MALE UAVs für die Bundeswehr

Dienstag, 31. August 2016
ISSN 2194-0088
8. Jahrgang
Seite 1/16
MALE UAVs für die
Bundeswehr
Vor über zwölf Jahren bereits hat die Bundeswehr entschieden, eigenverantwortlich
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SPECIAL 09 – September 2016
»1. Newsletter Verteidigung
Expertengespräch«
›PREDATOR für die Bundeswehr?‹
MALE UAVs für die Bundeswehr
PREDATOR B billiger, besser, in
Serie produziert und in Europa
beschafft!
BMVg verschleiert bei
Auswahlentscheidung
Bundeswehr und Politik halten an
zu teurer Beschaffung fest
Luftwaffe beabsichtigt teurere
HERON TP zu beschaffen
ein unbemanntes fliegendes Aufklärungssystem für mittlere Höhen zu beschaffen.
Diese Forderung wurde im Beschaffungsvorhaben SAATEG (System für die abbildende Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes) definiert. Hierin ist primär das eigenen
MALE (Medium Altitude Long Endurance) UAV-System als Bedarf ausformuliert, es
beinhaltet aber darüber hinaus den Wunsch nach einem VTOL (Vertical Take-Off
and Landing)-Drohnensystem, um die erkannten Fähigkeitslücken zu schließen. Das
SAATEG-Programm wurde vom damaligen BWB in Koblenz im Jahr 2007 begonnen.
Aufgrund des zwingenden Bedarfs an eigenen, zeitnahen Aufklärungsinformationen
im ISAF-Einsatz in Afghanistan entschied man sich in der Bundeswehr kurzfristig
für das Anmieten von drei HERON 1 MALE UAV vom israelischen Unternehmen
IAI im Herbst 2009, da die Ausschreibung für SAATEG noch nicht abgeschlossen
war. Mit dem Leasing dieses unbewaffneten Aufklärungssystems wurde das laufende Programm gestoppt und die erste MALE UAV der Bundeswehr erhielt den Titel
SAATEG- Zwischenlösung (ZwL). Der Einsatz der HERON 1 war zunächst für die
Dauer des Afghanistaneinsatzes geplant.
Schon damals hatte die Entscheidung der Bundeswehr für das weitgehend unbekannte israelische UAV in der Fachwelt für Verwunderung gesorgt, da zu dieser Zeit
die MQ-1 PREDATOR, ein ebenfalls unbewaffnetes Aufklärungssystem mit objektiv
weit besseren Leistungsdaten, seit längerem erfolgreich vom amerikanischen Hersteller
General Atomics Aeronautical Systems, Inc. (GA-ASI) vertrieben wurde und bereits
bei mehreren NATO-Streitkräften im Einsatz war.
Die SAATEG-Forderung nach einem eigenen bewaffnungsfähigen MALE UAV ist
immer noch offen, auch wenn das Programm beim BAAINBw bisher ruht.
Ende 2015 überraschte man die Fachwelt erneut, als durch den Generalinspekteur der
Bundeswehr verkündet wurde, dass die Entscheidung zur Beschaffung für das HERON
TP MALE UAV von IAI nun gefallen sei und dieses System bis zur Einführung der
geplanten EURODROHNE im Jahr 2025 seinen Dienst in der Bundeswehr verrichten
solle. Wieder entgegen der für den Sachkundigen offensichtlichen Lösung, dem leistungsfähigeren und vor allem nachweislich erprobteren UAV-System MQ-9 REAPER
von GA-ASI, das mittlerweile von mehreren EU-Nachbarn beschafft wurde, den
Vorzug zu geben.
Der Newsletter Verteidigung hat ausführlich über dieses Vorhaben berichtet und sich
dabei an den Fragen und Antworten orientiert, die sich aus den Kleinen Anfragen aus
dem Bundestag an das BMVg ergeben haben. Die betreffenden Artikel des Newsletter
Verteidigung wurden in diesem Sondernewsletter zusammengetragen und sollen als
Informationssammlung für das ›1. Newsletter Verteidigung Expertengespräch‹ dienen,
wo die Frage ›PREDATOR für die Bundeswehr?‹ zur Diskussion gestellt wird.
Bis heute ist den Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht schlüssig und verständlich erläutert worden, wieso man sich im BMVg so vehement für das israelische
UAV ausspricht, obwohl alle erkennbaren Vorteile beim PREDATOR-System liegen.
Die kommende Veranstaltung in Berlin und die vorliegende Informationssammlung
sollen dazu beitragen, den Entscheidungsträgern für die Beschaffung ausreichende und
eindeutige Informationen an die Hand zu geben, um sich für das geeignete MALE
UAV für die eigene Truppe aussprechen zu können.
Von Rüdiger Hulin, Herausgeber
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›PREDATOR für die Bundeswehr?‹
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Dienstag, 31. August 2016
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8. Jahrgang
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Newsletter Verteidigung Ausgabe 04/2016
Fehlentscheidung HERON TP?
PREDATOR B billiger, besser, in
Serie produziert und in Europa
beschafft!
Seit der Etablierung einer europäischen Luftfahrtindustrie, die auch in der Lage ist,
militärische Projekte wie Jagdflugzeuge oder unbemannte fliegende Plattformen zu realisieren, wurde in Europa versucht, immer mehr von amerikanischen Produkten Abstand
zu nehmen und europäisch zu beschaffen. Eine Entscheidung, die tiefgreifende Folgen
für den europäischen Markt und die Ausrüstung von Luftstreitkräften der NATO hatte.
Während vor allem in den USA und Israel zunehmend erkannt wurde, dass sich technisch gesehen unbemannte Trägersysteme für Aufklärungs- und Kampfeinsätze besonders gut eignen, wurde dort deren Entwicklung und Serienfertigung stark forciert. In
der europäischen Luftfahrtindustrie wurde dieses Thema zunächst eher stiefmütterlich
behandelt. Der heutige Konzernchef von Airbus, Dr. Thomas Enders, betonte noch
Anfang der 2000er Jahre, dass UAV-Technologien nicht zum Produktprogramm eines europäischen Luftfahrtkonzerns gehören müssen. Diese Markteinschätzung sowie
die daraus folgende Unternehmensentscheidung erwiesen sich als grundlegend falsch.
Solche Fehleinschätzungen sind bei Airbus in den letzten Jahren leider auch bei anderen Technologien häufig vorgekommen. Erst mit der Bundeswehrentscheidung ein
Aufklärungs-UAV namens HERON 1 aus Israel zu leasen, um damit in Afghanistan
im Rahmen des ISAF-Einsatzes der Bundeswehr selbstständig und in Echtzeit aufklären zu können und so Soldaten vor möglichen Angriffen aus dem Hinterhalt oder vor
Bomben­anschlägen besser zu schützen, sind unbemannte Plattformen auch stärker in das
Bewusstsein der Bundeswehrbeschaffer gekommen.
Die Bundeswehr fordert nunmehr seit über 12 Jahren die Einführung eines bewaffnungsfähigen MALE (Medium Altitude Long Endurance) UAV-Systems, mit dessen
Hilfe Ziele sehr genau und über einen langen Zeitraum sowie große Distanzen bei Tag
und Nacht und aus großer Höhe aufgeklärt und gegebenenfalls in Echtzeit bekämpft
werden können. Diese anstehende beschaffungspolitische Entscheidung wurde in den
letzten Jahren in Deutschland zerredet, zurückgestellt und politisch mit langen Fingern
angepackt. Während andere europäische NATO-Partner sich für eine klare militärische
Fähigkeit in Bezug auf neue und vor allem bewaffnungsfähige UAVs zum Schutze ihrer Bodentruppen einsetzten, wurde in der Bundeswehr eine Fähigkeitsanalyse nach der
anderen geschrieben, die außer von militärisch Interessierten und einigen Experten der
Industrie nicht zur Kenntnis genommen wurden. Erst als es aus Sicht der Streitkräfte
und der verantwortlichen Politik unausweichlich wurde, sich mit diesem Thema ernsthaft zu befassen, blieben nur noch Kauflösungen aus dem Ausland übrig. National gibt
es keine einsatzreife UAV-Entwicklung, die den Anforderungen entsprechen würde.
Deutschland, welches bereits die israelische HERON 1 als Zwischenlösung für das 2007
ins Leben gerufene SAATEG Projekt (System zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe
des Einsatzgebietes) einsetzt, war nun gezwungen zu handeln. Aber wie?
Verzweifelt wurde eine Lösungsmöglichkeit gesucht. Von militärischer Seite setzte man
auf das im Einsatz sehr gut bewährte amerikanische UAV-System PREDATOR B, welches auch bewaffnungsfähig ist. General Atomics, der US-Hersteller dieser Technologie,
gemeinsam mit dem Nürnberger Konzern Diehl als seinem europäischem Partner, bot zunächst eben jenes UAV-System an. Als aber das Foreign Military Sales (FMS) Programm für
militärische Verkäufe, des U.S. Department of Defense, einem Export nach Deutschland
nicht rechtzeitig zustimmte, wurden die Verkaufsabsichten zunächst in die Schublade gelegt und die Luftwaffenführung mit den goldenen Sternen an ihren blauen Uniformen
zog sich schmollend auf den Bonner Hardtberg zurück. Erst Jahre später kam das Thema
PREDATOR B wieder auf.
Nun sah der Konzern General Atomics seine Stunde gekommen und holte sich, um erneut den PREDATOR B anzubieten, die RUAG AG als europäischen Industriepartner für
Deutschland mit ins Boot. Zwischenzeitlich hatte der Generalinspekteur der Bundeswehr,
General Volker Wieker, sich auf den Typ einer zukünftigen Kampfdrohne festgelegt. Die
Verteidigungsministerin, Dr. Ursula von der Leyen, verkündete auf einer eilig einberufenen Pressekonferenz in Berlin am 12. Januar diesen Jahres, dass die Entscheidung für eine
bewaffnungsfähige UAV-Technologie gefallen sei. »Drei bis fünf« der von Israel Aerospace
Industries (IAI) hergestellten HERON in der Baureihe ›TP‹ (TurboProp – Anm.D.Red.)
