@ www.realschuleschweiklberg.de [email protected] Schweiklberg 1, 94474 Vilshofen a.d. Donau 08541/96890 08541/9689029 Vilshofen an der Donau, 13.09.2016 1. Elternbrief im Schuljahr 2016/2017 All das, was wir uns vornehmen müssen, wird nicht in den ersten Tagen vollendet werden, ja vielleicht nicht einmal zu unseren Lebzeiten, doch lasst uns beginnen. (John F. Kennedy) ______________________ ______________________ 1. Personalsituation Zum neuen Schuljahr gibt es einige personelle Änderungen an der Realschule Schweiklberg. - Frau Erner und Herr Kuhn sind nicht mehr an unserer Schule. Die Schulfamilie wünscht beiden auf ihrem beruflichen Weg bzw. im Ruhestand alles Gute. - Frau Eckmüller wird eine „Baby-Pause“ einlegen. Für diese Zeit wünschen wir der Familie Eckmüller das Beste. NEU an der Schule dürfen wir drei junge und engagierte Lehrkräfte begrüßen: - Herr Benjamin Eßl (Mathematik/Katholische Religionslehre/IT) Frau Anna Kohlmeier (Deutsch/Geschichte) Frau Maria Reiner (Mathematik/Chemie/Biologie) Herr Eßl Frau Kohlmeier Frau Reiner FSJ: Frau Lena Steinleitner absolviert bei uns ein Freiwilliges Soziales Jahr und unterstützt vor allem den Bereich der Ganztagesbetreuung. Nach den guten Erfahrungen der letzten zwei Jahre freuen wir uns, dass wir auch in diesem Jahr eine „FSJ-lerin“ an der Schule haben. Wir wünschen allen Neuen einen guten Start an der Coelestin-Maier-Realschule, verbunden mit viel Spaß und Freude in unserer Schulfamilie. 2. Schülerzahlen Schuljahr 2010/2011: Schuljahr 2011/2012: Schuljahr 2012/2013: Schuljahr 2013/2014: Schuljahr 2014/2015: Schuljahr 2015/2016: Schuljahr 2016/2017: 278 Schüler (Stand: Februar 2011) 288 Schüler (Stand: 23.05.2012) 285 Schüler (Stand: 17.05.2013) 304 Schüler (Stand: Mai 2014) 321 Schüler (Stand: 12.09.2014) 349 Schüler (Stand: 11.09.2015) 359 Schüler (Stand: 07.09.2016) 3. Unterrichtszeiten Die Unterrichtszeiten für den regulären Unterricht (= normaler Vormittagsunterricht + Sport 8. Klasse/Evangelische Religionslehre am Nachmittag) sind gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. 1. Stunde 07.55 – 08.40, 2. Stunde 08.40 – 09.25, 3. Stunde 09.25 – 10.10, Pause 10.10 – 10.35, 4. Stunde 10.35 – 11.20, 5. Stunde 11.20 – 12.00, 6. Stunde 12.00 – 12.40, Mittagspause 12.40 – 13.30, (7. Stunde 13.30 – 14.15, 8. Stunde 14.15 – 15.00) 4. Raumsituation Wie Sie wissen, besitzen wir ein Lehrerraumprinzip. Gerade in den unteren Jahrgangsstufen wurden viele Schulbücher neu angeschafft, so dass ein halber Klassensatz im Klassenzimmer des jeweiligen Lehrers bereit liegt. Ihre Söhne müssen also die Bücher nicht mitschleppen, sondern können sie zuhause belassen. Die Klassenleiter und Fachlehrer werden dies näher erläutern. 5. NEU: Raumnamen Zum Schuljahr 2016/2017 sind einige Raumnamen leicht geändert. Fachräume wie Biologie, Chemie/Physik, Musik, EDV1, EDV2, Kunst und Werken behalten ihren Namen. Die Klassenräume der Lehrer bekommen ein „B“ (steht für „Blau“ = 2. Stock) oder ein „G“ (steht für „Grün“ = 1. Stock) vorgesetzt. So ist die Orientierung etwas leichter. Am Vertretungsplan werden nämlich nur die Abkürzungen der Räume abgebildet. 