1. Elternbrief - Realschule

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Schweiklberg 1, 94474 Vilshofen a.d. Donau  08541/96890
08541/9689029
Vilshofen an der Donau, 13.09.2016
1. Elternbrief im Schuljahr 2016/2017
All das, was wir uns vornehmen müssen,
wird nicht in den ersten Tagen vollendet werden,
ja vielleicht nicht einmal zu unseren Lebzeiten,
doch lasst uns beginnen.
(John F. Kennedy)
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1. Personalsituation
Zum neuen Schuljahr gibt es einige personelle Änderungen an der Realschule Schweiklberg.
- Frau Erner und Herr Kuhn sind nicht mehr an unserer Schule. Die Schulfamilie wünscht beiden
auf ihrem beruflichen Weg bzw. im Ruhestand alles Gute.
- Frau Eckmüller wird eine „Baby-Pause“ einlegen. Für diese Zeit wünschen wir der Familie
Eckmüller das Beste.
NEU an der Schule dürfen wir drei junge und engagierte Lehrkräfte begrüßen:
-
Herr Benjamin Eßl (Mathematik/Katholische Religionslehre/IT)
Frau Anna Kohlmeier (Deutsch/Geschichte)
Frau Maria Reiner (Mathematik/Chemie/Biologie)
Herr Eßl
Frau Kohlmeier
Frau Reiner
FSJ: Frau Lena Steinleitner absolviert bei uns ein Freiwilliges Soziales Jahr und unterstützt vor allem
den Bereich der Ganztagesbetreuung. Nach den guten Erfahrungen der letzten zwei Jahre freuen wir
uns, dass wir auch in diesem Jahr eine „FSJ-lerin“ an der Schule haben.
Wir wünschen allen Neuen einen guten Start an der Coelestin-Maier-Realschule, verbunden mit
viel Spaß und Freude in unserer Schulfamilie.
2. Schülerzahlen
Schuljahr 2010/2011:
Schuljahr 2011/2012:
Schuljahr 2012/2013:
Schuljahr 2013/2014:
Schuljahr 2014/2015:
Schuljahr 2015/2016:
Schuljahr 2016/2017:
278 Schüler (Stand: Februar 2011)
288 Schüler (Stand: 23.05.2012)
285 Schüler (Stand: 17.05.2013)
304 Schüler (Stand: Mai 2014)
321 Schüler (Stand: 12.09.2014)
349 Schüler (Stand: 11.09.2015)
359 Schüler (Stand: 07.09.2016)
3. Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten für den regulären Unterricht (= normaler Vormittagsunterricht + Sport 8.
Klasse/Evangelische Religionslehre am Nachmittag) sind gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
1. Stunde 07.55 – 08.40, 2. Stunde 08.40 – 09.25, 3. Stunde 09.25 – 10.10, Pause 10.10 – 10.35,
4. Stunde 10.35 – 11.20, 5. Stunde 11.20 – 12.00, 6. Stunde 12.00 – 12.40, Mittagspause 12.40 – 13.30,
(7. Stunde 13.30 – 14.15, 8. Stunde 14.15 – 15.00)
4. Raumsituation
Wie Sie wissen, besitzen wir ein Lehrerraumprinzip. Gerade in den unteren Jahrgangsstufen wurden
viele Schulbücher neu angeschafft, so dass ein halber Klassensatz im Klassenzimmer des jeweiligen
Lehrers bereit liegt. Ihre Söhne müssen also die Bücher nicht mitschleppen, sondern können sie
zuhause belassen. Die Klassenleiter und Fachlehrer werden dies näher erläutern.
5. NEU: Raumnamen
Zum Schuljahr 2016/2017 sind einige Raumnamen leicht geändert.
Fachräume wie Biologie, Chemie/Physik, Musik, EDV1, EDV2, Kunst und
Werken behalten ihren Namen.
Die Klassenräume der Lehrer bekommen ein „B“ (steht für „Blau“ = 2.
Stock) oder ein „G“ (steht für „Grün“ = 1. Stock) vorgesetzt.
So ist die Orientierung etwas leichter.
Am Vertretungsplan werden nämlich nur die Abkürzungen der Räume
abgebildet.
