Die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachinformatikerin/einen Fachinformatiker. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: Systemadministration und Anwenderbetreuung (Microsoft WindowsBetriebssysteme, Microsoft-Sharepoint und-Office, Fachanwendungen) Systemtechnische Betreuung und Weiterentwicklung der Netzwerkumgebung (Clients und Windows-Server) Installation und Betreuung der Standardsoftware, Fachanwendungen und Intranet-/Internet-Anwendungen Mitwirkung bei der Einführung neuer DV-Verfahren Durchführung von Maßnahmen der Datensicherung/Datensicherheit Unsere Anforderungen: Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker/-in oder vergleichbarer Ausbildungsstand Möglichst umfassende Kenntnisse in Microsoft WindowsBetriebssystemen, Microsoft-Sharepoint und -Office Kenntnisse in der Virtualisierung von Rechner- und Serversystemen Erfahrungen in der Umgebung vernetzter Systeme unter WindowsServer Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz an Wochenenden und nicht dienstüblichen Zeiten Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und ist bis Entgeltgruppe 9 TV-L möglich. Auf Wunsch werden wir die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung prüfen. Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind dabei besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen Älterer sind erwünscht. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 30.09.2016 an die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RheinlandPfalz, Abteilung Verwaltung, Lindenallee 41-43, 56077 Koblenz. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen/Klarsichtfolien, da eine Rückgabe aus Kostengründen nicht erfolgt. Eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
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