Ist es zulässig, Takfir Mu´ayyin zu sprechen? Scheich Muhammad Ibn Salih al-Uthaimin رﺣﻣﮫ ﷲ wurde gefragt: Frage: Ist es zulässig, gegen eine bestimmte Person die Anklage wegen Unglaubens zu erheben, wenn diese etwas tut, das als Abfall vom Glauben anzusehen ist? Antwort: Wenn die Bedingungen zur Anklage wegen Unglaubens diese Person betreffend gegeben sind, dann ist die Anklage dieser Person zulässig. Wenn wir dies nicht sagen würden, dann könnte man die Zuschreibung des Abfalls vom Glauben auf niemanden anwenden. So kommt hinsichtlich der betreffenden Person jedes Verfahren zur Anwendung, das sich auf den vom Glauben Abgefallenen in dieser Welt bezieht, gemäß den in dieser Welt gelten Bestimmungen. Was jedoch jene Bestimmungen betrifft, die für das Jenseits gelten, so haben diese allgemeinen Charakter und werden nicht auf eine bestimmte Person angewendet. Darum auch sagen die Sunniten: Wir weisen niemandem das Paradies und niemandem die Hölle zu, außer für wen dies der Prophet ﷺbezeugt. Darauf sagen wir auch, dass demjenigen, der den Monat Ramadan im Glauben und in der Hoffnung auf seinen Lohn im Jenseits fastet, vergeben wird, was vor und was hinter ihm an Sünde liegt. Wir beurteilen auf diese Weise aber nicht eine bestimmte Person, denn jene Urteile, die sich auf Eigenschaften beziehen, werden nicht auf Personen angewendet, außer wenn die Bedingungen der Anwendbarkeit eines solchen Urteils gegeben sind und das Fehlen von Einwänden bestätigt ist. Ulamaa al-Yemen/Erstellt am 24.08.2016 Quelle: Fatawa des Ehrenwerten Gelehrten Muhammad Ibn Salih Al-Uthaimin: `Aqida der sunnitischen Glaubensgemeinschaft Rechtsgutachten: 219
© Copyright 2025 ExpyDoc