6. ESIS
Mittlerweile nutzen sehr viele Eltern ESIS. Die Vorteile in Kürze:
Den Elternbrief empfangen Sie digital
Die Krankmeldung können Sie bequem per ESIS anfertigen und
müssen morgens nicht anrufen
Zeitfenster für Elternsprechtage können bequem von zuhause aus gebucht werden
7. Elternbriefe - VORGEHEN im SJ 16/17:
Wir werden ALLEN Schülern ALLE Elternbriefe in ausgedruckter Form mitgeben,
damit Sie zuhause den Elternbrief nicht selbst ausdrucken müssen und die
Informationen sofort schriftlich zur Hand haben.
Zusätzlich bekommen alle ESIS-Schüler den Elternbrief in digitaler Form zugeschickt (zusätzlicher
Service).
Auf jedem Elternbrief wird ein Vermerk sein, bis wann Sie den Elternbrief in Papierform beim
Klassenleiter mit Unterschrift zurückgeben sollten. Bitte halten Sie diese Termine ein.
Die Bestätigung der Elternbriefe läuft also ausschließlich über den Rücklauf in Papierform. Die ESISBestätigung ist deshalb nicht zwangsweise nötig.
8. ESIS für neue und noch nicht registrierte Schüler
Anmelden können Sie sich unter folgender Adresse:
https://www.esis-anmeldung.de/Forms/CMRFormular.php
9. Pflichtunterricht am Nachmittag
Evangelische Religionslehre 5.-7. Jahrgangsstufe:
Evangelische Religionslehre 8.-10. Jahrgangsstufe:
Dienstag, 13.30 – 15.00 Uhr
Dienstag, 13.30 – 15.00 Uhr
10. Sportunterricht 8. Klasse
Die 8. Klasse ist die einzige Jahrgangsstufe, die 31 Stunden pro Woche hat.
Deshalb findet im Fach Sport 1 Stunde regulär/“fix“ am Vormittag statt (siehe Stundenplan).
Die andere Stunde wird am Nachmittag in Form einer Doppelstunde (alle zwei Wochen)
„hereingearbeitet“. Die Sportstunden der 8. Klassen sind im Terminplan eingetragen!
Bitte beachten Sie diese Terminierung. Für Ihre Söhne empfiehlt es sich, die Termine gleich von Beginn
an im Hausaufgabenheft zu vermerken.
11. Wahlunterricht/NEU: AG´s
Auch heuer bieten wir wieder ein breit gefächertes Wahlfachangebot (siehe Anhang).
Der Wahlunterricht beginnt ab Montag, 26.09.2016.
Die Entscheidung zur Teilnahme am Wahlunterricht ist für das ganze Schuljahr verbindlich.
Eine Befreiung ist – wie auch beim Pflichtunterricht - nur in dringenden, unaufschiebbaren Fällen
möglich. Es gelten dieselben Regelungen wie bei normalen Unterrichtsbefreiungen. Ein Ausscheiden
aus dem Wahlunterricht während des Schuljahres kann nur in begründeten Ausnahmefällen nach
schriftlichem Antrag durch die Schulleitung genehmigt werden.
Eine Neuigkeit sind die AG´s. Manche Neigungsgruppen können einfach nicht wöchentlich abgehalten
werden, sondern bedürfen mal mehr, mal weniger zeitlichen Aufwand. Hierfür haben wir zu diesem
Schuljahr Arbeitsgemeinschaften eingeführt. Die Leiter dieser AG´s erstellen aber auch einen
Terminplan, so dass Ihre Söhne einen Rahmenplan haben.
12. Schließfächer
Da wir die Schließfächer im neuen Schuljahr umverteilen und auch reinigen, bitten wir Ihre Söhne, das
Schließfach bis Freitag, dem 16.9.2016, zu räumen. Gegenstände, die trotzdem nach diesem Termin in
den Fächern sind, werden entsorgt.
13. Schulberatung
Beratungslehrkraft: Frau Andrea Scheungrab
Was sind Beratungslehrkräfte?