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›PREDATOR für die Bundeswehr?‹
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BMVg verschleiert bei
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HERON TP zu beschaffen
Dienstag, 31. August 2016
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8. Jahrgang
Seite 3/16
sollen in einem Leasingverfahren beschafft werden, so das Verteidigungsministerium aus
Berlin. Die Kosten hierfür könnten bis zu 580 Millionen Euro betragen. Das ist mehr
als doppelt so viel, wie das angebotene amerikanische UAV-System PREDATOR B von
General Atomics laut Angaben kosten soll.
Bewertung der UAVs
Zuvor wurden im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz drei »Lösungskonzepte zur Realisierung einer
Nachfolgelösung« erstellt und bewertet. Dabei wurden offenbar die Kosten nicht berücksichtigt, wie Betrachter der Situation heute vermuten. Seit dem Jahre 2011 reisten Vertreter
der Wehrtechnische Dienststelle 61 (WTD 61) und des Luftfahrtamtes der Bundeswehr
(LufABw) mehrmals für eine »Besprechung zur Zulassbarkeit« nach Israel, um sich vor Ort
über die HERON TP zu informieren. An einer »firmeninternen« Prüfung war auch der
Rüstungskonzern Airbus (damals EADS) beteiligt. Der Konzern Airbus fungiert für die
israelischen Drohnen als deutscher Contractor.
Nach Angaben von General Atomics hat das BMVg über die US-Regierung und das
FMS die Information erhalten, dass ein Kauf eines PREDATOR B (in der Bauversion
GUARDIAN EAGLE) erheblich günstiger wäre, als die 580 Mio. Euro, die für nur drei
bis maximal fünf HERON-TP-UAVs ausgegeben werden müssten. Von der HERON TP
wurden bisher nur wenige Exemplare, die kaum über einen Prototypenstatus hinaus gekommen sind, gefertigt. Dieses Herausheben der Vorteile des PREDATOR sollte zu einem Umschwenken führen und noch einmal die deutsch-amerikanische Rüstungsachse
ankurbeln, die seit langem politisch angeschlagen ist.
Als Vertragspartner für einen PREDATOR-B-Leasingvertrag zwischen Bundeswehr
und General Atomics käme dann der Schweizer Rüstungskonzern RUAG Holding AG
ins Spiel, wenn es zu der von der Bundesregierung bevorzugte Leasinglösung kommen
würde. Beide Unternehmen sind im April 2011 eine Partnerschaft zur Vermarktung der
PREDATOR B in Deutschland eingegangen. Allerdings sei offiziell bisher kein Leasing­
angebot seitens der BMVg bei der RUAG AG oder General Atomics angefragt worden,
so die Industrie. Experten vermuten dahinter eine Verschleierung der Preisgestaltung,
um mit der Israel Aerospace Industries (IAI) ins Geschäft zu kommen, denn im BMVg
hat scheinbar niemand das Rückgrat, eine pro-israelische Systemlösung, aus welchen
Gründen auch immer, zu kritisieren, geschweige denn beschaffungstechnisch zu kippen.
Selbst dann nicht, wenn finanzielle und technische Gründe auf der Hand liegen. Im
Finanzministerium übrigens auch nicht, wie es ein führender Finanzexperte in Berlin auf
den Punkt brachte. Durch das fehlende Alternativangebot kann ein Preisvergleiche nicht
stattfinden, der hierbei eigentlich gesetzlich geboten wären. Oder andersherum gefragt:
Was bekommt der Steuerzahler für sein Geld?
Der zweifelhaften Entscheidung aus dem BMVg, die HERON TP in die Auswahl aufzunehmen, folgte dann eine fadenscheinige Argumentation namens »Überbrückungslösung«
auf dem Fuße: Bei der Auswahlentscheidung für die HERON TP handelt es sich zunächst
um eine »Überbrückungslösung« von bis zu zehn Jahren (siehe Bundestag Drucksache
18/5309). Bis dahin plant die Bundesregierung die Entwicklung einer europäischen UAVLösung für ein bewaffnungsfähiges, unbemanntes, fliegendes System mit doppeltem
Antrieb. Dabei haben sich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens bereits
auf eine Vorstudie für solch ein UAV in der MALE-Klasse geeinigt, dessen Stückkosten
bei rund 100 bis 110 Millionen Euro liegen werden, wie Experten schätzen.
Der Auftrag für diese erste Studie eines »multilateralen UAV-Projekts« ging an die
Konzerne Airbus Defence and Space, Dassault Aviation und die Alenia Aermacchi. Auch
Spanien ist seit kurzem dem Projekt beigetreten. Der Wehrbeauftragten des Bundestages,
Dr. Peter Bartels, der von sich zu Recht behaupten kann, sich für eine bedrohungsgerechte
Ausrüstung der Bundeswehr einzusetzen, betonte voreilig und im Schatten einer politisch
gewollten und geförderten deutsch-israelischen Rüstungskooperation, dass sich die Wahl der
HERON TP günstig auf die Pläne für ein »europäisches UAV« auswirke. Eine Entscheidung
für die PREDATOR hätte »das europäische Projekt unwahrscheinlicher werden lassen«.
Hier irrt der Wehrbeauftragte in seiner Einschätzung völlig. Italien, Spanien und
Frank­reich sind neben Großbritannien und den Niederlanden bereits erfolgreiche Nutzer
des PREDATOR-Systems aus den USA. Der Grund: Die hohe technische Kompabilität
der Systeme zueinander, schnelle Verfügbarkeit, deutlich höhere technische Leistungs­
parameter als die der HERON TP in allen Bereichen wie z.B. in Bewaffnung, Stehzeit,
Zuladung und Reichweite sowie im militärischen Betrieb und in der Beschaffung deutlich
günstiger. Aus eben diesen Gründen wurde die HERON TP nicht in diesen europäischen
Staaten beschafft.
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›PREDATOR für die Bundeswehr?‹
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PREDATOR B billiger, besser, in
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BMVg verschleiert bei
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Luftwaffe beabsichtigt teurere
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Doch das BMVg will eigene Wege gehen, die dem Steuerzahler wesentlich teurer kommen werden und der Truppe ein UAV-System geben, welches die Luftwaffe eigentlich nicht
haben möchte. Wegen des Verbots, sich über diese Beschaffung öffentlich und vor allem
kritisch zu äußern, herrscht Schweigen in den Reihen der Luftwaffe, die es auch nach dem
Verlust des EURO-HAWK-HALE-UAV-Systems, den Kürzungen der Stückzahlen beim
EUROFIGHTER und beim dringend benötigten Airbus A400M Transportflugzeug
nicht auf die Reihe bekommt, den Mund auf zu machen. Kritik hört man im politischen
Berlin bestenfalls in Vieraugengesprächen mit Blaurockträgern bei langen Spaziergängen
entlang der Spree oder der Havel.
Das »Lösungskonzept 1« sei laut dem Verteidigungsministerium das Vorgängermodell
HERON 1 gewesen, »Lösungskonzept 2« das US-amerikanische System PREDATOR B.
Das BMVg hatte aber bei dem Modell MQ-9 PREDATOR B unter anderem Schwierig­
keiten bei der Zulassung für den deutschen Luftraum. General Atomics hat deshalb mit
der Entwicklung der Baureihe ›Certifiable PREDATOR B‹ (CPB), einer Version für die
europäischen Märkte, begonnen. Der Foreign-Military-Sales-Vorgang für die deutschen
PREDATOR B wurden daraufhin gestoppt. Das PREDATOR CPB Modell sollte ab
2017 in Serie produziert werden und hat in Sachen elektronische Steuerung etc. kaum
etwas mit der PREDATOR B, dem Vorgängermodell, gemein. Mehrere in den USA gefertigte elektronische Bauteile wurden durch europäische Geräte ersetzt, um dadurch das
Zulassungsverfahren zu erleichtern. Hierzu gehört etwa die Funkverbindung, wozu die
CPB nunmehr mit einem abhörsicheren und von der NATO zertifizierten Funkgerät des
Unternehmens Rohde & Schwarz ausgestattet ist. Das deutsche Verteidigungsministerium
bemängelt seit Jahren die strikten Regelungen der US-Regierung zur Herausgabe wesentlicher Dokumente, die für Zulassungsverfahren der PREADTOR B gebraucht würden. Die
israelische Regierung sei hier deutlich freigiebiger. Auch kein Wunder, denn die HERON
TP ist ein Ladenhüter von IAI, obwohl 10 davon für 400 Mio. US-Dollar an Indien verkauft wurden (siehe Newsletter Verteidigung 02/2016). Allerdings hat Indien noch keine
HERON TP erhalten. Man setzt bei dem Konzern IAI auf Lobbying hinter verschlossenen
Türen. In dem Projekt gäbe es keine Black Box und die Datenverbindungen könne ohne
israelische Kontrolle über alle internationalen Satelliten verschlüsselt abgewickelt werden.
