Carports in Thüringen - Baugenehmigung-Info

BAUGENEHMIGUNG-INFO
Carports in Thüringen
Die Genehmigungspflicht wird in § 62 der Thüringer Bauordnung (ThürBO)
festgeschrieben. Als Ausnahme hiervon bestimmt § 63 Abs. 1 Nr. 1 b)
ThürBO, dass Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren
Wandhöhe bis zu 3 m und mit einer Brutto- Grundfläche bis zu 40 qm, außer
im Außenbereich, verfahrensfrei sind.
Dies bedeutet nicht, dass keine weiteren Voraussetzungen zu beachten sind.
Vielmehr sind z.B. Bestimmungen über Grenzabstände aus dem Bauordnungsrecht oder örtlichen bauplanungsrechtlichen Bestimmungen, wie Bebauungsplänen nicht zu verletzen.
http://www.baugenehmigung-info.de/
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