Regierung von Unterfranken Pressekonferenz Donnerstag, 8. September 2016 Situation an den Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Unterfranken zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 Stand: 8. September 2016 (Sperrfrist: 8. September 2016, 11:00 Uhr) Teilnehmer an der Pressekonferenz: Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer Abteilungsdirektor Gustav Eirich -2- Inhalt 1. Grund- und Mittelschulen in Unterfranken ............................................................. 3 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 2. Schüler ................................................................................................................................ 3 Klassen ............................................................................................................................... 5 1.2.1. Gesamtentwicklung .................................................................................... 5 1.2.2. Mittlere Reife – Klassen ............................................................................... 6 1.2.3. Praxisklassen........................................................................................... 7 1.2.4. Jahrgangskombinierte Klassen ...................................................................... 7 Schulen ............................................................................................................................... 8 Unterrichtssituation ............................................................................................................. 9 1.4.1. Unterrichtsversorgung............................................................................................................ 9 1.4.2. Eintritt in den Vorbereitungsdienst ....................................................................................... 10 1.4.3. Mobile Reserve .................................................................................................................... 11 Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung .....................................................11 2.1. Ganztagesangebote an Grund-, Mittel- und Förderschulen ............................................. 11 2.1.1. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen .............................................................................................. 11 2.1.2. Offene Ganztagsschule an Förder- und Mittelschulen ......................................................... 12 2.1.3. Offene Ganztagsschule in den Jahrgangsstufen 1-4 ........................................................... 13 2.1.4. Gebundene Ganztagsschulen an Grund-, Mittel- und Förderschulen .................................. 15 2.2. Fördermaßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund ............................................... 15 2.2.1. Vorkurse .............................................................................................................................. 16 2.2.2. Übergangsklassen ............................................................................................................... 17 2.2.3. Drittmittel.............................................................................................................................. 19 2.2.4. Weitere Angebote ................................................................................................................ 19 2.3. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Unterfranken...................................................... 20 2.4. Die Grundschule ............................................................................................................... 21 2.5. Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen ............................................................................................................... 22 2.6. Die Mittelschule ................................................................................................................. 22 2.7. Externe Evaluation von Schulen ....................................................................................... 23 2.8. Inklusion ............................................................................................................................ 23 2.9. Integration ......................................................................................................................... 24 2.10. Schulpsychologen und Kriseninterventionsund Bewältigungsteams .................................................................................................... 24 3. Förderschulen in Unterfranken ..............................................................................25 3.1. Förderzentren .................................................................................................................... 25 3.1.1. Schüler an Förderzentren .................................................................................................... 25 3.1.2. Mobile sonderpädagogische Hilfe (msH) ............................................................................. 26 3.1.3. Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)............................................................................. 26 3.1.4. Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) ....................................................................... 26 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 4. Schulen und Klassen für Kranke....................................................................................... 26 Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung ....................................................... 27 Ganztagsangebote an Förderzentren ............................................................................... 27 Abschlüsse am Förderzentrum mit Angeboten im Förderschwerpunkt Lernen ............................................................................................... 28 Berufliche Schulen..................................................................................................28 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. Entwicklung der Schülerzahlen ......................................................................................... 28 Angebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge ................................... 29 Neukonzeption der Wirtschaftsschule............................................................................... 32 Einrichten der erweiterten Schulleitung an Staatlichen Beruflichen Schulen ................... 33 -3- 1. Grund- und Mittelschulen in Unterfranken (einschließlich der Privatschulen sowie der Mittlere Reife- und Praxisklassen) 1.1. Schüler Seit nunmehr vier Jahren sind die Schülerzahlen der Grund- und Mittelschulen auf stabilem Niveau. Der leichte Anstieg der Schülerzahlen um 2 % ist in der Beschulung der Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden begründet, die zum Teil in Übergangsklassen auf den Unterricht in Regelklassen vorbereitet werden bzw. auch direkt in bestehende Regelklassen integriert werden. Schüler gesamt Grundschüler davon: Schulanfänger Mittelschüler davon: Entlassschüler 01.10.2015 60863 01.08.2016 62188 Differenz + 1325 Differenz % + 2,13 % 40563 41476 + 913 + 2,20 % 9998 10327 + 329 + 3,19 % 20300 20712 + 412 + 1,99 % 4561 4622 + 61 + 1,32 % Die Entwicklung in den drei Regionen Unterfrankens: AB, ABL, MIL 01.10.2015 01.08.2016 Differenz Differenz % Schüler gesamt 18107 18508 + 401 + 2,17 % Grundschüler 11974 12249 + 275 + 2,25 % davon: Schulanfänger 2899 3020 + 121 + 4,01 % Mittelschüler 6133 6259 + 126 + 2,01 % 01.10.2015 01.08.2016 Differenz Differenz % Schüler gesamt 21441 21855 + 414 + 1,89 % Grundschüler 15002 15376 + 374 + 2,43 % davon: Schulanfänger 3774 3812 + 38 + 1,00 % Mittelschüler 6439 6479 + 40 + 0,62 % 01.10.2015 01.08.2016 Differenz Differenz % 21315 21825 + 510 + 2,34 % 13587 13851 davon: Schulanfänger 3325 3495 Mittelschüler 7728 7974 + 264 + 170 + 246 + 1,91 % + 4,86 % + 3,09 % WÜ, WÜL, KT, MSP SW, SWL, HAS, KG, NES Schüler gesamt Grundschüler (Stand 01.08.2016) -4Abb. 1: Entwicklung der Schülerzahlen an Grund- und Mittelschulen seit 2000 120000 100000 80000 60000 40000 20000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Abb. 2: Veränderung in Unterfrankens Schulamtsbezirken gegenüber dem Vorjahr (GS/MS) Veränderungen der Schülerzahlen an den Grund- und Mittelschulen in den Schulamtsbezirken 160 140 120 100 80 60 40 20 0 -20 -40 140 121 147 98 93 74 55 37 18 35 51 39 21 -14 AB ABL HAS KG KT MSP 50 15 -15 MIL 75 62 53 113 100 RG -17 -26 SW SWL WÜ WÜL -5- 1.2. Klassen 1.2.1. Gesamtentwicklung inkl. Privatschulen 2015/16 2016/17 Differenz abs. Differenz % Klassen gesamt 3056 3098 + 42 + 1,37 % Grundschulen 1990 2020 + 30 + 1,51 % Mittelschulen 1066 1078 + 12 + 1,13 % Jahrgangskombiniert (staatlich) 203 187 - 16 - 7,88 % M-Klassen 242 225 - 17 - 7,02 % Praxisklassen 14 14 0 0,00 % Übergangsklassen 32* 71 + 39 + 121,88 % davon * bereits im Laufe des Schuljahres 2015/16 Anstieg von 32 auf 69 Ü-Klassen Die leicht gestiegenen Schülerzahlen (+2,13 %) an Grund- und Mittelschulen bewirken auch einen Anstieg bei der Anzahl der gebildeten Klassen (+42). Aus dem Anstieg der Klassenanzahl um 1,37 % bei einem Schülerzuwachs von 2 % resultiert ein leichter Anstieg der durchschnittlichen Klassengrößen. Unter Berücksichtigung der Situation an den jeweiligen Schulorten versorgen die Staatlichen Schulämter die Einzelschulen bzw. Mittelschulen und Mittelschulverbünde in Kenntnis der entsprechenden Voraussetzungen an der jeweiligen Schule (Klassengrößen, Praxisklassen und besondere Bedingungen) bedarfsgerecht mit entsprechenden Lehrerstunden. So starten 3.098 Klassen ins neue Schuljahr. In rund 91 % der Klassen (Vorjahr 92 %) werden jeweils bis maximal 25 Schüler unterrichtet. Durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse (Stand 01.08.2016) Gesamt Grundschule Mittelschule 2015/16 19,86 20,33 18,97 2016/17 20,07 20,53 19,21 Zahl der Klassen nach Schülerzahlen Zahl der bis 15 16-20 Schüler 2015/16 375 1329 2016/17 362 1352 Differenz -13 23 55,33% kleine Klassen Differenz + 0,21 + 0,20 + 0,24 21-25 26-28 29 *) 30+ *) 1110 1126 16 222 248 26 8 6 -2 7 4 -3 44,35% mittlere Klassen 0,32% große Klassen *) Hier sind auch die Zahlen der Privatschulen enthalten. An staatlichen Schulen werden die Klassenhöchstgrenzen eingehalten. -6Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse im Grund- und Mittelschulbereich ist etwa auf dem Niveau des Vorjahreswerts von ca. 20 Schülern pro Klasse (20,07; Vorjahr 19,86). In der Grundschule liegt die Klassenfrequenz bei 20,53 (Vorjahr 20,33) Schülern pro Klasse, in der Mittelschule bei 19,21 (Vorjahr 18,97). Abb. 3: Entwicklung der durchschnittlichen Schülerzahlen pro Klasse an Grund- und Mittelschulen 25 23 21 19 17 15 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1.2.2. Mittlere Reife-Klassen Im Schuljahr 2016/17 werden wieder in allen Mittelschulverbünden in Unterfranken M-Klassen gebildet. Allerdings gibt es nicht an allen Standorten einen vollständigen M-Zug, der von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe führt. Vielmehr bieten Mittelschulen innerhalb ihres Verbundes diese Möglichkeit gemeinsam an. An einigen Schulen, an denen die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der 7. und 8. Jahrgangsstufe zur Bildung einer eigenen M7-Klasse nicht ausreicht, werden M-Kurse eingerichtet. Der erfreulicherweise leichte Anstieg der Schülerzahlen im Mittelschulbereich bestätigt, dass sich diese Schulart in Unterfranken auch zum neuen Schuljahr etabliert hat. Schüler und Eltern in Bayern haben erkannt, dass die Mittelschule mit ihrer starken Berufsorientierung eine echte Alternative im differenzierten bayerischen Schulwesen darstellt. 1574 Schüler werden die Mittelschule voraussichtlich mit dem Mittleren Bildungsabschluss verlassen, 3048 voraussichtlich mit dem Qualifizierenden oder erfolgreichen Mittelschulabschluss. Setzt man diese beiden Zahlen in Relation, so entfallen auf den Mittleren Abschluss 34 % (Vorjahr 35,8 %). Besonders erfreulich ist, dass immer weniger Schüler die Mittelschule ohne Abschluss verlassen. -7- 1.2.3. Praxisklassen Im Schuljahr 2016/17 wird unterfränkischen Schülerinnen und Schülern in 14 Praxisklassen (wie im Vorjahr) wieder die Möglichkeit geboten, an von Theorie entlastetem Unterricht teilzunehmen. Das Konzept der Praxisklasse mit dem Ziel einer intensiven individuellen Förderung, einem hohen Anteil an betrieblicher Praxis und sozialpädagogischer Betreuung im letzten Schulbesuchsjahr hat sich bewährt. Die Schüler der Praxisklassen haben dabei seit fünf Jahren die Möglichkeit, an der Prüfung zu einem erfolgreichen (theorieentlasteten) Abschluss der Mittelschule der Praxisklasse teilzunehmen. 1.2.4. Jahrgangskombinierte Klassen Neben reinen Jahrgangsklassen gibt es auch im Schuljahr 2016/17 an staatlichen Grundschulen in allen Schulamtsbezirken wieder jahrgangskombinierte Klassen, insgesamt 187 (Vorjahr 203). Neben pädagogischen Erwägungen garantieren diese Klassen den Bestand von wohnortnahen kleinen Schulen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Region. Jahrgangskombinierte Klassen an staatlichen Schulen Jahrgangsstufen 1/2. Jahrgang 3/4. Jahrgang 2/3. Jahrgang Klassen 2015/2016 145 53 5 Klassen 2016/2017 131 53 3 Der leichte Rückgang hat verschiedene Ursachen. Zum einen ist aufgrund der Stabilisierung der Schülerzahlen die Bildung von jahrgangsgemischten Klassen zum Erhalt kleiner Grundschulen nicht mehr im bisherigen Umfang nötig, zum anderen gestaltet sich aus dem gleichen Grund die Bildung von Jahrgangsmischungen organisatorisch komplizierter im Hinblick auf die Klassengrößen. Dies gilt insbesondere dann, wenn parallel keine jahrgangsreinen Klassen gebildet werden können. Eine Stabilisierung wird wohl durch die weitere Überführung der jahrgangsgemischten Klassen in flexible Eingangsklassen (flexible Grundschule) bringen. Die Evaluation dieser Beschulungsform hat ergeben, dass die Eltern mit den Ergebnissen in den jahrgangsgemischten Klassen zufrieden sind und dieser Organisationsform grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Alle bisherigen Untersuchungen bestätigen, dass die kognitiven Leistungen der Schüler denen in jahrgangsreinen Klassen in nichts nachstehen. Hinsichtlich der sozialen Erziehung weisen solche Klassen sogar Vorteile auf. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen gibt es Jahrgangskombinationen auch an Schulen, deren Schülerzahlen für jahrgangsreine Klassen ausreichen würden. Der Unterricht in jahrgangsgemischten Klassen stellt sich im Gegensatz zu der bisweilen vorherrschenden -8Meinung nicht als Unterricht in zwei Gruppen dar. Vielmehr verfolgt er das Ziel, ebenso wie in einer jahrgangsreinen Gruppe, auf die zunehmende Heterogenität zu reagieren und verstärkt zu differenzieren und individuell zu fördern. Der Unterricht orientiert sich dabei an den Lehrplänen der beiden ersten Jahrgangstufen. Zur Vorbereitung der Lehrkräfte forciert die Regierung von Unterfranken weiter die Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen, die in jahrgangskombinierten Klassen unterrichten. Um Lehrkräften, die erstmals in Jahrgangskombinierten Klassen eingesetzt werden, mehr Zeit zur Einarbeitung zu geben, unterrichten sie eine Unterrichtsstunde pro Woche weniger. Besonders ausgebildete Experten, die selbst über umfangreiche Unterrichtserfahrung in jahrgangskombinierten Klassen verfügen, stehen den Schulen als Ansprechpartner und Berater zur Seite. Auch durch den Austausch von Materialen und durch Unterrichtshospitation werden Lehrerinnen und Lehrer unterstützt. 1.3. Schulen Schulamt Gesamt Grundschulen Mittelschulen AB 19 13 6 ABL 47 34 13 KG 35 21 14 HAS 24 15 9 KT 26 18 8 MSP 42 33 9 MIL 41 25 16 NES 26 21 5 SW 11 8 3 SWL 31 21 10 WÜ 20 14 6 WÜL 41 29 12 Unterfranken *) **) 363 252 111 *) **) Staatliche Schulen; hinzu kommen 18 Schulen privater Träger (4 Volksschulen, 9 Grundschulen, 4 Mittelschulen, 1 Teilhauptschule) 8 Schulen hiervon sind inaktiv (MS Röttingen, MS Helmstadt, MS Ebelsbach, MS Euerdorf, GS Obernburg-Eisenbach; ab 16/17 inaktiv: MS Schwanfeld, Mozart-MS Aschaffenburg, MS Karlstein) Eine Schule (GS Frickenhausen) wird zum Schuljahr 2016/2017 aufgelöst. -9In Unterfranken gibt es im Schuljahr 2016/17 insgesamt 42 Staatliche Grundschulen bzw. Grundschulanteile an Volksschulen (Vorjahr 46), die von unter 80 Schülern besucht werden. An 12 Grundschulen (Vorjahr 15) werden weniger als 4 Klassen unterrichtet. Staatliche Mittelschulen und Mittelschulanteile an Volksschulen liegen mit 26 Standorten unter der Zahl von 100 Schülern (Vorjahr 29). 