Verletzung der Dokumentationspflicht

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Sozialpartnerschaft
kmu news Nr. 9 | 16
Serie «BASKO intern»
Verletzung der
Dokumentationspflicht
Nicht nur ausländische
Firmen sondern auch
Selbständigerwerbende,
die auf Baustellen im Kanton Basel-Stadt tätig sind,
müssen sich gemäss Entsendegesetz (EntsG) vor
einem Einsatz anmelden
und bei einer Kontrolle verschiedene Bescheinigungen
vorweisen können.
Unter anderem gehören dazu die
Kopie der Meldung gemäss EntsG
oder der erteilten Bewilligung und
der Werkvertrag, welcher Auftraggeber, Umfang des Auftrags und
der Leistungen benennt.
Baustellenkontrolle
Nicht vorweisen konnte diese Dokumente ein Selbständigerwerbender aus dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen, der
im Rahmen einer Routinekon-trolle der Baustellenkontrolle Basel in
Kleinhüningen überprüft wurde.
Der Kontrolleur hat diesen Sachverhalt festgehalten und die Infor-
mationen vereinbarungsgemäss
an das zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt weitergeleitet.
Das Amt forderte den fehlbaren
Handwerker auf, die Dokumente
nachzureichen. Innert der gesetzten Nachfrist konnte dieser den
Werkvertrag vorweisen, weitere
Dokumente und namentlich die
Meldebestätigung jedoch nicht.
Das Amt stellte darum einen
Verstoss gegen die Dokumentationspflicht fest und verhängte eine
Verwaltungsbusse von 500 Fran-
ken zuzüglich einer Gebühr von
100 Franken und den Kontrollkosten von 200 Franken.Insgesamt
800 Franken musste der Selbständige demzufolge innert zehn
Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung bezahlen, um
kein Dienstleistungsverbot für die
Schweiz zu riskieren.
Baustellenkontrolle Basel
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