Information betreffend die Auflösung des AeQ

Wien, am 05.09.2016
Information für Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaften und
Qualitätsprüfer
Mit Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, BGBl. I
NR. 83/2016 wird zur Durchführung der Aufsicht über Abschlussprüfer und
Prüfungsgesellschaften unter der Bezeichnung „Abschlussprüferaufsichtsbehörde“ (APAB) eine
Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Die behördliche
Zuständigkeit der APAB beginnt mit 1. Oktober 2016 (§ 84 Abs. 1 APAG) und ist der
Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) mit Ablauf des 30. September 2016
aufgelöst.
Gemäß § 84 Abs. 13 APAG sind die mit Beginn der behördlichen Zuständigkeit der APAB noch
nicht abgeschlossenen (beim AeQ anhängigen) Verfahren nach dem A-QSG von der APAB
weiterzuführen. Eingaben zu den beim AeQ anhängigen Verfahren (bzw. Eingaben nach dem
neuen APAG) sind nach dem 30. September 2016 zu richten an die
Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Himmelpfortgasse 9
1010 Wien
Eingaben an den AeQ per Fax oder E-Mail sind nur noch bis 27. September 2016, 17:00 Uhr,
möglich!
Gemäß § 84 Abs. 12 APAG wird für im Zeitpunkt der Verlautbarung des APAG im
Bundesgesetzblatt (11. August 2016) aufrechte Bescheinigungen, deren Befristung auf sechs
Jahre bis spätestens zum 31. März 2017 abläuft, die Ablauffrist für höchstens neun Monate
verlängert, sofern der Antrag auf Ausstellung einer neuen Bescheinigung bis zum Datum der
ursprünglich vorgesehenen Ablauffrist gestellt wird und vorher keine neue Bescheinigung durch
die zuständige Behörde ausgestellt wird.
Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen
Mag. Hans Hammerschmied eh.
(Vorsitzender)
Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen, Geschäftsstelle: 1080 Wien, Alser Straße 25/4. Stock/Top 13
Tel.: 01/405 78 88, Fax.: 01/405 78 88-99, E-Mail: [email protected], DVR: 4013912