Reaktion - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern

Wahlprüfsteine
BUND-Ortsgruppe Steinfeld/Fienstorf
Bürgerinitiative „Pro Vita“
Die Fragen 1, 2, 3, und 8 werden zusammenhängend beantwortet
Jeder Antragsteller hat ein Recht darauf, dass ihm eine Genehmigung zum Betrieb einer
Tierhaltungsanlage erteilt wird, wenn er nachweisen kann, dass er alle rechtlichen
Anforderungen (Tier-, Umwelt-, Anwohnerschutz etc.) einhält. Dies ist von den zuständigen
Behörden im Zuge eines definierten Verfahrens zu prüfen.
Die jüngste Novellierung des Baugesetzbuches schränkt die Privilegierung des Bauens im
Außenbereich bereits spürbar ein und verschafft dadurch den Gemeinden erheblich mehr
Gestaltungsspielraum.
M-V hat mit ca. 0,4 Großvieheinheiten je ha den geringsten Tierbesatz in Deutschland.
Im Vergleich zu Niedersachsen haben wir bei Nutztieren nur etwa 1/Drittel Tiere pro Hektar.
Die bodengebundene Tierhaltung ist dabei für uns eine Grundlage verantwortungsvoller
Landbewirtschaftung.
Nutztierhaltung schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
Wir fördern daher im Rahmen des Agrarförderprogrammes (AFP)
Modernisierungsmaßnahmen und den Neubau von Tierhaltungsanlagen.
Gewerbliche Tierhaltungsanlagen und Tierkonzentrationen, deren Unbedenklichkeit für die
Umwelt nicht belegt werden können lehnen wir ab. In der Tierhaltung setzen wir auf
ökonomisch und ökologisch tragfähige Lösungen in artgerechten Haltungssystemen.
Die landwirtschaftlichen Betriebe sehen sich mit einem stetigen gesellschaftlichen Wandel
konfrontiert. Wir nehmen die veränderten Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher
sehr ernst. Wir treten daher dafür ein, dass sich im gesamten Marktgefüge die
Größenordnungen der Stallneubauten nach wissenschaftlichen Parametern begrenzen. Zu den
Parametern zählen u.a. der Tierschutz, der Umweltschutz, die Wirtschaftlichkeit, die
Flächenausstattung und die räumliche Verträglichkeit. Ställe in der Größenordnung wie die
Schweinemastanlage in Alt Tellin lehnen wir weiterhin ab. Hierfür werden wir uns auch auf
EU- und Bundesebene einsetzen, da nur auf diesen Ebenen entscheidende Weichen für die
Agrarstruktur gestellt werden.
In der Nutztierhaltung werden wir nicht nur die Diskussion um Obergrenzen fortsetzen,
sondern auch die Frage beantworten, wieviel Personal für eine tierartgerechte und am
Tierwohl orientierte Nutztierhaltung notwendig ist. Daraus wollen wir ein Modell für alle
Tierarten entwickeln, das deutschlandweit beispielgebend ist.
Den ökologischen Landbau als nachhaltigste und ressourcenschonendste Form der
Landwirtschaft werden wir weiter gezielt unterstützen. So werden wir die Flächenförderung
um ca. 42 Mio. Euro auf insgesamt 167 Mio. Euro in der aktuellen Förderperiode erhöhen.
Unser Ziel ist es, den ökologischen Landbau von derzeit 122.000 ha auf ca. 150.000 ha
auszudehnen um damit der gestiegenen Nachfrage nach Bioprodukten besser gerecht zu
werden und gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen zu leisten.
Zu Frage 4
Eine ausreichende Versorgung mit reaktivem Stickstoff ist für die Nahrungsmittelproduktion
entscheidend. Gelangt reaktiver Stickstoff jedoch in zu großen Mengen in die Umwelt, so
wird er zu einem der bedeutendsten Schadstoffe für Menschen und Ökosysteme.
Verantwortlich dafür sind v.a. die Landwirtschaft, der Verkehr und der Energiebereich.
Eine wirksame Minimierung der Stickstoffemissionen ist folglich nur mit einem globalen
Ansatz zu erreichen.
Im Bereich Landwirtschaft setzen wir uns dafür ein, gemeinsam mit dem Bund
deutschlandweit eine spürbare Verringerung der Emissionen zu erreichen.
Wir setzen dabei auf die Novellierung der Düngerverordnung.
Wesentliche Inhalte des Verordnungsentwurfes sind:
1. Konkretisierung der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff auf Acker- und Grünland,
2. Präzisierung der bestehenden Beschränkungen für das Aufbringen von stickstoff- und
phosphathaltigen Düngemitteln auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder
schneebedeckten Boden,
3. Verlängerung der Zeiträume, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen und
Einführung eines solchen Zeitraums für Festmist,
4. Fortentwicklung des Nährstoffvergleichs, insbesondere Berechnung der Nährstoffabfuhr
von Grundfutterflächen über die Nährstoffaufnahme der Tiere aus dem Grundfutter und damit
genauere Abbildung der innerbetrieblichen Stoffströme,
5. Verringerung der Kontrollwerte für die Nährstoffvergleiche und Erweiterung der
Maßnahmen bei der Überschreitung der Kontrollwerte,
6. Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben für das Fassungsvermögen von Anlagen zur
Lagerung von Wirtschaftsdüngern.
