Machte Muhammad Ibn Abdul-Wahhab Takfir

Ist es zulässig, Takfir Mu´ayyin zu sprechen?
Scheich Muhammad Ibn Salih al-Uthaimin ‫رﺣﻣﮫ ﷲ‬
wurde gefragt:
Frage: Ist es zulässig, gegen eine bestimmte Person
die Anklage wegen Unglaubens zu erheben, wenn
diese etwas tut, das als Abfall vom Glauben
anzusehen ist?
Antwort: Wenn die Bedingungen zur Anklage wegen
Unglaubens diese Person betreffend gegeben sind,
dann ist die Anklage dieser Person zulässig. Wenn wir
dies nicht sagen würden, dann könnte man die
Zuschreibung des Abfalls vom Glauben auf
niemanden anwenden. So kommt hinsichtlich der
betreffenden Person jedes Verfahren zur Anwendung,
das sich auf den vom Glauben Abgefallenen in dieser
Welt bezieht, gemäß den in dieser Welt gelten
Bestimmungen. Was jedoch jene Bestimmungen
betrifft, die für das Jenseits gelten, so haben diese
allgemeinen Charakter und werden nicht auf eine
bestimmte Person angewendet. Darum auch sagen die
Sunniten: Wir weisen niemandem das Paradies und
niemandem die Hölle zu, außer für wen dies der
Prophet ‫ ﷺ‬bezeugt.
Darauf sagen wir auch, dass demjenigen, der den
Monat Ramadan im Glauben und in der Hoffnung auf
seinen Lohn im Jenseits fastet, vergeben wird, was
vor und was hinter ihm an Sünde liegt. Wir beurteilen
auf diese Weise aber nicht eine bestimmte Person,
denn jene Urteile, die sich auf Eigenschaften
beziehen, werden nicht auf Personen angewendet,
außer wenn die Bedingungen der Anwendbarkeit
eines solchen Urteils gegeben sind und das Fehlen
von Einwänden bestätigt ist.
Ulamaa al-Yemen/Erstellt am 24.08.2016
Quelle: Fatawa des Ehrenwerten Gelehrten
Muhammad Ibn Salih Al-Uthaimin: `Aqida der
sunnitischen Glaubensgemeinschaft
Rechtsgutachten: 219