„Beratungslehrkräfte sind ausgebildete Berater, die sich über eine Staatsprüfung für die Beratung qualifiziert haben. Sie sind in
der Regel aber auch aktive Lehrkräfte und verfügen somit über direkte Kontakte zu Schülern, Eltern, Lehrern und Kollegium, zur
Schulleitung und Schulverwaltung. Neben ihrer Beratungsqualifikation sind sie daher mit den spezifischen schulischen Belangen
vertraut und helfen so, die vielen Möglichkeiten des gegliederten Schulsystems zu nutzen. Die beraterische Palette bezieht sich
auf den gesamten Bildungsprozess. Im Spannungsfeld Schule – Elternhaus reicht sie von Gesprächs- und Informationsangeboten
über pädagogische Hilfestellung und Begleitung bis hin zur Prävention.“
Dieses Angebot können Sie gerne an unserer Schule, in der Form eines Gesprächs mit Frau
Scheungrab, in Anspruch nehmen.
14. Jahrgangsstufenkoordinatoren
Zum neuen Schuljahr gibt es drei Jahrgangsstufenkoordinatoren.
Klasse 5/6:
Klasse 7/8:
Klasse 9/10:
Frau Anleitner
Herr Pichler
Herr Wild
Die Jahrgangsstufenkoordinatoren haben folgende Aufgaben:
a) wichtige Ansprechpartner für Schüler
b) Koordinatoren für die spezifischen Angelegenheiten in den jeweiligen Jahrgangsstufen.
c) Ansprechpartner für Eltern
Sollte ein Schüler also Probleme haben (schulisch, persönlich, mit anderen Schülern usw.) oder auch
Fragen zu gewissen Themen, die die Jahrgangsstufe betreffen, kann er nun in folgender Reihenfolge
gezielte Ansprechpartner finden:
Fachlehrer
Klassenleiter
Jahrgangsstufenkoordinatoren / Beratungslehrkraft
Schulleitung
Mit der Einführung der Jahrgangsstufenkoordinatoren erhoffen wir uns, dass sowohl Schüler als auch
Eltern noch mehr und gezielte Ansprechpartner für alle möglichen Belange finden. Die
Jahrgangsstufenkoordinatoren werden auch in gewissen Abständen in „Ihren“ Klassen für eine
Sprechstunde eingeteilt, außerdem können die Schüler die o.g. Personen jederzeit sprechen. Zusätzlich
halten die Koordinatoren zwei Elternabende im Jahr für die jeweiligen Jahrgangsstufen ab (siehe
Terminplan).
Wir möchten aber anmerken, dass mögliche Probleme der Reihenfolge nach angegangen werden
sollten (Fachlehrer, Klassenleiter, Koordinatoren/Beratungslehrkraft, Schulleitung).
15. Schriftliche Arbeiten (große und kleine Leistungsnachweise)
a) Alle Schulaufgaben (große Leistungsnachweise) werden den Erziehungsberichtigten nach § 52 Abs.2
RSO zur Kenntnisnahme mitgegeben. Sie sind spätestens nach einer Woche unverändert an die Schule
zurückzuleiten; andernfalls muss die Herausgabe künftig unterbleiben
b) Stegreifaufgaben (kleine Leistungsnachweise) können zur Kenntnisnahme mitgegeben werden.
c) Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten werden von den Schülern im Aufgabenheft vermerkt.
16. Große Leistungsnachweise
*Im Fach Mathematik, Physik und Chemie werden anstatt Schulaufgaben und Stegreifaufgaben
angesagte Tests im Turnus von ca. 6 Wochen geschrieben.
Laut Realschulordnung gewährleisten diese Tests ein „gleich bleibend hohes Leistungsniveau,
reduzieren Wissenslücken und Prüfungsangst.“ Die Tests in den Klassen 5-9 haben einen Umfang von
ca. 30 Minuten, in der 10. Klasse von 50-80 Minuten.