6. ESIS Mittlerweile nutzen sehr viele Eltern ESIS. Die Vorteile in Kürze: Den Elternbrief empfangen Sie digital Die Krankmeldung können Sie bequem per ESIS anfertigen und müssen morgens nicht anrufen Zeitfenster für Elternsprechtage können bequem von zuhause aus gebucht werden 7. Elternbriefe - VORGEHEN im SJ 16/17: Wir werden ALLEN Schülern ALLE Elternbriefe in ausgedruckter Form mitgeben, damit Sie zuhause den Elternbrief nicht selbst ausdrucken müssen und die Informationen sofort schriftlich zur Hand haben. Zusätzlich bekommen alle ESIS-Schüler den Elternbrief in digitaler Form zugeschickt (zusätzlicher Service). Auf jedem Elternbrief wird ein Vermerk sein, bis wann Sie den Elternbrief in Papierform beim Klassenleiter mit Unterschrift zurückgeben sollten. Bitte halten Sie diese Termine ein. Die Bestätigung der Elternbriefe läuft also ausschließlich über den Rücklauf in Papierform. Die ESISBestätigung ist deshalb nicht zwangsweise nötig. 8. ESIS für neue und noch nicht registrierte Schüler Anmelden können Sie sich unter folgender Adresse: https://www.esis-anmeldung.de/Forms/CMRFormular.php 9. Pflichtunterricht am Nachmittag Evangelische Religionslehre 5.-7. Jahrgangsstufe: Evangelische Religionslehre 8.-10. Jahrgangsstufe: Dienstag, 13.30 – 15.00 Uhr Dienstag, 13.30 – 15.00 Uhr 10. Sportunterricht 8. Klasse Die 8. Klasse ist die einzige Jahrgangsstufe, die 31 Stunden pro Woche hat. Deshalb findet im Fach Sport 1 Stunde regulär/“fix“ am Vormittag statt (siehe Stundenplan). Die andere Stunde wird am Nachmittag in Form einer Doppelstunde (alle zwei Wochen) „hereingearbeitet“. Die Sportstunden der 8. Klassen sind im Terminplan eingetragen! Bitte beachten Sie diese Terminierung. Für Ihre Söhne empfiehlt es sich, die Termine gleich von Beginn an im Hausaufgabenheft zu vermerken. 11. Wahlunterricht/NEU: AG´s Auch heuer bieten wir wieder ein breit gefächertes Wahlfachangebot (siehe Anhang). Der Wahlunterricht beginnt ab Montag, 26.09.2016. Die Entscheidung zur Teilnahme am Wahlunterricht ist für das ganze Schuljahr verbindlich. Eine Befreiung ist – wie auch beim Pflichtunterricht - nur in dringenden, unaufschiebbaren Fällen möglich. Es gelten dieselben Regelungen wie bei normalen Unterrichtsbefreiungen. Ein Ausscheiden aus dem Wahlunterricht während des Schuljahres kann nur in begründeten Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag durch die Schulleitung genehmigt werden. Eine Neuigkeit sind die AG´s. Manche Neigungsgruppen können einfach nicht wöchentlich abgehalten werden, sondern bedürfen mal mehr, mal weniger zeitlichen Aufwand. Hierfür haben wir zu diesem Schuljahr Arbeitsgemeinschaften eingeführt. Die Leiter dieser AG´s erstellen aber auch einen Terminplan, so dass Ihre Söhne einen Rahmenplan haben. 12. Schließfächer Da wir die Schließfächer im neuen Schuljahr umverteilen und auch reinigen, bitten wir Ihre Söhne, das Schließfach bis Freitag, dem 16.9.2016, zu räumen. Gegenstände, die trotzdem nach diesem Termin in den Fächern sind, werden entsorgt. 13. Schulberatung Beratungslehrkraft: Frau Andrea Scheungrab Was sind Beratungslehrkräfte? „Beratungslehrkräfte sind ausgebildete Berater, die sich über eine Staatsprüfung für die Beratung qualifiziert haben. Sie sind in der Regel aber auch aktive Lehrkräfte und verfügen somit über direkte Kontakte zu Schülern, Eltern, Lehrern und Kollegium, zur Schulleitung und Schulverwaltung. Neben ihrer Beratungsqualifikation sind sie daher mit den spezifischen schulischen Belangen vertraut und helfen so, die vielen Möglichkeiten des gegliederten Schulsystems zu nutzen. Die beraterische Palette bezieht sich auf den gesamten Bildungsprozess. Im Spannungsfeld Schule – Elternhaus reicht sie von Gesprächs- und Informationsangeboten über pädagogische Hilfestellung und Begleitung bis hin zur Prävention.