Europäischen Recht zu harmonisieren. Quelle: gtai Antidumping - Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine Die EU-Kommission hat auf Antrag der European Steel Association (EUROFER) im Namen von Herstellern, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl entfallen, ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren dieser Erzeugnisse mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl (ausgenommen rostfreier Stahl), auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Kaltband (Ênarrow strip“), nur warmgewalzt (warmgewalzte Flacherzeugnisse), weder plattiert noch überzogen, ausgenommen kornorientierter Siliciumelektrostahl. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 99, 7208 53 90, 7208 54 00, 7211 14 00, 7211 19 00, 7225 19 10, 7225 30 10, 7225 30 30, 7225 30 90, 7225 40 12, 7225 40 15, ex 7225 40 60, 7225 40 90, 7226 19 10, ex 7226 20 00, 7226 91 20, 7226 91 91 und 7226 91 99 eingereiht. Aus den vom Antragsteller vorgelegten Anscheinsbeweisen geht hervor, dass sich die Menge und die Preise der eingeführten zu untersuchenden Ware unter anderem auf die Verkaufsmengen, die Preise und den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union negativ ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse des Wirtschaftszweigs der Union sehr nachteilig beeinflusst haben. Stellungnahmen und Anträge interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Fristen bei der EU-Kommission einzureichen. NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 17 Anschrift der Kommission: Europäische Kommission - Generaldirektion Handel - Direktion H Büro: CHAR 04/039 1049 Brüssel, BELGIQUE/BELGIÎE, E-Mail: Brasilien und Russland: [email protected], Iran, Serbien und Ukraine: [email protected] Schädigung und Unionsinteresse: [email protected] Quelle: EU-Kommission Antidumping - Bestimmte Schaumkeramikfilter mit Ursprung in der VR China Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren in die Union von Schaumkeramikfiltern mit einer Durchschnittsporosität von bis zu 60 PPI (Poren pro Inch) und mit einer Unempfindlichkeit gegen den schnellen Temperaturanstieg beim Durchfluss des geschmolzenen Metalls von Umgebungstemperatur auf mindestens 1 300 °C (Thermoschockbeständigkeit), aus Keramikmaterial, ausgenommen • kieselsäurehaltige fossile Mehle oder ähnliche kieselsäurehaltige Erden oder • mit einem Zirkongehalt (Zirconiumdioxid, ZrO2) von mehr als 50 GHT, mit Ursprung in der Volksrepublik China wurde mit Wirkung vom 03.07.2016 eingestellt. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 6903 10 00, ex 6903 20 10, ex 6903 20 90, ex 6903 90 10, ex 6903 90 90 und ex 6909 19 00 eingereiht. Das Antidumpingverfahren war am 14. August 2015 auf Antrag der Firma Vesuvius GmbH, auf die mehr als 25 % der Unionsgesamtproduktion bestimmter Schaumkeramikfilter entfällt, eingeleitet worden (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 266 vom 14.8.2015, S. 14). Der Antrag enthielt Anscheinsbeweise für schädigendes Dumping, die als ausreichend für die Einleitung eines Verfahrens angesehen wurden. Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 8. März 2016 an die Kommission seinen Antrag förmlich zurückgezogen. Da außerdem bei der bisherigen Untersuchung keine Gründe dafür oder Hinweise darauf gefunden wurden, dass eine Einstellung dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde, wurde das Verfahren eingestellt. Quelle: EU-Kommission Antidumping - Silicium mit Ursprung in der VR China Nach Abschluss der im Mai 2015 eingeleiteten Auslaufüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 174 vom 28.5.2015, S. 10) und der im September 2015 eingeleiteten teilweisen Interimsüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 287 vom 1.9.2015, S. 5) der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik China wird mit Wirkung vom 6.7.2016 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China, eingeführt. Das betroffene Silicium wird derzeit unter den KN-Code 2804 69 00 eingereiht. NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 18 Die nach der seit 2010 geltenden Regelung (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 467/2010 des Rates (ABl. L 131 vom 29.5.2010, S. 1)) zu erhebenden Antidumpingzölle lagen zwischen 16,3 % bis 19 %. Der jetzt neu festgesetzte Antidumpingzoll gilt auch für Waren, die unter die Ausweitung der Maßnahmen für die betroffene Ware mit Ursprung in der VR China auf aus der Republik Korea versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnis der Republik Korea angemeldet oder nicht, nach der Verordnung (EG) Nr. 42/2007 des Rates (ABl. L 13 vom 19.1.2007, S. 1) sowie auf aus Taiwan versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnis Taiwans angemeldet oder nicht, nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 311/2013 des Rates (ABl. L 95 vom 5.4.2013, S. 1) fallen. Quelle: EU-Kommission Antidumping - Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China Umfirmierung von Unternehmen, die dem Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen unterliegen. Die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China unterliegen einem endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates (ABl. L 131 vom 15.5.2013, S. 1) eingeführt wurde. Quelle: EU-Kommission Antidumping - Natriumcyclamat mit Ursprung in der VR China und Indonesien Die EU-Kommission hat nach Abschluss der im Juni 2015 eingeleiteten Auslaufüberprüfung (ABl. C 189 vom 6.6.2015, S. 2) der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Natriumcyclamat mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Indonesien mit Wirkung vom 17.7.2016 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Indonesien eingeführt. Natriumcyclamat wird derzeit unter den KN-Code ex 2929 90 00 (TARIC-Code 2929 90 00 10) eingereiht. Quelle: EU-Kommission Antidumping - Natriumcyclamat mit Ursprung in der VR China Die EU-Kommission hat nach Abschluss der im August 2015 eingeleiteten, auf Fang Da Food Additive (Shen Zhen) Limited und Fang Da Food Additive (Yang Quan) Limited, zwei zu derselben Gruppe gehörende Unternehmen, beschränkten Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren von Natriumcyclamat mit Ursprung in der Volksrepublik China (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 264 vom 12.8.2015, S. 32) mit Wirkung vom 17.7.2016 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China, soweit von den beiden genannten