HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX INTERNET E-MAIL DATUM SEITEN BMVg Presse- und Informationsstab Stauffenbergstr. 18, 10785 Berlin 11055 Berlin +49 (0)30-18-24 22219 +49 (0)30-18-24 22228 www.bmvg.de/presse [email protected] Berlin, 20. November 2015 Seite 1 von 4 Erste zentrale Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Deutschen Roten Kreuz e. V. Ob 2013 beim Hochwasser-Einsatz in Deutschland oder 2014/2015 bei der Bekämpfung der Ebola-Epidemie im Rahmen des humanitären Hilfseinsatzes in Westafrika – die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem Deutschen Roten Kreuz hat sich bereits auf vielen Gebieten, auch unter Extrembedingungen bewährt. Als sichtbares Zeichen und wichtige Grundlage dieser erfolgreichen Zusammenarbeit, werden die Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, und der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes e.V., Dr. Rudolf Seiters, am Dienstag, dem 24. November 2015, die erste zentrale Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im In- und Ausland zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Deutschen Roten Kreuz e. V. (DRK) in Berlin unterzeichnen. Auch aktuell ist dies wichtiger denn je. Die Anforderungen in der Flüchtlingshilfe sind nur mit vereinten Kräften zu meistern. Tausende Bundeswehrangehörige leisten täglich und dauerhaft im Rahmen der Flüchtlingshilfe ihren Dienst in ganz Deutschland - diese Woche sind hier im Durchschnitt 7.800 gebunden. Dabei wirken sie bundesweit an derzeit 56 Standorten mit Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern des DRK beim Aufbau und Betrieb von Einrichtungen zusammen, die der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen dienen – z.B. in den beiden Wartezentren für Flüchtlinge in Feldkirchen und Erding. Im Rahmen dieser Vereinbarung soll jetzt die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem DRK speziell in den Bereichen des Sanitätsdienstes einschließlich des Rettungsdienstes, der Verbreitung des humanitären Völkerrechts, des Suchdienstes und der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sowie des Katastrophenschutzes im In- und Ausland präzisiert und intensiviert werden. Die förmliche Bestätigung am 24. November 2015 durch die Führungsebenen von Bundeswehr und DRK hebt die bisherigen hervorragenden Arbeitsbeziehungen hervor. Sie schafft keine neuen rechtlich bindenden Verpflichtungen für die Kooperationspartner, sondern bildet als Dachvereinbarung den Rahmen für weitere zweck- und themenbezogene Einzelvereinbarungen. So umfasst die im Völkerrecht geregelte und bereits etablierte Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und DRK neben der Sicherstellung der Versorgung mit Blutkonserven u.a. auch gemeinsame Aus- und Fortbildungen, wie sie das Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr bereits im Februar des Jahres in einem eigenen Kooperationsvertrag mit dem DRK vereinbart hat. Das DRK ist die nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes in Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Es betreut derzeit bundesweit rund 440 Notunterkünfte mit mehr als 140.000 Flüchtlingen. Mit 3,1 Millionen Fördermitgliedern, 400.000 ehrenamtlichen Helfern und 150.000 hauptamtlichen Mitarbeitern ist das DRK die größte humanitäre Hilfsorganisation in Deutschland. Hinweise für die Medien: Dienstag, 24. November 2015 Bildtermin 11:25 Uhr bis 11:40 Uhr Eintreffen der Medienvertreter 12:00 Uhr Bildtermin anschließend gemeinsames Statement Es wird darauf hingewiesen, dass der Zutritt nach 11:40 Uhr zum Termin aus organisatorischen Gründen (Personen- u. Ausrüstungskontrollen) nicht sichergestellt werden kann. Ort: Eintreffen der Medienvertreter über Stauffenbergstr.18 Akkreditierung: Anmeldung mit dem beigefügten Formblatt bis: Montag, 23. November 2015, 12:00 Uhr, bei BMVg Pr-/InfoStab 1 - Medienbetreuung FAX: 030 / 18 24 – 3 35 22 22 4 E-Mail: [email protected] Schutzbereich 2 Anlage Akkreditierungsformular Erste zentrale Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Deutschen Roten Kreuz e. V. Bundesministerium der Verteidigung Presse- und Informationsstab 1 „Presse“ Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Fax: +49 (0) 30-18-24-22224 E-Mail: [email protected] Zur Realisierung der Teilnahme akkreditierter Medienvertreter/innen unter Berücksichtigung sicherheitsbezogener Anforderungen werden die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Daten benötigt. Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Angaben ist § 12 Abs. 1 i. V. m. §§ 13 ff Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zum Zweck der Überprüfung sicherheitsrelevanter Belange werden die Daten an das BKA bzw. das zuständige LKA übermittelt. Beim Bundesministerium der Verteidigung als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle werden die personenbezogenen Daten spätestens drei Monate nach Durchführung der o. a. Veranstaltung gelöscht. Journalisten mit BPA-Jahresakkreditierung bitte nur die mit # gekennzeichneten Felder ausfüllen Name # Geburtsdatum # Vorname # Geburtsort # Staatsangehörigkeit # Paß-oder PA-Nr. ausgestellt durch Presseausweis-Nr. ausgestellt durch Büroadresse (Strasse, Ort): Medium und Zeitraum der Jahresakkreditierung BPA # Land des Mediums Telefon / Fax E-Mail # Mobil Zutreffendes bitte ankreuzen./ Please mark the appropriate answer./ Prière de marquer la mention correspondante Schriftpresse Fotograf Hörfunk Redakteur Techniker Fernsehen, Film Redakteur Kameramann Techniker Onlinemedium Redakteur Techniker Für die Richtigkeit der Daten: Ort, Datum # eigenhändige Unterschrift #
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