Hierbei wurde der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags in der NSAAffäre (National Security Agency) durch IAI sehr gut thematisiert, denn die USA wollen Datenverbindungen zu UAVs auch ungefragt (illegal) kontrollieren können. Doch der
Schuss ging nach hinten los. Schon vor dem Wochenende des 24. Januar 2016 meldete die
britische Zeitung ›The Intercept‹, dass die National Security Agency (NSA) der USA und die
britischen Government Communications Headquarters (GCHQ) unter dem Codenamen
›Anarchist‹ von Zypern aus Geodaten und Videos israelischer HERON TPs aus der Ferne
angezapft und die verschlüsselte Satellitenverbindung intensiv überwacht hätten. Dies belegten Snowden-Dokumente, die nun zur Auswertung gekommen sind. In den SnowdenDokumenten finden sich Vorschaubilder der Videos und Karten mit den Flugrouten der
israelischen Drohnen. Die Daten stammen aus den Jahren 2009 und 2010. Zusätzliche
Informationen aus den Dokumenten, etwa Einschätzungen von Geheimdienstanalysten,
beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2012. Von der Insel Zypern aus, berichtet ›The
Intercept‹, haben NSA und GCHQ die Geodaten und Videos unterschiedlichster israelischer Drohnen abgefangen und ausgewertet. Genauer gesagt: Die Geheimdienste haben
die eigentlich verschlüsselte Satellitenverbindung, vom Nutzer unbemerkt, überwacht. Dies
ist ein herber Schlag für den israelischen Anbieter, der hohe Sicherheitsstandards in der
militärischen Elektronik einsetzt. Die HERON TP ist also aktuell durch britische und
amerikanische Geheimdienste abhörbar und benötigt daher eine entsprechende gehärtete Elektronik, die gegen dieses unerlaubte Abhören geschützt ist. Gleiches warf man der
amerikanischen PREDATOR B vor, die von der NSA abgehört werden kann und deren
Steuerung via Satellit von den USA ebenfalls kontrolliert werden kann.
Sollte man bei der Entscheidung für die HERON TP bleiben, dann muss diese technisch völlig umgerüstet werden, was möglicherweise auch schon in den Leasingpreis mit
eingerechnet worden ist und dann helfen würde, dieses UAV System weiterhin technisch zu verbessern, um es dann wieder günstiger international vermarkten zu können.
Ausschließen wollten die Berliner Sicherheitsexperten dies allerdings nicht.
Der Hersteller der HERON TP, Israel Aerospace Industries Ltd. (IAI) hat mit
Unterstützung des Unternehmens Cassidian Airborne Solutions (CAS), heute Airbus D&S
Airborne Solutions (ADAS), bereits im Jahr 2014 die Zulassbarkeit des UAV HERON TP
untersucht. Die Studie wurde mit administrativer Unterstützung der Wehrtechnischen
Dienststelle 61 / Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr (WTD 61/ML) in
Manching im Rahmen mehrerer »Workshops« durchgeführt. Vertreter der WTD 61/ML
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waren allerdings nicht aktiv an der unternehmenseigenen Studie beteiligt, wurden jedoch
informativ eingebunden. Das Ergebnis der »Studie« wurde dem BAAINBw übermittelt
und von den zuständigen Stellen (LufABw, BAAINBw) bewertet. So sagen es verschiedene Drucksachen des Deutschen Bundestags aus. Eine rein amtliche Studie der HERON
TP gibt es nicht. Im Gegensatz dazu ist der PREDATOR B bereits amtlich geprüft worden und seine Daten sind bekannt.
Dennoch wurden seitens der deutschen Beschafferseite immer wieder technische
Defizite beim PREDATOR bemängelt. Die von der Unternehmen RUAG bzw. General
Atomics gemachten Vorschläge zur Behebung der Defizite wurden nicht weiter verfolgt,
nachdem der Hersteller angekündigt hatte, eine zulassbare Version des PREDATOR B
(Certifiable Predator B) schnell und speziell für Deutschland zu entwickeln. Dabei wurden folgende Zulassungsvorschriften zugrunde gelegt, wie auf eine kleinen Anfrage der
Fraktion ›Die LINKE‹ im Bundestag mitgeteilt wurde. Folgende Zulassungsvorschriften
und Regularien wurden der damaligen UAV-Studie zugrunde gelegt:
Das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr,
ZDv 19/1, vom Juli 2009;
Sonderbestimmungen bei Prüfung und Zulassung unbemannter Luftfahrzeuge der
Bundeswehr, LTF 1550 001;
Musterprüfung/-zulassung, Stückprüfung, Nachprüfung von Luftfahrzeugen und
Luftfahrtgerät der Bundeswehr (BEK-Papier), Stand 16. Mai 2008;
STANAG 4671 – UNMANNED AERIAL VEHICLES SYSTEMS AIR WORTHI­
NESS REQUIREMENTS (USAR); DO-178B – ›Software Considerations in Airborne
Systems and Equipment Certification‹; RTCA/DO-254: Design assurance guidance
for airborne electronic hardware.
(Quelle: Drucksache 18/5574, Deutscher Bundestag)
Der von der RUAG AG und General Atomics angebotene PREDATOR B Block 5
(GUARDIAN EAGLE) stellt eine verbesserte Version für die U.S. AirForce dar. Ände­
rungen beziehen sich hauptsächlich auf eine Leistungssteigerung der Energie­ver­sorgung
sowie die Anpassung des Fahrwerkes. Weiterhin soll eine nicht bewaffnungsfähige
Version PREDATOR B ER entwickelt werden, die für den nichteuro­päischen Export
vorgesehen ist. Dies ist allerdings ein fragwürdiges Unterfangen, da keine europäische
Nation ein unbewaffnetes UAV der Klasse PREDATOR B haben möchte, außer natürlich Deutschland, welches sich immer eine sicherheitspolitische Hintertür offenlassen
will, um nicht kämpfen zu müssen.
Bei dem CPB handelt es sich um eine weitgehende Neu- bzw. Nachentwicklung. Der
CPB soll die Forderungen gemäß STANAG 4671, DO-178C und DO-254 erfüllen und
weist daher weitgehende Abweichungen zur Version PREDATOR B Block 1 auf.
Doch das BMVg sieht weitere Hindernisse für die Beschaffung einer amerikanischen
Lösung und betonte in diesem Zusammenhang, dass der PREDATOR in der GUARDIAN
EAGLE-Version erst anderthalb bis zwei Jahre später als der HERON TP der Truppe zur
Verfügung stünde. Diese Behauptung weist die Industrie zurück und betont, dass dieser
bereits 2018 voll einsatzbereit zur Verfügung stehe. Darüber hinaus soll unklar sein, ob die
operationelle Verfügbarkeit des HERON TP auch die erforderlichen Nachweisdokumente
nach STANAG 4671 mit einschließt, wie es in der PREDATOR-Lösung der Fall sein soll.
Ein weiterer kritischer und nicht klargelegter Punkt ist die Tatsache, dass eine Integration
von Waffen in die HERON TP stattfinden muss, und dass deren Zulassung und Funktion
Jahre in Anspruch nehmen könnte. Die Folge: Die HERON TP würde zunächst ohne
Waffensysteme (Lenk- und Abwurfwaffen) betrieben werden müssen. Damit kann diese
keine Unterstützung aus der Luft geben, wenn Truppen auf dem Boden bedroht sein
sollten. Würde dann die Verteidigungsministerin dafür die Verantwortung übernehmen
wollen? Ihr Umfeld beantwortete diese Fragestellung mit »Nein«, denn dies könnte auch
der Stoff für einen Rücktritt aus dem Amt werden.
Zusätzlich zu der getroffenen Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs der
Bundeswehr kommen auf die Beschaffer noch einige andere Problemstellungen in Sachen
HERON TP zu: Die Zulassung des UAV HERON TP ist nicht amtlich verifiziert, was ein
finanzielles, aber auch zeitliches Risiko darstellt. So ist die Bewaffnungsfrage bisher völlig
unklar. Hinzu kommen Leistungsdefizite im Vergleich HERON TP und PERDATOR B.
Das US-UAV hat rund 55% mehr Leistungsvermögen und mehr Missionsflexibilität, denn
es hat unter anderem neun Aufhängungspunkte für Waffen oder Missionsmodule wie z.B.
Aufklärungsbehälter. Der israelischer HERON TP dagegen besitzt nur drei. Einer der
vielen Gründe, warum alle anderen europäischen Länder sich gegen den HERON TP
ausgesprochen und den PREDATOR B gekauften haben. Hinzu kommt auch, dass nicht
genügend verschiedene Waffensysteme zu Deeskalationszwecken mitgeführt werden kön-
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nen. Diese sind bei komplexen Missionen unverzichtbar.
Würde Deutschland bei seiner Entscheidung bleiben und den HERON TP auswählen, wäre dies auch ein militärischer Alleingang mit weitreichenden Folgen für die
Bundeswehr. Die Nutzernationen eines UAV-Systems, wenngleich auch nur, wenn alle aus
US-Produktion stammen, könnten sich austauschen und – wie in der NATO gefordert –
aktiv Pooling und Sharing betreiben. Deutschland wäre dann dabei aber nicht mit von der
Partie. Ein weiterer Punkt ist die Stationierung der HERON TP der deutschen Luftwaffe
in Israel. Wenn von dort aus diese mit dem eisernen Kreuz versehenen UAVs in den Einsatz
gehen, würde Deutschland von israelischem Boden aus aktiv in Krisengebieten eingreifen,
mit daraus resultierenden, ungeahnten sicherheitspolitischen Folgen.
Aussichten
Zum derzeitigen Zeitpunkt der geplanten UAV-Beschaffung in Deutschland kann
davon ausgegangenen werden, dass die Auswahlentscheidung unter militärisch-technischen, aber auch unter fiskalischen Gesichtspunkten mehr als fraglich ist. Derzeit sind
die Entscheidungsabläufe der UAV-Beschaffung ganz offensichtlich durch nicht vollständig bekannte, politische Vorgaben geprägt. Augenscheinlich sind vielen Beteiligten
in der Politik die finanziellen Mehrkosten einer deutlichen schlechteren UAV-Auswahl
nicht bekannt. Darüber hinaus ist, trotz der Tatsache, dass die Bundeswehr in den nächsten 15 Jahren 130 Mrd. Euro zu Modernisierung erhalten soll, die UAV-Thematik in der
Öffentlichkeit höchst unpopulär. Dennoch gehören bewaffnete und vor allem bewährte
UAV-Systeme heute in den Ausrüstungsbestand einer modernen Streitkraft. Davon ist
auch die Bundeswehr betroffen und muss handeln. Der PREDATOR B/GUARDIAN
EAGLE wäre hierbei die logische Lösung, die auch von der Luftwaffe aus logistischen
sowie technologischen Gründen favorisiert werden würde. Nur deutlicher sagen sollte die
Teilstreitkraft dies auch, sonst wird aus einer immer noch möglichen Beschaffung nichts.