ausführenden Unternehmen hergestellt, eingeführt. Natriumcyclamat wird derzeit NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 19 unter den KN-Code ex 2929 90 00 (TARIC-Code 2929 90 00 10) eingereiht. Quelle: EU-Kommission Antidumping - Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung u.a. in der VR China Mit Wirkung vom 20.07.2016 wird der koreanische Hersteller Daechang Steel Co., Ltd, 1213, Aam-daero, Namdong-gu, Incheon, in die Liste der Unternehmen aufgenommen, die von dem mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 102/2012 (ABl. L 36 vom 9.2.2012, S. 1) eingeführten Antidumpingzoll befreit sind. Die mit der Durchverführungsverordnung (EU) 2015/2179 der Kommission (ABl. L 309 vom 26.11.2015, S. 3) angeordnete zollamtliche Erfassung der betreffenden Einfuhren wird aufgehoben. Auf die bereits zollamtlich erfassten Einfuhren wird kein Antidumpingzoll erhoben. Die Befreiung vom Antidumpingzoll setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Bestimmungen des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 400/2010 des Rates vom 26. April 2010 zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1858/2005 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von aus der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus der Republik Korea angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die aus Malaysia versandten Einfuhren (ABl. L 117 vom 11.5.2010, S. 1) entspricht. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, ist der für die betroffenen Waren festgesetzte Antidumpingzoll zu erheben. Die Entscheidung erfolgte nach Abschluss der im November 2015 auf Antrag von Daechang Steel Co., Ltd eingeleiteten Untersuchung der Möglichkeit der Befreiung des Unternehmens von den geltenden Maßnahmen (Durchverführungsverordnung (EU) 2015/2179 der Kommission vom 25. November 2015 (ABl. L 309 vom 26.11.2015, S. 3)). Quelle: EU-Kommission Antidumping - Gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und Thailand Die im November 2015 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und in Thailand (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 392 vom 25.11.2015, S. 14) wird mit Wirkung vom 20.7.2016 ohne Änderung der geltenden Maßnahmen eingestellt. Der Antrag auf teilweise Interimsüberprüfung war seinerzeit von Metpro Limited, einem Einführer bestimmter Arten von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China sowie von Amts wegen eingeleitet worden. Die Einleitung von Amts wegen erfolgte, da die Maßnahmen auch für Einfuhren betroffener Erzeugnisse mit NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 20 Ursprung in Thailand gelten. Die Überprüfung beschränkte sich in beiden Fällen auf die Untersuchung der Warendefinition in Bezug auf die Klarstellung, ob bestimmte Warentypen unter die Antidumpingmaßnahmen fallen, die für Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand gelten. Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 5. April 2016 an die Kommission seinen Antrag auf eine teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen betreffend die VR China förmlich zurückgezogen. Die Untersuchung hat zudem keine Hinweise ergeben, dass die Einstellung in Bezug auf die VR China dem Interesse der Union zuwiderliefe. Auch die von Amts wegen eingeleitete Untersuchung zu Thailand ergab keine anderen wichtigen Informationen, die als Grundlage für die Durchführung einer die Warendefinition betreffenden Überprüfung dienen könnte. Die teilweise Interimsüberprüfung betreffend die Einfuhren von bestimmten gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und in Thailand wird deshalb eingestellt. Quelle: EU-Kommission Antidumping - Hochdauerfester Betonstahl mit Ursprung in der VR China Nach Abschluss der im April 2015 eingeleiteten Antidumpinguntersuchung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 143 vom 30.4.2015, S. 12) wird mit Wirkung vom 30.7.2016 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von hochdauerfestem Betonstabstahl aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl (ausgenommen nicht rostendem Stahl, Schnellarbeitsstahl und Mangan- Silicium-Stahl), nur warmgewalzt, auch nach dem Walzen verwunden, mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden, mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Die Haupteigenschaft Hochdauerfestigkeit der betroffenen Ware ist die Fähigkeit des Materials, einer Wechselbeanspruchung standzuhalten, ohne zu brechen, insbesondere die Fähigkeit, mehr als 4,5 Millionen Lastspiele mit einem Spannungsverhältnis (min./max.) von 0,2 und einer Spannungsdifferenz von über 150 MPa zu überstehen. Die von der Maßnahme betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 7214 20 00, ex 7228 30 20, ex 7228 30 41, ex 7228 30 49, ex 7228 30 61, ex 7228 30 69, ex 7228 30 70 und ex 7228 30 89 (TARIC-Codes 7214 20 00 10, 7228 30 20 10, 7228 30 41 10, 7228 30 49 10, 7228 30 61 10, 7228 30 69 10, 7228 30 70 10 und 7228 30 89 10) eingereiht. Die Sicherheitsleistungen für die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/113 der Kommission (ABl. L 23 vom 29.1.2016, S. 16) eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle werden endgültig vereinnahmt. Für Einfuhrsendungen der betroffenen Ware, die im Zeitraum 19. Dezember 2015 bis 29. Januar 2016 auf Grundlage der Verordnung (EU) 2015/2386 der Kommission vom 17. Dezember 2015 (ABl. L 332 vom 18.12.2015, S. 111) zollamtlich erfasst wurden, werden rückwirkend keine Antidumpingzölle erhoben. Quelle: EU-Kommission NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 21 Antidumping - Aspartam mit Ursprung in der VR China Nach Abschluss der im Mai 2015 eingeleiteten Antidumpinguntersuchung (Einleitungsbekanntmachung - ABl. C 177 vom 30.5.2015, S. 6) wird mit Wirkung vom 30.7.2016 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Aspartam (N-L-α-Aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester, 3-amino-N-(αcarboxy-phenethyl)- succinamidsäure-N-methylester), CAS-Nummer 2283947-0 mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Die von der Maßnahme betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Code ex 2924 29 98 (TARIC-Code 2924 29 98 05) eingereiht. Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/262 (ABl. L 50 vom 26.2.2016, S. 4) werden endgültig vereinnahmt. Quelle: EU-Kommission VR China – Antidumpingverfahren Befestigungselemente aus Eisen und Stahl Das chinesische Wirtschaftsministerium hat die Antidumpingmaßnahme um weitere 5 Jahre verlängert. Siehe auch Meldung vom 28.6.2010. Quelle: EU-Kommission Ländernotizen Ägypten tätigt umfangreiche Investitionen im Energiesektor Seit der schweren Stromkrise 2014 ist der Energiesektor einer der Investitionsschwerpunkte im Infrastrukturbau Ägyptens. Die Kapazitäten zur Energieerzeugung werden stark ausgebaut. Neu entdeckte Gasfelder sollen zügig erschlossen werden. Bis 2018 ist eine Verbindung an das Stromnetz SaudiArabiens geplant. Seit der Einführung von Einspeisetarifen für Solar- und Windenergie steigt auch das Interesse an Projekten in diesem Bereich sprunghaft an. In Ägypten steigt der Strombedarf Jahr für Jahr um etwa 6 bis 7 %. Die Kraftwerkskapazitäten reichen kaum aus, um der Nachfrage nach Haushalts- und Industriestrom gerecht zu werden. Nach der schweren Stromkrise 2014 konnte der Staat jedoch mit massiven Investitionen in Stromerzeugung und -verteilung Stromausfälle und -abschaltungen erfolgreich reduzieren. Neue Kraftwerke entstehen derzeit unter anderem in El-Dabaa (Kernkraft), Ayoun Moussa (Kohle), El Hamarawein (Kohle) sowie Beni Suef, Kafr El Sheikh und in der neuen Hauptstadt (Kombikraftwerke Gas und Dampf). NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 22 Auf der Basis von Vereinbarungen auf der Egypt Economic Development Conference (EEDC) konnte sich Siemens den bisher größten Einzelauftrag der Unternehmensgeschichte sichern. Quelle: gtai Asien - Deutsche Milch gewinnt Marktanteile Deutschland ist in Asien einer der wichtigsten Lieferanten von Milch und Milchprodukten. Dort ist in den letzten fünf Jahren der deutsche Marktanteil in allen Ländern gestiegen. Jedoch gab es 2015 im Vergleich zum Vorjahr Einbußen. Die Lieferungen in die VR China haben sich seit 2010 wertmäßig verfünffacht. Dennoch machen die Ausfuhren dorthin nur 2,9 % der Gesamtexporte dieser Produktgruppe aus und haben daher keinen nennenswerten Einfluss auf die Preisbildung von Milch in Deutschland. Quelle: gtai Belgien und Luxemburg - Konjunkturaussichten bleiben gut Sowohl für Belgien als auch für Luxemburg hat die EU-Kommission im Mai 2016 positive Wachstumszahlen prognostiziert. Der im Juni beschlossene britische EU-Austritt wird sich aber auf beide Länder in unterschiedlicher Weise auswirken. Sowohl in Belgien als auch in Luxemburg ist der Austausch mit dem Ausland derzeit der stärkste Konjunkturmotor. Dies eröffnet deutschen Anbietern gute Geschäftschancen. Das Preisniveau ist in beiden Märkten höher als in Deutschland. Im Jahr 2016 soll der belgische Import von Waren und Dienstleistungen preisbereinigt um 3,6 % steigen und der entsprechende Export sogar um 4,1 %. Der Konsum der Haushalte werde laut EU-Kommission um 1,0 % zulegen. Die Kauflaune der Bevölkerung wird von einem moderaten Reallohnanstieg (+0,7 %), und einer sich ausweitenden Beschäftigung (+0,8 %) beflügelt. Die Verbraucherpreise steigen 2016 um 1,7 % und damit wieder etwas stärker als 2015 (+0,6 %) anziehen. Das belgische Preisniveau lag 2015 um 7,1 % über dem EU-Mittel. In Deutschland lag der Wert um 0,2 % darunter. Quelle: gtai Indien öffnet den E-Commerce für ausländische Anbieter E-Commerce ist auch in Indien auf dem Vormarsch. Ausländische Anbieter wie Amazon sind seit Jahren aktiv, ohne dass allerdings die Regierung die Spielregeln ausdrücklich festgelegt hatte. Problematisch war und ist der Verkauf an den Endverbraucher, der ausländischen Unternehmen nur höchst eingeschränkt geöffnet ist. Press Note 3 vom 29.3.16 bestimmt nunmehr die Grenzen ausländischen Engagements im E-Commerce. Trotz der fortlaufenden Liberalisierung des Marktzugangs für ausländische Anbieter in Indien ist der Bereich Vertrieb und Distribution nach wie vor streng reglementiert. NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 23 Während der Großhandel (Business to Business (B2B)) traditionell weniger strengen Auflagen unterliegt und zu 100% für ausländische Investoren geöffnet ist, finden sich im Einzelhandel (Business to Consumer (B2C)) nach wie vor Einschränkungen ausländischen Engagements. Quelle: gtai Indien will Handelshemmnisse abbauen Neu Delhi gab im Juni 2016 umfangreiche Reformen bekannt, die die Investitionsbedingungen für ausländische Unternehmen in Indien erleichtern sollen. So soll beispielsweise der Einstieg ausländischer Investoren in die Pharmaindustrie vereinfacht werden. Die Luftfahrt ist geöffnet worden, Firmen aus dem Ausland können künftig 100 % an indischen Fluggesellschaften halten. Auch sind die Schranken für FDI in der Lebensmittelindustrie gesenkt worden. Quelle: gtai Irans Nahverkehrssysteme werden ausgebaut Irans Nahverkehrssysteme sollen umweltfreundlicher werden. In den Ballungsräumen werden Metronetze gebaut beziehungsweise erweitert. Die zügige Umsetzung der Großprojekte scheitert aber oft an fehlenden Finanzierungen. Private Investoren sind gefragt. In Teheran kommen in Kürze wieder Oberleitungsbusse auf die Straße, der Aufbau eines großen Elektrobusnetzes ist angestrebt. Auch erste Hybrid-Busse sind im Einsatz. Es besteht großes Interesse an Kooperationen mit deutschen Unternehmen. Quelle: gtai Iran – Hermesdeckungen wieder möglich Der Iran hat am 23.06.2016 die noch offenen Außenstände bei den Exportkreditgarantien des Bundes, den sog. Hermesdeckungen, beglichen. Damit ist der Weg offen für die Wiederübernahme von Hermesdeckungen für Exporte in den Iran. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hierzu: ÊDie heutige Begleichung der Altschuldenfälle durch den Iran begrüße ich sehr. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere wirtschaftlichen Beziehungen wiederzubeleben.