1.4. Unterrichtssituation 1.4.1. Unterrichtsversorgung Im Schuljahr 2016/2017 kann Unterfranken mit Lehrkraftzugängen an Grund- und Mittelschulen im Umfang von insgesamt 201 Vollzeitkontingenten versorgt werden. Rechnet man die zum neuen Schuljahr 2016/2017 in den Ruhestand und die Freistellungsphase gegangenen Lehrkräfte, sowie die auslaufenden befristeten Verträge im Umfang von zusammen 175 Kapazitäten ab, so ergibt sich rechnerisch zum Schuljahr 2016/2017 ein Zuwachs von 26 Lehrerstellen. Dieser Zuwachs ist auf die gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegene Schülerzahl zurückzuführen. Während im vergangenen Jahr eine deutliche Erhöhung des Anteils von Beamten bzw. unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen zu verzeichnen war, ergibt sich zum neuen Schuljahr ein anderes Bild. Hintergrund ist die geringe Anzahl von Grund- und Mittelschullehrkräften, die insgesamt in Bayern zur Einstellung zur Verfügung standen. Aus diesem Grund wurden alle Grund- und Mittelschullehrkräfte bis zur Examensnote 3,5 eingestellt (Volleinstellung). In diesem Schuljahr übersteigt nicht nur an den Mittelschulen der Bedarf das Angebot an Lehrkräften, zunehmend gilt dies auch für Grundschullehrkräfte. Die oben genannten 201 Vollzeitkontingente ergeben sich im Rahmen eines bayernweiten Ausgleichs. Weil der Bedarf an Lehrkräften in Oberbayern aufgrund hoher Schülerzuwächse sehr hoch ist, erhalten von 195 (Vorjahr 248) unbefristet einzustellenden Lehrkräften aus Unterfranken 128 ein Angebot in Oberbayern, gleichzeitig können 18 Lehrkräfte (Lehrkräfte mit Kindern und verheiratete Lehrkräfte) vor allem aus Oberbayern im Rahmen des Lehrerausgleichs nach Unterfranken versetzt werden. Im Rahmen einer Sondermaßnahme „begleitete Qualifizierung“ für Mittelschulen werden 69 Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium und Realschule innerhalb von einem bzw. zwei Jahren zu Mittelschullehrkräften qualifiziert. Am Ende dieser Qualifizierungsmaßnahme besteht die Möglichkeit einer Verbeamtung als Mittelschullehrkraft. Weil auch die Lehrkräfte in der Sondermaßnahme den Bedarf nicht decken, können die Staatlichen Schulämter in der Summe weitere 47 Lehrkräfte (für die Klassenbildung und die Mobile Reserve) befristet für ein ganzes Jahr bedarfsgerecht einstellen. Der Umfang aller Lehrkräfte, die in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis für die Dauer eines Jahres eingestellt werden, erhöht sich dadurch im Vergleich zum Schuljahr 2015/16 - 10 nochmals. In der Summe wurden Unterfranken also 201 Vollzeitkontingente zugewiesen, weitere befristete Arbeitsverträge für ein ganzes Jahr (inklusive Ferien) zum Auffüllen der vielen Teilzeiteinstellungen, aus den Nichtantritten und weiteren Ausfällen bis zum Schuljahresbeginn können durch die Regierung an die Schulämter vergeben werden. 1.4.2. Eintritt in den Vorbereitungsdienst Eintritt in den Vorbereitungsdienst 2015/16 2016/17 Veränderung zum Vorjahr Grundschule 128 135 + 5,5 % Mittelschule 35 71 + 102,9 % Fachlehrer (GS/MS) 7 12 + 71,4 % Förderlehrer 7 6 - 14,3 % 33 52 + 57,6 % Sonderschullehrer Im Schuljahr 2016/2017 treten 135 Anwärter/innen (Vorjahr 128) aus dem Bereich der Grundschule nach Ablegung des I. Staatsexamens ihren Vorbereitungsdienst in Unterfranken an, für das Lehramt an Mittelschulen sind es 71 Anwärter (Vorjahr 35). In dieser Steigerung spiegelt sich das geänderte Wahlverhalten der Lehramtsstudierenden wider und ist ein Indiz für die Etablierung der Mittelschulen durch die vor fünf Jahren von der Bayerischen Staatsregierung eingeleitete Schulreform. 12 Fachlehreranwärter (Vorjahr 7) werden ins 1. Dienstjahr eingewiesen und sechs Förderlehreranwärter (Vorjahr 7) werden im 1. Dienstjahr praxisorientiert in Seminar und Schule ausgebildet, um Kinder in kleinen Gruppen bei der Entwicklung ihrer schulischen Fähigkeiten zu unterstützen. Insgesamt sorgen in Unterfranken derzeit 32 Seminare dafür, dass die Anwärter für den Grund- und Mittelschulbereich ebenso wie die Fach- und Förderlehreranwärter professionell auf ihre Aufgaben als Lehrer und Erzieher vorbereitet werden. Im Bereich der Förderschulen werden im Schuljahr 2016/2017 52 Referendarinnen und Referendare in 7 Seminaren mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten ausgebildet. Die Schwankungen in diesem Bereich sind zyklisch durch die Aufnahmekapazität der Seminare in Unterfranken bedingt (jeweils im Wechsel ein stärkerer und ein schwächerer Jahrgang). - 11 - 1.4.3. Mobile Reserve Zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen wird natürlich wieder eine mobile Reserve gebildet. Hierfür stehen zum Schuljahresbeginn 230 Vollzeitstellen zur Verfügung (insgesamt 6404 Lehrerstunden). Das sind wieder über 300 vielfach teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte. Die Erhöhung um ca. 20 Vollzeitstellen im Vergleich zum Vorjahr ist darin begründet, dass die sonst üblichen weiteren Stundenkontingente, die im November und Februar durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bedarfsorientiert zugeteilt werden, in diesem Schuljahr bereits komplett zum Schuljahresbeginn zur Verfügung stehen. 2. Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung 2.1. Ganztagesangebote an Grund-, Mittel- und Förderschulen Aufgrund der Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt, die zu einem tiefgreifenden Wandel der Familienstrukturen geführt haben, und angesichts wachsender Anforderungen an Bildung und Erziehung ist der Ausbau bedarfsgerechter, ganztägiger Betreuungs- und Förderangebote für Schülerinnen und Schüler auch weiterhin wünschenswert und notwendig. Zu den Ganztagsangeboten in Bayern gehören die Mittagsbetreuung sowie die beiden Modelle der Ganztagsschule (offene und gebundene Form). 2.1.1. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen Die Mittagsbetreuung bzw. verlängerte Mittagsbetreuung unterstützt die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Sie liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft. Auch für Mittelschulen besteht die Möglichkeit, die Mittagsbetreuung einzurichten. Die Mittagsbetreuung wird in folgenden Formen angeboten: Mittagsbetreuung Die Mittagsbetreuung ist eine bedarfsgerechte, zuverlässige Betreuungsform, die Eltern eine sichere Betreuung ihrer Kinder bis ca. 14:00 Uhr gewährleistet. Bei gegebenen Voraussetzungen (Mindestgröße 12 Teilnehmer) wird diese Betreuungsform mit einem staatlichen Zuschuss von 3.323 € pro Gruppe und Jahr gefördert. - 12 Verlängerte Mittagsbetreuung Die verlängerte Mittagsbetreuung ist ein zeitlich verlängertes Betreuungsangebot bis mindestens 15:30 Uhr. Dabei ist auch eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung verbindlicher Bestandteil des Angebots. Bei gegebenen Voraussetzungen (Mindestgröße 12 Teilnehmer) wird diese Betreuungsform mit einem staatlichen Zuschuss von 7.000 € pro Gruppe und Jahr gefördert. Seit dem Schuljahr 2012/13 besteht die Möglichkeit, für die verlängerte Mittagsbetreuung einen erhöhten Fördersatz von 9.000 € je Gruppe und Schuljahr zu erhalten, wenn zusätzlich zur verlässlichen Hausaufgabenbetreuung die Betreuungszeit bis 16.00 Uhr ausgeweitet und die Gelegenheit zu einem Mittagessen gegeben wird. Neben einem mit der Schulleitung abgestimmten pädagogischen Konzept muss noch im Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot für die Gruppe eingerichtet werden (letztere Voraussetzung entfällt, wenn die Gruppe an einer Förderschule eingerichtet ist). In Unterfranken werden im kommenden Schuljahr voraussichtlich 575 (Vorjahr 651) staatlich geförderte Mittagsbetreuungsgruppen an 132 Grundschulen, 6 Förderschulen und 5 Mittelschulen eingerichtet. 2.1.2. Offene Ganztagsschule an Förder- und Mittelschulen Die offene Ganztagsschule ist ein kostenfreies Betreuungsangebot in staatlicher Trägerschaft. Sie umfasst einen verbindlichen Leistungskatalog, der stets das Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung und einer Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedenartige Freizeitangebote enthalten muss, nach Möglichkeit ergänzt durch zusätzliche Lernhilfen und schulische Förderangebote. Die offene Ganztagsschule muss während des Schuljahres regelmäßig an vier Schultagen pro Woche gewährleistet sein und mind. 10 Stunden pro Woche umfassen. Eine enge Kooperation mit örtlichen Kulturträgern, Verbänden, Vereinen, Musikschulen und sonstigen Organisationen wird – auch in personeller Hinsicht – angestrebt. Der Staat fördert eine klassen- und jahrgangsübergreifende Gruppe (14 – 25 Schüler) in der offenen Ganztagsschule pro Schuljahr mit 23.700 € an Mittelschulen 27.600 € an Förderschulen (kleinere Gruppen) Die Mitfinanzierungpauschale durch den Schulaufwandsträger beträgt ab dem Schuljahr 2016/17 5.500 € pro Gruppe. Für die Teilnehmer fallen lediglich die Kosten für das Mittagessen an. Für Zusatzangebote wie beispielsweise besonders lange Betreuungszeiten kann ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. - 13 Die Entwicklung der offenen Ganztagsschulen an Mittel- und Förderschulen in Unterfranken zeigt die folgende Übersicht: Schuljahr Mittelund Förderschulen 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Anzahl Schulen 87 90 93 93 96 91 Anzahl Gruppen 161 173 176 178 183 172 2.1.3. Offene Ganztagsschule in den Jahrgangsstufen 1-4 Neben dem weiteren Ausbau gebundener Ganztagsangebote wurde beim Ganztagsgipfel am 24. März 2015 (Bayerische Staatsregierung mit kommunalen Spitzenverbänden) die schrittweise und bedarfsgerechte Einführung offener Ganztagsangebote in den Jahrgangsstufen 1-4 an Grund- und Förderschulen ab dem Schuljahr 2016/17 beschlossen. Der Staat fördert eine klassen- und jahrgangsübergreifende Gruppe (14 – 25 Schüler) in der offenen Ganztagsschule an Grundschulen pro Schuljahr mit 28.200 € für Gruppen, an denen (auch) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und/oder 2 teilnehmen. 