++ bitte abtrennen ++ bitte abtrennen ++ bitte abtrennen ++ bitte abtrennen ++ bitte abtrennen ++ bitte abtrennen ++ bitte abtrennen Übersicht Influenzaimpfung 2016/2017 in Nordrhein Der Grippeimpfstoff ist in Nordrhein für die Saison 2016/2017 für die Standard- und Indikationsimpfungen erneut ein Ausschreibungsimpfstoff. Apotheken müssen in dieser Saison Influvac Fertigspritzen mit feststehender Kanüle bzw. Afluria ohne Kanüle liefern, wenn Grippeimpfstoff über den Sprechstundenbedarf verordnet wurde. Ausnahmen bestehen nur in medizinisch begründeten Einzelfällen und für Kinder von zwei bis sechs Jahren, für die in der Regel der nasale Impfstoff Fluenz empfohlen ist. Praxen haben etwa die Hälfte ihres Saisonbedarfes für die beiden Grippeimpfstoffe vorbestellt. Die Apotheken sind schon im August beliefert worden. Weitere Dosen können nach Bedarf während der laufenden Grippesaison bezogen werden. Bei Satzungsleistungen, die einzelne Kassen zusätzlich zur Pflichtleistung anbieten, wird der Impfstoff auf den Namen des Patienten verordnet; Praxen brauchen in diesem Fall nicht vorrangig Influvac oder Afluria zu wählen. Standard- und Indikationsimpfung gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie (alle Kassen) SNR Impfstoff Bezugsweg Standardimpfung über 60 Jahre 89111 Influvac bzw. Afluria SSB Indikationsimpfung* 89112 Influvac bzw. Afluria SSB 2 bis 6 Jahre nasal** 89112N Fluenz SSB Satzungsimpfung (1. Oktober 2016 bis 31. März 2017) Unter 60 Jahre ohne erhöhte gesundheitliche Gefährdung: TK, KKH, pronova BKK, BKK 24, actimonda krankenkasse, VIACTIV Krankenkasse 89112T Grippeimpfstoff 2016/2017 (nicht nasal) Einzelverordnung auf den Namen des Patienten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ohne erhöhte gesundheitliche Gefährdung: AOK Rheinland/Hamburg 89112T Grippeimpfstoff 2016/2017 (nicht nasal) Einzelverordnung auf den Namen des Patienten * Indikationsimpfung ¡¡ Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon ¡¡ Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, zum Beispiel: ¡¡ chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD) ¡¡ chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten ¡¡ Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten ¡¡ Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können ¡¡ Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion ¡¡ HIV-Infektion ¡¡ Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen ¡¡ Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können ** Ausgenommen von der nasalen Impfung sind Kinder mit ¡¡ klinischer Immunschwäche aufgrund von Erkrankungen oder infolge einer Therapie mit Immunsuppressiva (zum Beispiel akute und chronische Leukämie, Lymphom, symptomatische HIV-Infektion, zelluläre Immundefekte und hochdosierte Kortikosteroid-Behandlung), ¡¡ schwerem Asthma oder ¡¡ akutem Giemen. www.kvno.de
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