“ Dieses Angebot können Sie gerne an unserer Schule, in der Form eines Gesprächs mit Frau Scheungrab, in Anspruch nehmen. 14. Jahrgangsstufenkoordinatoren Zum neuen Schuljahr gibt es drei Jahrgangsstufenkoordinatoren. Klasse 5/6: Klasse 7/8: Klasse 9/10: Frau Anleitner Herr Pichler Herr Wild Die Jahrgangsstufenkoordinatoren haben folgende Aufgaben: a) wichtige Ansprechpartner für Schüler b) Koordinatoren für die spezifischen Angelegenheiten in den jeweiligen Jahrgangsstufen. c) Ansprechpartner für Eltern Sollte ein Schüler also Probleme haben (schulisch, persönlich, mit anderen Schülern usw.) oder auch Fragen zu gewissen Themen, die die Jahrgangsstufe betreffen, kann er nun in folgender Reihenfolge gezielte Ansprechpartner finden: Fachlehrer Klassenleiter Jahrgangsstufenkoordinatoren / Beratungslehrkraft Schulleitung Mit der Einführung der Jahrgangsstufenkoordinatoren erhoffen wir uns, dass sowohl Schüler als auch Eltern noch mehr und gezielte Ansprechpartner für alle möglichen Belange finden. Die Jahrgangsstufenkoordinatoren werden auch in gewissen Abständen in „Ihren“ Klassen für eine Sprechstunde eingeteilt, außerdem können die Schüler die o.g. Personen jederzeit sprechen. Zusätzlich halten die Koordinatoren zwei Elternabende im Jahr für die jeweiligen Jahrgangsstufen ab (siehe Terminplan). Wir möchten aber anmerken, dass mögliche Probleme der Reihenfolge nach angegangen werden sollten (Fachlehrer, Klassenleiter, Koordinatoren/Beratungslehrkraft, Schulleitung). 15. Schriftliche Arbeiten (große und kleine Leistungsnachweise) a) Alle Schulaufgaben (große Leistungsnachweise) werden den Erziehungsberichtigten nach § 52 Abs.2 RSO zur Kenntnisnahme mitgegeben. Sie sind spätestens nach einer Woche unverändert an die Schule zurückzuleiten; andernfalls muss die Herausgabe künftig unterbleiben b) Stegreifaufgaben (kleine Leistungsnachweise) können zur Kenntnisnahme mitgegeben werden. c) Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten werden von den Schülern im Aufgabenheft vermerkt. 16. Große Leistungsnachweise *Im Fach Mathematik, Physik und Chemie werden anstatt Schulaufgaben und Stegreifaufgaben angesagte Tests im Turnus von ca. 6 Wochen geschrieben. Laut Realschulordnung gewährleisten diese Tests ein „gleich bleibend hohes Leistungsniveau, reduzieren Wissenslücken und Prüfungsangst.“ Die Tests in den Klassen 5-9 haben einen Umfang von ca. 30 Minuten, in der 10. Klasse von 50-80 Minuten. Die Anzahl der Schulaufgaben wird durch die Realschulordnung (RSO) wie folgt festgelegt; die Tests im Fach Mathematik und Physik sind ebenso eingetragen: Fach Deutsch Englisch Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe I) * 5 4 4 7 6 4 4 6 7 4 4 6 8 4 4 6 9 3 3 6 10 3 3 5 Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe II/III) * Phyisk (WPFG I) * Physik (WPFG II/III) * Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen (WPFG II) Französisch (WPFG III) Chemie (WPFG I) Chemie (WPFG II/III) * Werken (WPFG III) * 7 - 6 - 6 4 3 3 3 6 4 4 3 3 4 3 6 5 4 3 3 4 4 5 5 4 3 3 4 4 In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 kann in Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben eine der Schulaufgaben durch zwei Kurzarbeiten oder ein bewertetes Projekt ersetzt werden; die Entscheidung hierüber wird von der Lehrerkonferenz getroffen; über die Umsetzung entscheidet der Fachlehrer. 