Auf Landesebene haben wir zwei Arbeitsgruppen "Diffuse Nährstoffeinträge" und "WRRL
und Landwirtschaft" eingerichtet. Hier wird nach Lösungen gesucht, wie Fließgewässer und
das Grundwasser von Schadstoffeinträgen entlastet werden können.
So wurde bereits ein "Konzept zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen von
Oberflächengewässern und Grundwasser“ erstellt. Nicht zuletzt sind auch viele Agrarumweltund Klimaschutzmaßnahmen unseres Landes der Förderperiode 2015 bis 2020 auf die
Minimierung von Stickstoffeinträgen ausgerichtet. Dazu gehört auch die Förderung der
Umstellung auf ökologische Landwirtschaft. Diese Praxis wollen wir fortsetzen.
Zu Frage 5
Die nachhaltige Sicherung von sauberem Grundwasser als Grundlage der Versorgung der
Bevölkerung
mit
hochwertigem
Trinkwasser,
frei
von
Schadstoffen
und
Mikroverunreinigungen, ist eine der wichtigsten strategischen Umweltaufgaben. Mit einer
Grundwassersicherungsstrategie sollen die Grundwasserqualität und die Kontrolle der
Nutzung von Flächen in Trinkwassersicherungs- und Wasserschutzgebieten weiter ausgebaut
werden. Zur Wiedererreichung eines gesunden ökologischen Zustands der Gewässer wird das
Land bis zu 30 Mio. Euro für den Erwerb von Flächen des Bundes bereitstellen, die zur
erfolgreichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie notwendig sind. Damit sichern wir auch
zukünftigen Generationen eine gesunde, natürliche Umwelt.
Zu Frage 6
Die aufgeworfene Problematik findet sich im Bodenschutzprogramm unseres Landes wieder.
Teil 1 des Bodenschutzprogramms liegt mit dem "Bodenbericht" seit 2002 vor. Teil 2
"Bewertung und Ziele" kann im Herbst 2016 veröffentlicht werden.
Im anschließenden Teil 3 wollen wir landesweite Maßnahmen und Handlungsempfehlungen
zur Sicherung/Entwicklung des guten Zustandes erarbeiten.
Gegenstand des Bodenschutzprogramms sind folgende Themen:
-
Bodenerosion
Flächeninanspruchnahme,
Schutz des Bodens vor Schadstoffeinträgen und Versauerung,
Erhalt der Bodenfruchtbarkeit (Einhaltung standortbezogener Nährstoff- und
Humusgehalte),
Schutz des Bodens vor Verdichtung,
Schutz kohlenstoffreicher Böden,
Altlasten sichern und sanieren,
angemessene Berücksichtigung des Bodens in Planungs- und Genehmigungsverfahren
Das neue EEG schränkt die Verwendung von Energiepflanzen in neuen Biogasanlagen stark ein.
Damit wird die Gefahr zum Anbau von Pflanzen zur Energieerzeugung in Monokulturen abgebaut.
Zudem werden Fruchtfolgen im Rahmen des Greening der GAP bereits vorgegeben.
Zu Frage 7
M-V hat ein landesweites Antibiotikaminimierungskonzept bei der Mast bestimmter
landwirtschaftlicher Nutztiere. Die Tierhalter haben die Pflicht, Mitteilungen zur Tierhaltung
und zur Antibiotikaanwendung zu machen. Anhand der Mitteilungen werden halbjährig
statistische Auswertungen durchgeführt, die jedem Tierhalter den Vergleich mit dem
Bundesdurchschnitt ermöglichen. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte müssen
Maßnahmen festgelegt werden, um eine Minimierung der Verwendung von Antibiotika in den
betroffenen Betrieben zu erreichen.
In M-V unterliegen derzeit 632 Betriebsteile, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zum
Zwecke der Mast halten, der Mitteilungspflicht. Nach jedem Mitteilungshalbjahr werden die
von den Tierhaltern gemeldeten Daten in der Datenbank einer Plausibilitätsprüfung auf
Richtigkeit und Vollständigkeit unterzogen. Auch alle Betriebsarten die keine
Antibiotikaanwendungen melden werden überprüft. Bei Verstößen wurden im Rahmen der
Arzneimittelgesetz-Novelle Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Insgesamt ist die
Therapiehäufigkeit 2015/2016 mit Einsatz von Antibiotika in der Hühner- und Schweinemast
gesunken. Das Antibiotikaminimierungskonzept wollen wir konsequent fortsetzen.
Zu Frage 9
Grundsätzlich stehen wir der Ausrüstung von Schweinehaltungsanlagen, die eine
bundesimmisionsrechtliche Genehmigung benötigen, mit zertifizierten, dem Stand der
Technik entsprechenden Abluftreinigungsanlagen positiv gegenüber. Einer verpflichtenden
Ausrüstung können wir aus Wettbewerbsgründen nur zustimmen, wenn sie bundesweit
eingeführt wird. Im Bereich der Hühnerhaltung sind technische Lösungen für
Abluftreinigungsanlagen nur für sehr spezielle Einsatzzwecke in Sicht, die sich zudem
gegenwärtig wirtschaftlich nicht abbilden lassen. Hier bleibt die weitere Entwicklung
abzuwarten.
Zu Frage 10
Hier verweisen wir auf die Antworten zu den Fragen 1,2, 3, 8 und 6
Weiterhin verweisen wir auf die Beantwortung der Fragen des BUND-Landesverbandes
Mecklenburg-Vorpommern.