PDF-Datei - Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland

Die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Fachinformatikerin/einen Fachinformatiker.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
 Systemadministration und Anwenderbetreuung (Microsoft WindowsBetriebssysteme, Microsoft-Sharepoint und-Office, Fachanwendungen)
 Systemtechnische Betreuung und Weiterentwicklung der Netzwerkumgebung (Clients und Windows-Server)
 Installation und Betreuung der Standardsoftware, Fachanwendungen und Intranet-/Internet-Anwendungen
 Mitwirkung bei der Einführung neuer DV-Verfahren
 Durchführung von Maßnahmen der Datensicherung/Datensicherheit
Unsere Anforderungen:
 Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker/-in oder
vergleichbarer Ausbildungsstand
 Möglichst umfassende Kenntnisse in Microsoft WindowsBetriebssystemen, Microsoft-Sharepoint und -Office
 Kenntnisse in der Virtualisierung von Rechner- und Serversystemen
 Erfahrungen in der Umgebung vernetzter Systeme unter WindowsServer
 Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit
 Bereitschaft zum gelegentlichen Einsatz an Wochenenden und
nicht dienstüblichen Zeiten
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) und ist bis Entgeltgruppe 9 TV-L möglich.
Auf Wunsch werden wir die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung prüfen.
Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir
eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind dabei besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Bewerbungen von Schwerbehinderten
werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen Älterer sind erwünscht.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum
30.09.2016 an die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule RheinlandPfalz, Abteilung Verwaltung, Lindenallee 41-43, 56077 Koblenz.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur als unbeglaubigte Kopien
ein und verwenden Sie keine Mappen/Klarsichtfolien, da eine Rückgabe
aus Kostengründen nicht erfolgt. Eine datenschutzgerechte Vernichtung
nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.