17. Überwachung des Schulbesuchs – Beurlaubungen Krankmeldungen a) Bei Erkrankung bis spätestens 07.55 Uhr Mitteilung an die Schule + schriftliche Mitteilung am Folgetag an die Klassleitung ODER Krankmeldung per ESIS b) Ab dem dritten Tag benötigen wir zusätzlich ein Attest. Befreiungen Die Klassleiter sind befugt, Schüler zu befreien, wenn es sich um eintägige Vorkommnisse handelt. Vorgehensweise: Schüler legt Antrag auf Unterrichtsbefreiung vor (2-Tage-Frist) Lehrer genehmigt/genehmigt nicht durch seine Unterschrift Schüler legt unterschriebene Unterrichtsbefreiung im Sekretariat vor Sekretariat zeichnet gegen und trägt die Unterrichtsbefreiung ein Schüler gibt U.befreiung beim Klassleiter ab Diese Befreiungen müssen rechtzeitig mit dem entsprechenden Formblatt (http://realschuleschweiklberg.de/images/docs/krankmeldung.pdf) beim Klassenleiter eingereicht werden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Schuljahre bitten wir Sie, feststehende Termine (z.B. Firmung o.ä.) frühzeitig mit der offiziellen Unterrichtsbefreiung genehmigen zu lassen. Die Genehmigung ist meist nur reine Formsache, aber dies sollte frühzeitig geschehen. Befreiung vom Sportunterricht Eine Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen kann nur vom Schulleiter nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für einen begrenzten Zeitraum ausgesprochen werden. 18. Konzept Jahrgangsstufen Folgende Klassenfahrten/Aktionen sind in unserem Fahrtkonzept verankert: 5. Jahrgangsstufe: 6. Jahrgangsstufe: 7. Jahrgangsstufe: 8. Jahrgangsstufe: 9. Jahrgangsstufe: 10. Jahrgangsstufe: Jgst.übergreifend: Start-Up-Tage Schullandheim Skifahrt Orientierungstage, Compassion-Projekt Betriebspraktikum, ProjektPräsentation Abschlussfahrt, Auszeit vor der Abschlussprüfung Englisch- und Französischfahrt Über Termine und Modalitäten werden Sie rechtzeitig durch die Schule bzw. die begleitenden Lehrkräfte informiert. Wir sind bestrebt, alle Unterrichtsausfälle, die durch Fahrten, schulische Veranstaltungen oder auch Fortbildungsmaßnahmen unserer Lehrkräfte bedingt sind, in pädagogischer Verantwortung zu vertreten. Wichtig für alle Empfänger von ARGE-SGB II: Die Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt werden in der Regel von der Agentur für Arbeit übernommen. Der Antrag muss aber vor Beginn der Veranstaltung gestellt sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Sachbearbeiter. Weiterhin unterstützen auch der Förderverein der Realschule und der Elternbeirat Schüler, für die gewisse Fahrten in finanzieller Hinsicht nicht realisierbar wären. 19. Infos zu den Fahrten Während des Schuljahres stehen wieder mehrtägige Fahrten unterschiedlicher Jahrgangsstufen an. Es handelt sich dabei nicht um eine Freizeitveranstaltung, sondern um pflichtgemäße Schulveranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Schüler, die nicht an der Klassenfahrt teilnehmen können, z.B. aus Krankheitsgründen, benötigen zum Nachweis ein ärztliches Attest. Das ärztliche Attest ist bei der Schulleitung einzureichen. In Ausnahmefällen kann auch eine Beurlaubung in Betracht kommen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Schüler aufgrund anderer gerechtfertigter Gründe an der Teilnahme der Klassenfahrt gehindert sind. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine Einzelfallprüfung handelt. Der Antrag ist rechtzeitig vor Antritt der Klassenfahrt bei der Schulleitung zu stellen, um unnötige Stornokosten zu vermeiden. Es sind die rechtfertigenden Gründe für eine Beurlaubung von der Klassenfahrt mitzuteilen und Belege beizufügen. Die Schulleitung wird auf der Basis der vorgetragenen Gründe und Belege entscheiden, ob eine Beurlaubung im Einzelfall ausnahmsweise in Betracht kommt. Wer ohne ärztliches Attest und ohne gewährte Beurlaubung nicht an der Klassenfahrt teilnimmt, verletzt seine Schulpflicht. Sollte in Ihrem Fall wichtige Gründe für die Nichtteilnahme Ihres Sohnes an der Klassenfahrt vorliegen, bitte ich, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei finanziellen Nöten können Sie sich vertraulich an das Sekretariat wenden; hierfür finden wir eine Lösung 20. Unfallversicherung Leider kommt es immer wieder zu Schulunfällen (Schulweg, Schulsport usw.). Die anfallenden Kosten für Arzt, Krankenhaus und Krankentransport werden vom Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband getragen. Bitte melden Sie den Unfall umgehend im Sekretariat und weisen Sie auch den behandelnden Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. 21. Haushalt und Ernährung (Unkostenbeitrag) Im Fach Haushalt und Ernährung (7. Klasse) werden Unkostenbeitrag/Materialbedarf von Frau Reithmeier eingesammelt. pro Schüler 25 Euro 22. Termine Die wichtigsten Termine finden sie im Terminplan (siehe Anlage). Es können sich noch kurzfristige Änderungen ergeben. Den jeweils aktuellen Terminplan finden Sie auch auf unserer Homepage. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wichtigsten Termine im September, Oktober und November. 22.1. Nachmittagsunterricht / Ganztagsbetreuung (Beginn: 19.09.2016) Die Ganztagesbetreuung steht unter der Leitung von Frau Monika Steinleitner (staatlich anerkannte Erzieherin). Sie kümmert sich um die Belange der zu betreuenden Schüler und wird sowohl von drei Fachlehrern (Frau Weishäupl, Frau Kohlmeier, Herr Eßl) sowie einer FSJlerin, Frau Lena Steinleitner, unterstützt. Die Ganztagsbetreuung ist gebührenfrei, lediglich das Mittagessen muss bezahlt werden. Das Mittagessen ist für Schüler, die die Ganztagesbetreuung besuchen, im Rahmen des pädagogischen Konzepts verpflichtend. Die Anmeldung für die Ganztagesbetreuung erfolgt verbindlich für das ganze Schuljahr, die Wochentage sind dabei variabel, jedoch müssen mindestens zwei Tage im Rahmen von Montag bis Donnerstag belegt werden. Die Betreuung findet von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr durchgehend statt. Offizieller Beginn ist am Montag, dem 19. September 2016. Anmeldungsformulare gibt es im Sekretariat. Nähere Informationen können auch auf der Homepage www.realschuleschweiklberg.de nachgelesen werden. Catering Für das Catering (Essen während der Mittagspause) zeigt sich seit dem Schuljahr 2015/2016 die neue Klosterküche Schweiklberg verantwortlich. Während der Mittagspause, d. h. vor dem Nachmittagsunterricht bzw. der Ganztagsbetreuung, haben die Schüler die Möglichkeit, in der Schule ein Mittagessen (Vollkost oder vegetarisch + Dessert + Getränk) zum Gesamtpreis von 4.