Die Redaktion des Newsletter Verteidigung wird in einer der nächsten Ausgaben einen
technologischen Vergleich beider Systeme vornehmen.
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PREDATOR B – GUARDIAN EAGLE.
GA-ASI
Schon vor einigen Wochen wurde von der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula
von der Leyen, bekannt gegeben, dass das vom israelischen Unternehmen Israel Aerospace
Industrie (IAI) entwickelte UAV HERON TP (israelische Bezeichnung EITAN) für die
Bundeswehr beschafft werden soll, obwohl sich die Luftwaffe schon seit einiger Zeit für
das amerikanische PREDATOR-B-System vom Hersteller General Atomics aussprach.
Die deutsch-israelische Rüstungskooperation ist mittlerweile mehr als 50 Jahre alt
und gehört neben der deutsch-französischen und der deutsch-amerikanischen zu den erfolgreicheren binationalen Vereinbarungen. Dennoch wird bei der deutsch-israelischen
Beziehung politisch ein besonderer Maßstab gelegt, der in so manchen Fällen nicht immer
angebracht und letztlich für den Nutzer, unsere Streitkräfte, auch nicht hundertprozentig
zielführend ist.
Am 1. März 2016 wurde aus der Bundestagsfraktion ›DIE LINKE‹ die Bundesdrucksache
18/7426 mit den Antworten auf ihre Kleine Anfrage vom 28. Januar diesen Jahres unter
anderem auch an die Redaktion des Newsletter Verteidigung weitergeleitet (Drucksache
18/7725). Ein Teil der darin enthaltenen Antworten dürfte nicht nur die Abgeordneten
der Fraktion, sondern auch so manchen Fachkundigen, der das Thema ›UAV Beschaffung
für die Luftwaffe‹ aufmerksam verfolgt, überrascht haben.
Nach offiziellen Angaben ist es jetzt geplant, bis zum Jahre 2018 drei bis fünf HERON TP
›Block 2‹ zu beschaffen, die es bisher wahrscheinlich nur auf den Papier gibt und die eine
neue Ausführung des Vorgängermodells sein soll, obwohl bei der HERON TP noch nicht
alle technischen Probleme gelöst sind. Hierbei differieren die technischen Angaben über
die Leistungsfähigkeit des israelischen UAV- Systems nicht unerheblich. Interessanterweise
werden jedoch im Papier 18/7725 erstmals mehr Daten zur HERON TP genannt als auf
der Webseite des Herstellers. Allerdings fällt auf, dass es hierbei Widersprüche gibt. Beim
maximum take-off weight (MTOW), dem maximalen Startgewicht zum Beispiel, gibt es
drei Angaben. Im Papier werden hier als Abflugmasse 5.300kg genannt, auf der Web-Seite
von IAI 4.650kg und im dort verfügbaren PDF-Datenblatt zum Fluggerät findet man
5.300kg/11.660lbs MTOW.
Erstmals werden in der Drucksache einsatzrelevante Leistungsdaten zur HERON TP
genannt, jedoch nicht zur Version ›Block 2‹, die ja genannt wurde. Die Nutzlast von
1.000kg gilt für Bewaffnung und Missionsausstattung gleichermaßen. Sollte also
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SPECIAL 09 – September 2016
»1. Newsletter Verteidigung
Expertengespräch«
›PREDATOR für die Bundeswehr?‹
MALE UAVs für die Bundeswehr
PREDATOR B billiger, besser, in
Serie produziert und in Europa
beschafft!
BMVg verschleiert bei
Auswahlentscheidung
Bundeswehr und Politik halten an
zu teurer Beschaffung fest
Luftwaffe beabsichtigt teurere
HERON TP zu beschaffen
Dienstag, 31. August 2016
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neben der integrierten Sensor­
ausstattung noch extern angebrachte MPR-, ELINT-,
COMINT-, oder ESM-Missionsmodule[*] mitgeführt werden, dann geht dies zu Lasten der
Bewaffnungs­kapazität. Die Nutzlast des PREDATOR B - GUARDIAN EAGLE, die im
›Lösungs­konzept‹ des Bundes­amt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw) wohl nur eine untergeordnete Rolle spielte, beträgt hier 1.814kg
gemäß General Atomics, also 81% mehr als bei der HERON TP. Die angeführten 1.800kg
Kraftstoff reichen beim IAI-System ohne mitgeführte Nutzlast für eine Flugdauer von 30
Stunden (auf der Herstellerseite sind es 36 Stunden – Anm. d. Red.). Beim GUARDIAN
EAGLE sind es hingegen 40,6 Stunden, also 35% mehr, was wohl dem Mehr an Kraftstoff­
kapazität – nämlich 2.650kg – und der effizienteren Struktur zuzuschreiben ist. Da die
Unterschiede in den Angaben zur HERON TP zwischen der aktuellen Drucksache und
der Webseite des Herstellers IAI nur verwirren, basiert der nachfolgende Vergleich der
für den Nutzer relevanten Leistungsparameter auf den Angaben aus dem Papier 18/7725.
Das von General Atomics angebotene UAV bietet:
81% mehr Nutzlast, (+814kg)
35% längere Flugzeit ohne Bewaffnung (+10,6 Stunden)
18% höhere Geschwindigkeit (+60km/h)
4% höhere Dienstgipfelhöhe (+2.000ft)
Wohl deshalb erwähnt das BMVg in seiner Antwort lediglich, dass »Leistungsdaten […]
gegenübergestellt wurden«, ohne jedoch das Ergebnis zu nennen.
Darüber hinaus sind die Leasingkosten für den HERON TP mit veranschlagten 580
Mio. Euro sehr hoch. Die U.S.-Administration hat für Deutschland extra eine Ausnahme­
regelung geschaffen, um diese Art der Kooperation ebenfalls anbieten zu können. Die
reine Kauflösung beim PREDATOR B und die damit implizierte angeblich unflexible
Handhabbarkeit des Systems im Rahmen der Nutzung ist also nicht zwingend, zumal
General Atomics auch im Falle des Kaufes eine kommerzielle Rückkaufoption angeboten
hat, welche ebenfalls die volle Flexibilität bietet. General Atomics kann hier also ebenfalls
als reiner Dienstleister auftreten und die Ausgestaltung des Vertrages ist wie bei IAI reines
Verhandlungsgeschick. Damit ist auch dieses »K.-o.-Kriterium« für den PREDATOR B
vom Tisch. Wieso also für ein unbekanntes UAV-System viele Steuergelder verplanen
oder gar verschwenden, wohl wissend das die gewünschte Block-2-Version des israelischen
UAVs noch nicht einmal geprüft werden konnte. Ob das System überhaupt schon als
Prototyp existiert oder nur auf dem Papier besteht ist derzeit nicht bekannt.
Man darf auch nicht unberücksichtigt lassen, dass sich alle europäischen Staaten, welche
für ihre Streitkräfte neue MALE UAVs beschafften, sich für die PREDATOR B entschieden haben und nicht für die HERON TP. Die wichtigsten Gründe: zu teuer, zu leistungs­
schwach und erhebliche technische Defizite gegenüber dem amerikanischen Modell!
Hinzu kommt, dass die weit größere Einsatzerfahrung mit dem fliegenden System und die
Versorgung mit Ersatzteilen dürfte bei der Serienfertigung in diesen Stück­zahlen – mittlerweile über 240 Fluggeräte – keine Schwachstellen haben. Bei der HERON TP könnte
das bei geschätzten 10 bis 20 Exemplaren anders aussehen. Schlagende Beschaffungs­
argumente, die im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bei dem geplanten
Beschaffungs­vorgang zum eigenen MALE UAV wissentlich, vielleicht sogar absichtlich,
nicht beachtet werden. Interessant ist auch die Aussage: »...Die engere Zusammenarbeit
in Europa ist ein wichtiges Kriterium bei allen Auswahl­entscheidungen...«. Wie passt diese
Argumentation zu der Tatsache, dass Deutschland mittlerweile von NATO-Partnern nahezu »umzingelt« ist, die das PREDATOR B UAV nutzen oder in Kürze nutzen werden und
die Bundeswehr daher mit ihrer Entscheidung allein auf weiter Wiese stehen wird, sollte
dieser Deal wie geplant zustande kommen. Dazu passt auch, dass die Bundesregierung
»über den reinen Erfahrungsaustausch noch keine weiteren Kooperationsmöglichkeiten identifiziert« hat. Hingegen liegen die Kooperationspotenziale beim GUARDIAN EAGLE auf
der Hand, wie z.B. gemeinsame Zulassungsaktivitäten mit Großbritannien (was Zeit spart
und das Risiko senkt), Stationierung in Italien, Ausbildung, Übung und Logistik gemeinsam mit Frankreich, Spanien, Italien und den USA. Hier spielen die deutsch-israelischen
Rüstungsbeziehungen offenbar eine größere Rolle, als eine klare, rationale Entscheidung,
so die Kritiker dieser Tatsache in Berlin.