Die Anzahl der Schulaufgaben wird durch die Realschulordnung (RSO) wie folgt festgelegt; die Tests
im Fach Mathematik und Physik sind ebenso eingetragen:
Fach
Deutsch
Englisch
Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe I) *
5
4
4
7
6
4
4
6
7
4
4
6
8
4
4
6
9
3
3
6
10
3
3
5
Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe II/III) *
Phyisk (WPFG I) *
Physik (WPFG II/III) *
Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen (WPFG II)
Französisch (WPFG III)
Chemie (WPFG I)
Chemie (WPFG II/III) *
Werken (WPFG III) *
7
-
6
-
6
4
3
3
3
6
4
4
3
3
4
3
6
5
4
3
3
4
4
5
5
4
3
3
4
4
In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 kann in Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben eine der Schulaufgaben durch zwei Kurzarbeiten
oder ein bewertetes Projekt ersetzt werden; die Entscheidung hierüber wird von der Lehrerkonferenz getroffen; über die
Umsetzung entscheidet der Fachlehrer.
17. Überwachung des Schulbesuchs – Beurlaubungen
Krankmeldungen
a) Bei Erkrankung bis spätestens 07.55 Uhr Mitteilung an die Schule + schriftliche Mitteilung am
Folgetag an die Klassleitung ODER Krankmeldung per ESIS
b) Ab dem dritten Tag benötigen wir zusätzlich ein Attest.
Befreiungen
Die Klassleiter sind befugt, Schüler zu befreien, wenn es sich um eintägige Vorkommnisse handelt.
Vorgehensweise:
Schüler legt Antrag auf Unterrichtsbefreiung vor (2-Tage-Frist)  Lehrer genehmigt/genehmigt nicht
durch seine Unterschrift  Schüler legt unterschriebene Unterrichtsbefreiung im Sekretariat vor 
Sekretariat zeichnet gegen und trägt die Unterrichtsbefreiung ein  Schüler gibt U.befreiung beim
Klassleiter ab
Diese Befreiungen müssen rechtzeitig mit dem entsprechenden Formblatt
(http://realschuleschweiklberg.de/images/docs/krankmeldung.pdf) beim Klassenleiter eingereicht werden.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Schuljahre bitten wir Sie, feststehende Termine (z.B. Firmung
o.ä.) frühzeitig mit der offiziellen Unterrichtsbefreiung genehmigen zu lassen. Die Genehmigung ist
meist nur reine Formsache, aber dies sollte frühzeitig geschehen.
Befreiung vom Sportunterricht
Eine Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen kann nur vom Schulleiter nach
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für einen begrenzten Zeitraum ausgesprochen werden.
18. Konzept Jahrgangsstufen
Folgende Klassenfahrten/Aktionen sind in unserem Fahrtkonzept verankert:
5. Jahrgangsstufe:
6. Jahrgangsstufe:
7. Jahrgangsstufe:
8. Jahrgangsstufe:
9. Jahrgangsstufe:
10. Jahrgangsstufe:
Jgst.übergreifend:
Start-Up-Tage
Schullandheim
Skifahrt
Orientierungstage, Compassion-Projekt
Betriebspraktikum, ProjektPräsentation
Abschlussfahrt, Auszeit vor der Abschlussprüfung
Englisch- und Französischfahrt
Über Termine und Modalitäten werden Sie rechtzeitig durch die Schule bzw. die begleitenden Lehrkräfte informiert.
Wir sind bestrebt, alle Unterrichtsausfälle, die durch Fahrten, schulische Veranstaltungen oder auch
Fortbildungsmaßnahmen unserer Lehrkräfte bedingt sind, in pädagogischer Verantwortung zu vertreten.
Wichtig für alle Empfänger von ARGE-SGB II: Die Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt werden in der Regel
von der Agentur für Arbeit übernommen. Der Antrag muss aber vor Beginn der Veranstaltung gestellt sein. Bitte
erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Sachbearbeiter. Weiterhin unterstützen auch der Förderverein der
Realschule und der Elternbeirat Schüler, für die gewisse Fahrten in finanzieller Hinsicht nicht realisierbar wären.
