LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12951 15.09.2016 Kleine Anfrage 5140 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Warum erhalten die Eltern von vorzeitig eingeschulten „Kann-Kindern“ keinen vollumfänglichen Anspruch auf die Elternbeitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres? In § 23 Absatz 3 Satz 2 des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Kibiz) ist verankert, dass für sogenannte „Kann-Kinder“, die vorzeitig eingeschult werden, nicht das komplette letzte Kindergartenjahr, sondern lediglich die letzten acht Monate beitragsfrei sind. Auch aus der Gesetzesbegründung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze vom 17. Juni 2014 zu § 23 Absatz 3 Satz 2 geht hervor, dass es den Kommunen frei steht, ob sie für die verbliebenen vier Monate des letzten Kindergartenjahres Beiträge erheben oder nicht. Die Eltern von Kann-Kindern, die eher eingeschult werden, werden bei der Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr dadurch ungleich behandelt. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie viele Familien in Nordrhein-Westfalen sind von der Regelung des § 23 Absatz 3 Satz 2 betroffen und hatten nur Anspruch auf acht statt zwölf Monate Elternbeitragsfreiheit (bitte seit in Krafttreten der Elternbeitragsfreiheit für jedes Kindergartenjahr einzeln aufschlüsseln)? 2. Inwieweit ist die achtmonatige Elternbeitragsfreiheit der vorzeitig eingeschulten „KannKinder“ im Ausgleich für die Elternbeitragsfreiheit gemäß § 23 Absatz 3 berücksichtigt? 3. Wie viele Mittel stellt das Land für den Ausgleich der Elternbeitragsfreiheit von vorzeitig eingeschulten „Kann-Kindern“ zur Verfügung? 4. Wie viele Kommunen haben die verbliebenen nicht-beitragsfreien vier Monate des letzten Kindergartenjahres von vorzeitig eingeschulten „Kann-Kindern“ freiwillig beitragsfrei ausgestaltet? Datum des Originals: 15.09.2016/Ausgegeben: 16.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode 5. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Ungleichbehandlung der Eltern von vorzeitig eingeschulten „Kann-Kindern“, die sich aus § 23 Absatz 3 Satz 2 ergibt? Marcel Hafke Dr. Björn Kerbein 2 Drucksache 16/12951
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