“ Der Iran hatte während der Zeit der Sanktionen fällige Forderungen bei den Exportkreditgarantien des Bundes in erheblichem Umfang, die nicht vollständig beglichen waren. Mit dem heutigen Eingang der restlichen Forderungen hat der Iran den Grundstein für die Wiederaufnahme von Hermesdeckungen gelegt. Die Bundesregierung hat bereits seit dem Implementation Day am 16. Januar 2016 Anträge auf Hermesdeckungen angenommen und Letters of Interest ausgestellt. Dabei zeigte sich erhebliches Interesse der Wirtschaft an Geschäften mit dem Iran und entsprechenden Deckungsmöglichkeiten. Zusammen mit den Garantien für Investitionen und den Garantien für ungebundene Finanzkredite stehen nun wieder alle Garantieinstrumente des Bundes zur Verfügung. Die Garantieinstrumente des Bundes sind seit Jahrzehnten ein bewährtes Instrument zur Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risiken für deutsche Exporte. Sie tragen maßgeblich zur SicheNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 24 rung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland bei. Allein im vergangenen Jahr sicherte die Bundesregierung Ausfuhren in Höhe von rund 25,8 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien ab. Das Volumen der Investitionsgarantien belief sich 2015 auf 2,6 Mrd. Euro, das Volumen Ungebundener Finanzkredite betrug 96 Mio. Euro. Quelle: gtai Kanada - Investitionsbedarf in Kanadas Stromnetz Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien ändern sich auch die Anforderungen an die kanadische Stromübertragungsinfrastruktur. Das Netz muss künftig auf die Einspeisung aus vielen kleinen Wind- und Solaranlagen statt aus wenigen Großkraftwerken ausgerichtet werden. Zudem gewinnt der Stromexport in die USA an Bedeutung. Um die Stabilität des Netzes sicherzustellen, müssen in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen getätigt werden, so das Ergebnis einer Studie. Quelle: gtai Marokko – Verbot von Plastiktüten Mit einem jährlichen Verbrauch von drei Milliarden Stück steht Marokko an zweiter Stelle der Länder, die die meisten Plastiktüten verwenden. Die marokkanische Regierung versucht nun mit einem Gesetz, den Verbrauch zu reduzieren. Seit dem 1.7.16 ist die Herstellung, Verwendung, der Import, Export, Vertrieb, Verkauf und die kostenlose Aushändigung von Plastiktüten in Marokko verboten. Vom Verbot ausgenommen sind Plastiktüten, die in der Landwirtschaft oder der Industrie verwendet werden. Das Gleiche gilt für Plastiktüten mit einer besonderen Verwendung, wie etwa Gefrier- oder Müllbeutel. Quelle: Marokkanisches Amtsblatt Nr. 6422 vom 17.12.15 und Nr. 6474 vom 16.6.16 Nigeria will heimische Nahrungsmittelproduktion stärken Steigender Bedarf an hochwertigen Verpackungen - Fehlende Öleinnahmen zwingen die nigerianische Regierung zu einer drastischen Reduzierung der teuren Nahrungsmittelimporte. Unternehmen interessieren sich gleichzeitig immer mehr für den riesigen und schnell wachsenden Konsumgütermarkt. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise in Nigeria hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die lokale Nahrungsmittelindustrie. Negativ wirkte sich die bis in den Juni 2016 hinein praktizierte restriktive Devisenbewirtschaftung auf die Einfuhr von Nahrungsmittelmaschinen aus. Da die Zentralbank zum offiziellen Wechselkurs nur noch sehr restriktiv Devisen aushändigte, mussten sich Importeure das Geld zu einem deutlich schlechteren Kurs auf dem Graumarkt besorgen. Maschinenimporte verteuerten sich dadurch drastisch und wurden in vielen Fällen aufgeschoben. Stark rückläufige Lieferzahlen von Maschinen im Jahr 2015 belegen die schwierige Situation. Maschinenlieferanten, die in der Lage sind, ihren Kunden flexible Zahlungsmodelle zu gewähren, haben einen großen Vorteil. Inzwischen hat die nigerianische NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 25 Zentralbank verschiedene Instrumente eingeführt, die die Verfügbarkeit von Devisen erhöht haben. Quelle: gtai Polen - Neue Unternehmensform für Start-Ups Dem französischen Beispiel folgend, will das polnische Entwicklungsministerium eine vereinfachte Form der Aktiengesellschaft etablieren. Sie soll Unternehmensgründern den Weg zur Kapital-gewinnung am Markt ebnen, sie aber nicht mit komplizierten Formalitäten belasten. Die neue Unternehmensform zielt vor allem auf Start-ups, die über mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten klagen. Experten glauben allerdings, das gleiche Ergebnis könnte mit einfacheren Mitteln erreicht werden. Quelle: gtai Russische Föderation – Transit-Verbot für viele Erzeugnisse aus der Ukraine Mit Erlass vom 1. Juli 2016 hat der russische Präsident Putin nicht nur die bereits bestehenden Einschränkungen für den Transitverkehr ukrainischer Erzeugnisse nach Kasachstan auch auf Kirgisistan ausgeweitet. Gleichzeitig wurde ein komplettes Verbot für den Transitverkehr aller Waren, für die ein Zoll erhoben wird und für sanktionierte Erzeugnisse erlassen. Das Verbot gilt unabhängig vom Warenursprung. Maßgebend ist allein die Einfuhr vom Territorium der Ukraine. Der Transit von zollfreien und nicht den russischen Sanktionen unterliegenden Waren, ist weiterhin möglich, wenn er über Belarus erfolgt und unter zollamtlicher Begleitung mit GPS-fähigen Plomben versehen, erfolgt. Quelle: gtai Schweiz - Änderung des Zolltarifs zum 1.1.2017 Die Schweiz hat mit den Verordnungen über die Änderung des Zolltarifs vom 10.6.2016 bzw. 29.6.2016 den Zolltarif zum 1.1.2017 angepasst. Mit der Verordnung vom 10.6.2016 wird die Struktur des Zolltarifs an die ab 1.1.2017 geltende revidierte Fassung des Harmonisierten Systems (Empfehlung des Zollrates vom 27.6.2014 zur Anpassung des Harmonisierten Systems - HS 2017) angepasst. Damit kommt die Schweiz ihrer Verpflichtung als Vertragspartei des Übereinkommens über das Harmonisierte System nach, empfohlene Änderungen in die Nomenklatur des schweizerischen Zolltarifs zu übertragen. Mit der Anpassung werden die Zollsätze grundsätzlich nicht verändert. Dies gilt auch dort, wo ein Wechsel der Tarifnummer stattfindet. Über die zur Verfügung gestellten Korrelationstabellen ist ein Vergleich HS 2012/HS 2017 und umgekehrt möglich. Die wichtigsten Änderungen im HS 2017 sind: • Neue Nummern für bestimmte Fische und Krustentiere in Kap. 3 und 16 • Neue Nummern für bestimmte Waren, welche von der Stockholmer oder Rotterdamer Konvention erfasst sind in Kap. 29 und 38 NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 26 • Neue Nummern für bestimmte Waren, welche von der Chemiewaffenkonvention (CWK) erfasst sind in Kap. 29 und 38 • Neue Nummern, um den Handel mit Produkten zur Malariabekämpfung zu vereinfachen in den Kap. 30, 38, 60 und 63 • Neue Strukturierung der Nummer 3002 im Bereich Biopharma • Neue Nummer 8539.50 für LED-Leuchtmittel • Neue Nummern für Fahrzeuge mit Hybrid-Motoren der Nrn. 8702 und 8703 87 • Neue Nummer 9620 für Stative Mit der Verordnung vom 29.6.2016 setzt die Schweiz die im Rahmen der Ausweitung des Übereinkommens über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) eingegangenen Verpflichtungen zum Wegfall bzw. zur Senkung der Einfuhrzölle auf bestimmte IT-Produkte zum 1.1.2017 um. Die Mehrzahl der 54 WTO-Mitgliedstaaten, die sich mit dem erweiterten