19. Infos zu den Fahrten
Während des Schuljahres stehen wieder mehrtägige Fahrten unterschiedlicher Jahrgangsstufen an. Es handelt
sich dabei nicht um eine Freizeitveranstaltung, sondern um pflichtgemäße Schulveranstaltungen, die im
Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Schüler, die nicht an der Klassenfahrt teilnehmen können, z.B. aus
Krankheitsgründen, benötigen zum Nachweis ein ärztliches Attest. Das ärztliche Attest ist bei der Schulleitung
einzureichen. In Ausnahmefällen kann auch eine Beurlaubung in Betracht kommen. Dies ist z.B. dann der Fall,
wenn Schüler aufgrund anderer gerechtfertigter Gründe an der Teilnahme der Klassenfahrt gehindert sind. Wir
weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine Einzelfallprüfung handelt. Der Antrag ist rechtzeitig vor Antritt der
Klassenfahrt bei der Schulleitung zu stellen, um unnötige Stornokosten zu vermeiden. Es sind die rechtfertigenden
Gründe für eine Beurlaubung von der Klassenfahrt mitzuteilen und Belege beizufügen. Die Schulleitung wird auf
der Basis der vorgetragenen Gründe und Belege entscheiden, ob eine Beurlaubung im Einzelfall ausnahmsweise
in Betracht kommt. Wer ohne ärztliches Attest und ohne gewährte Beurlaubung nicht an der Klassenfahrt teilnimmt,
verletzt seine Schulpflicht. Sollte in Ihrem Fall wichtige Gründe für die Nichtteilnahme Ihres Sohnes an der
Klassenfahrt vorliegen, bitte ich, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei finanziellen Nöten können Sie sich
vertraulich an das Sekretariat wenden; hierfür finden wir eine Lösung
20. Unfallversicherung
Leider kommt es immer wieder zu Schulunfällen (Schulweg, Schulsport usw.). Die anfallenden Kosten
für Arzt, Krankenhaus und Krankentransport werden vom Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband
getragen. Bitte melden Sie den Unfall umgehend im Sekretariat und weisen Sie auch den behandelnden
Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
21. Haushalt und Ernährung (Unkostenbeitrag)
Im Fach Haushalt und Ernährung (7. Klasse) werden
Unkostenbeitrag/Materialbedarf von Frau Reithmeier eingesammelt.
pro
Schüler
25
Euro
22. Termine
Die wichtigsten Termine finden sie im Terminplan (siehe Anlage). Es können sich noch kurzfristige
Änderungen ergeben. Den jeweils aktuellen Terminplan finden Sie auch auf unserer Homepage.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wichtigsten Termine im September, Oktober und November.
22.1. Nachmittagsunterricht / Ganztagsbetreuung (Beginn: 19.09.2016)
Die Ganztagesbetreuung steht unter der Leitung von Frau Monika Steinleitner (staatlich anerkannte Erzieherin).
Sie kümmert sich um die Belange der zu betreuenden Schüler und wird sowohl von drei Fachlehrern (Frau
Weishäupl, Frau Kohlmeier, Herr Eßl) sowie einer FSJlerin, Frau Lena Steinleitner, unterstützt. Die
Ganztagsbetreuung ist gebührenfrei, lediglich das Mittagessen muss bezahlt werden. Das Mittagessen ist für
Schüler, die die Ganztagesbetreuung besuchen, im Rahmen des pädagogischen Konzepts verpflichtend. Die
Anmeldung für die Ganztagesbetreuung erfolgt verbindlich für das ganze Schuljahr, die Wochentage sind dabei
variabel, jedoch müssen mindestens zwei Tage im Rahmen von Montag bis Donnerstag belegt werden. Die
Betreuung findet von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr durchgehend statt. Offizieller Beginn ist am Montag, dem 19.
September 2016. Anmeldungsformulare gibt es im Sekretariat. Nähere Informationen können auch auf der
Homepage www.realschuleschweiklberg.de nachgelesen werden.
Catering
Für das Catering (Essen während der Mittagspause) zeigt sich seit dem Schuljahr 2015/2016 die neue Klosterküche
Schweiklberg verantwortlich. Während der Mittagspause, d. h. vor dem Nachmittagsunterricht bzw. der
Ganztagsbetreuung, haben die Schüler die Möglichkeit, in der Schule ein Mittagessen (Vollkost oder vegetarisch +
Dessert + Getränk) zum Gesamtpreis von 4.- € zu sich zu nehmen. Es ist auch möglich, nur einen Teil davon zu
kaufen. Die Anmeldungen (Liste vor dem Sekretariat) für das Essen findet jeweils einen Tag vorher statt, die
Bezahlung direkt beim Mittagessen selbst. Die Essenszeit ist von 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr flexibel. Einen aktuellen
Speiseplan finden Sie immer im Internet bzw. vor dem Sekretariat.