- € zu sich zu nehmen. Es ist auch möglich, nur einen Teil davon zu kaufen. Die Anmeldungen (Liste vor dem Sekretariat) für das Essen findet jeweils einen Tag vorher statt, die Bezahlung direkt beim Mittagessen selbst. Die Essenszeit ist von 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr flexibel. Einen aktuellen Speiseplan finden Sie immer im Internet bzw. vor dem Sekretariat. Für Schüler, die sich zur Ganztagesbetreuung anmelden, ist das Essen im Rahmen des pädagogischen Konzepts verpflichtend. 22.2 Moderatorencasting Am 22.09.2016 findet von 13:30 – 14:30 Uhr ein Moderatorencasting statt. Wir suchen wieder Moderatoren für diverse Anlässe, vor allem den „Musikalischen Abend“. Interessenten sollen sich bei Frau Uttenthaler anmelden. 22.3 Start-UP Tage der 5. Klassen am 26. und 27.9.2016 Zum besseren Kennenlernen und Stärken der Klassengemeinschaft von Beginn an organisieren die KlassenleiterInnen der 5. Klassen zusammen mit der Koordinatorin Frau Anleitner ein zweitägiges Programm, das auf dem Schweiklberg durchgeführt wird (an diesen Tagen kein regulärer Unterricht für die 5. Klassen). 22.4 Zentrale Jahrgangsstufentests In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik finden zu Beginn des Schuljahres zentrale Tests statt. Sie dienen der Qualitätssicherung und stellen eine Orientierungshilfe für die weitere unterrichtliche Arbeit dar. Die Teilnahme ist für alle verpflichtend. Die Termine können Sie dem Terminplan entnehmen. Jahrgangsstufentest Deutsch 6. Klasse: 27. September 2016 Jahrgangsstufentest Englisch 7. Klasse: 28. September 2016 Jahrgangsstufentest Mathematik 6. Klasse: 29. September 2016 22.5 Einweihung Kunstrasenspielfeld (29.9.2016) Die Einweihung des Kunstrasenspielfeldes beginnt um 11:00 Uhr mit einem Wortgottesdienst. Der genaue Ablauf wird Ihnen in einem gesonderten Elternbrief mitgeteilt. 22.6 Schulturnier 30. September (= Anwesenheitspflicht) Am 30. September tragen wir unser traditionelles Schulturnier (Fußball) auf dem Kunstrasenplatz aus. Ein Spielplan wird nach Anmeldung der Teams gestaltet. Voraussichtlich haben alle Klassen 3 Stunden Unterricht und 3 Stunden Turnier. 22.7 Wichtiger Termin: Samstag, 1. Oktober (= Anwesenheitspflicht beachten) Da im Schuljahr 2015/2016 das traditionelle Sommerfest aus organisatorischen Gründen ausfiel, feiern wir nun im Rahmen der Kunstrasenplatzeröffnung ein großes Schulfest. An diesem Tag herrscht für unsere Schüler Anwesenheitspflicht von 16:00 – 21:00 Uhr. Da wir mit diesem Tag quasi einen Tag „hereinarbeiten“, entfällt am 23.12.2016 der Unterricht. Dies dürfte im Sinne aller sein, was aber nur mit der Anwesenheitspflicht am 1. Oktober umgesetzt werden kann. Eine Einladung und nähere Informationen finden Sie in einem gesonderten Elternbrief. 22.8 Termin: Benediktinisches Fußballturnier (04. und 05. Oktober 2016) Am Dienstag, dem 4. Oktober, und Mittwoch, dem 05. Oktober, findet ein weiteres Highlight statt. Benediktinische Schulen aus ganz Bayern und sogar Österreich reisen am Dienstag an, um ein großes Turnier zu spielen. Dienstag, 4.10.16: Mittwoch, 5.10.16: Ab 15:00 Uhr Eintreffen der Teams + Gottesdienst + erste Spiele Ab 21:00 Uhr Spielerball, zusammen mit unseren 10. Klassen Turnierbetrieb bis Mittag 22.9 Schülersprecherwahl Bis 28. September 2016 können Schüler, die das Amt des Schülersprechers ausüben wollen, ein Wahlplakat bei der Schulleitung abgeben. Bei Fragen hierzu können sich Schüler an den Jahrgangsstufenkoordinator 9/10, Herrn Wild, oder Konrektor Herr Sperl wenden. Die Wahl findet am 07.10.2016 statt. 