Offenlegungsbericht 2015

Hoerner Bank AG
Offenlegungsbericht 2015
nach Art. 431 ff. CRR
zum 31. Dezember 2015
Inhaltsverzeichnis1
1 Präambel.............................................................................................. 3
2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ..................................... 4
3 Eigenmittel (Art. 437) ........................................................................... 6
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) .................................................... 6
5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ...................................................... 6
6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ..................................................... 10
7 Marktrisiko (Art. 445) .......................................................................... 10
8 Operationelles Risiko (Art. 446).......................................................... 10
9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 11
10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448) ............................................................................................... 11
11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) .............................. 12
12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .......... 12
13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .......................................... 12
14 Verschuldung (Art. 451) ................................................................... 13
15 Vergütungspolitik (Art. 450) .............................................................. 14
Anhang ................................................................................................. 15
I.
Offenlegung der Verschuldungsquote ........................................ 15
II.
Offenlegung der Eigenmittel ...................................................... 15
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
1 Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[3]
2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen
wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der
Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung
des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das
Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden
bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[4]
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus.
Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer
Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 3,0 Mio. €, die Auslastung lag bei
73,8 %.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch
ein Leitungsmandat, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt vier; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 0 und der Aufsichtsmandate eins.
Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3
Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 4 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Hauptversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[5]
3 Eigenmittel (Art. 437)
15 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang I („Offenlegung der Eigenmittel“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
17.944
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*)
2.606
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
10
15.328
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
16 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
60
1.401
2.093
752
28
24
74
35
264
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
1.856
Eigenmittelanforderungen insgesamt
6.588
5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
17 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für
Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[6]
18 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen
Forderungsklassen
Gesamtwert
(TEUR)
Staaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
4.674
46.342
36.033
265
17.737
6.180
370
3.986
921
435
3.449
113.946
4.721
52.109
32.058
0
17.974
6.233
328
2.990
931
435
3.467
115.013
19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Staaten oder Zentralbanken
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
(TEUR)
Gesamt
(TEUR)
Gesamt
(TEUR)
747
2.483
1.491
36.156
10.475
5.479
7.393
15.705
8.960
17.455
127
392
Ausgefallene Positionen
326
0
1
Gedeckte Schuldverschreibungen
999
1.991
0
12
919
0
385
50
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
3.467
0
0
66.940
31.750
16.323
[7]
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(Nichtselbständige)
Gesamt
(TEUR)
Staaten oder Zentralbanken
Institute
Firmenkunden
Gesamt
(TEUR)
davon
davon
davon
Beteili- verarb, davon
Versidavon
gungsGeKredit- cherun- Öffentl.
untern. werbe
inst.
gen
Verw.
(TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR)
davon
Grundst.u. Wohn.
(TEUR)
0
4.721
0
0
3.974
0
493
0
0
52.109
0
0 52.109
0
0
0
0
32.058
4.970
0
9.841
0
0
0
11.570
6.404
0
977
0
0
0
737
328
0
0
0
0
0
0
0
0
2.990
0
0
2.990
0
0
0
0
931
0
0
931
0
0
0
Beteiligungen
0
435
0
0
0
270
0
58
Sonstige Positionen
0
3.467
0
0
3.467
0
0
11.897 103.114
4.970
493
795
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGA)
Gesamt
21
977 73.312
270
davon
Dienstl.
(TEUR
3.751
102
3.853
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
(TEUR)
Staaten oder Zentralbanken
Institute
747
1 bis 5 Jahre
(TEUR)
2.481
> 5 Jahre
(TEUR)
1.493
29.943
18.149
4.018
Unternehmen
1.464
14.727
15.867
Mengengeschäft
2.557
5.926
9.491
Ausgefallene Positionen
258
36
33
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
500
0
2.490
931
0
0
Sonstige Positionen
Gesamt
435
0
0
3.467
0
0
43.671
44.884
26.459
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite
oder Wertpapiere).
22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[8]
anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 3a im Anhang I. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass
Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Wesentliche
Wirtschaftszweige
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden Krediten
Bestand
EWB
Bestand
PWB
(TEUR)
(TEUR)
Bestand
Rückstellungen
(TEUR)
(TEUR)
Nettozuführung / Auflösung von
EWB/Rückstellungen
Direktabschreibungen
(TEUR)
(TEUR)
Eingänge
auf abgeschriebene
Forderungen
(TEUR)
Privatkunden
568
409
0
-60
16
172
Firmenkunden
478
270
0
-33
0
9
Summe
47
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
Wesentliche geografische Gebiete
Gesamtinanspruchnahme aus
notleidenden Krediten
Bestand EWB
Bestand PWB
(TEUR)
(TEUR)
Bestand Rückstellungen
(TEUR)
(TEUR)
Deutschland
1.019
667
0
0
0
0
27
12
0
EU
Nicht-EU
Summe
47
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbestand
der Periode
Fortschreibung
in der Periode
(TEUR)
(TEUR)
Auflösung
Verbrauch
(TEUR)
(TEUR)
Endbestand der
Periode
(TEUR)
EWB
793
24
118
20
679
PWB
332
0
285
0
47
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[9]
23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert.