Für Schüler, die sich zur Ganztagesbetreuung anmelden, ist das Essen im Rahmen des pädagogischen Konzepts
verpflichtend.
22.2 Moderatorencasting
Am 22.09.2016 findet von 13:30 – 14:30 Uhr ein Moderatorencasting statt. Wir suchen wieder Moderatoren für
diverse Anlässe, vor allem den „Musikalischen Abend“. Interessenten sollen sich bei Frau Uttenthaler anmelden.
22.3 Start-UP Tage der 5. Klassen am 26. und 27.9.2016
Zum besseren Kennenlernen und Stärken der Klassengemeinschaft von Beginn an organisieren die
KlassenleiterInnen der 5. Klassen zusammen mit der Koordinatorin Frau Anleitner ein zweitägiges Programm, das
auf dem Schweiklberg durchgeführt wird (an diesen Tagen kein regulärer Unterricht für die 5. Klassen).
22.4 Zentrale Jahrgangsstufentests
In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik finden zu Beginn des Schuljahres zentrale Tests statt. Sie
dienen der Qualitätssicherung und stellen eine Orientierungshilfe für die weitere unterrichtliche Arbeit dar. Die
Teilnahme ist für alle verpflichtend. Die Termine können Sie dem Terminplan entnehmen.
Jahrgangsstufentest Deutsch 6. Klasse:
27. September 2016
Jahrgangsstufentest Englisch 7. Klasse:
28. September 2016
Jahrgangsstufentest Mathematik 6. Klasse: 29. September 2016
22.5 Einweihung Kunstrasenspielfeld (29.9.2016)
Die Einweihung des Kunstrasenspielfeldes beginnt um 11:00 Uhr mit einem Wortgottesdienst. Der genaue Ablauf
wird Ihnen in einem gesonderten Elternbrief mitgeteilt.
22.6 Schulturnier 30. September (= Anwesenheitspflicht)
Am 30. September tragen wir unser traditionelles Schulturnier (Fußball) auf dem Kunstrasenplatz aus. Ein Spielplan
wird nach Anmeldung der Teams gestaltet. Voraussichtlich haben alle Klassen 3 Stunden Unterricht und 3 Stunden
Turnier.
22.7 Wichtiger Termin: Samstag, 1. Oktober (= Anwesenheitspflicht beachten)
Da im Schuljahr 2015/2016 das traditionelle Sommerfest aus organisatorischen Gründen ausfiel, feiern wir nun im
Rahmen der Kunstrasenplatzeröffnung ein großes Schulfest. An diesem Tag herrscht für unsere Schüler
Anwesenheitspflicht von 16:00 – 21:00 Uhr. Da wir mit diesem Tag quasi einen Tag „hereinarbeiten“, entfällt am
23.12.2016 der Unterricht. Dies dürfte im Sinne aller sein, was aber nur mit der Anwesenheitspflicht am 1. Oktober
umgesetzt werden kann. Eine Einladung und nähere Informationen finden Sie in einem gesonderten Elternbrief.
22.8 Termin: Benediktinisches Fußballturnier (04. und 05. Oktober 2016)
Am Dienstag, dem 4. Oktober, und Mittwoch, dem 05. Oktober, findet ein weiteres Highlight statt. Benediktinische
Schulen aus ganz Bayern und sogar Österreich reisen am Dienstag an, um ein großes Turnier zu spielen.
Dienstag, 4.10.16:
Mittwoch, 5.10.16:
Ab 15:00 Uhr Eintreffen der Teams + Gottesdienst + erste Spiele
Ab 21:00 Uhr Spielerball, zusammen mit unseren 10. Klassen
Turnierbetrieb bis Mittag
22.9 Schülersprecherwahl
Bis 28. September 2016 können Schüler, die das Amt des Schülersprechers ausüben wollen, ein Wahlplakat bei
der Schulleitung abgeben. Bei Fragen hierzu können sich Schüler an den Jahrgangsstufenkoordinator 9/10, Herrn
Wild, oder Konrektor Herr Sperl wenden. Die Wahl findet am 07.10.2016 statt.