22.10 Erster Elternabend am 10.10.2016 An diesem Tag hält unsere Beratungslehrkraft Frau Scheungrab ab 18:00 Uhr in der Turnhalle einen Vortrag. Im Anschluss daran findet der Klassenelternabend mit den Klassenleitern. Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen! 22.11 Elterninfo am 15.11.2016: ROM-Fahrt 2017 und Elterninfo Koordinatoren 5/6, 7/8, 9/10 Ein weiterer sehr wichtiger Elternabend findet am 15.11.2016 statt. Da unsere Schule im Jahr 2017 stolze 110 Jahre alt wird, planen wir schon akribisch an einer großen Pilgerfahrt im September 2017 nach Rom. Für dieses große Projekt haben wir einen tollen Partner finden können. Frau Bühringer von „alpetours“ wird Ihnen ab 18:00 Uhr in der Turnhalle den genauen Ablauf erklären und sicherlich alle Fragen beantworten können. Eins vorneweg von unserer Seite: Es wird ein einmaliges Erlebnis, das auf jeden Fall sehr gut organisiert sein wird. Wir freuen uns auf diese Fahrt mit der gesamten Schule Im Anschluss an diesen informativen Teil treffen sich die drei Jahrgangsstufenkoordinatoren mit den jeweiligen Eltern: Frau Anleitner, Klassen 5/6, B-AnPi; Herr Pichler, Klassen 7/8, B-Hör; Herr Wild, 9/10, B-Wild. 23. ProjektPräsentation In der 9. Klasse findet die ProjektPräsentation, die vom Kultusministerium vorgeschrieben ist, statt. Das Oberthema lautet, angelehnt an die Gründer-Show aus dem Fernsehen, „Die Höhle der Löwen“. Die Fachlehrkräfte stellen hierfür verschiedene Themen zur Bearbeitung. Ablauf: 26.09.2016 27.09.2016 10.10.2016 17./18.11.2016 Schülerinformation ProjektPräsentation 9. Klassen Themenvergabe Modultraining 9. Klassen Vortrag 24. Homepage und Bayerisches Realschulnetz (BRN) Wir informieren Sie immer aktuell und ausführlich über unser Schulleben. Unter www.realschuleschweiklberg.de finden Sie z. B. auch alle Elternbriefe und Downloads für Unterrichtsbefreiungen und Entschuldigungen. Das BRN hält stets aktuelle Informationen für alle Themen rund um die Realschule in Bayern für Sie bereit: www.realschule.bayern.de 25. Mobilfunktelefone Im Art. 56 Abs. 5 BayEUG wird im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schüler geregelt, dass im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände Mobilfunktelefone und digitale Speichermedien ausgeschaltet sein müssen. Nur in dringenden Fällen und nach Rücksprache mit einer Lehrkraft kann ein Handy benutzt werden. Die einzigen Ausnahmen von dieser Regelung sind folgende zwei Fälle: Der Lehrer erlaubt den Schülern im Unterricht die Verwendung explizit, um ein Quiz zu spielen oder zu recherchieren Die 9. und 10. Klassen dürfen in der Mittagspause in „ihrem“ eigenen Aufenthaltsraum (Mehrzweckraum) das für sie freigeschaltete WLan benutzen 26. Wertgegenstände/Fundsachen Bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass im Schulgebäude Wertsachen abhanden kommen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Sohn keine Wertsachen oder größere Geldbeträge in die Schule mitnimmt. Geld oder andere Wertgegenstände sollten nie im Klassenzimmer gelassen werden. Die Schule kann dafür keine Haftung übernehmen. Gegenstände aus dem persönlichen Bereich (Kleidungsstücke, Sportsachen etc.), die verlegt oder verloren wurden, sammeln wir in einer Garderobe am Eingang, die mit der Aufschrift "Fundsachen" gekennzeichnet ist. Dort können diese abgeholt werden. Restbestände werden am Jahresende dem Flohmarkt übergeben. 