ITAAbkommen zum Wegfall bzw. Senkung von Einfuhrzöllen auf mehr als 200 IT-Produkte verpflichtet haben, haben den ersten Abbauschritt bereits zum 1.7.2016 vollzogen. Neben der Schweiz werden auch Australien, Island und die Philippinen mit dem Wegfall bzw. der Senkung der Einfuhrzölle auf die genannten Produkte erst ab 2017 beginnen. Informationen zum erweiterten ITA siehe auch unsere Meldungen vom 29.7. bzw. 17.12.2015. Quelle: gtai Schweiz – Anpassung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zum 1.1.2017 In der Schweiz werden die Sätze der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zum 1.1.2017 angepasst. Diese auf dem Abkommen der EG/Schweiz über den Güter- und Personenverkehr seit 2001 beruhende Gebührenregelung für Kraftfahrzeuge zur Deckung der von diesen verursachten Kosten ist nach drei Kategorien von Emissionsklassen abgestuft. Angesichts der zunehmenden Anzahl moderner Fahrzeuge, die den neuesten EURONormen entsprechen, wird eine Anpassung zwischen EURO-Norm-Klassen und den drei Gebührenkategorien erforderlich. Diese soll nach dem Beschluss des Schweizer Bundesrates vom Dezember 2015 erfolgen. Der gemischte Landverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz hat jetzt mit Beschluss Nr. 1/2016 vom 10.6.2016 der ab 1.1.2017 geltenden Gebührenregelung sowie der neuen Zuordnung zwischen EURO-Norm-Klassen und den drei Gebührenkategorien zugestimmt. Der Beschluss wurde am 9.7.2016 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 186, veröffentlicht. Die zum 1.1.2017 aktualisierte ÊVerordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe“ liegt bisher noch nicht vor. Informationen zur LSVA sind auf der Internetseite der Schweizer Zollverwaltung zu finden. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige Abgabe. Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen und im In- und Ausland zugelassen sind und das öffentliche Straßennetz der Schweiz befahren. Maßgebend für die Höhe der LVSA ist der Schadstoffausstoß der betroffenen Fahrzeuge. Dabei wird zwischen drei Abgabekategorien unterschieden. Die höchste Abgabe ist in Kategorie 1 zu zahlen. Hier sind NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 27 künftig die Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß (Emissionsklassen EURO 0, I, II, III) zusammengefasst. Bisher gehörten zu dieser Kategorie die Emissionsklassen EURO 0 bis II. Fahrzeuge der Emissionsklassen EURO IV und V sind ab 2017 in der Kategorie 2 (mittlere Abgabe, bisher Emissionsklasse EURO III), Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO VI in der Kategorie 3 (geringste Abgabe, bisher Emissionsklassen EURO IV bis VI) erfasst. Der im Rahmen der Abgabekategorie 3 bisher gewährte Rabatt für Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO VI entfällt künftig. Der Anfang 2012 für Lkw der Emissionsklassen EURO II und III, die mit einem Partikelfiltersystem ausgerüstet sind, eingeführte 10%iger Nachlass auf die LSVA bleibt unverändert bestehen. Allerdings gehören entsprechende Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO III ab 2017 zur Abgabekategorie 1 (bisher Abgabekategorie 2). Quelle: gtai Türkei - Außenhandel lahmt Das türkische Handelsbilanzdefizit geht dank der sinkenden Importe weiter zurück. Es schrumpfte im 1. Halbjahr 2016 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 16 % auf 28 Mrd. US$. Ursächlich für den Einfuhrrückgang waren vor allem die niedrigen Ölpreise. Deutschland ist nach VR China zweitgrößter Lieferant der Türkei. Die türkischen Importe aus Deutschland stiegen in der ersten Jahreshälfte um 5,4% auf 10,9 Mrd. US$ bei einem gleichzeitigen Rückgang der gesamten Einfuhren um 6,7 %. Quelle: gtai Brexit und Folgen für türkisch-britische Wirtschaftsbeziehungen Die Entscheidung der britischen Wähler über den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU bringt auch Risiken für die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen London und Ankara. Der Inselstaat ist ein wichtiger Handels- und Investitionspartner der Türkei. Nach einem Austritt würden die Vorteile der seit 1996 geltenden Zollunion mit der Europäischen Union wegfallen. Zudem könnte das gesamte türkische Verhältnis zur Union vom britischen Ausscheren beeinträchtigt werden. Quelle: gtai Uganda - Änderungen bei der Ausstellung von Präferenzursprungszeugnissen Präferenzursprungszeugnisse für Exporteure in Uganda werden seit 1.7.2016 durch die ugandische Zollbehörde (Uganda Revenue Authority - URA) ausgestellt. Bisher erfolgte die Ausstellung durch den Uganda Export Promotion Board (UEPB). Der Wechsel der Zuständigkeit wird mit Zeit- und Kostenersparnis bei der Erstellung der Ausfuhrdokumente begründet. Die Ausstellung der Präferenzursprungszeugnisse erfolgt zunächst zentral durch die International Division des Customs Department der URA in Kampala/Uganda. Es ist NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 28 allerdings vorgesehen, das Verfahren bei regionalen Dienststellen zu dezentralisieren, sobald die hierfür erforderlichen Verwaltungsvoraussetzungen vorliegen. Exporteure, die ein entsprechendes Ursprungszeugnis benötigen, müssen registriert sein. Die Registrierung erfolgt elektronisch über http://asyworld.ura.go.ug. Bereits über den UEPB registrierte Exporteure benötigen keine neue Registrierung. Für Registrierung und Ausstellung der Ursprungszeugnisse fallen seit 1.7.2016 keine Kosten mehr an. Weitere Informationen hierzu siehe Mitteilung des UEPB vom 27.6.2016. Quelle: gtai Ukraine und Kanada unterzeichnen Freihandelsabkommen Ukraine und Kanada haben am 11.7.2016 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Für die Ukraine werden beispielsweise für fast alle Landwirtschaftsgüter die Zölle auf 0 % gesenkt, außer auf einige Güter, für die Quoten bestehen werden, so beispielsweise für Geflügel, Milchprodukte und Zucker. Die Zölle für industrielle Erzeugnisse sollen ebenfalls auf 0 % fallen, außer für Fahrzeuge. Hier wird eine Absenkung auf null Prozent erst in sieben Jahren nach in Kraft treten des Abkommens stattfinden. Insgesamt schafft Kanada 99 % seiner Zölle für Exporte aus der Ukraine ab. Auf ukrainischer Seite werden für einige Lebensmittel wie Fisch, Wein, Bier und Schokolade die Zölle auf null Prozent gesenkt, ebenso für Textilien, Elektrotechnik, Maschinen und Anlagen und Metalle und Stahl. Für weitere Erzeugnisse sind mehrjährige Zollabbaurunden vorgesehen, beispielsweise eine dreijährige