22.10 Erster Elternabend am 10.10.2016
An diesem Tag hält unsere Beratungslehrkraft Frau Scheungrab ab 18:00 Uhr in der Turnhalle einen Vortrag.
Im Anschluss daran findet der Klassenelternabend mit den Klassenleitern.
Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen!
22.11 Elterninfo am 15.11.2016: ROM-Fahrt 2017 und Elterninfo Koordinatoren 5/6, 7/8, 9/10
Ein weiterer sehr wichtiger Elternabend findet am 15.11.2016 statt. Da unsere Schule im Jahr 2017 stolze 110
Jahre alt wird, planen wir schon akribisch an einer großen Pilgerfahrt im September 2017 nach Rom. Für dieses
große Projekt haben wir einen tollen Partner finden können. Frau Bühringer von „alpetours“ wird Ihnen ab 18:00
Uhr in der Turnhalle den genauen Ablauf erklären und sicherlich alle Fragen beantworten können. Eins vorneweg
von unserer Seite: Es wird ein einmaliges Erlebnis, das auf jeden Fall sehr gut organisiert sein wird. Wir freuen uns
auf diese Fahrt mit der gesamten Schule
Im Anschluss an diesen informativen Teil treffen sich die drei Jahrgangsstufenkoordinatoren mit den jeweiligen
Eltern: Frau Anleitner, Klassen 5/6, B-AnPi; Herr Pichler, Klassen 7/8, B-Hör; Herr Wild, 9/10, B-Wild.
23. ProjektPräsentation
In der 9. Klasse findet die ProjektPräsentation, die vom Kultusministerium vorgeschrieben ist, statt.
Das Oberthema lautet, angelehnt an die Gründer-Show aus dem Fernsehen, „Die Höhle der Löwen“. Die
Fachlehrkräfte stellen hierfür verschiedene Themen zur Bearbeitung.
Ablauf:
26.09.2016
27.09.2016
10.10.2016
17./18.11.2016
Schülerinformation ProjektPräsentation 9. Klassen
Themenvergabe
Modultraining 9. Klassen
Vortrag
24. Homepage und Bayerisches Realschulnetz (BRN)
Wir informieren Sie immer aktuell und ausführlich über unser Schulleben. Unter
www.realschuleschweiklberg.de finden Sie z. B. auch alle Elternbriefe und Downloads für
Unterrichtsbefreiungen und Entschuldigungen. Das BRN hält stets aktuelle Informationen für alle
Themen rund um die Realschule in Bayern für Sie bereit: www.realschule.bayern.de
25. Mobilfunktelefone
Im Art. 56 Abs. 5 BayEUG wird im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schüler geregelt,
dass im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände Mobilfunktelefone und digitale
Speichermedien ausgeschaltet sein müssen. Nur in dringenden Fällen und nach Rücksprache mit einer
Lehrkraft kann ein Handy benutzt werden.
Die einzigen Ausnahmen von dieser Regelung sind folgende zwei Fälle:
Der Lehrer erlaubt den Schülern im Unterricht die Verwendung explizit, um ein Quiz zu spielen
oder zu recherchieren
Die 9. und 10. Klassen dürfen in der Mittagspause in „ihrem“ eigenen Aufenthaltsraum
(Mehrzweckraum) das für sie freigeschaltete WLan benutzen
26. Wertgegenstände/Fundsachen
Bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass im Schulgebäude Wertsachen abhanden
kommen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Sohn keine Wertsachen oder größere Geldbeträge in
die Schule mitnimmt. Geld oder andere Wertgegenstände sollten nie im Klassenzimmer gelassen
werden. Die Schule kann dafür keine Haftung übernehmen. Gegenstände aus dem persönlichen
Bereich (Kleidungsstücke, Sportsachen etc.), die verlegt oder verloren wurden, sammeln wir in einer
Garderobe am Eingang, die mit der Aufschrift "Fundsachen" gekennzeichnet ist. Dort können diese
abgeholt werden. Restbestände werden am Jahresende dem Flohmarkt übergeben.