27. Legasthenie/vorübergehende Lese- u. Rechtschreibschwäche Schüler mit gutachterlich festgestellter Legasthenie müssen, Schüler mit einer vorübergehenden Leseund Rechtschreibschwäche können bei schriftlichen Leistungsfeststellungen in allen Fächern einen Nachteilsausgleich in Form eines Zeitzuschlags erhalten. In Deutsch sowie in Englisch finden beide Formen auch eine Berücksichtigung bei der Leistungsbewertung und der Zeugnisnote. In diesen Fällen wird in das Zeugnis eine entsprechende Bemerkung eingetragen. Als ausreichende Bestätigung für das Vorliegen einer Legasthenie gelten nur Gutachten, die durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Zusammenwirken mit einem Schul-psychologen der jeweiligen Schulart erstellt sind. Bereits vorliegende Gutachten werden, wenn sie seitens des Jugendamtes oder des Gesundheitsamtes zur außerschulischen Förderung und Therapie anerkannt sind, in der Übergangszeit von der Schule übernommen, auch wenn nicht ausdrücklich eine Legasthenie bestätigt wird. Bevor Sie mit Ihrem Kind wegen eines Gutachtens zum Facharzt gehen, empfiehlt es sich, die Situation zunächst mit unserer Beratungslehrkraft zu erörtern 28. Kunstrasenplatz/Fußballerklassen Die Fußballerklassen werden – relativ wetterunabhängig – vor allem auf dem Kunstrasenplatz trainieren. Die Klassen sind folgendermaßen eingeteilt: 5a (Fußball, Herr Krah) kann die Turnhalle ODER den Kunstrasenplatz verwenden, vorrangig aber Training im Freien 6b (Fußball, Herr Krah) ist fest auf dem Kunstrasenplatz „eingebucht“. Bitte auf entsprechende (warme) Kleidung achten. Bei ganz schlechtem Wetter sind Theoriestunden möglich 5a (Fußball, Herr Sperl) kann die Turnhalle ODER den Kunstrasenplatz verwenden, vorrangig aber Training im Freien 6a (Fußball, Herr Sperl) kann die Turnhalle ODER den Kunstrasenplatz verwenden, vorrangig aber Training im Freien Die Fußballtrainer bitten Ihre Spieler darum, im einheitlichen Outfit zu trainieren. Bei normalen Temperaturen stellt dies kein Problem dar. Sollte es etwas kälter werden, dann empfiehlt es sich, unter der offiziellen Ausrüstung warme Sportunterziehhemden/Rollpullover o.ä. zu tragen. 29. Kunstrasenplatz/Allgemein Informationen Der Kunstrasenplatz kann in der Pause zum Spielen verwendet werden. Es dürfen ganz normale Turnschuhe/Sneaker usw. getragen werden. NICHT erlaubt ist Essen auf dem Platz. NICHT erlaubt sind Glasflaschen auf dem Platz. Wir bitten alle, sehr sorgsam mit unserem neuen „Juwel“ umzugehen. Danke! 28. Sprechstunden der Lehrkräfte Im Anhang finden Sie das Sprechstundenverzeichnis der Lehrkräfte. Bitte vereinbaren Sie wegen der Organisation ausschließlich über das Sekretariat einen Termin mit der betreffenden Lehrkraft. Erklärung □ Wir sind damit einverstanden, dass unser Sohn bei vorzeitigem Unterrichtsende das Schulgebäude verlässt. □ Wir sind nicht damit einverstanden, dass unser Sohn bei vorzeitigem Unterrichtsende das Schulgebäude verlässt. Erhalt des Elternbriefs Den Elternbrief sowie die Anlagen (Termine, Sprechzeiten, Wahlfachangebot, Entschuldigung/Beurlaubung) habe(n) ich/wir erhalten und zur Kenntnis genommen. ……………………………………………………………………….. Name des Schülers ………………………………………………………………………… Ort, Datum ……………………………………….. Klasse ………………………………………………………. Unterschrift d. Erz.-ber.
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