23.700 € für Gruppen, an denen ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 und/oder 4 teilnehmen. Der Staat fördert im Bereich der Förderschulen eine klassen- und jahrgangsübergreifende Gruppe (8 - 15 Schüler) pro Schuljahr mit 32.100 € für Gruppen, an denen (auch) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und/oder 2 teilnehmen. 27.600 € für Gruppen, an denen ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 und/oder 4 teilnehmen. Eine Mitfinanzierung durch den Schulaufwandsträger erfolgt jeweils durch eine 5.500 € Pauschale pro Gruppe. Für die Teilnehmer fallen lediglich die Kosten für das Mittagessen an. Für Zusatzangebote wie beispielsweise besonders lange Betreuungszeiten kann ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. - 14 Die offene Ganztagsschule wird in folgenden Formen angeboten: a) Offene Ganztagsangebote bis 16.00 Uhr (OGTS) Wie bereits an den weiterführenden Schularten ab Jahrgangsstufe 5 können offene Ganztagsgruppen mit Bildungs- und Betreuungsangeboten bis 16 Uhr an mindestens vier Schultagen der Unterrichtswoche an ausgewählten Grund- und Förderschulen eingerichtet werden. Das Ganztagsmodell der OGTS eignet sich besonders für Schulen, an denen sich die Betreuungsbedarfe vor allem auf die Schulwochen und einen Zeitrahmen bis 16 Uhr beschränken. b) Kombi-Modell Jugendhilfe und Schule (OGTS-Kombi) Im Rahmen eines auf zwei Schuljahre angelegten Modellversuchs wird seit der Pilotphase im Schuljahr 2015/16 die offene Ganztagsschule in Kombination von Jugendhilfe und Schule erprobt. Die OGTS-Kombi eignet sich besonders für Schulen, an denen ein hoher Betreuungsbedarf zu Tagesrandzeiten bis 18 Uhr, an fünf Wochentagen und in den Schulferien nachgefragt wird. In der OGTS-Kombi wird die Förderung von Kindertageseinrichtungen gemäß BayKiBiG mit der staatlichen Förderung für schulische Ganztagsangebote verzahnt. Von der staatlichen Gesamtförderung gemäß BayKiBiG übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) einen festgelegten Förder- bzw. Budgetanteil, der an einer Basispauschale in Höhe von 21.560 € orientiert ist. c) Kurzgruppen der Schülerbetreuung (OGTS-Kurzgruppen) Die etablierten Mittagsbetreuungsangebote bis etwa 14 Uhr an Grund- und Förderschulen können in den Rahmen der offenen Ganztagsschule überführt werden. OGTSKurzgruppen schließen direkt an den stundenplanmäßigen Unterricht an und decken kürzere Betreuungsbedarfe flexibel ab. Das Budget bzw. die Zuwendung je OGTS-Kurzgruppe beträgt für eine Gruppe (12 – 23 Schüler) mit einer täglichen Betreuungszeit von mindestens 60 Minuten an mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche insgesamt 5.000 € (2.500 € Staat/2.500 € Schulaufwandsträger). Für Gruppen mit einer täglichen Betreuungszeit von mindestens 120 Minuten an mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche beträgt die Zuwendung je OGTS-Kurzgruppe insgesamt 10.000 € (5.000 € Staat/5.000 € Schulaufwandsträger). In Unterfranken wurden für das Schuljahr 2016/17 165 offene Ganztagsgruppen an 40 Grundschulen und 7 Förderschulen beantragt. - 15 - 2.1.4. Gebundene Ganztagsschulen an Grund-, Mittel- und Förderschulen In der gebundenen Ganztagsschule stehen die Angebote am Vor- und Nachmittag in einem konzeptionellen Zusammenhang. Die Schule findet ganztägig statt und wird durch besondere schulische Förder- und Differenzierungsmaßnahmen, vielfältige Freizeitaktivitäten sowie einer Mittagsverpflegung rhythmisiert. Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den gebundenen Ganztagsklassen im Klassenverband daran teil. Die Eltern tragen jeweils nur die Kosten für das Mittagessen. Gebundene Ganztagsangebote werden durch Zuweisung von zwölf zusätzlichen Lehrerstunden sowie die Bereitstellung von jährlich 6.600 € pro Ganztagsklasse gefördert. 5.500 € pro Klasse werden davon vom Schul(aufwands)träger übernommen. Jeweils 4.500 € pro Jahr und Klasse erhalten die Grundschulen für Klassen der Jahrgangsstufe 1 zusätzlich, und jeweils 3.000 € pro Jahr für Klassen der Jahrgangsstufe 2. Im Schuljahr 2016/17 befinden sich in Unterfranken an 45 Grundschulen (Vorjahr 46) 170 gebundene Ganztagsklassen (Vorjahr 165). An 40 Mittelschulen (Vorjahr 40) sind 163 (Vorjahr 167) gebundene Ganztagsklassen eingerichtet. An 5 Förderschulen gibt es 26 gebundene Ganztagsklassen. 2.2. Fördermaßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund Wie in den vergangenen Jahren wird auch im kommenden Schuljahr auf möglichst frühzeitige Förderung der Kinder großen Wert gelegt. Aber auch eine Anschlussförderung ist weiterhin nötig, insbesondere bei Kindern, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse zuziehen. Von rund 13.900 (Vorjahr 11.800) von den Schulämtern der Regierung gemeldeten Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund weisen rund 9.000 Kinder (Vorjahr 7.700) Defizite in der deutschen Sprache auf und werden in Deutschfördermaßnahmen aufgenommen. Für alle diese Förderangebote stehen in Unterfranken insgesamt 1700 (Vorjahr 1610) zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die entsprechend der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund und Deutschförderbedarf auf die einzelnen Schulamtsbezirke verteilt wurden. Weitere 374 Lehrerstunden, die sich aus den Kapazitäten des Bayerischen Bildungsfinanzierungsgesetzes ergeben, können für die Deutschförderung im Schuljahr 2016/17 bereitgestellt werden. Auch im Schuljahr 2016/17 gibt es keine Klassen mit mehr als 25 Kindern, sofern über 50 % dieser Kinder einen Migrationshintergrund aufweisen. Für die notwendigen Teilungen werden in Unterfranken 147 Unterrichtsstunden (Vorjahr 360) für den Grundschulbereich und 294 für die Mittelschulen (Vorjahr 311) zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der hohe Rückgang im Grundschulbereich ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund höherer - 16 Schülerzahlen viele reguläre Teilungen durch die Klassenhöchstgrenzen bedingt notwendig wurden. Diese Regelung kommt nicht nur den Schülern mit Migrationshintergrund zugute, da durch dadurch die Erziehungs- und Unterrichtssituation für alle Schülerinnen und Schüler verbessert wird. Davon profitieren in hohem Maße auch Kinder und Jugendliche aus sozial schwierigen Verhältnissen, die einen besonderen Förderbedarf aufweisen. 2.2.1. Vorkurse Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind für Schulanfänger ein Hemmnis für die Integration und den Schulerfolg. Um Defizite in der deutschen Sprache frühzeitig und nachhaltig abzubauen, werden im Schuljahr 2016/17 288 Vorkurse (Vorjahr 284) in Unterfranken angeboten. Dieses Kooperationsmodell zwischen Grundschule und Kindergarten setzt bereits in der zweiten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres an und stellt ein Angebot sowohl für deutschstämmige Kinder mit Sprachförderbedarf als auch für Kinder mit Migrationshintergrund dar. Der Besuch eines Vorkurses ist nicht verpflichtend, jedoch ist die früh ansetzende Förderung die beste Gewähr dafür, dass sich während der Schulzeit Defizite nicht noch weiter verstärken. Vorkurse in den Schuljahren 2014/15 – 2016/17 Anzahl Vorkurse Teilnehmerzahlen Ø Teilnehmerzahl 14/15 15/16 16/17 14/15 15/16 16/17 14/15 15/16 16/17 AB ABL HAS KG KT MIL MSP NES SW SWL WÜ WÜL 28 30 11 17 13 45 17 17 27 14 57 25 28 34 10 20 12 40 19 16 25 16 38 26 25 32 10 22 15 38 22 15 26 19 38 26 221 239 91 131 97 311 136 116 211 123 400 183 239 268 89 171 102 318 162 142 224 136 349 201 231 278 96 190 115 327 169 121 225 163 329 224 7,5 8,0 8,3 7,7 7,5 6,9 8,0 6,8 7,8 8,8 7,0 7,3 8,5 7,8 8,9 8,5 8,5 8,0 8,5 8,8 8,9 8,5 9,1 7,7 9,2 8,7 9,6 8,6 7,7 8,6 7,7 8,1 8,7 8,6 8,7 8,6 UFR 301 284 288 2249 2401 2468 7,5 8,5 8,6 - 17 Für die weiteren Deutschfördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache können für das Schuljahr 2016/17 1679 (Vorjahr 1150) Lehrerstunden bereitgestellt werden. Diese Stunden werden für die Einrichtung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen eingesetzt. Die Anzahl der Vorkurse steigt zwar nur leicht, durch effektivere Planung können 67 Kinder mehr als 2015/2016 aufgenommen werden. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl steigt von 8,5 auf 8,6 Kinder pro Vorkurs. 