27. Legasthenie/vorübergehende Lese- u. Rechtschreibschwäche
Schüler mit gutachterlich festgestellter Legasthenie müssen, Schüler mit einer vorübergehenden Leseund Rechtschreibschwäche können bei schriftlichen Leistungsfeststellungen in allen Fächern einen
Nachteilsausgleich in Form eines Zeitzuschlags erhalten. In Deutsch sowie in Englisch finden beide
Formen auch eine Berücksichtigung bei der Leistungsbewertung und der Zeugnisnote. In diesen Fällen
wird in das Zeugnis eine entsprechende Bemerkung eingetragen. Als ausreichende Bestätigung für das
Vorliegen einer Legasthenie gelten nur Gutachten, die durch einen Facharzt für Kinder- und
Jugendpsychiatrie in Zusammenwirken mit einem Schul-psychologen der jeweiligen Schulart erstellt
sind. Bereits vorliegende Gutachten werden, wenn sie seitens des Jugendamtes oder des
Gesundheitsamtes zur außerschulischen Förderung und Therapie anerkannt sind, in der Übergangszeit
von der Schule übernommen, auch wenn nicht ausdrücklich eine Legasthenie bestätigt wird. Bevor Sie
mit Ihrem Kind wegen eines Gutachtens zum Facharzt gehen, empfiehlt es sich, die Situation zunächst
mit unserer Beratungslehrkraft zu erörtern
28. Kunstrasenplatz/Fußballerklassen
Die Fußballerklassen werden – relativ wetterunabhängig – vor allem auf dem Kunstrasenplatz trainieren.
Die Klassen sind folgendermaßen eingeteilt:
5a (Fußball, Herr Krah) kann die Turnhalle ODER den Kunstrasenplatz verwenden, vorrangig
aber Training im Freien
6b (Fußball, Herr Krah) ist fest auf dem Kunstrasenplatz „eingebucht“. Bitte auf entsprechende
(warme) Kleidung achten. Bei ganz schlechtem Wetter sind Theoriestunden möglich
5a (Fußball, Herr Sperl) kann die Turnhalle ODER den Kunstrasenplatz verwenden, vorrangig
aber Training im Freien
6a (Fußball, Herr Sperl) kann die Turnhalle ODER den Kunstrasenplatz verwenden, vorrangig
aber Training im Freien
Die Fußballtrainer bitten Ihre Spieler darum, im einheitlichen Outfit zu trainieren.
Bei normalen Temperaturen stellt dies kein Problem dar.
Sollte es etwas kälter werden, dann empfiehlt es sich, unter der offiziellen Ausrüstung warme
Sportunterziehhemden/Rollpullover o.ä. zu tragen.
29. Kunstrasenplatz/Allgemein Informationen
Der Kunstrasenplatz kann in der Pause zum Spielen verwendet werden. Es dürfen ganz normale
Turnschuhe/Sneaker usw. getragen werden.
NICHT erlaubt ist Essen auf dem Platz.
NICHT erlaubt sind Glasflaschen auf dem Platz.
Wir bitten alle, sehr sorgsam mit unserem neuen „Juwel“ umzugehen. Danke!
28. Sprechstunden der Lehrkräfte
Im Anhang finden Sie das Sprechstundenverzeichnis der Lehrkräfte. Bitte vereinbaren Sie wegen der
Organisation ausschließlich über das Sekretariat einen Termin mit der betreffenden Lehrkraft.
Erklärung
□
Wir sind damit einverstanden, dass unser Sohn bei vorzeitigem
Unterrichtsende das Schulgebäude verlässt.
□
Wir sind nicht damit einverstanden, dass unser Sohn bei vorzeitigem
Unterrichtsende das Schulgebäude verlässt.
Erhalt des Elternbriefs
Den Elternbrief sowie die Anlagen (Termine, Sprechzeiten, Wahlfachangebot,
Entschuldigung/Beurlaubung) habe(n) ich/wir erhalten und zur Kenntnis genommen.
………………………………………………………………………..
Name des Schülers
…………………………………………………………………………
Ort, Datum
………………………………………..
Klasse
……………………………………………………….
Unterschrift d. Erz.-ber.