Wahlprüfsteine BUND-Ortsgruppe Steinfeld/Fienstorf Bürgerinitiative „Pro Vita“ Die Fragen 1, 2, 3, und 8 werden zusammenhängend beantwortet Jeder Antragsteller hat ein Recht darauf, dass ihm eine Genehmigung zum Betrieb einer Tierhaltungsanlage erteilt wird, wenn er nachweisen kann, dass er alle rechtlichen Anforderungen (Tier-, Umwelt-, Anwohnerschutz etc.) einhält. Dies ist von den zuständigen Behörden im Zuge eines definierten Verfahrens zu prüfen. Die jüngste Novellierung des Baugesetzbuches schränkt die Privilegierung des Bauens im Außenbereich bereits spürbar ein und verschafft dadurch den Gemeinden erheblich mehr Gestaltungsspielraum. M-V hat mit ca. 0,4 Großvieheinheiten je ha den geringsten Tierbesatz in Deutschland. Im Vergleich zu Niedersachsen haben wir bei Nutztieren nur etwa 1/Drittel Tiere pro Hektar. Die bodengebundene Tierhaltung ist dabei für uns eine Grundlage verantwortungsvoller Landbewirtschaftung. Nutztierhaltung schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Wir fördern daher im Rahmen des Agrarförderprogrammes (AFP) Modernisierungsmaßnahmen und den Neubau von Tierhaltungsanlagen. Gewerbliche Tierhaltungsanlagen und Tierkonzentrationen, deren Unbedenklichkeit für die Umwelt nicht belegt werden können lehnen wir ab. In der Tierhaltung setzen wir auf ökonomisch und ökologisch tragfähige Lösungen in artgerechten Haltungssystemen. Die landwirtschaftlichen Betriebe sehen sich mit einem stetigen gesellschaftlichen Wandel konfrontiert. Wir nehmen die veränderten Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher sehr ernst. Wir treten daher dafür ein, dass sich im gesamten Marktgefüge die Größenordnungen der Stallneubauten nach wissenschaftlichen Parametern begrenzen. Zu den Parametern zählen u.a. der Tierschutz, der Umweltschutz, die Wirtschaftlichkeit, die Flächenausstattung und die räumliche Verträglichkeit. Ställe in der Größenordnung wie die Schweinemastanlage in Alt Tellin lehnen wir weiterhin ab. Hierfür werden wir uns auch auf EU- und Bundesebene einsetzen, da nur auf diesen Ebenen entscheidende Weichen für die Agrarstruktur gestellt werden. In der Nutztierhaltung werden wir nicht nur die Diskussion um Obergrenzen fortsetzen, sondern auch die Frage beantworten, wieviel Personal für eine tierartgerechte und am Tierwohl orientierte Nutztierhaltung notwendig ist. Daraus wollen wir ein Modell für alle Tierarten entwickeln, das deutschlandweit beispielgebend ist. Den ökologischen Landbau als nachhaltigste und ressourcenschonendste Form der Landwirtschaft werden wir weiter gezielt unterstützen. So werden wir die Flächenförderung um ca. 42 Mio. Euro auf insgesamt 167 Mio. Euro in der aktuellen Förderperiode erhöhen. Unser Ziel ist es, den ökologischen Landbau von derzeit 122.000 ha auf ca. 150.000 ha auszudehnen um damit der gestiegenen Nachfrage nach Bioprodukten besser gerecht zu werden und gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen zu leisten. Zu Frage 4 Eine ausreichende Versorgung mit reaktivem Stickstoff ist für die Nahrungsmittelproduktion entscheidend. Gelangt reaktiver Stickstoff jedoch in zu großen Mengen in die Umwelt, so wird er zu einem der bedeutendsten Schadstoffe für Menschen und Ökosysteme. Verantwortlich dafür sind v.a. die Landwirtschaft, der Verkehr und der Energiebereich. Eine wirksame Minimierung der Stickstoffemissionen ist folglich nur mit einem globalen Ansatz zu erreichen. Im Bereich Landwirtschaft setzen wir uns dafür ein, gemeinsam mit dem Bund deutschlandweit eine spürbare Verringerung der Emissionen zu erreichen. Wir setzen dabei auf die Novellierung der Düngerverordnung. Wesentliche Inhalte des Verordnungsentwurfes sind: 1. Konkretisierung der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff auf Acker- und Grünland, 2. Präzisierung der bestehenden Beschränkungen für das Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Boden, 3. Verlängerung der Zeiträume, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen und Einführung eines solchen Zeitraums für Festmist, 4. Fortentwicklung des Nährstoffvergleichs, insbesondere Berechnung der Nährstoffabfuhr von Grundfutterflächen über die Nährstoffaufnahme der Tiere aus dem Grundfutter und damit genauere Abbildung der innerbetrieblichen Stoffströme, 5. Verringerung der Kontrollwerte für die Nährstoffvergleiche und Erweiterung der Maßnahmen bei der Überschreitung der Kontrollwerte, 6. Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben für das Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern. Auf Landesebene haben wir zwei Arbeitsgruppen "Diffuse Nährstoffeinträge" und "WRRL und Landwirtschaft" eingerichtet. Hier wird nach Lösungen gesucht, wie Fließgewässer und das Grundwasser von Schadstoffeinträgen entlastet werden können. So wurde bereits ein "Konzept zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen von Oberflächengewässern und Grundwasser“ erstellt. Nicht zuletzt sind auch viele Agrarumweltund Klimaschutzmaßnahmen unseres Landes der Förderperiode 2015 bis 2020 auf die Minimierung von Stickstoffeinträgen ausgerichtet. Dazu gehört auch die Förderung der Umstellung auf ökologische Landwirtschaft. Diese Praxis wollen wir fortsetzen. Zu Frage 5 Die nachhaltige Sicherung von sauberem Grundwasser als Grundlage der Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigem Trinkwasser, frei von Schadstoffen und Mikroverunreinigungen, ist eine der wichtigsten strategischen Umweltaufgaben. Mit einer Grundwassersicherungsstrategie sollen die Grundwasserqualität und die Kontrolle der Nutzung von Flächen in Trinkwassersicherungs- und Wasserschutzgebieten weiter ausgebaut werden. Zur Wiedererreichung eines gesunden ökologischen Zustands der Gewässer wird das Land bis zu 30 Mio. Euro für den Erwerb von Flächen des Bundes bereitstellen, die zur erfolgreichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind. Damit sichern wir auch zukünftigen Generationen eine gesunde, natürliche Umwelt. Zu Frage 6 Die aufgeworfene Problematik findet sich im Bodenschutzprogramm unseres Landes wieder. Teil 1 des Bodenschutzprogramms liegt mit dem "Bodenbericht" seit 2002 vor. Teil 2 "Bewertung und Ziele" kann im Herbst 2016 veröffentlicht werden. Im anschließenden Teil 3 wollen wir landesweite Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zur Sicherung/Entwicklung des guten Zustandes erarbeiten. Gegenstand des Bodenschutzprogramms sind folgende Themen: - Bodenerosion Flächeninanspruchnahme, Schutz des Bodens vor Schadstoffeinträgen und Versauerung, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit (Einhaltung standortbezogener Nährstoff- und Humusgehalte), Schutz des Bodens vor Verdichtung, Schutz kohlenstoffreicher Böden, Altlasten sichern und sanieren, angemessene Berücksichtigung des Bodens in Planungs- und Genehmigungsverfahren Das neue EEG schränkt die Verwendung von Energiepflanzen in neuen Biogasanlagen stark ein. Damit wird die Gefahr zum Anbau von Pflanzen zur Energieerzeugung in Monokulturen abgebaut. Zudem werden Fruchtfolgen im Rahmen des Greening der GAP bereits vorgegeben. Zu Frage 7 M-V hat ein landesweites Antibiotikaminimierungskonzept bei der Mast bestimmter landwirtschaftlicher Nutztiere. Die Tierhalter haben die Pflicht, Mitteilungen zur Tierhaltung und zur Antibiotikaanwendung zu machen. Anhand der Mitteilungen werden halbjährig statistische Auswertungen durchgeführt, die jedem Tierhalter den Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt ermöglichen. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte müssen Maßnahmen festgelegt werden, um eine Minimierung der Verwendung von Antibiotika in den betroffenen Betrieben zu erreichen. In M-V unterliegen derzeit 632 Betriebsteile, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zum Zwecke der Mast halten, der Mitteilungspflicht. Nach jedem Mitteilungshalbjahr werden die von den Tierhaltern gemeldeten Daten in der Datenbank einer Plausibilitätsprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit unterzogen. Auch alle Betriebsarten die keine Antibiotikaanwendungen melden werden überprüft. Bei Verstößen wurden im Rahmen der Arzneimittelgesetz-Novelle Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Insgesamt ist die Therapiehäufigkeit 2015/2016 mit Einsatz von Antibiotika in der Hühner- und Schweinemast gesunken. Das Antibiotikaminimierungskonzept wollen wir konsequent fortsetzen. Zu Frage 9 Grundsätzlich stehen wir der Ausrüstung von Schweinehaltungsanlagen, die eine bundesimmisionsrechtliche Genehmigung benötigen, mit zertifizierten, dem Stand der Technik entsprechenden Abluftreinigungsanlagen positiv gegenüber. Einer verpflichtenden Ausrüstung können wir aus Wettbewerbsgründen nur zustimmen, wenn sie bundesweit eingeführt wird. Im Bereich der Hühnerhaltung sind technische Lösungen für Abluftreinigungsanlagen nur für sehr spezielle Einsatzzwecke in Sicht, die sich zudem gegenwärtig wirtschaftlich nicht abbilden lassen. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Zu Frage 10 Hier verweisen wir auf die Antworten zu den Fragen 1,2, 3, 8 und 6 Weiterhin verweisen wir auf die Beantwortung der Fragen des BUND-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern.
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