2.2.2. Übergangsklassen Schüler mit Migrationshintergrund in Übergangsklassen an staatlichen Grund- und Mittelschulen Die Grund- und Mittelschulen unternehmen enorme Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass junge Menschen in schwierigen Situationen unterrichtet werden können. Diese Schulen leisten damit einen wichtigen Beitrag, den jungen Asylbewerbern und Flüchtlingen durch einen möglichst schnellen Spracherwerb Chancen zur Integration zu eröffnen. In den dafür gebildeten Übergangsklassen lernen die jungen Menschen vor allem die Grundlagen der deutschen Sprache, um danach auf einem gesicherten Fundament baldmöglichst am Unterricht in den Regelklassen teilnehmen zu können. Aufgrund der dezentralen Unterbringung engagieren sich über diese Übergangsklassen hinaus viele weitere Schulen mit großem Einsatz. So unterbreiten Grund- und Mittelschullehrkräfte Sprachförderangebote, wie z. B. Deutschförderkurse. Auch die zur Verfügung stehenden Förderlehrkräfte unterstützen Kinder mit Migrationshintergrund in kleinen Gruppen durch gezielte individuelle Förderung bei Beschulung in Regelklassen. Neben im Schuljahr 2015/16 hinzugekommenen 1063 Schülerinnen und Schülern in den Übergangsklassen wurden in den unterfränkischen Regelklassen zusätzlich 1282 Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund beschult: Abb. 4: Zuwachs der Schüler/innen mit Migrationshintergrund in Regelklassen: 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Okt. 2015 Nov. Dez. Jan. 2016 Feb. März Apr. Mai Juni Juli - 18 Die Zahl der Übergangsklassen wurde im Schuljahr 2015/2016 deutlich erhöht: 2014/15: 20 Klassen; Beginn 2015/2016: 32 Klassen; Ende 2015/16: 69 Klassen. Diese verteilten sich wie folgt: Lkr ABL AB KG HAS KT MSP MIL RG SWL SW WÜL WÜ GS 0 3 1 2 4 3 2 0 1 0 3 5 MS 0 6 2 1 4 3 2 3 2 3 7 12 Summe 0 9 3 3 8 6 4 3 3 3 10 17 UFR ges. 24 45 69 Abb. 5: Zuwachs der Schüler/innen mit Migrationshintergrund in Übergangsklassen: 1200 1000 800 600 400 200 0 Okt. 2015 Nov. Dez. Jan. 2016 Feb. März Apr. Mai Juni Juli Folgende 71 Übergangs-Klassen sind für das Schuljahr 2016/17 geplant: Schulamt Schulen Anzahl Ü-Kl. Aschaffenburg Kolping Grundschule Aschaffenburg (Klasse/n: 2) Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Schiller-Grundschule Aschaffenburg (Klasse/n: 1) Pestalozzi-Mittelschule Aschaffenburg (Klasse/n: 4) Schönberg-Mittelschule Aschaffenburg (Klasse/n: 2) MS Bad Brückenau (Klasse/n: 1) MS Hammelburg (Klasse/n: 1) St. Hedwig Grundschule Kitzingen (Klasse/n: 2) Grundschule Kleinlangheim (Klasse/n:1) D. Paul-Eber Mittelschule Kitzingen (Klasse/n: 2) Nikolaus-Fey Grundschule Wiesentheid (Klasse/n: 1) Nikolaus-Fey Mittelschule Wiesentheid (Klasse/n: 1) 9 2 0 7 - 19 Main-Spessart Grundschule Gemünden (Klasse/n: 1) Miltenberg RhönGrabfeld Schweinfurt Würzburg Grundschule Marktheidenfeld (Klasse/n: 1) Grundschule Lohr (Klasse/n: 1) Mittelschule Karlstadt (Klasse/n: 1) Mittelschule Gemünden (Klasse/n: 1) Mittelschule Marktheidenfeld (Klasse/n: 1) Johannes-Obernburger-Mittelschule Obernburg (Klasse/n: 2) Dr. Konrad-Wiegand-Grundschule Klingenberg (Klasse/n: 1) Georg-Keimel-Mittelschule Elsenfeld (Klasse/n: 1) Dr. Vits-Grundschule Erlenbach (Klasse/n: 1) Mittelschule Bad Neustadt/S. (Klasse/n: 1) Mittelschule Mellrichstadt (Klasse/n: 2) Auen-Grundschule (Klasse/n: 1) Auen-Mittelschule (Klasse/n: 5) Hugo-von-Trimberg-Grundschule Niederwerrn (Klasse/n: 1) Mittelschule Holderhecke Bergrheinfeld (Klasse/n: 1) Mittelschule Sennfeld (Klasse/n: 1) Grundschule Estenfeld (Klasse/n: 2) Mittelschule Estenfeld (Klasse/n: 1) Mittelschule Gaukönigshofen (Klasse/n: 2) Ignatius-Gropp-Grundschule Güntersleben (Klasse/n: 1) Mittelschule Höchberg (Klasse/n: 1) Grundschule Ochsenfurt (Klasse/n: 2) Mittelschule Ochsenfurt (Klasse/n: 2) Mittelschule Veitshöchheim (Klasse/n: 2) Mittelschule Waldbüttelbrunn (Klasse/n: 1) Mönchberg-Mittelschule Würzburg (Klasse/n: 8) Mönchberg-Grundschule Würzburg (Klasse/n: 2) Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund (Klasse/n: 2) Mittelschule Würzburg-Heuchelhof (Klasse/n: 1) Mittelschule Würzburg-Zellerau (Klasse/n: 2) Walther-Grundschule Würzburg: (Klasse/n: 1) Unterfranken gesamt 6 5 3 9 30 71 Stand: 05.08.2016 2.2.3. Drittmittel Die Grund-, Mittel-, Förder- und Berufsschulen waren außerdem für so genannte Drittmittel antragsberechtigt. Hier konnten für über 400 Schülerinnen und Schüler zusätzlich Sprach- und Alphabetisierungskurse eingerichtet werden, die für Quereinsteiger ohne bisherigen Schulbesuch im Herkunftsland bzw. großen Sprachdefiziten außerhalb des Klassenverbandes gefördert wurden. Auch interkulturelle Projekte wurden in diesem Rahmen durchgeführt. Auch im laufenden Schuljahr können Anträge eingereicht und bei Erfüllung der entsprechenden Förderrichtlinien bewilligt werden. 2.2.4. Weitere Angebote Durch die bayernweite Ausweitung des Schulversuchs „Islamischer Unterricht“, der ausschließlich in deutscher Sprache stattfindet, stehen in Unterfranken nun 230 (Vorjahr 112) Unterrichtsstunden zur Verfügung. Zusätzlich wird in Unterfranken in geringem Umfang syrisch-orthodoxer und alevitischer Religionsunterricht angeboten. - 20 - 2.3. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Unterfranken Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt. Die Jugendämter vor Ort stellen im Rahmen der Jugendhilfeplanung in Kooperation mit den Schulämtern fest, an welchen Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Berufsschulen ein großer jugendhilferechtlicher Handlungsbedarf besteht, der mit Hilfe von JaS frühzeitig erkannt und gedeckt werden soll. Der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen, sowie eine positive Persönlichkeitsentwicklung mit einem unterstützenden Umfeld sind in hohem Maße mitentscheidend für den schulischen Erfolg und eine spätere eigenverantwortliche Lebensführung. Deshalb sollen durch eine sinnvolle Ergänzung und enge Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und durch die Anbahnung unterstützender Hilfen die Chancen, das Wissen und Können benachteiligter junger Menschen verbessert werden. Die Regierung von Unterfranken unterstützte im Jahr 2015 an 110 Schulen und Schulaußenstellen (2014: 103 Schulen und Schulaußenstellen) in Unterfranken, davon 60 Mittelschulen, 13 Förderschulen, sieben Berufsschulen, fünf Förderberufsschulen und 25 Grundschulen den Einsatz von Jugendsozialarbeit mit insgesamt 1.057.127 €. Träger der Projekte sind zwölf Kommunen, drei Schulzweckverbände und zwölf freie Träger der Jugendhilfe. Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushaltes im Rahmen des entsprechenden Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. An der Finanzierung der Projekte der freien Träger der Jugendhilfe beteiligen sich auch die Kommunen. Der staatliche Zuschuss beträgt bis zu 16.360 € für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Insgesamt sind in Unterfranken im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen 122 sozialpädagogische Fachkräfte auf rund 70 Planstellen tätig (2014: 106 Fachkräfte und 64,7 Planstellen). Der weitere Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen wird auch weiterhin durch die jährliche Aufnahme neuer Standorte unterstützt. Das vorgesehene staatliche Ausbauziel von 1000 Stellen in Bayern soll bis spätestens 2019 erreicht sein. In Unterfranken ist im Bereich der Mittelschulen inzwischen ein hoher Versorgungsgrad erreicht. Als Schwerpunkt des weiteren Ausbaus zeichnen sich deshalb die Grundschulen mit hohem Jugendhilfebedarf ab. - 21 - 2.4. Die Grundschule Für das Schuljahr 2016/17 haben sich 2 weitere Grundschulen entschieden die Flexible Eingangsstufe einzurichten: - Georg-Anton-Urlaub-Grundschule Thüngersheim (Lkr. Würzburg) - Grundschule Mömbris-Gunzenbach (Lkr. Aschaffenburg). Somit haben in Unterfranken nun 27 Grundschulen eine flexible Eingangsstufe. Zur Unterstützung der neu eingerichteten Eingangsstufen, die nach strengen, bereits evaluierten wissenschaftlichen Vorgaben arbeiten, wurden drei Beratertandems gebildet, die flächendeckend in Unterfranken im Einsatz sind und fortbilden und beraten. Im Schuljahr 2016/2017 wird der neue kompetenzorientierte LehrplanPLUS in Weiterführung von 3 Jahrgängen in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule eingeführt. In regionalen und lokalen sowie zunehmend in schulinternen Veranstaltungen wurden und werden die Grundschulehrkräfte intensiv von Lehrplanexperten fortgebildet. Der Lehrplan beschreibt Kompetenzen, die ein Kind am Ende der 1./2. Klasse und am Ende der 3./4. Klasse erreicht haben sollte. Die neue Möglichkeit anstatt eines Zwischenzeugnisses in der 1. bis 3. Jahrgangsstufe ein Lernentwicklungsgespräch mit Eltern und Kindern zu führen, wurde weiterhin an den Schulen gut angenommen. Mittlerweile bieten 68,5 % der Grundschulen das Lernentwicklungsgespräch als Alternative zum Zwischenzeugnis an. Das ist ein Zuwachs um 28,9 % zum Vorjahr. Das Gespräch wird von der Lehrkraft dokumentiert, die Erziehungsberechtigten erhalten davon eine schriftliche Zusammenfassung. In Kooperation der Regierung von Unterfranken mit dem Zentrum für Lehrerfortbildung wird am 6. Oktober 2016 eine große Herbsttagung an der Philosophischen Fakultät abgehalten. „Den Wandel gemeinsam gestalten - Chancen für eine veränderte Bildungskultur “ ist das Thema des damit verbundenen Schulentwicklungstages. Kompetenzorientierung und Unterrichtsentwicklung stehen im Mittelpunkt und bilden die Schwerpunkte der Impulsvorträge. Es folgen 18 parallele Workshops in zwei Zeitblöcken, die für Lehrkräfte aller Schularten praktische und auch theoretische Einblicke in die Thematik bieten. Im Schuljahr 2016/2017 wird der Schulversuch „Bilinguale Grundschule“ weitergeführt und geht ins 2. Jahr. Eine neue 1. Jahrgangsstufe soll in den beiden Grundschulen Sulzbach im Landkreis Miltenberg und Knetzgau im Landkreis Haßberge gemäß den Vorgaben des Modellversuchs starten. - 22 - 2.5. Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen Der seit sechs Jahren praktizierte Einsatz von Grundschullehrkräften an Gymnasien und Realschulen in Unterfranken hat sich bewährt und wird auch im Schuljahr 2016/17 fortgesetzt. Der Unterrichtseinsatz dieser „Lotsen“ an der jeweiligen Schule richtet sich nach deren Schülerzahl: 7-8 Stunden an Gymnasien und 5-6 Stunden an Realschulen Durch diesen Einsatz können für die in Jahrgangsstufe 5 übergetretenen Schülerinnen und Schüler methodisch-didaktische Anpassungsprozesse an der Schnittstelle zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen kind- und begabungsgerecht gestaltet werden. Dieser Austausch hat sich bewährt, da die Schülerinnen und Schüler intensiv und fachgerecht bei diesem Übergangsprozess begleitet werden. 2.6. Die Mittelschule Die Bayerische Mittelschule erweist sich auch im Hinblick auf das kommende Schuljahr dank ihrer vielfältigen Wahlmöglichkeiten für viele Schüler als passgenaues Modell. Offensichtlich akzeptieren Eltern zunehmend das erweiterte Angebot an Praxisanteilen und Berufsorientierung, was sich vor allem in der Projektprüfung als wichtigem Teil der Abschlussprüfungen widerspiegelt. Insgesamt werden im Schuljahr 2016/2017 an den 111 Mittelschulen, die u. a. in 35 Verbünden zusammenarbeiten, 20.712 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Weiterhin zeichnen folgende Bildungsangebote die Bayerische Mittelschule aus: - die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales - ein Ganztagsangebot - ein Angebot, das zum mittleren Schulabschluss führt. Nachdem der neue LehrplanPLUS für die Mittelschulen von Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle ratifiziert worden ist, haben in den Schulamtsbezirken die Fortbildungsinitiativen begonnen. Im Schuljahr 2015/2016 wurden aus jedem Schulamtsbezirk Lehrplanexperten an der Akademie für Lehrerbildung in Dillingen intensiv ausgebildet. Diese Lehrkräfte geben in den Verbünden vor Ort den Lehrkräften die Inhalte bedarfsgerecht weiter. Der neue Lehrplan wird 2017/2018 an allen Mittelschulen verpflichtend eingeführt, so dass die Grundschülerinnen und Grundschüler, die 2017 die Schule wechseln, nahtlos kompetenzorientiert weiter unterrichtet werden können. Weiterhin praktiziert die Mittelschule zwei ausgestaltete Kooperationen mit einer Berufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur. Durch die zunehmende Modularisierung der Lerninhalte erfolgt eine verstärkte individuelle Förderung der Schüler unter Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips. - 23 Die Mittelschule Ebern wurde neben vier weiteren Schulen als einzige Mittelschule in Bayern ausgewählt, sich am vierjährigen Schulversuch „Digitale Schule 2020“ zu beteiligen. In diesem Modellversuch werden ausgehend von bisherigen Ansätzen übertragbare Konzepte für den systematischen Einsatz digital-gestützten Lernens und Arbeitens in der Schule entwickelt und erprobt. 2.7. Externe Evaluation von Schulen Die externe Evaluation als Instrument zur Sicherung und Steigerung der Qualität von Schule und Unterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Insgesamt werden im Schuljahr 2016/17 in Unterfranken 59 Grund- und Mittelschulen von 18 Teams extern evaluiert. Im Kontext der Eigenverantwortlichen Schule haben die Schulen ein Schulentwicklungsprogramm erstellt, welches sich im Anschluss auch auf die Zielvereinbarungen aus der externen Evaluation beziehen soll und das Konzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus ebenfalls berücksichtigt. 2.8. Inklusion Neben bereits bewährten Formen des kooperativen Lernens wie Kooperationsklassen, Partnerklassen und offenen Klassen der Förderschule sieht das Bayerische Erziehungsund Unterrichtsgesetz (BayEUG) unter anderem vor, dass Schulen mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde, der beteiligten Schulaufwandsträger und der Elternvertreter das Schulprofil „Inklusion“ entwickeln können. In dem Prozess von der Entscheidung bis zur Verleihung des Profils werden die Schulen intensiv vom Inklusionstandem der Regierung von Unterfranken begleitet. Dieses Tandem besteht aus Schulaufsichtsbeamten der Grund- und Mittelschulen und der Förderschule. Während der Sommerferien findet zudem an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen a. d. Donau wieder eine groß angelegte Fortbildung zum Thema „Inklusion konkret“ statt. In Unterfranken werden im kommenden Schuljahr neben den bereits bestehenden 28 Grund-, Mittel- und Förderschulen drei weitere Schulen das Schulprofil „Inklusive Schule“ entwickeln. Dazu erhalten diese Schulen zusätzliche Lehrerstunden sowohl aus dem Grund- oder Mittelschulbereich als auch aus dem Förderschulbereich. Neu hinzukommen werden zum Schuljahr 2016/17 im Grund- und Mittelschulbereich: - Grundschule Waldaschaff, Landkreis Aschaffenburg - St. Hedwig-Grundschule, Stadt Kitzingen - Auen Mittelschule, Stadt Schweinfurt - 24 Nach dem Teilhabegedanken der UN-Behindertenrechtekonvention haben alle Schulen den klaren Auftrag zu inklusivem Unterricht und inklusiver Schulentwicklung. Die Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ sollen dabei im Zuge einer schrittweisen Umsetzung der Konvention Motor der Entwicklung und Modell für andere Schulen sein. Um vornehmlich Erziehungsberechtigte im Hinblick auf die Vielzahl schulischer Angebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie auf das gestärkte Entscheidungsrecht im Bereich der Inklusion ergebnisoffen und umfassend beraten zu können, wurden für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen unabhängige, überörtliche, interdisziplinäre und vernetzte Beratungsstellen an den Staatlichen Schulämtern eingerichtet. Seit Schuljahr 2016/17 steht das „Beratungsangebot Inklusion“ in allen Schulamtsbezirken Unterfrankens zur Verfügung. Die Beratungsteams bestehen aus einer erfahrenen Lehrkraft aus der Grund- bzw. Mittelschule sowie einer Lehrkraft aus der Förderschule. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dieses Angebot hohen Zuspruch von Eltern erfährt. 2.9. Integration Um Flüchtlingskinder gut in Klassen der Grund- und Mittelschulen aufnehmen und integrieren zu können, werden von einer Beraterin Migration in der ersten und zweiten Schulwoche an der Regierung von Unterfranken Fortbildungen angeboten, damit Lehrkräfte, die neu in dieses Thema einsteigen, gut gerüstet ins neue Schuljahr starten können. Fortbildungen zum Umgang mit traumatisierten Kindern und weitere Fortbildungen zum Thema Integration fanden bereits im Schuljahr 2015/2016 statt. Zudem wurde das "Netzwerk Lehrkräfte in Übergangsklassen" etabliert. In regelmäßigen Abständen finden hier gezielte Fortbildungen statt, die fachlichen Input sowie Austausch untereinander ermöglichen. Unterstützt wird das Netzwerk durch die digitale Lernplattform mebis. Einen wichtigen Beitrag stellt die jährlich stattfindende Fachtagung der Regierung von Unterfranken „Integration durch Bildung“ dar. Sie richtet sich an alle Beteiligten der Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie auch der beruflichen Schulen. 