Abbauphase für Flugzeugbauteile, eine fünfjährige für Fette und Pflanzenöle und eine siebenjährige für Kfz und Traktoren. Von ukrainischer Seite werden jedoch ebenfalls Quoten für bestimmte Lebensmittel und Ausnahmen von der vollständigen Liberalisierung eingeführt. So soll beispielsweise Zucker vollständig von der Handelsliberalisierung ausgenommen sein. Das Abkommen tritt erst nach Ratifikation durch beide Parlamente in Kraft. Quelle: gtai USA sind weltweit zweitgrößter Windmarkt Durch die Verlängerung der wichtigen Förderung Production Tax Credits (PTC) Ende 2015 und weitere politische Maßnahmen zur Unterstützung klimafreundlicher Energietechnologien ist der Optimismus in der USWindkraftbranche gestiegen. Neuere Marktprognosen lassen für 2016 Neukapazitäten von etwa 6 bis 8 GW und bis 2021 Gesamtinstallationen von über 40 GW erwarten. Im Jahr 2015 realisierte die Branche mit einer Installationsleistung von 8,6 GW ihr bislang drittstärkstes Jahr. Den vollständigen Beitrag finden Sie kostenfrei nach kurzer Registrierung hier: https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/Branchen/Branchekompakt/branche-kompakt-erneuerbare-energien,t=branche-kompakt-usasind-weltweit-zweitgroesster-windmarkt,did=1488284.html Quelle: gtai NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 29 USA - ACE wird für alle Wareneinfuhren obligatorisch Seit dem 23.7.2016 wird das elektronische Datenbearbeitungssystem Automated Commercial Environment (ACE) für alle Stufen elektronisch zu bearbeitender Einfuhrvorgänge obligatorisch. Hierzu zählen auch Einfuhren, die von den Partnerbehörden der Zollbehörde Customs and Border Protection, wie zum Beispiel der Food and Drug Administration (FDA), mit überwacht werden. Das Vorgängersystem Automated Commercial System wird ab sofort nicht mehr von der Zollbehörde als Datenbearbeitungssystem für diese Einfuhren akzeptiert werden. Ausnahmen gelten nur noch für Zollerstattungsvorgänge (Drawback). Diese können zunächst weiterhin im ACS bearbeitet werden. Außerdem werden einige Wareneinfuhren grundsätzlich nicht elektronisch bearbeitet, weil sie nur sporadisch und in sehr geringem Umfang vorkommen. Dazu zählen zum Beispiel Einfuhren für Handelsmessen oder für Ausstellungen. Quelle: gtai Vietnam - Hoffnung auf TPP-Freihandelsabkommen schwindet Die Chancen auf die Ratifizierung des Freihandelsabkommens ÊTransPazifische Partnerschaft“ in den USA schwinden. Das von zwölf Pazifikanrainerstaaten unter Führung der USA vereinbarte Abkommen wird zu einem Opfer des hitzigen US-Wahlkampfes. Vietnam wurde als größter Gewinner der Handelsliberalisierungen identifiziert und hat bereits einen Strom von ausländischen Direktinvestitionen angezogen. Aber auch ohne das Freihandelsabkommen steht die sich entwickelnde Volkswirtschaft gut da. Quelle: gtai Vietnam - Verbrauchsteueränderungen für Kfz In Vietnam sind mit Wirkung vom 01.07.2016 die Steuersätze der Sonderverbrauchsteuer (Special Consumption Tax – SCT) für bestimmte Kraftfahrzeuge geändert worden. Demnach gilt für Personenkraftwagen mit einem Hubraum von 1.500 cm˚ oder weniger nunmehr ein Steuersatz von 40 % und ab dem 01.01.2018 von 35 % (vormals 45 %). Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 1.500 cm˚ bis 2.000 cm˚ gilt weiterhin der Steuersatz von 45 %, der allerdings ab dem 01.01.2018 um fünf Prozentpunkte auf 40 % reduziert wird. Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 2.000 cm˚ bis 2.500 cm˚ gilt unverändert der Steuersatz von 50 %. Zum Teil drastische Steuererhöhungen ergeben sich für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 2.500 cm˚. So gilt für Pkw mit einem Hubraum bis 3.000 ab dem 01.07.2016 ein Steuersatz von 55 %, der ab dem 01.01.2018 auf 60 % erhöht wird (vormals 50 %). Für Fahrzeuge mit mehr als 3.000 cm˚ bis 4.000 cm˚ gilt nunmehr ein Steuersatz von 90 %, für mehr als 4.000 cm˚ bis 5.000 cm˚ 110 %, für mehr als 5.000 cm˚ bis 6.000 cm˚ 130 % und für mehr als 6.000 cm˚ 150 %. Schon im Januar 2016 waren Änderungen bei der Besteuerungsgrundlage u.a. auch für verbrauchsteuerpflichte Importwaren in Kraft getreten. Demnach gilt nach Regierungsverordnung 108/2015/ND-CP von 28.10.2015 als Besteuerungsgrundlage für die Verbrauchsteuer bei ImNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 30 porten von Personenkraftwagen nunmehr der Verkaufspreis des Importeurs, der den Betrag von 105 % des Einfuhrzollwertes zuzüglich der Einfuhrabgaben ÊZoll“ und ÊSonderverbrauchsteuer“ nicht unterschreiten darf. Quelle: gtai VR China - Kreditvergabe und Zahlungsmoral China hat sich seit dem Beitritt 2001 zur Welthandelsorganisation (WTO) zu einem der weltweit attraktivsten Ziele für ausländische Investoren entwickelt. Das Riesenreich hält auch 2016 - trotz niedrigerer Wachstumszahlen - große Chancen bereit. Ein Bereich, der aber trotz der WTO-Vereinbarungen immer noch relativ abgeschottet bleibt, ist Chinas Finanzmarkt. Ausländische Banken sind präsent, zum Teil mit mehreren Filialen. Doch ihr Marktanteil wächst nicht, sondern sinkt gegenüber chinesischen Instituten. Ende 2014 lag er mit 1,6 % sehr niedrig im internationalen Vergleich (Indonesien 30 %). Die chinesischen staatlichen Banken gehören inzwischen zu den größten der Welt. Sie kanalisieren große Mengen an Liquidität in die Realwirtschaft, schwerpunktmäßig kommt dies aber den größeren Staatsunternehmen zugute. Sowohl einheimische kleine und mittlere Unternehmen (KMU), als auch ausländische Firmen haben es schwerer, Zugang zu Krediten zu erhalten, obwohl dies erklärtes Ziel der Regierung ist. Ausländische Banker zeigen sich frustriert über den Zustand, die europäische Handelskammer in Beijing prangert ihn regelmäßig an. Das Zahlungsverhalten in China hat sich besonders durch den wirtschaftlichen Abschwung verschlechtert. Durchschnittlich 91 Tage dauerte es 2015 ab Rechnungsstellung bis Zahlungen geleistet wurden, 16 Tage mehr als noch vor drei Jahren. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung von Euler Hermes. ÊAuch 2016 dürfte sich die Zahlungssituation kaum verbessern“, progonstiziert Jackit Wong, Economist für Asien-Pazifik bei Coface. Die Zahlungsrisiken sind durch eine hohe Kreditvergabe gestiegen, die Verschuldung von Unternehmen hat mit insgesamt 145 % zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut Internationalem Währungsfonds (IWF) einen bedenklichen Wert erreicht. Die Gesamtverschuldung in China wird auf 240 bis 260 % des BIP geschätzt. Noch 2008 lag sie bei 164 %, der Anstieg ist damit rasant und bedenklich. Laut Tom Orlik, Analyst bei Bloomberg, steigt die Verschuldung schneller als in jedem anderen Land der G-20 in der vergangenen Dekade. Auch die Repräsentantin des IWF in Hongkong warnt vor der Verschuldungsfalle in China. Sie schätzt, dass 14 % aller chinesischen Firmenkredite notleidend sein könnten. Der IWF geht von einem durchschnittlichen Zeitraum von 72 Tagen bis zur Zahlungserfüllung aus. Gerade in Branchen mit Überkapazitäten oder in politisch unerwünschten Bereichen ist daher äußerste Vorsicht geboten. Knapp 90 % der von Coface in ihrer jährlichen Umfrage interviewten Unternehmen akzeptieren aber weiterhin Lieferung auf Kredit an ihre Kunden. Vorbei sind die Zeiten, als in China Vorkasse noch durchsetzbar waren. Daher sind Zahlungsmoral und Sicherungsinstrumente für Firmen von essentieller Bedeutung. Auch in China gilt, Vorsicht ist besser als Nachsicht, daher sollten Geschäftspartner vor dem Abschluss sorgfältig überprüft werden. Dazu stehen die Deutschen Auslandshandelskammern in China sowie internationale und lokale Auskunfteien zur Verfügung. Zudem können Geschäftspartner aus der Branche befragt werden. Außerdem sollten Verträge wasserdicht, am besten mit anwaltlicher Beratung, NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 31 formuliert werden. Dies schützt nicht absolut vor Betrug, kann aber den Rechtsweg erleichtern. Zuletzt können Versicherungen gegen Zahlungsausfall abgeschlossen oder klassische Bankinstrumente wie Akkreditive und Garantien genutzt werden. Quelle: gtai VR China - Dienstleistungen erbringen in China Der Länderbericht VR China aus der GTAI-Reihe ÊDienstleistungen erbringen in ...“ liegt in aktualisierter Fassung mit Stand Mai 2016 vor. Die GTAI-Reihe bietet Ihnen für verschiedene Länder einen Überblick rund um das Thema Entsendung von Mitarbeitern. Rechtsthemen wie unter anderen Entsendevertrag, Anerkennung von Befähigungsnachweisen, Arbeitsschutzbestimmungen, Sozialversicherung, aber auch technische Normen sowie Konkursrecht werden in Kurzform dargestellt. Quelle: gtai VR China lässt in der allgemeinen Luftfahrt Potenziale ungenutzt Die allgemeine Luftfahrt in China steht noch am Anfang ihrer Entwicklung. Auch wenn der Staat kürzlich eine neue Richtlinie veröffentlichte, in der die Erweiterung des niedrigen Luftraums sowie der Infrastrukturausbau für die allgemeine Luftfahrt angekündigt wurden, ist deren Umsetzung noch nicht abzusehen. Das Potenzial der Branche ist riesig. Chinesische wie auch westliche Firmen stehen in den Startlöchern, um den Markt zu erschließen. Quelle: gtai Zentralamerika - Deutschlands Exporte gestiegen Für Deutschland sind die Länder Zentralamerikas als Exportziel relativ unwichtig. In die sieben Länder als Region zusammen gingen wertmäßig etwa gleich viele Ausfuhren wie nach Tunesien oder Estland. Die deutschen Exporte in die Region sind seit 2010 um die Hälfte gestiegen, während die der 28 EU-Länder insgesamt nur um 30 % zugelegt haben. Zwischen der EU und Zentralamerika existiert ein Assoziierungsabkommen, dessen Freihandelsteil seit 2013 angewandt wird. Umgekehrt bewegt sich der Anteil deutscher Lieferungen in den nationalen Importstatistiken der Region bei 2 %. Größter Absatzmarkt für ÊMade in Germany“ ist Panama, wobei ein großer Teil der Waren in die Freizone am Kanal geht und dort für den Weitertransport umgeschlagen wird. Guatemala, die Dominikanische Republik und El Salvador waren auf den nachfolgenden Plätzen in der Exportrangliste des Statistischen Bundeamtes 2015 eingerahmt von Ghana, Kuba und Albanien. Die Hälfte ihres Umsatzes mit Zentralamerika und der Dominikanischen Republik erwirtschaften deutsche Exporteure mit Maschinen und Fahrzeugen, ein weiteres Viertel mit Chemikalien. Diese Anteile sind in den letzten fünf Jahren praktisch unverändert geblieben. Quelle: gtai NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 32 Auslandsangebote/-anfragen Online-Anzeige zur Suche von chinesischen Geschäftspartnern Die AHK Greater China hat vor kurzem eine Online-Kooperationsbörse eingerichtet, über die deutsche Unternehmen aller Branchen und Größen schnell, effektiv und kostengünstig Geschäfts-und Kooperationspartner in China finden können. Über ein Online-Formular auf der Webseite der AHK Greater China können interessierte Unternehmen ein Firmenprofil anlegen und ihre Anzeige online einstellen. Alle Angaben werden ins Chinesische übersetzt und zweisprachig auf der Kooperationsbörse für sechs Monate geschaltet. Interessierte chinesische Unternehmen informieren sich auf der Börse über mögliche deutsche Kooperationspartner und treten mit diesen direkt in Kontakt. Bei der Einstellung einer Anzeige in den kommenden beiden Monaten profitieren deutsche Unternehmen von einer um zwei Monate verlängerten Veröffentlichung sowie einer umfangreichen Werbekampagne in China. Die OnlineKooperationsbörse sowie weitere Informationen unter: http://china.ahk.de/de/dienstleistungen/online-Kooperationsboerse Quelle: AHK China Bulgarische Unternehmensvertretung sucht nach Herstellern deutscher Lebensmittelprodukte Im Namen von Grossi Toidukaubad, einem estnischen Filialnetz, sucht ein Vertreter nach interessierten Unternehmen deutscher Hersteller von Lebensmittelprodukten (insbesondere nach Lebensmittelprodukten wie Gemüse, Obst, Beeren, Gewürze usw.) die sowohl als (gefrorene) Fertigprodukte, als auch in Süßwaren verwendet werden können. Gesucht werden auch Hersteller von Konsumgütern, die in der estnischen Supermärkten verkauft werden können. Das Netzwerk umfasst 56 Supermärkte im ganzen Land, mehrere Confiserien, eine Fleischfabrik und eine Milchfabrik. Weitere Details des Unternehmens finden Sie unter www.ogelektra.ee finden. Weitere Informationen unter: [email protected] und [email protected] Quelle: Handelskammer Bremen NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 33 Allgemeines Golfkooperationsrat (GCC) - Neue Standards bei bestimmten Lebensmitteln geplant Die Standardisierungsorganisation des Golfkooperationsrates (GSO) hat der WTO (Committee on Technical Barriers to Trade) im Juni Entwürfe neuer Standards bzw. technischer Vorschriften für bestimmte Lebensmittel notifiziert. Mit den neuen Regelungen sollen Lebensmittelsicherheit und der Verbraucherschutz verbessert werden. Sie betreffen folgende Lebensmittel bzw. Lebensmittel verarbeitenden Bereiche: • Getrocknete