BMVg-Logik
Das BMVg ist meisterlich in seiner Fähigkeit, sehr verschleiernd zu antworten und den
nicht militärisch vorgebildeten Leser mit Daten und Fakten zu konfrontieren, die zunächst einleuchtend erscheinen, jedoch transparenterweise einer genauen und zusätzlichen
Aufklärung oder Interpretation bedürfen. Hierzu hat der Leser oder Entscheidungsträger
aber meist kein Hintergrundwissen oder es fehlt ihm die Zeit zur Recherche. Dies ma-
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MALE UAVs für die Bundeswehr
PREDATOR B billiger, besser, in
Serie produziert und in Europa
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BMVg verschleiert bei
Auswahlentscheidung
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Luftwaffe beabsichtigt teurere
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chen die Antworten zur Auswahlentscheidung der HERON TP mehr als deutlich. Der
Hauptauftragnehmer für die HERON TP ist die Airbus DS Airborne Solutions GmbH
(ADAS) mit der IAI im Unterauftrag. Das Verteidigungsministerium begründet den
Zuschlag für Airbus auch damit: »...Die Entscheidung für das System HERON TP führt zum
Aufbau realen industriellen Know-hows bei europäischen Unternehmen. Dies ist eine zentrale
Voraussetzung für die angestrebte Eurodrohne.« Kritiker werten diesen Argumentationspunkt
als sehr fragwürdig, da alle anderen Staaten, die an der Eurodrohne beteiligt sind, die
PREDATOR erworben haben. Zudem kooperiert General Atomics seit vielen Jahren mit
mehr als 20 europäischen mittelständischen Hightechunternehmen, was bereits zu erheblichem, realem Know-how-Aufbau in Europa geführt hat. Die Subventionierung eines
monopolistischen Großkonzerns scheint dem BMVg jedoch wichtiger, als für eine stabile
Konkurrenzsituation und Förderung des Mittelstands zu sorgen.
Die Verfasser der Antworten nennen die Auswahlentscheidung eine »Überbrückungs­
lösung« bis zum Jahre 2025, knüpfen diese aber an Auflagen, u.a. zur Musterzulassung
und Waffenintegration. Diese Voraussetzung für einen Einsatz des UAVs sollen jedoch
erst nach der Auswahlentscheidung geprüft werden. Unklar ist, ob dabei die gleichen
anspruchsvollen Anforderungen (z.B. umfassende Musterzulassung nach STANAG 4671,
DO-178C, DO 254) gelten, die bei der Bewertung des GUARDIAN EAGLE herangezogen wurden, und ob die zeitlichen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des HERON TP
durch ggf. notwendige Anpassungen zu einem erneuten Vergleich beider Systeme führt.
Bis zur Lieferung der einsatzfähigen HERON TP ›Block 2‹ könnten die in Afghanistan
geflogenen HERON 1 von IAI noch als unbewaffnete »Zwischenlösung« dienen. Man darf
hier allerdings nicht vergessen, dass dieses MALE seit 2010 selbst eine »Zwischenlösung«
ist. Die SAATEG-Zwischenlösung (unbemanntes System für die Abbildende Aufklärung
in der Tiefe des Einsatzraums) besteht seit mittlerweile fünfeinhalb Jahren und kostete den Steuerzahler bereits über 240 Mio. Euro. Zum Vergleich: Spanien hat gerade 4
PREDATOR B ›Block 5‹ inklusive zweier Bodenstationen, Ausbildung, Ersatzteilpaket
und logistischer Unterstützung für ca. 160 Millionen Euro gekauft.
Bewaffnungsfragen
Die Auswahlentscheidung für den HERON TP wurde auch damit begründet, dass
der HERON TP eine »skalierbare Bewaffnung« hätte. Nun relativierte das BMVg und
stellte klar, dass eine Skalierung der Bewaffnung dadurch erreicht werde, dass Munition
unterschiedlicher Größe bzw. Eignung mitgeführt werden könne. Der Hersteller des
HERON TP sowie das israelische Verteidigungsministerium haben zugesichert, dass
eine solche Skalierung mit dem HERON TP gewährleistet sei, betont das BMVg in der
Antwort. Außer ›Luft-Boden-Effektoren‹ können auch Zielbeleuchtungsgeräte (Laser)
montiert werden. Heißt im Klartext: Mit Hilfe der Bewaffnung, sprich Abwurfwaffen
oder Luft-Boden-Lenkwaffensystemen, wird »Skaliert« – also in der Wirkung angepasst –
gegen das Ziel vorgegangen. Tatsache ist es, dass es derzeit nur sehr wenige in der Wirkung
einstellbare und leichte Bomben gibt. Die SDB (NATO-Code GBU-39 Small Diameter
Bomb – deutsch: Bombe mit geringem Durchmesser) beispielsweise ist eine präzisionsgelenkte Fliegerbombe der US-Luftwaffe. Nach der 20kg schweren, GPS-unterstützten,
lasergelenkten GBU-44 VIPER STRIKE ist die SDB mit 129kg die kleinste präzisionsgelenkte Bombe der US-Luftwaffe und befindet sich seit 2006 im Einsatz. Derzeit steht
keine weitere leichtere Bombe zur Verfügung. Dieser Bombentyp ist bisher nur an amerikanischen und israelischen F-15 Kampfjets zum Einsatz gekommen. Nicht an UAVs wie
dem PREDATOR B oder der HERON TP.
Besonders originell ist die Tatsache, dass der Bundesregierung zu den Aufhängepunkten
für die Waffen am HERON TP keine detaillierten Informationen vorliegen. »Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich um standardisierte Schnittstellen handelt. Entsprechende
Forderungen werden im Rahmen der Verhandlungen erhoben«, so das BMVg. Ohne die
standardisierten Schnittstellen braucht man auch nicht nach Waffensystemen zu fragen, so militärische Experten in Berlin. Offensichtlich verkaufen die BMVg-Beschaffer
diese Tatsache dem politisch-parlamentarischen Raum als etwas »normales« beim Kauf
eines neuen UAV-Systems. Die Bewaffnungsfrage und die Schnittstellentechnik sind
für alle PREDATOR-B-Modelle offengelegt und bekannt. Die HERON TP hat konstruktionsbedingt wahrscheinlich nur drei Aufnahmepunkte für Missionsmodule oder
Waffenaufhängungsstationen, an denen mit Hilfe eines Bombenträgers jeweils drei GBU39 SDB mitgeführt werden könnten. Der PREDATOR B dagegen verfügt über neun
Waffenaufhängungsstationen. Also deutlich mehr, und an diesem UAV-System sind bereits
heute eine ganze Reihe von Luft-Boden-Lenkflugkörpern oder gesteuerten Abwurfwaffen
wie INS- oder GPS-gesteuerte Bomben zugelassen und im Einsatz erprobt. Großbritannien
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»1. Newsletter Verteidigung
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MALE UAVs für die Bundeswehr
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Serie produziert und in Europa
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hat bereits Ende 2013/Anfang 2014 die von der MBDA entwickelte Präzisionslenkwaffe
DUAL MODE BRIMSTONE am PREDATOR B und am EUROFIGHTER integriert
und setzt diese mit dem TORNADO zusammen im Kampf gegen den IS ein. Andere
europäische Staaten wollen diesem Beispiel folgen und ebenfalls diese Präzisionslenkwaffe
an ihre PREDATOR Bs montieren. Gleichfalls kann die amerikanische Lenkwaffe die
AGM-114 HELLFIRE sowie zahlreiche weitere Bombentypen mit unterschiedlichen
Steuerungseinrichtungen mitführen. Die um 80% höhere Nutzlastkapazität und dreifache
Anzahl an Aufhängepunkten des GUARDIAN EAGLE schaffen also eine konkurrenzlose Skalierung der Bewaffnung im Sinne der BMVg-Definition. Nach Angaben des BMVg
wurden bezüglich der Bewaffnung der HERON TP nur Gespräche mit dem israelischen
Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe geführt. Interessant dabei ist
der Hinweis, dass die Verhandlungen hierzu erst nach Eröffnung des Vergabeverfahrens
und basierend auf einem Angebot geführt werden. Zudem heißt es in der veröffentlichen Anfrage, es sei beabsichtigt, »...nach Herstellung der Voraussetzungen, zukünftig auch
Systemhersteller von Effektoren einzubinden«. Berücksichtigt man dabei, dass etablierte »Systemhersteller« von Effektoren am HERON TP noch keine erprobten Lenk- oder
Abwurfwaffensysteme integriert haben, weil das UAV bisweilen von Kritikern als derzeit
nicht bewaffnungsfähig angesehen wird, ist dieses Vorgehen des BMVg »interessant«.
Auf die Frage der ›LINKEN‹, über welche neuen Erkenntnisse die Bundesregierung
verfüge, darüber welche Bewaffnung (Typ, Hersteller) an der HERON TP getestet oder
eingesetzt worden seien, antwortete das BMVg in der üblichen Manier: »Es liegen keine
Erkenntnisse vor. Testergebnisse werden im Zuge der nächsten Schritte angefragt und bewertet.«
Im Klartext: Im Ministerium wissen die zuständigen Stellen nicht, was der HERON TP
an Effektoren mitführen und einsetzen kann. Sicherheitsexperten bewerten dies als einen
unhaltbaren Zustand. Um diese Frage zu klären, sollten sich die deutschen Beschaffer
einmal bei europäischen oder amerikanischen Systemherstellern umschauen. Hier werden
Effektoren für UAVs angeboten, die integriert und einsatzerprobt sind.
