PDF , 167 kB - Bundesministerium der Verteidigung

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Berlin, 20. November 2015
Seite 1 von 4
Erste zentrale Kooperationsvereinbarung
zwischen dem
Bundesministerium der Verteidigung und dem Deutschen Roten Kreuz e. V.
Ob 2013 beim Hochwasser-Einsatz in Deutschland oder 2014/2015 bei der
Bekämpfung der Ebola-Epidemie im Rahmen des humanitären Hilfseinsatzes in
Westafrika – die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem Deutschen
Roten Kreuz hat sich bereits auf vielen Gebieten, auch unter Extrembedingungen
bewährt.
Als sichtbares Zeichen und wichtige Grundlage dieser erfolgreichen
Zusammenarbeit, werden die Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der
Leyen, und der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes e.V., Dr. Rudolf Seiters,
am Dienstag, dem 24. November 2015,
die erste zentrale Kooperationsvereinbarung
über die
Zusammenarbeit im In- und Ausland
zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Deutschen Roten
Kreuz e. V. (DRK) in Berlin unterzeichnen.
Auch aktuell ist dies wichtiger denn je. Die Anforderungen in der Flüchtlingshilfe
sind nur mit vereinten Kräften zu meistern. Tausende Bundeswehrangehörige
leisten täglich und dauerhaft im Rahmen der Flüchtlingshilfe ihren Dienst in ganz
Deutschland - diese Woche sind hier im Durchschnitt 7.800 gebunden.
Dabei wirken sie bundesweit an derzeit 56 Standorten mit Mitarbeitern und
ehrenamtlichen Helfern des DRK beim Aufbau und Betrieb von Einrichtungen
zusammen, die der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen dienen – z.B.
in den beiden Wartezentren für Flüchtlinge in Feldkirchen und Erding.
Im Rahmen dieser Vereinbarung soll jetzt die Zusammenarbeit zwischen der
Bundeswehr und dem DRK speziell in den Bereichen des Sanitätsdienstes
einschließlich des Rettungsdienstes, der Verbreitung des humanitären
Völkerrechts, des Suchdienstes und der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sowie
des Katastrophenschutzes im In- und Ausland präzisiert und intensiviert werden.
Die förmliche Bestätigung am 24. November 2015 durch die Führungsebenen von
Bundeswehr und DRK hebt die bisherigen hervorragenden Arbeitsbeziehungen
hervor. Sie schafft keine neuen rechtlich bindenden Verpflichtungen für die
Kooperationspartner, sondern bildet als Dachvereinbarung den Rahmen für
weitere zweck- und themenbezogene Einzelvereinbarungen.
So umfasst die im Völkerrecht geregelte und bereits etablierte Zusammenarbeit
zwischen Bundeswehr und DRK neben der Sicherstellung der Versorgung mit
Blutkonserven u.a. auch gemeinsame Aus- und Fortbildungen, wie sie das
Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr bereits im Februar
des Jahres in einem eigenen Kooperationsvertrag mit dem DRK vereinbart hat.
Das DRK ist die nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes in Deutschland und
freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Es
betreut derzeit bundesweit rund 440 Notunterkünfte mit mehr als 140.000
Flüchtlingen. Mit 3,1 Millionen Fördermitgliedern, 400.000 ehrenamtlichen Helfern
und 150.000 hauptamtlichen Mitarbeitern ist das DRK die größte humanitäre
Hilfsorganisation in Deutschland.
Hinweise für die Medien:
Dienstag, 24. November 2015
Bildtermin
11:25 Uhr
bis
11:40 Uhr
Eintreffen der Medienvertreter
12:00 Uhr
Bildtermin
anschließend gemeinsames Statement
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt nach 11:40 Uhr zum Termin aus
organisatorischen Gründen (Personen- u. Ausrüstungskontrollen) nicht sichergestellt
werden kann.
Ort:
Eintreffen der Medienvertreter über Stauffenbergstr.18
Akkreditierung:
Anmeldung mit dem beigefügten Formblatt bis:
Montag, 23. November 2015, 12:00 Uhr, bei
BMVg Pr-/InfoStab 1 - Medienbetreuung
FAX: 030 / 18 24 – 3 35 22 22 4
E-Mail:
[email protected]
Schutzbereich 2
Anlage
Akkreditierungsformular
Erste zentrale Kooperationsvereinbarung
zwischen dem
Bundesministerium der Verteidigung und dem Deutschen Roten Kreuz e. V.
Bundesministerium der Verteidigung
Presse- und Informationsstab 1 „Presse“
Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin
Fax: +49 (0) 30-18-24-22224
E-Mail: [email protected]
Zur Realisierung der Teilnahme akkreditierter Medienvertreter/innen unter Berücksichtigung
sicherheitsbezogener Anforderungen werden die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Daten
benötigt.
Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Angaben ist § 12 Abs. 1 i. V. m.
§§ 13 ff Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zum Zweck der Überprüfung sicherheitsrelevanter Belange
werden die Daten an das BKA bzw. das zuständige LKA übermittelt.
Beim Bundesministerium der Verteidigung als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle werden die
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