Drucksache 16/12951

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/12951
15.09.2016
Kleine Anfrage 5140
der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP
Warum erhalten die Eltern von vorzeitig eingeschulten „Kann-Kindern“ keinen vollumfänglichen Anspruch auf die Elternbeitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres?
In § 23 Absatz 3 Satz 2 des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Kibiz) ist verankert,
dass für sogenannte „Kann-Kinder“, die vorzeitig eingeschult werden, nicht das komplette
letzte Kindergartenjahr, sondern lediglich die letzten acht Monate beitragsfrei sind. Auch aus
der Gesetzesbegründung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze vom 17. Juni 2014 zu § 23 Absatz 3 Satz 2 geht hervor, dass es den Kommunen
frei steht, ob sie für die verbliebenen vier Monate des letzten Kindergartenjahres Beiträge erheben oder nicht. Die Eltern von Kann-Kindern, die eher eingeschult werden, werden bei der
Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr dadurch ungleich behandelt.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1.
Wie viele Familien in Nordrhein-Westfalen sind von der Regelung des § 23 Absatz 3
Satz 2 betroffen und hatten nur Anspruch auf acht statt zwölf Monate Elternbeitragsfreiheit (bitte seit in Krafttreten der Elternbeitragsfreiheit für jedes Kindergartenjahr einzeln
aufschlüsseln)?
2.
Inwieweit ist die achtmonatige Elternbeitragsfreiheit der vorzeitig eingeschulten „KannKinder“ im Ausgleich für die Elternbeitragsfreiheit gemäß § 23 Absatz 3 berücksichtigt?
3.
Wie viele Mittel stellt das Land für den Ausgleich der Elternbeitragsfreiheit von vorzeitig
eingeschulten „Kann-Kindern“ zur Verfügung?
4.
Wie viele Kommunen haben die verbliebenen nicht-beitragsfreien vier Monate des letzten Kindergartenjahres von vorzeitig eingeschulten „Kann-Kindern“ freiwillig beitragsfrei
ausgestaltet?
Datum des Originals: 15.09.2016/Ausgegeben: 16.09.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
5.
Wie rechtfertigt die Landesregierung die Ungleichbehandlung der Eltern von vorzeitig
eingeschulten „Kann-Kindern“, die sich aus § 23 Absatz 3 Satz 2 ergibt?
Marcel Hafke
Dr. Björn Kerbein
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