Beschaffung
Der HERON TP in der neuen Block-2-Version ist vermutlich noch nicht gebaut, noch
nicht erprobt und, noch nicht zugelassen, soll aber bis Anfang 2018 zur Unterstützung
der Soldaten im Einsatz beschafft werden. Die Luftwaffe, die gerne den PREDATOR B
in ihrem Bestand hätte, um zusammen mit anderen europäischen Nationen und anderen NATO-Partnern auf ein erprobtes und technisch funktionierendes System zurückgreifen zu können, darf nicht intervenieren. Fakt ist aber: Einem technischen Vergleich
zwischen dem HERON TP und dem GUARDIAN EAGLE hält das israelische Produkt
nicht stand. Der PREDATOR schneidet in allen einsatzrelevanten Leistungsparametern,
angefangen von der Fluggeschwindigkeit über Nutzlastvolumen und Flugzeiten
bis hin zur Einsatzreichweite, besser ab, als die HERON TP und ist wahrscheinlich
auch der Version HERON TP ›Block 2‹ überlegen. Auch stünde ein PREDATOR B
- GUARDIAN EAGLE ab Ende 2018 zur Beschaffung bereit, inklusive einer umfassenden Musterzulassung nach STANAG 4671 auf dem Hof der Luftwaffe, wenn dieses
Modell ausgewählt werden würde. Das wären lediglich sechs Monate später als die mögliche Bereitstellung der HERON TP, denn das BMVg sagt ja selbst: »Die Verfügbarkeit
eines bewaffnungsfähigen HERON TP Block 2 wird vom Hersteller, unter Berücksichtigung
von Vorleistungen, mit 24 Monaten nach Vertragsschluss angegeben. Dies schließt den
Zulassungsprozess laut Angaben der Industrie mit ein.« Unklar bleibt, welche Standards
diesem Zulassungsprozess zu Grunde liegen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs können
dies nur die gleichen anspruchsvollen Zulassungsstandards sein, die der Verfügbarkeit
des GUARDIAN EAGLE zu Grunde liegen (STANAG 4671, DO-178C, DO 254).
Dies ist durch das BMVg sicherzustellen. Ferner wurde die Auswahlentscheidung keinem wirtschaftlichen Vergleich durch das BMVg unterzogen. Ebenso wurde auch kein
Vergleich der Leasingangebote des amerikanischen Herstellers General Atomics und
der israelischen IAI vorgenommen. Ein Leasingangebot des PREDATOR B wurde weder durch das BAAINBw noch durch das BMVg vom Hersteller angefordert. Wie das
BMVg also zu dem Ergebnis kommt, dass »die Systeme HERON TP und GUARDIAN
EAGLE ungefähr ähnliche Finanzmittel bedürfen« ist völlig schleierhaft. Die Zahlen aus
dem vorangegangenen Regierungskaufverfahren (FMS) sowie der Vergleich mit anderen Nationen sprechen da eine deutlich andere Sprache. Einer Veröffentlichung der Teal
Group Corporation zufolge, war der HERON TP 25% teurer als der PREDATOR B.
Unter anderem deswegen hatte sich Frankreich 2013 für den PREDATOR B entschieden.
Die Redaktion des Newsletter Verteidigung berichtete bereits darüber. Zudem ist die
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»1. Newsletter Verteidigung
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BMVg verschleiert bei
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HERON TP zu beschaffen
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Verfügbarkeit des HERON TP noch mit erheblichen zeitlichen Risiken behaftet, da die
ggf. notwendigen Änderungen am Flugzeug zur Erlangung einer Musterzulassung sowie
zur Bewaffnungsfähigkeit erst noch geprüft noch werden müssen.
Kritiker dieser Entwicklung behaupten, dass der PREDATOR B möglicherweise die
europäischen Bestrebungen, eine Eurodrohne zu entwickeln und zu beschaffen, gefährden
könnte. Diese Argumentation scheitert an dem Fakt, dass sich sämtliche Projektpartner
der Eurodrohne bereits für den PREDATOR B entschieden haben. Zudem ist die geplante
Eurodrohnen-Entwicklung längst noch nicht beschlossen, mit hoher Wahrscheinlichkeit
sehr teuer und es sollen zunächst lediglich 25 Stück produziert werden, ohne Aussicht auf
nachfolgende Exportgeschäfte.
Die bereits laufenden europäischen UAV-Entwicklungen NEURON und TARANIS
sind die unbemannten Systeme, auf die man heute setzen sollte, um in der Zukunft effektive und moderne UAVs haben zu können. Die deutsche Entscheidung, eine HERON TP
zu nehmen, ist wahrscheinlich einzig einer politischen Willensbildung geschuldet, die
nicht zu einer bedrohungsgerechten Ausrüstung der Bundeswehr führt. Ein transparenter
Vergleich ist unter diesen Voraussetzungen für einen Außenstehenden oder ein Mitglied
des Haushaltsausschusses gar nicht möglich. Dies sollte und muss politisch sowie haushälterisch hinterfragt werden. Leidtragende werden unsere Soldaten sein, die darauf bauen
können sollten, das Beste auf dem Markt verfügbare System zu erhalten.
*
Luftwaffe beabsichtigt teurere
ISSN 2194-0088
MPR – engl.: Maritime Patrol Radar - Seeaufklärungsradar
ELINT – engl.: Electronic Intelligence - Elektronische Aufklärung
COMINT – engl.: Communication Intelligence - Fernmeldeaufklärung
ESM – engl.: Electronic Support Measures - Elektronische Unterstützungsmaßnahmen
Beitrag
aus
Newsletter Verteidigung Ausgabe 21/2016
Neue Runde HERON TP vs. PREDATOR:
Bundeswehr und Politik
halten an zu teurer
Beschaffung fest
MQ-9 REAPER der Royal Air Force in Afghanistan.
Die RAF will diese durch 20 Certifiable PREDATOR B
ersetzen.
RAF
Die Internationale Luftfahrtausstellung in Berlin (ILA), die vom 01. bis 04. Juni 2016
auf dem Flughafen Schönefeld stattfinden wird, hat in diesem Jahr mehrere Schwerpunkte,
die für die Bundeswehrbeschaffer interessant werden dürften. Darunter zählen auch die
ausgestellten UAV-Technologien, die unter anderem von amerikanischen und israelischen
Unternehmen präsentiert werden.
Deutschland ist derzeit das einzige europäische Land, welches sich gegen die erfolgreiche
und flächendeckend in den NATO-Staaten eingeführte, aus US-Produktion stammende
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UAV-Familie PREDATOR entschieden hat. Eine beschaffungspolitische Entscheidung,
die den Steuerzahler nicht nur wesentlich mehr Geld kostet, sondern auch an der eigentlichen Forderung der Luftwaffe nach Interoperabilität und Leistungsvermögen völlig vorbei
geht. Doch die politischen Entscheidungsträger, die sich für das israelisches UAV-System
Namens HERON TP entschieden haben, stoßen bei den militärischen Beschaffern auf
fast keinen Widerstand, da die heutigen Stabsoffiziere in der Luftwaffe anscheinend gar
nicht wissen, wie man für die bevorzugten, von der Truppe benötigten UAV-Systeme
Werbung macht und diese an die Entscheidungsträger entsprechend verkauft. Seit langem
ist klar, dass der Luftwaffe ein Sprachrohr fehlt, durch dessen Anwendung die Botschaft
auch in der Politik Gehör findet.
Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Die deutsch-israelischen Rüstungsbeziehungen
sind eine heilige Kuh und deshalb nahezu unberührbar, was diese komplexe politische
und militärische Entscheidung für ein geeignetes UAV-System für die Bundeswehr noch
schwerer macht. Doch es gibt noch weitere wirtschaftliche, technische und militärische
Fakten, welche die politische Entscheidung Deutschlands nach einem geeigneten UAVSystem nicht gerade einfacher werden lässt. Auf der kommenden ILA werden wieder zahl­
reiche Delegationen die Stände viele Aussteller besuchen und die Frage nach einem neuen
UAV-System für die Luftwaffe wird vermutlich nicht nur in den militärischen Fach­
magazinen ihren Niederschlag finden.
Während Deutschland sich für die UAV-Systemlösung mit der Bezeichnung
HERON TP des israelischen Herstellers Israel Aircraft Industries (IAI) entschieden hat,
ist diese in den anderen europäischen NATO-Partnerländern in der Beschaffung chancenlos. Die Gründe: zu leistungsschwach, nicht genügend erprobt, zu wenige im Einsatz und
vor allem zu teuer. Fakten, die belegt wurden. Die Redaktion des Newsletter Verteidigung
berichtete hierüber schon mehrfach ausführlich.
Der NATO-Partner Großbritannien entschied sich wenige Wochen vor der ILA in Berlin
für den Kauf mehrerer Certifiable PREDATOR B (CPB) zu einem Preis von 415 Millionen
Britischen Pfund (ca. 525 Mio. Euro). Presseberichten zufolge beabsichtigt Großbritannien
mindestens 20 CPB zu kaufen, die der RAF ab Ende 2018 zulaufen sollen, um die im
Einsatz bewährten MQ-9 REAPER ersetzen. Nach Ansicht von Rüstungsexperten handelt es sich bei dieser Summe für diese laufende Beschaffung um ein echtes Schnäppchen.
Von deutscher, beschaffungspolitischer Seite aus betrachtet, wird dies offensichtlich,
denn in Deutschland sollen zwischen drei und fünf HERON TP zum Preis von sage
und schreibe 580 Mio. Euro geleast werden. Deutlich mehr Geld für deutlich weniger
fliegende Systeme, die zudem nicht in das Eigentum der deutschen Luftwaffe übergehen.
Eigentlich schon heute ein Fall für den Bundesrechnungshof und für die Staatssekretärin
für Rüstung im BMVg, Dr. Karin Suder. Doch weit gefehlt. Es herrscht Schweigen im
Walde. Vielleicht ändert sich dies auf der bevorstehenden ILA, auf der mit Sicherheit auch
dieses kritische Thema angeschnitten werden wird. Die Beschaffung in Großbritannien
beweise einmal mehr, dass das BMVg mit seiner Wirtschaftlichkeitsbetrachtung völlig
falsch liege, betonten Fachkreisen aus Finanz- und Rüstungsexperten schon mehrfach.
