Sonderbedingungen: Zuwachssparen 1. Zinsen Das Zuwachssparen ist eine Sparform mit jährlich steigendem Zinssatz. Die Zinssätze werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart. 2. Einzahlungen Die Einzahlung des vereinbarten Betrages erfolgt bei Vertragsabschluss. Die Mindestanlage beträgt 5.000 EUR. Weitere Einzahlungen auf diesen Vertrag sind danach nicht mehr möglich. 3. Beendigung des Sparvertrages 3.1. Laufzeitende Der Zuwachssparvertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren. 3.2. Verfügung nach Kündigung Die Spareinlage kann jederzeit – jedoch nicht vor Ablauf der vertraglich vereinbarten 12-monatigen Kündigungssperrfrist – gekündigt werden. Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag verfügen kann. Macht der Sparer von diesem Recht Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet; Teilverfügungen sind nicht möglich. Wird innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt. 3.3. Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ohne Kündigung, also vorzeitig zurückgezahlt, so bewirkt das ebenfalls die Beendigung des Sparvertrages. Die Berechtigung der Sparkasse zur Berechnung eines Vorfälligkeitsentgelts oder von Vorschusszinsen bleibt unberührt. 3.4. Guthaben nach Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der Sonderzinsvereinbarung wird das Guthaben mit dem jeweils gültigen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist weiter verzinst. Zusätzlich gelten die Bedingungen für den Sparverkehr und die AGB. HV 3.10/08/04.07
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