Zuwachssparen - Sparkasse Oberlausitz

Sonderbedingungen: Zuwachssparen
1. Zinsen
Das Zuwachssparen ist eine Sparform mit jährlich steigendem Zinssatz.
Die Zinssätze werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart.
2. Einzahlungen
Die Einzahlung des vereinbarten Betrages erfolgt bei Vertragsabschluss.
Die Mindestanlage beträgt 5.000 EUR. Weitere Einzahlungen auf diesen Vertrag
sind danach nicht mehr möglich.
3. Beendigung des Sparvertrages
3.1. Laufzeitende
Der Zuwachssparvertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren.
3.2. Verfügung nach Kündigung
Die Spareinlage kann jederzeit – jedoch nicht vor Ablauf der vertraglich vereinbarten
12-monatigen Kündigungssperrfrist – gekündigt werden. Es gilt eine dreimonatige
Kündigungsfrist. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats nach
Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag verfügen kann. Macht der
Sparer von diesem Recht Gebrauch, wird der Vertrag damit insgesamt beendet;
Teilverfügungen sind nicht möglich. Wird innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der Vertrag zu den
ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.
3.3. Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben
Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ohne Kündigung, also vorzeitig zurückgezahlt,
so bewirkt das ebenfalls die Beendigung des Sparvertrages. Die Berechtigung der
Sparkasse zur Berechnung eines Vorfälligkeitsentgelts oder von Vorschusszinsen bleibt
unberührt.
3.4. Guthaben nach Beendigung des Vertrages
Nach Ablauf der Sonderzinsvereinbarung wird das Guthaben mit dem jeweils gültigen
Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist weiter verzinst.
Zusätzlich gelten die Bedingungen für den Sparverkehr und die AGB.
HV 3.10/08/04.07