Besonders originell ist die Tatsache, dass sich das BMVg in der Kommunikation gegenüber dem Parlament mehr und mehr in Widersprüche verstrickt, teilweise Falschaussagen
tätigt und intransparent arbeitet. Seitens des BMVg ist man in solche Arbeitsweisen sehr
geübt, da man diese Vernebelungs- und Verzögerungspolitik vor allem bereits in den
Projekten EURO HAWK, Airbus A400M und anderen Programmen perfektioniert hat.
Das Verteidigungsministerium in Berlin beantwortete die Fragen des MdB Dr.
Thomas Lindner am 01.04.2016 schriftlich damit, dass »die mögliche Zulassbarkeit der
verglichenen Systeme« eines »der Entscheidungskriterien für eine Auswahlentscheidung« gewesen sei. Folglich hätte der GUARDIAN EAGLE aufgrund der wesentlich besseren
Erkenntnis­lage durch die langjährige Begleitung durch Beamte der WTD 61 des LufABw
bevorzugt werden müssen. Des Weiteren bescheinigte das BMVg am 01.04.2016 dem
HERON TP eine »positive Prognose der Zulassbarkeit«, die »somit Voraussetzung für die
Auswahlentscheidung« gewesen sei. Diese Einschätzung ist einerseits substanzlos und andererseits auch im Widerspruch zu der Aussage vom 26. Februar: »Eine belastbare Bewertung
der Zulassungsmöglichkeit wird derzeit zum Ende des zweiten Quartals 2016 erwartet.«
Weiter steht im Schreiben vom 01. April, dass »sowohl Kauf- als auch Leasing-Optionen
betrachtet« und »aktuelle Informationen bei den Systemherstellern und den beteiligten
Regierungen angefragt« worden seien. Bezüglich Leasing des GUARDIAN EAGLE sei dies
aus Sicht der anbietenden Industrie jedoch nicht der Fall, so die Antwort auf Rückfragen
der Redaktion des Newsletter Verteidigung.
Die Behauptung, dass sich »Aufgrund des voraussichtlichen kurzen Nutzungszeitraums«
Leasing als »präferiertes Geschäftsmodell« darstelle, ist gewagt. Der Nutzungszeitraum
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HERON TP zu beschaffen
kann mit mindestens sieben Jahren (2018 bis 2025) einerseits nicht als »kurz« angesehen
werden und anderseits ist auch noch lange nicht klar, ob es dabei bleiben wird, da das
Ende der Nutzung von der Verfügbarkeit der nachfolgenden EURODROHNE abhängt.
Bei diesem europäischen Projekt ist, wie bei den vorherigen Gemeinschaftsproduktionen
der Verteidigungswirtschaft, nicht absehbar, ob und wann das europäische UAV tatsächlich kommt. Unserer Ansicht nach ist eine Leasing-Lösung über diesen langen Zeitraum
– immerhin sind es mindestens sieben Jahre, wenn nicht mehr – unwirtschaftlicher als
ein Systemkauf und birgt darüber hinaus noch erhebliche Kostensteigerungsrisiken. Der
Vergleich zwischen dem Leasing von drei HERON 1 über nunmehr 6,5 Jahre zum Preis
von mehr als 240 Mio. Euro durch die Bundeswehr und dem Kauf von vier wesentlich leistungsfähigeren PREDATOR B Block 5 zum Preis von 160 Mio. Euro durch die spanische
Regierung, beweist diese Darstellung. Das aktuelle Beispiel aus Großbritannien unterstützt diese These und diese Entscheidung ist damit ein Fall für den Bundesrechnungshof.
Das BMVg schreibt in der Antwort an Dr. Lindner auch von einem »insgesamt sehr
ausgeglichenen Leistungsspektrum und -niveau« zwischen HERON TP und GUARDIAN
EAGLE und dass »HERON 1 aufgrund seiner deutlich geringeren Leistungsklasse und der
negativen Prognose für eine reguläre Zulassung nicht als weiter zu verfolgende Option bewertet« werde. Jedoch ist er Leistungsunterschied zwischen HERON TP und GUARDIAN
EAGLE (814kg weniger Nutzlast, 10,6 Stunden weniger Flugzeit – siehe Newsletter
Verteidi­gung 9/2016) wesentlich und nicht wie im Brief dargestellt ausgeglichen.
In der Drucksache 18/7725 steht, dass der Bundesregierung »keine Kenntnisse über die
Bewaffnung des HERON TP« vorlägen (Punkt 17 c), jedoch am 01.04.2016 schreibt das
BMVg, dass »die derzeit in den HERON TP integrierte Bewaffnung […] ein Auswahlkriterium
für den HERON TP« gewesen sei. Wie soll das möglich sein, wenn in der Drucksache
18/7725 des Deutschen Bundestags (die auf sechs Wochen nach der Auswahlentscheidung
datiert ist) noch gar keine Kenntnisse über die Bewaffnung vorlagen?
Auch wird in dem Antwortschreiben das Kooperationspotenzial zum Thema gemacht.
Am 01.04.2016 schreib das BMVg, »die Kooperation mit ISR (Israel) ist zudem in vielen Bereichen bereits erfolgreich etabliert«. Das mag in Hinblick auf die Zusammenarbeit
beim HERON 1-Projekt stimmen, aber hier verschweigt das BMVg, dass die genannte
Kooperation mit Israel zu Lasten sehr viel umfangreicherer Kooperationspotenziale mit mindestens fünf NATO/EU-Partnernationen geht, welche den PREDATOR B bereits nutzen.
PREDATOR B der italienischen Luftwaffe.
GA-ASI
Deutsche Beschaffungsbemühungen – was nun?
Die Diskussion um ein neues und leistungsfähiges UAV-System für die deutsche Luft­
waffe muss objektiv weitergeführt werden, um unseren Streitkräften etwas an die Hand
zu geben, was mit unseren europäischen Partnernationen kompatibel ist. Der deutsche
Sonder­
weg, der hier sehr vehement eingeschlagen wurde, wird von keinem unserer
NATO-Partner verstanden. Hier ist der Erklärungsbedarf sehr groß. Eine Beschaffung
zu Gunsten der deutsch-israelischen Rüstungsbeziehungen – auch wenn diese seit Jahr­
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zehnten sehr erfolgreich sind und sich gut entwickeln, wie Rüstungsexperten beider
Länder bestätigen – sollte nicht zu Lasten der Fähigkeiten der eigenen Streitkräfte durchgeboxt werden. Die PREDATOR-Familie ist technisch gesehen besser, doch Deutschland
fokussiert sich für eine teurere und nicht annähernd so leistungsfähige UAV-Technologie,
die von allen anderen europäischen Partner bewusst nicht ausgewählt wurde.
Mittlerweile wurde durch ein internes Papier der Bundeswehr bekannt, dass der Haus­
halts­ausschuss des Deutschen Bundestages sich sehr für das Thema interessiert. Demnach
haben Ende April vier Mitglieder des Deutschen Bundestags eine Delegationsreise in die
Vereinigten Staaten unternommen, um sich vor Ort durch einen Besuch beim Hersteller
des GUARDIAN EAGLE, der General Atomics Aeronautical Systems, Inc. (GA-ASI),
über das MALE UAS zu informieren.
Den Abgeordneten von CDU, CSU, SPD und ›Die Linke‹ wurde durch Mitarbeiter von
GA-ASI in einem rund einstündigen Vortrag die firmeneigene Wahrnehmung und daraus
resultierenden Grundlagen der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs vom Januar
2016 präsentiert.
Der stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses nebst seinen Kollegen waren für die GA-ASI-Argumentation insgesamt aufgeschlossen, da hier manche Aussage,
die im parlamentarischen Raum kommuniziert worden war, widerlegt wurde bzw. das
genaue Gegenteil besagte. Die beabsichtigte Leasinglösung mit IAI, unter Einbeziehung
der Airbus Group, beinhalte nach Einschätzung des Initiators der Delegationsreise einen
Interessenkonflikt, da Airbus im Falle einer Verzögerung bei der Bereitstellung der geplanten EURODRONE, durch die die Leasinglösung des HERON TP sich notwendigerweise
Verlängere, finanziell profitiere. Dies sei zu vermeiden.
Die Abgeordneten machten deutlich, dass sie beabsichtigen, sich ein umfassendes Bild
zu diesem Beschaffungsvorhaben, u.a. durch einen noch zu erfolgenden Besuch in Israel
bei Israel Aerospace Industries (IAI), dem Hersteller des HERON TP, zu verschaffen. Sie
kündigten an, die Argumentation der GA-ASI aufgreifend, bezüglich dieses Themas weitere Fragen an das BMVg zu richten und das Vorhaben künftig kritisch begleiten zu wollen. Im Fokus dabei könnten, neben Fragen zur Wirtschaftlichkeit einer Leasinglösung,
auch der Aspekt der Kooperation mit NATO-Partnern und technische Gesichtspunkte
einschließlich der Zulassbarkeit stehen.
Die deutsche Haltung in dieser beschaffungspolitischen Entscheidung wird auf der ILA
2016 wahrscheinlich kontrovers diskutiert werden. Sicher ist, dass der deutsche Sonderweg
am tatsächlichen Bedarf der Luftwaffe gewaltig vorbei geht. Aber weder die militärische
noch die politische Führung der Luftwaffe akzeptieren derzeit die auf dem Tisch liegenden
Fakten über eine UAV-Lösung, wie sie von anderen europäischen Staaten favorisiert wurde. Die militärische Führung ist gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, die sich
eigentlich nicht ernsthaft mit neuen UAV-Technologien aus amerikanischer Produktion
beschäftigen wollen, zu schwach. Dazu ist das Image von UAV-Systemen in Deutschland
zu schlecht, da diese immer wieder als fliegende Plattformen dargestellt werden, mittels derer die CIA oder das Pentagon Terroristen getötet hätten, und dabei mutmaßlich
auch zahlreiche, unschuldige Zivilisten ums Leben kamen. Verschwiegen wird bei dieser Diskussion aber auch, wie durch UAV-Angriffe Soldaten während Kampfhandlungen
das Leben gerettet wurde, da Hinterhalte oder das Verlegen von Sprengfallen rechtzeitig entdeckt und bekämpft werden konnten. Das schnelle und erfolgreiche sowie präzise
Bekämpfen eines Gegners ist die eigentliche Aufgabe von Streitkräften. Dies hat die deutsche Politik noch lange nicht verinnerlicht.
