Wien, am 05.09.2016 Information für Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaften und Qualitätsprüfer Mit Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, BGBl. I NR. 83/2016 wird zur Durchführung der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften unter der Bezeichnung „Abschlussprüferaufsichtsbehörde“ (APAB) eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Die behördliche Zuständigkeit der APAB beginnt mit 1. Oktober 2016 (§ 84 Abs. 1 APAG) und ist der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) mit Ablauf des 30. September 2016 aufgelöst. Gemäß § 84 Abs. 13 APAG sind die mit Beginn der behördlichen Zuständigkeit der APAB noch nicht abgeschlossenen (beim AeQ anhängigen) Verfahren nach dem A-QSG von der APAB weiterzuführen. Eingaben zu den beim AeQ anhängigen Verfahren (bzw. Eingaben nach dem neuen APAG) sind nach dem 30. September 2016 zu richten an die Abschlussprüferaufsichtsbehörde Himmelpfortgasse 9 1010 Wien Eingaben an den AeQ per Fax oder E-Mail sind nur noch bis 27. September 2016, 17:00 Uhr, möglich! Gemäß § 84 Abs. 12 APAG wird für im Zeitpunkt der Verlautbarung des APAG im Bundesgesetzblatt (11. August 2016) aufrechte Bescheinigungen, deren Befristung auf sechs Jahre bis spätestens zum 31. März 2017 abläuft, die Ablauffrist für höchstens neun Monate verlängert, sofern der Antrag auf Ausstellung einer neuen Bescheinigung bis zum Datum der ursprünglich vorgesehenen Ablauffrist gestellt wird und vorher keine neue Bescheinigung durch die zuständige Behörde ausgestellt wird. Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen Mag. Hans Hammerschmied eh. (Vorsitzender) Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen, Geschäftsstelle: 1080 Wien, Alser Straße 25/4. Stock/Top 13 Tel.: 01/405 78 88, Fax.: 01/405 78 88-99, E-Mail: [email protected], DVR: 4013912
© Copyright 2024 ExpyDoc