Hülsenfrüchte, • Tiefkühlteig, • mechanisch entbeintes Geflügelfleisch für die weitere Verarbeitung, gekühlt oder gefroren, • Hygieneregelungen für Geflügelschlachtereien einschließlich Personal, • aromatisierte Milch, • getrocknete Trauben (Rosinen), • essbares Kasein/Kaseinat, • Speisesalz, • Magermilch, • getrocknete Ananas, • Durianfrucht, • Blattgemüse, • Würfelzucker, • Erdnuss-Halwa. Die Entwürfe befinden sich derzeit noch in der Abstimmungsphase. In Kraft treten die neuen Bestimmungen dann 180 Tage nach der Veröffentlichung der durch den GSO-Rat genehmigten Fassung. Informationen zu den einzelnen Notifizierungen sind auf der Internetseite der WTO bzw. in der TBTDatenbank der EU-Kommission (http://ec.europa.eu/growth/toolsdatabases/tbt/de/) zu finden. Quelle: gtai Die Lebensmittelindustrie expandiert entlang der afrikanischen Westküste Mit zahlreichen Investitionen ist in den kommenden Jahren in der Nahrungsmittelverarbeitung zu rechnen. Vieles was bislang nach Afrika importiert wurde, wird nach und nach lokal hergestellt werden. In Nigeria könnte eine Welle von Investitionen bevorstehen. Auch andere Millionenstädte wie Accra, Dakar, Abidjan oder Kinshasa werden Projekte anziehen. Deutsche Lieferanten von Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen sind gut im Geschäft und erhöhen ihre Präsenz insbesondere in Nigeria. Stetig wachsen dürfte in den kommenden Jahren der Lebensmittelkonsum in der Region West- und ZentralafriNIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 34 ka. Bereits seit Jahren wird massiv in der Getränkeindustrie (Bier, Säfte, Wasser) investiert. Nachdem seit vielen Jahren in großem Umfang Weizen in die Region geliefert wird, werden auch neue Wege der Getreideverarbeitung erschlossen. Neben den klassischen Mühlen entstehen in den Städten zunehmend Großbäckereien, Keks- oder auch Waffelfabriken. Noch relativ am Beginn steht die Fleischproduktion. Zuletzt ist es in mehreren Ländern zum Aufbau größerer Hühnerfarmen gekommen, nachdem Geflügelfleisch über viele Jahre eingeführt wurde. Quelle: gtai Veröffentlichungen Aktuelles rund um den Brexit - Neuer DIHK-Newsletter Das Votum der Briten gegen die EU-Mitgliedschaft und seine Folgen: Über Positionen, Hintergründe und Entwicklungen informiert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ab sofort einmal monatlich in einem Newsletter. Weitere Informationen im ÊBrexit-News“ unter BrexitSchwerpunkt auf der DIHK-Website. Quelle: DIHK Business Guide Iran - Neue Perspektiven im Iran-Geschäft nutzen! Für Deutschland ist der Iran traditionell ein wichtiger Handelspartner außerhalb Europas. Mit dem teilweisen Wegfall der Sanktionen vom 16. Januar 2016 ergeben sich wieder neue Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen im Iran. Gleichwohl bestehen noch umfassende Export-Restriktionen voraussichtlich bis 2025 fort. Informieren Sie sich im Business-Guide Iran zu Geschäftspraxis, Vertriebsaufbau sowie den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Bringen Sie sich up-to-date hinsichtlich des schrittweisen Abbaus der Handelshemmnisse im Zuge der Aufhebung des Embargos – damit Sie rechtsicher an den Chancen partizipieren können. Business-Guide Iran Tabeshian, Babak - Brunner, Sven-Boris - Hohmann, Harald, ISBN: 978-3-8462-0685-0; 2016, ca. 250 Seiten; Buch (Softcover); € 39,80 inkl. MwSt. Erscheinungstermin: 4. Quartal 2016 Quelle: Bundesanzeiger Verlag NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 35 „Lieferantenverzeichnis Tschechien – Geschäftschancen für deutsche Unternehmen“ Aufgrund der starken Nachfrage aus Deutschland nach Lieferanten aus Tschechien haben wir bereits die zweite Ausgabe eines gedruckten Firmenverzeichnisses mit mehr als 150 renommierten tschechischen Unternehmen erstellt, die Geschäftsbeziehungen mit deutschen Unternehmen anstreben. Was bietet Ihnen und Ihren Mitgliedsunternehmen das ÊLieferantenverzeichnis Tschechien“: • auf 280 Seiten mehr als 150 Unternehmensprofile aus insgesamt 24 Branchen, • deutschsprachige Ansprechpartner in den Unternehmen, das jeweilige Tätigkeitsfeld sowie • Profile der gesuchten Geschäftspartner in Deutschland, • einen ersten Überblick über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Tschechien, • alle relevanten Wirtschaftszahlen auf einen Blick. Weitere Informationen unter: http://tschechien.ahk.de/publikationen/lieferantenverzeichnis-tschechien/ Quelle: AHK Tschechien Aktuelles zur Export-App Um ihre auslandsaktiven Mitgliedsbetriebe noch besser unterstützen zu können, bieten die Industrie- und Handelskammern eine kostenlose Export-App an. Die Anwendung bietet Fach- und Führungskräften aus dem Bereich Export und Außenhandel mobil verfügbares Wissen für die Praxis. Die ExportApp gibt es kostenlos im Google Play Store, im App Store von Apple sowie als mobile Web-Version unter www.export-app.de. Im IHK-Exportlexikon sind inzwischen über 400 Begriffe verfügbar. Zusätzlich wurden im Bereich Statistik die aktuellen Bundeszahlen der Top 50 Export- und Importländer eingestellt. Zudem ist im IHK-Exportlexikon unter dem Begriff ÊWirtschaftsschutz“ der Kriseninformationsdienst des Auswärtigen Amtes / Informationen zur Sicherheit im Auslandsgeschäft mit Video zu finden. Im Bereich News sind die Publikationen ÊDIHK Aktuell“: Sambia, Brasilien und Philippinen eingestellt. Das Matching-Tool wird momentan angepasst, sodass das Tool auch für EUgeförderte-Events genutzt werden kann (insbesondere um ReportingAnforderungen zu erfüllen). Das bereits funktionierende Tool ist internetbasiert und einfach anzuwenden, nach Ergänzung werden Schulungsvideos etc. angeboten. Quelle: DIHK NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 36 Impressum Herausgeber: Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag (NIHK) Hinüberstraße 16/18 30175 Hannover im Verbund mit der IHK Braunschweig und der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven Mitglieder des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK) sind: Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Meldungen können bei der jeweiligen IHK angefordert werden. Tagesaktuelle Veranstaltungsinformationen finden Sie unter: www.ihk-emden.de www.ihk-lueneburg.de www.ihk-oldenburg.de www.osnabrueck.ihk24.de www.stade.ihk24.de www.ihk-braunschweig.de www.handelskammer-bremen.de NIHK – Außenwirtschaftsrundschreiben 9/2016 Bildnachweis: shutterstock.com 9 2016
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