Die geplante überteuerte Beschaffung bzw. das Model des Leasens der HERON TPs ist
vermutlich auch aus diesem Grunde zunächst ohne die Bewaffnung vorgesehen worden.
Die beteiligte Industrie und die Beschaffungsbehörden sollten nun schnell Wege finden,
um das zu beschaffen, was die Truppe braucht, um systemkompatibel mit den NATOPartnern zu bleiben. Auf der ILA ist Zeit und Gelegenheit dazu, sich vor Ort ein Bild zu
machen. Die Politik und die Bundeswehrführung sollten dies nutzen.
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SPECIAL 09 – September 2016
»1. Newsletter Verteidigung
Expertengespräch«
›PREDATOR für die Bundeswehr?‹
MALE UAVs für die Bundeswehr
Dienstag, 31. August 2016
Beitrag
aus
ISSN 2194-0088
8. Jahrgang
Seite 15/16
Newsletter Verteidigung Ausgabe 27/2016
MALE UAV Diskussion geht weiter:
Luftwaffe beabsichtigt
teurere HERON TP zu
beschaffen
PREDATOR B billiger, besser, in
Serie produziert und in Europa
beschafft!
BMVg verschleiert bei
Auswahlentscheidung
Bundeswehr und Politik halten an
zu teurer Beschaffung fest
Luftwaffe beabsichtigt teurere
HERON TP zu beschaffen
Die dunkelblauen Länder markieren die
PREDATOR-Nutzerstaaten Europas. Deutschland
wäre also alleingestellt, was die logistische
Interoparabilität des UAV-Systems betrifft.
Archib GDM IG
Die Diskussionen in Deutschland um ein leistungs- und bewaffnungsfähiges UAVAufklärungssystem reißen nicht ab. Der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant
Karl Müllner, sprach das Thema vor wenigen Tagen bei einer Veranstaltung des
Interessensverbands der Deutschen Luftwaffe (IdLw) in einer kurzen Ansprach an.
Demnach ist ganz offensichtlich die Entscheidung durch den Generalinspekteur der
Bundeswehr, General Volker Wieker, für das israelische UAV-System HERON TP gefallen,
nachdem dieser die israelische Rüstungsindustrie besuchte und sich über deren Produkte
informierte. General Müllner kommentierte diese Entscheidung nicht weiter, sondern betonte nur, dass es nun in diese Richtung gehen würde. In Fachkreisen der Luftwaffe sieht
man dies mit großem Unverständnis. Die angestrebte HERON-TP-Lösung aus Israel ist
beinahe doppelt so teuer wie ein UAV-System aus der PREDAOR-Reihe aus den USA und
bekanntermaßen nur 50 Prozent so leistungsfähig, was Flugzeiten oder Bewaffnung angeht. So will nun die krisengeschüttelte Luftwaffe – wohl auf politischen Druck hin – die
HERON TP beschaffen, welche von allen anderen NATO-Nationen, die dieses System
von dem israelischen Konzern Israel Aerospace Industrie angeboten bekommen haben, aus
technischen und wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurde. Ein wesentlicher Grund, so
wird es vor der Sommerpause in politischen Kreisen in Berlin immer wieder kolportiert, ist,
dass die HERON-TP auf längere Zeit nicht bewaffnet werden kann. Man will in der aktuellen Regierungskoalition Zeit schinden, um diese beschaffungspolitische Frage erst später
oder gar überhaupt nicht zu klären. Die Verteidigungsministerin Frau Dr. von der Leyen
hat politisch erhebliche Probleme, bewaffnungsfähige UAV-Systeme zu vermitteln. Es ist
wie ein rotes Tuch für sie, sagen informierte Kreise aus dem Berliner Bendler Block. Zu
sehr ist das Thema bewaffnetes UAV für den Einsatz in Konflikt- oder Gefahrensituationen
politisch belastet. Man fürchtet im Pressestab des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) eine zu große gesellschaftliche Diskussion darüber, auf große Distanz, anonym, unpersönlich und aus der Luft zu töten, auch wenn es darauf ankommt, eigene
Soldaten zu schützen. Aus diesem Grunde verschanzen sich die beschaffungspolitischen
Verantwortlichen in Berlin hinter der politisch unangreifbaren Rüstungszusammenarbeit
zwischen Deutschland und-Israel. IAI (Israel Aerospace Industries Ltd.) vermietete schon
die HERON 1, die seit mehreren Jahren im ISAF-Einsatz bei der Bundeswehr erfolgreich
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SPECIAL 09 – September 2016
»1. Newsletter Verteidigung
Expertengespräch«
›PREDATOR für die Bundeswehr?‹
MALE UAVs für die Bundeswehr
PREDATOR B billiger, besser, in
Serie produziert und in Europa
beschafft!
BMVg verschleiert bei
Auswahlentscheidung
Bundeswehr und Politik halten an
zu teurer Beschaffung fest
Luftwaffe beabsichtigt teurere
HERON TP zu beschaffen
Impressum
Newsletter Verteidigung veröffentlicht in deutscher Sprache aktuelle Aufsätze, Berichte und Analysen sowie im Nachrichtenteil
Kurzbeiträge zu den Themen Rüstungstechnologie, Ausrüstungsbedarf
und Ausrüstungsplanung, Rüstungsinvestitionen, Materialerhaltung,
Forschung, Entwicklung und Erprobung sowie Aus- und Weiterbildung.
Newsletter Verteidigung hat eine europäische, aber dennoch vorrangig nationale Dimension. Aus der Analysearbeit von Newsletter
Verteidigung werden regelmäßig hoch priorisierte Themenfelder aufgegriffen, welche interdisziplinär einen Bogen spannen von der auftragsgerechten Ausstattung der Bundeswehr mit Wehrmaterial, der
Realisierungsproblematik von militärischen Beschaffungsvorhaben,
der Weiterentwicklung der Streitkräfte, den technologischen Trends
und Entwicklungstendenzen bei Wehrmaterial, der Weiterentwicklung
der heimischen wehrtechnischen Industriebasis und der Rüstungsund Sicherheitspolitik bis hin zur Rüstungszusammenarbeit mit
Partnerländern und gemeinsamen Beschaffung von Wehrmaterial.
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Dienstag, 31. August 2016
ISSN 2194-0088
8. Jahrgang
Seite 16/16
zu Aufklärungszwecken eingesetzt wurde. Auch der größere HERON TP soll geleast werden, so die Bundeswehr. Das HERON-TP-System ist bisher noch in kein anderes Land exportiert worden, weder als Kauf- noch als Leasing-Lösung, da es sich als zu teuer gegenüber
dem amerikanischen Produkt erwiesen hat, welches nachgewiesenermaßen bewaffnungsfähig ist. Die Bewaffungsfähigkeit muss bei der HERON TP erst noch amtlich zertifiziert werden. Dies belegen die Musterprüfungen im Vorfeld der Beschaffungsentscheidung
von NATO-Staaten wie Italien, den Niederlanden, Frankreich oder auch Großbritannien.
(Newsletter Verteidigung berichtete). Alle diese europäischen Partnerstaaten lehnten die
HERON TP aus bekannten Gründen ab.
Die Kosten für das geplante Leasing von drei bis fünf HERON TP UAVs werden zwischen 550 und 600 Millionen Euro liegen, so die Haushälter des BMVg. Anfang April
wurden den neugierigen Bundestagsabgeordneten hierfür noch 540 Mio. Euro genannt.
Wenn es nach dem politischen Willen der Beschaffer geht, soll die HERON TP ab 2018
in den operativen Dienst der Bundeswehr eingeführt werden.
In NATO-Kreisen wurde bereits Kritik an den deutschen Nutzern laut, welche diese
Beschaffung wider besseren Wissens durchführen und somit inkompatibel zu den anderen PREDATOR/REAPER UAV-Modellen sind, die in anderen NATO-Nationen
Verwendung finden. Israelische Medien behaupten, dass die Bundeswehr mit der deutschen Beschaffung der HERON TP versucht, das Flugverbot von UAVs im deutschen und
europäischen Luftraum zu umgehen, da die HERON TP von Israel aus in die Einsätze der
Luftwaffe fliegen würde.
Die beschaffungspolitische Diskussion um die HERON TP dürfte vor dem Hintergrund
einer deutlichen Mehrzahlung von etwa 300 Millionen Euro gegenüber dem amerikanischen Modell auch den Bundesrechnungshof und den Bund der Steuerzahler stark interessieren. Auch die Position der Luftwaffe ist in dieser Angelegenheit eher unverständlich, da
diese eigentlich daran interessiert sein müsste, ein besseres, NATO-kompatibles und vor
allem einsatzerprobtes UAV-System zu erhalten. Doch hier versagt die beschaffungspolitische Positionierung der Luftwaffe, die bereits mit den technischen Problemen und zeitlichen Verzögerungen beim Airbus-A400M-Programm massiv zu kämpfen hat, vollständig.
Dies wird wieder einmal auf Kosten der eingesetzten Soldaten gehen, die in naher Zukunft
auf bewaffnungsfähige UAV-Systeme keinesfalls verzichten wollen. Es wird Zeit über dieses Thema politisch und militärisch bedarfsorientiert zu reden. Einsatzunterstützung und
Schutz der Soldaten vor Ort sollte an erster Stelle stehen und die eingesparten Mittel könnten besser für die Beseitigung der Ausrüstungsmängel in der Truppe verwendet werden.
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