Einfach und sicher identifizieren im Netz? Nun auch für Unternehmen

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15.09.2016
Daten | Fakten | Argumente
THEMA
DER
WOCHE
Einfach und sicher identifizieren im
Netz? Nun auch für Unternehmen
Der digitale Binnenmarkt
rückt einen Schritt näher
Die Verordnung verpflichtet andere Mitgliedstaaten, die jeweiligen nationalen Identifizierungssysteme
anzuerkennen, und macht somit eine EU-weit sichere elektronische Kommunikation möglich. Außerdem
schafft sie mit dem Siegel ein neues Produkt für den deutschen Markt. Behördliche Urkunden und Bescheide
oder Schreiben von Unternehmen lassen sich nun in elektronischer Form einem Echtheits-Check unterziehen
– und das grenzüberschreitend. Das ist vergleichbar mit Dokumenten auf Papier, deren Echtheit sich zum
Beispiel aus dem Briefkopf oder Firmenstempel der zuständigen Behörde ableiten lässt.
Einsatzszenarien zuhauf…
Durch eine neue Regelung würden ganz neue elektronische Anwendungen ermöglicht – die bislang
ausschließlich an die Papierform gebunden sind. Viele Sozialversicherungen und andere Behörden verlangen von Unternehmen, dass deren eingehende Post aufwendig elektronisch erfasst wird. Ein digitaler
Eingangsstempel für Faxe, E-Mails oder andere Post ließe sich über elektronische Siegel abbilden. Vor
allem ein- und ausgehende E-Mails würden so vertrauenswürdiger. Weitere Anwendungsbereiche ergeben
sich bei elektronischen Rechnungen, die für den Vorsteuerabzug geltend gemacht werden sollen, oder bei
Zeugnissen oder Sachkundenachweisen der Industrie- und Handelskammern, die so vor Betrug geschützt
sind. Banken und ihre Kunden könnten viel Geld sparen, wenn Kontoauszüge oder Steuerbescheinigungen
über Kapitalerträge maschinell elektronisch signiert herausgegeben werden – auch diese erkennen die
Finanzbehörden derzeit nur in Papierform an.
Anwenderfreundlich
gestalten
Auch wenn bereits viel getan wurde, reichen die bereits geschaffenen gesetzlichen, organisatorischen
und technischen Voraussetzungen allein nicht aus. Damit sich die elektronischen Siegel erfolgreich im
deutschen Behörden- und Geschäftsalltag etablieren, muss sich für die Nutzer ein konkreter Mehrwert
ergeben. Einsparungen und Workflow-Verbesserungen müssen die Anschaffungs- und Implementierungskosten überwiegen. Die Anbieter müssen die Handhabung und den Preis der Siegel attraktiv gestalten.
Vor allem müsste die technische Einbindung zum Beispiel in die E-Mail-Systeme beim Absender und beim
Empfänger automatisiert ablaufen.
Verwendung rechtlich
ermöglichen
Nicht alles, was heute an Einsatzmöglichkeiten denkbar wäre, ist auch schon rechtlich zulässig. Der
deutsche Gesetzgeber ist gefragt, in Einzelgesetzen konkrete Anwendungsszenarien für die elektronischen Siegel zu ermöglichen. So sollten Behörden mit den E-Government-Gesetzen von Bund und Ländern
verpflichtet werden, auch elektronisch gesiegelte Dokumente entgegenzunehmen. Nur dann können die
erheblichen Potenziale des elektronischen Siegels vollständig genutzt werden.
Der Personalausweis hat sie schon lange; Bürger, Unternehmen und Behörden sollen sie nun auch bekommen: eine elektronische Identifizierungsmöglichkeit. Die europäische Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, kurz: eIDAS-Verordnung, macht es möglich. Mit einem elektronischen Siegel
bleiben Unternehmen und Behörden als Absender eines Dokumentes dauerhaft erkennbar. Gleichzeitig sind
die Daten vor unbemerkten Veränderungen geschützt. Damit das Siegel im vollen Maß genutzt werden kann,
ist der deutsche Gesetzgeber gefragt, die Anwendungsmöglichkeiten hierzulande zu erweitern.
Internetnutzer können an diesem Logo erkennen,
dass ein Online-Dienst vertrauenswürdig ist.
Ansprechpartnerin:
Dr. Katrin Sobania, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2109