2.10. Schulpsychologen und Kriseninterventions- und Bewältigungsteams Alle Schulen in Unterfranken können in Krisensituationen auf ein gut funktionierendes Netzwerk an Beratungsexperten zurückgreifen. Bayern hat die Anzahl der Schulpsychologen – bei abnehmenden Schülerzahlen – kontinuierlich erhöht. Gab es im Schuljahr 2010/11 laut Pressemitteilung des Staatsministeriums vom 25. Juli 2016 rund 730 staatliche Schulpsychologen, so waren es im Schuljahr 2014/15 bereits 880. - 25 In den unterfränkischen Schulamtsbezirken sind davon 34 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Einsatz. Dadurch ist insgesamt eine gute schulpsychologische Versorgung gewährleitet. Bei besonders schwierigen Situationen werden die Schulen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriseninterventions- und Bewältigungsteams Bayerischer Schulpsychologen (KIBBS) unterstützt. Sie sorgen vor allem für die notfallpsychologische Versorgung von Schülern, Lehrern und Eltern an der betroffenen Schule. Gerade die speziell ausgebildeten Schulpsychologen des KIBBS-Teams unterstützen hier die Beratung der schulischen Krisenteams und werden vor Ort als große Hilfe wahrgenommen. 3. Förderschulen in Unterfranken 3.1. Förderzentren 3.1.1. Schüler an Förderzentren Schüler 01.10.2014 01.10.2015 6181 6128 2016/17 (01.06.2016) 6163 Im Schuljahr 2016/2017 werden voraussichtlich 6163 Schülerinnen und Schüler die unterfränkischen Förderzentren (ohne Schulen und Klassen für Kranke!) besuchen. Der Schüleranstieg bewegt sich in engen Grenzen. Die sonderpädagogischen Fachkompetenzen in den Bereichen Erziehung, Unterricht sowie die gezielte und konkrete Umsetzung individueller Förderung in den Förderzentren der verschiedenen Förderschwerpunkte genießen weiterhin hohe Akzeptanz. Im Verlauf des Schuljahres sind immer wieder Seiteneinsteiger zu verzeichnen, die das besondere Angebot im stationären Bereich der Förderschulen der inklusiven Beschulung mit ambulanter Unterstützung an der Regelschule vorziehen. Zwei unterfränkischen Förderzentren wurde das Schulprofil Inklusion verliehen. Daneben gibt es zwei Offene Klassen, bei denen ebenfalls die Möglichkeit besteht, Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aufzunehmen. - 26 - 3.1.2. Mobile sonderpädagogische Hilfe (msH) 01.10.2015 Stunden 1328 2016/17 (01.06.2016) 1328 Die mobile sonderpädagogische Hilfe (msH) unterstützt Kinder im Vorschulalter mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne präventiver Förderung und Beratung in ihrer Entwicklung. Sie erfolgt nach Art. 22 BayEUG entweder im Rahmen der pädagogischen Frühförderung, der Familie oder der Kindertagesstätten (KiTa). 3.1.3. Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) 01.10.2015 Gruppen 143 2016/17 (01.06.2016) 142 Eine schulvorbereitende Einrichtung (SVE) besuchen noch nicht schulpflichtige Kinder, die zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit vor allem im Hinblick auf schulrelevante Fähigkeiten, sonderpädagogische Förderung benötigen 3.1.4. Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) 01.10.2015 Stunden 3211 2016/17 (01.06.2016) 3185 Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) unterstützen die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach Maßgabe des Art. 41 BayEUG die allgemeine Schule besuchen können. Zu den Hauptaufgaben gehören Diagnostik und Beratung von Lehrkräften, Eltern und Schülern, die Koordination interdisziplinärer Unterstützungssysteme sowie die spezifische Förderung der Schüler. Im Zug der Umsetzung des Inklusionsauftrages erhalten sie zunehmende Bedeutung. 3.2. Schulen und Klassen für Kranke 01.10.2015 Schüler 368 2016/17 (01.06.2016) 364 Der anhaltende hohe Bedarf setzt sich fort. Dieser erklärt sich vor allem durch die erhebliche Zunahme psychiatrischer Diagnosen im Kindes- und Jugendalter. - 27 - 3.3. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung 2016/17 20.10.2015 Schüler (01.06.2016) 1428 1434 An den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung bewegen sich die Schülerzahlen auf vergleichbarem Niveau zum Vorjahr. Die konkreten Anmeldezahlen in den berufsvorbereitenden Angebotsfeldern sind allerdings erst im Verlaufe der Monate Oktober bis Dezember realistisch zu erfassen. Insbesondere im berufsvorbereitenden Bereich werden bis Dezember meist sogar noch im Januar Schüler aufgenommen. In Zusammenarbeit mit den Regelberufsschulen werden kooperative Strukturen offensiv weiter ausgebaut. In mehreren Klassen der Landkreise Aschaffenburg und Bad Kissingen werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Regelberufsschülern gemeinsam unterrichtet. Der MSD der Förderberufsschule wird im Unterricht fest eingeplant. Im Raum Schweinfurt / Haßfurt wird das inklusive Projekt bisher in Begleitung des Bildungspakts Bayern aktuell im 5. Jahr weitergeführt. 3.4. Ganztagsangebote an Förderzentren Die Angebote an ganztägigem Lernen werden auch an den Förderzentren weiterhin stark nachgefragt. Auf Grund vermehrter Wünsche der Eltern nach flexibler Tagesgestaltung im Hinblick auf Unterrichts- und Förderangebote und dem großen Interesse an der Einrichtung des Offenen Ganztags (OGT) in der Jahrgangstufe 1-4, ergibt sich eine Verschiebung hin vom Gebundenen zum Offenen Ganztag. Der Offene Ganztag als schulische Veranstaltung bietet Schule und Eltern mehr Gestaltungsmöglichkeiten, daher werden immer mehr Mittagsbetreuungsgruppen in Gruppen des Offenen Ganztages umgewandelt. Gebundene Ganztagsangebote an Förderzentren in der Grund- und Mittelschulstufe 2015/16 2016/17 Schulen mit Ganztageszüge GS-Stufe 5 5 Schulen mit Ganztageszüge MS-Stufe 4 4 Ganztagsklassen (gesamt) 26 26 Offene Ganztagsangebote (Grund- und Mittelschulstufe) 2015/16 2016/17 Gruppen 25 38 - 28 Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung 2015/16 2016/17 Gruppen 19 10 3.5. Abschlüsse am Förderzentrum mit Angeboten im Förderschwerpunkt Lernen Seit dem Schuljahr 2014/2015 bieten alle Förderzentren mit dem Bildungsgang Lernen sowohl den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung (gemäß §57a Abs. 1 VSO-F) als auch den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang Lernen nach Abschlussprüfung (gemäß § 57a Abs. 3 VSO-F) wahlweise an. Schülerinnen und Schüler, die nicht an einer Abschlussprüfung teilnehmen, erhalten den individuellen Abschluss (gemäß §57 Abs. 1 VSO-F). Anzahl Abschlussschüler Abschluss Mittelschule Abschluss Bildungsgang L Individueller Abschluss (28.09.2015) (28.09.2015) (28.09.2015) 328 188 75 65 4. Berufliche Schulen 4.1. Entwicklung der Schülerzahlen An den Berufsschulen wird für das Schuljahr 2016/17 erneut von einem leichten Rückgang der Schülerzahlen ausgegangen. Die Anmeldezahlen für die mehr als 100 unterfränkischen Berufsfachschulen sind durchweg gut. Zudem erkennen immer mehr junge Menschen die großen Chancen im beruflichen Fortkommen, die ihnen Fachschulen (Techniker- und Meisterschulen) und Fachakademien bieten. Auch hier stagnieren die Anmeldezahlen auf hohem Niveau. Der Abschluss an einer Wirtschaftsschule im Regierungsbezirk erhöht mit dem Mittleren Schulabschluss auch künftig die Chancen auf einen attraktiven Ausbildungsplatz in einem kaufmännischen Dienstleistungsberuf. - 29 - 4.2. Angebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge Im Schuljahr 2016/17 werden die Bildungsangebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge erneut massiv ausgeweitet. Für diese jungen Menschen werden flächendeckend in ganz Unterfranken Berufsintegrationsklassen (BI-Klassen) eingerichtet. Neben den Berufsschulen können nun auch andere berufliche Schulen wie die Berufsfachschule, die Wirtschaftsschule oder die Berufliche Oberschule eigenständig Flüchtlinge beschulen. Erstmals bieten auch Schulen in privater Trägerschaft ab dem neuen Schuljahr BI-Klassen an. Nach den derzeitigen Planungen werden im September 2016 somit in Unterfranken an 27 beruflichen Schulen mehr als 100 Klassen mit rund 2000 Schulplätzen für Flüchtlinge in BI-Klassen eingerichtet sein. Sehen Sie bitte hierzu die Tabelle auf der folgenden Seite. Für die beteiligten Schulen bedeutet dies einen Kraftakt, denn sie müssen rund dreimal so viele Schüler aufnehmen und Klassen einrichten wie noch im Vorjahr. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2015/16 waren es zu Schuljahresbeginn noch 37 BI-Klassen an 10 Berufsschulstandorten mit rund 650 Schülern. Erstmalig wurden zum Halbjahr 26 neue Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) eröffnet, die über das reguläre Schuljahr hinaus bis zum Halbjahr laufen und somit im Februar 2017 in das zweite Jahr (BIK) münden werden. Bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 wurde an 16 verschiedenen beruflichen Schulen ein schulisches Angebot in insgesamt 65 BI-Klassen gemacht. Um den mit der Flüchtlingsbeschulung betrauten Schulen eine Orientierungshilfe zu geben, wurde ein Lehrplan speziell für die BI-Klassen konzipiert und verabschiedet. Bei der Multiplikationsveranstaltung Ende Juni 2016 in Würzburg wurde dieser Lehrplan den Schulen detailliert vorgestellt und die Ausführungen wurden mit Beispielen aus der Praxis unterlegt. Neu ist, dass dieser Lehrplan keine klassischen Fächer beinhaltet, in 6 Lernbereiche aufgeteilt ist und keine festgelegten Inhalte ausweist. In den Lernbereichen sollen verschiedene Kompetenzen angebahnt werden, um die Schüler bestmöglich auf das Leben in Deutschland sowie auf eine berufliche Ausbildung vorzubereiten. Der neue Lehrplan weist damit große Gestaltungsspielräume auf, so dass es jeder beruflichen Schulart möglich sein wird, diese im Sinne der Schüler umzusetzen. - 30 - Geplante Ausweitung der Berufsintegrationsklassen zum Schuljahresbeginn 2016/17 an beruflichen Schulen Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V = 1. Jahr) Berufsintegrationsklassen (BIK inkl. BIK/Ü = 2. Jahr) Schule Gesamt geplant staatlich/kommunal staatlich/kommunal/ priv.Förderberufss. Staatl. Berufsschule I Aschaffenburg 9 6 15 Staatl. Berufsschule II Aschaffenburg 2 0 2 Staatl. Berufsschule III Aschaffenburg 4 0 4 Staatl. Fachoberschule Aschaffenburg 1 0 1 Staatl. Berufsschule Bad Kissingen 5 3 8 Jakob-Preh-Schule; Staatl. Berufsschule Bad Neustadt a.d.Saale 4 1 5 Staatl. Fachoberschule Bad Neustadt a.d.Saale 1 0 1 Staatl. Wirtschaftsschule Bad Neustadt a.d. Saale 1 0 1 Heinrich-Thein-Schule; Staatl. Berufsschule Haßfurt 7 4 11 Staatl. Berufsschule Main-Spessart in Karlstadt 3 1 4 Staatl. Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt 6 3 9 Staatl. Fachoberschule Marktheidenfeld 1 0 1 Staatl. Berufsschule Miltenberg-Obernburg 4 1 5 Staatl. Berufsfachschule für Kinderpflege Münnerstadt 1 0 1 Dr.-Georg-Schäfer-Schule; Staatl. Berufsschule I Schweinfurt 5 0 5 Ludwig-Erhard-Schule; Staatl. Berufsschule II Schweinfurt 2 0 2 Staatl. Berufsschule III Schweinfurt 6 4 10 6 4 10 2 0 2 Städtische Wirtschaftsschule Würzburg (kommunal) 1 0 1 Don-Bosco-Schule; Priv. Förderberufsschule Würzburg 0 1 1 Adolph-Kolping-Schule; Priv. Förderberufsschule Schweinfurt 0 1 1 Summen 71 29 100 Franz-Oberthür-Schule; Städt. Berufsschule I Würzburg (kommunal) Städt. BBZ für kaufm., hausw. u.soz. Ber. Städt. Berufsschule für Hauswirtschaft WÜ (kommunal) Zusätzlich zu den hier aufgeführten Schulen werden weitere fünf private Berufsfachschulen jeweils eine Berufsintegrationsvorklasse einrichten. - 31 Weitere Unterstützung soll den Schulen und den Lehrkräften mittels eines neuen Fortbildungskonzeptes zuteilwerden. Der Basiskurs stellt eine Art Einführung in die Flüchtlingsbeschulung dar und soll die Lehrkräfte auf ihre neue Herausforderung vorbereiten. Schwerpunkte sind hierbei schul- und asylrechtliche Aspekte, Netzwerkarbeit, Umgang mit kultureller Vielfalt sowie Spracherwerb. Darauf aufbauend sollen weitere Modulkurse angeboten werden. Die ersten in Unterfranken bereits durchgeführten Veranstaltungen wurden von den Teilnehmern als sehr gewinnbringend für die alltägliche Arbeit eingeschätzt. Aufgrund der zunehmenden Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen an staatlichen Berufsschulen existiert aktuell und voraussichtlich in Zukunft in verschiedenen Unterrichtsfächern ein erhöhter Lehrerbedarf. Um diesen Bedarf decken zu können, wurden bereits im Februar 8 Gymnasiallehrkräfte im Rahmen von Sondermaßnahmen dauerhaft eingestellt. Im September werden weitere gymnasiale Lehrkräfte fest beschäftigt, die sich im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse bereits an staatlichen Berufsschulen bewährt haben. An drei unterfränkischen Schulen (Berufsschule I Aschaffenburg, Franz-Oberthür-Schule Würzburg, Berufsschule III Schweinfurt) wird erstmals eine Berufsübergangsklasse (BIK/Ü), eine Sonderform des 2. Beschulungsjahres, eingerichtet. Hierbei soll der Aspekt der Berufsvorbereitung durch die Kombination von Berufsschule und Maßnahmen der Arbeitsverwaltung besonders betont werden. Durch die Evaluation der verschiedenen Maßnahmen in diesem Modellversuch erhofft man sich Erkenntnisse, die auf die regulären BIKlassen übertragen werden können. Im Rahmen des Modellprojektes „Perspektive Beruf für Asylbewerber und Flüchtlinge“, das die Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ins Leben gerufen hat, wurden erste Ergebnisse vorgestellt. Dabei wurden die Kriterien und Verfahren der Aufnahme von Schüler/innen in Berufsintegrationsklassen näher betrachtet und evaluiert. Die Berufsschule I Aschaffenburg und die Franz-Oberthür-Schule in Würzburg nehmen seit dem Schuljahr 2015/16 an diesem Modellprojekt teil. Die beruflichen Schulen leisten vor Ort hervorragende Arbeit. Die Lehrkräfte engagieren sich oftmals weit über das normale Maß hinaus, um die jungen Menschen mit Fluchthintergrund möglichst gut und zielorientiert fördern zu können. - 32 - 4.3. Neukonzeption der Wirtschaftsschule Mit dem Schuljahr 2014/15 wurden an den bayerischen Wirtschaftsschulen, beginnend ab der 7. Jahrgangsstufe, neue kompetenzorientierte Lehrpläne eingeführt. In den vergangenen zwei Jahren konnten sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler Erfahrungen mit den veränderten Unterrichtsformen sammeln. Erste Erfolge stellen sich ein. Im nun beginnenden Schuljahr 2016/17 gelten die neuen Lehrpläne für die 9. Jahrgangsstufe der vier- und dreistufigen Wirtschaftsschule sowie für die 10. Jahrgangsstufe der zweistufigen Wirtschaftsschule und somit jetzt auch für die Fächer Wirtschaftsgeographie und Übungsunternehmen. Im Juni/Juli 2018 werden dann die ersten Abschlussprüfungen nach den neuen Lehrplänen durchgeführt. Diese werden vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) auf Grundlage des Lehrplankonzepts „LehrplanPLUS“ entwickelt. Die gemeinsame didaktische Leitidee von Lehrplan und Bildungsstandards ist der kompetenzorientierte Unterricht mit dem Ziel, die Verbindung von Wissen und Können in einer Vielfalt von variablen Anwendungssituationen herzustellen und die Schüler zu verantwortungsvollem Handeln zu befähigen. Dazu wird in allen Fächern stets der Bezug zur Lebens- und Berufswirklichkeit berücksichtigt. Die fächerübergreifende Vernetzung von Kompetenzen wird hierbei besonders betont. Im Fach Übungsunternehmen werden die Kompetenzen aus allgemeinbildenden und wirtschaftlichen Fächern verzahnt. Das Übungsunternehmen übernimmt dabei die Funktion des Lernortes Betrieb. Die Schülerinnen und Schüler werden zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen realistischer kaufmännischer Abläufe komplexe betriebswirtschaftliche Situationen bewältigen und dabei auf die in anderen Fächern erworbenen Kompetenzen zurückgreifen. Ziel der Neugestaltung ist es, die Schulart „Wirtschaftsschule“ wettbewerbs- und zukunftsfähig zu machen. Wirtschaftsschulen sind Berufsfachschulen, die neben einer allgemeinen Bildung eine vertiefte kaufmännische Grundbildung vermitteln. Zeitgleich mit der Wirtschaftsschule erfolgte die Einführung von „LehrplanPLUS“ im Schuljahr 2014/15 an den bayerischen Grundschulen. Realschulen, Gymnasien, Mittelschulen und die Beruflichen Oberschulen werden im Schuljahr 2017/18 starten. - 33 - 4.4. Einrichten der erweiterten Schulleitung an Staatlichen Beruflichen Schulen Zum Schuljahr 2015/16 haben mit dem Staatlichen Berufsbildungszentrum Münnerstadt und dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel Schweinfurt zwei berufliche Schulen in Unterfranken eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Für das Schuljahr 2016/17 stellten das Staatliche Berufliche Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt und das Staatliche Berufliche Schulzentrum Haßfurt einen Antrag auf Einführung der Erweiterten Schulleitung. Beide Schulen wurden vom Staatsministerium ausgewählt. Der Landtag in München hat die Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Juli 2013 beschlossen. Die Staatsregierung möchte damit die Eigenverantwortung der Schulen stärken. Die Schulen werden in verschiedenen Bereichen mehr Verantwortung im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags übernehmen. Im Fokus der erweiterten Schulleitung steht durch die Verringerung der Führungsspannen die individuelle Unterstützung der Lehrkräfte. Moderne Führungsinstrumente – wie Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen, Feedbackgespräche oder Teambildung – fördern die individuelle und gemeinschaftliche Reflexion über pädagogische Ziele und Verbesserungsmöglichkeiten sowie die bessere Abstimmung der Unterrichtsinhalte. Der Aufbau erweiterter Organisations- und Leitungsstrukturen ist ein Ziel, das auf diese Weise fest in die Prozesse der Schulentwicklung vor Ort eingegliedert werden kann. Die Erfahrungen der teilnehmenden Schulen werden bei Dienstbesprechungen und Treffen innerhalb des Beruflichen Schulsystems intensiv ausgetauscht und so eine weitere Implementierung innerhalb Unterfrankens initiiert.
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