Folgende Klassenbezeichnungen wurden benannt:
Forderungsklassen
Staaten
Fitch
Moody’s
S&P
Institute
Fitch
Moody’s
S&P
Unternehmen
Fitch
Moody’s
S&P
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
0
10
20
50
75
100
150
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
3.398
2.990
30.871
33.072
17.974
26.654
54
3.398
2.990
30.871
33.072
17.974
26.654
54
6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
24 Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht
7 Marktrisiko (Art. 445)
25 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
26 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
8 Operationelles Risiko (Art. 446)
27 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[10]
9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
28 Die Hoerner Bank AG hält Beteiligungen, die dem Anlagebuch zugerechnet werden. Die
Beteiligungen dienen weitgehend der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen.
Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen.
29 Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Beteiligungen gibt folgende Tabelle:
Beteiligungen
Buchwert
TEUR
Börsengehandelte
Positionen
Andere nicht börsengehandelte
Beteiligungspositionen
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
0
0
435
0
0
10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere
bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
• In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen
der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
32 Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir acht fest definierte
Zinsszenarien.
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[11]
33 Für die monatliche Ermittlung des barwertigen Zinsänderungsrisikos werden die von der
Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. /– 200 Basispunkten verwendet.
Angaben per
31.12.2015
Zinsänderungsrisiken
bei Verschiebung um
+ 200 / - 200 Basispunkten
Rückgang des Zinsbuchbarwerts
in TEUR
Zuwachs des Zinsbuchbarwerts
in TEUR
947
247
Total
34 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine
periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
35 Verbriefungen bestehen nicht.
12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
36 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet.
37 Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
38 Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
(TEUR)
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
(TEUR)
(TEUR)
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
Aktieninstrumente
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
(TEUR)
6.360
104.106
0
0
1.366
1.327
Schuldtitel
2.996
3.068
60.148
60.490
Sonstige Vermögenswerte
1.778
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
1.844
[12]
39 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
(TEUR)
(TEUR)
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
2.212
2.212
40 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2015
betrug 5,76 %.
41 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
•
•
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten,
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
•
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
14 Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen (siehe Anhang I).
42 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist
bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
43 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 13,8 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote
hatten, lagen dabei vor:
•
•
bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht,
Änderungen in der Kernkapitalausstattung
Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von 1.000 TEUR ergeben.
Dies beinhaltet hauptsächlich Zuführungen zu den Rücklagen und zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken.
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[13]
15 Vergütungspolitik (Art. 450)
44 Die Bank hat zwei Geschäftsschwerpunkte. Diese sind zum einen das Nachlassmanagement
(Erbenermittlung und Nachlassbetreuung) sowie das Vermögensmanagement (Vermögensverwaltung / Anlage- und Vermögensberatung). Die wesentlichen Ertragskomponenten der Bank
sind erwirtschaftete Honorare aus den Bereichen Nachlassmanagement sowie Vermögensverwaltung. Eigenanlagen tätigt die Bank im Wesentlichen in festverzinslichen Wertpapieren, die
sich im „Investment Grade“ befinden.
45 Die Struktur der Geschäfte gibt weder Geschäftsleitern noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
die Möglichkeit, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Daher gibt es keine risikorelevanten Geschäfte im Sinne der oben genannten Verordnung. Weder die handelnden Personen noch
die Kontrolleinheiten haben Vergütungsregelungen, die Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßig hohen Risiken geben könnten.
46 Folglich gibt es auch keine „Risk Taker“ im Sinne der Verordnung.
47 Die Hoerner Bank AG ist ein nicht bedeutendes Institut, da sie zum einen nur über eine sehr
kleine Bilanzsumme verfügt und – außer der Vermögensverwaltung und der Erbenermittlung –
keine erwähnenswerten außerbilanziellen Aktivitäten verfolgt. Zum anderen lassen weder Art,
Umfang, Komplexität, Risikogehalt oder Internationalität der betriebenen Geschäftsaktivitäten
eine andere Einstufung als geboten erscheinen.
48 Das Vergütungssystem steht im Einklang mit den Zielen der Geschäftsstrategie. Leistungsorientierung und Kontinuität werden durch eine direktionär festgelegte variable Vergütung honoriert.
Die Grundvergütung für die Beschäftigten orientiert sich an der Tarifgruppenvereinbarung des
privaten Bankgewerbes. Führungskräfte und Mitarbeiter mit Sonderfunktionen werden außertariflich vergütet.
49 Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes setzt sich ebenfalls aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die fixe und variable Vergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Festlegung der Vorstandsvergütung
an der jeweils aktuellen Ausgabe der Kienbaum-Vergütungsstudie für Vorstandsmitglieder von
Banken. Die Höhe der variablen Vergütung hängt vom Gesamtunternehmenserfolg ab und kann
gegebenenfalls vollständig entfallen. Die variable Vergütung wird nach Feststellung des Jahresabschlusses ausbezahlt. Da das Kerngeschäft der Bank auf Honorareinnahmen ausgelegt ist,
sind die Risikozyklen im Wesentlichen auf das Geschäftsjahr begrenzt.
50 Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erbenermittlung richtet sich die Höhe der Sonderzahlung nach der Anzahl der abgerechneten Fälle sowie der Höhe der erzielten Honorare. Bei
den übrigen Mitarbeitern ist die variable Vergütung mit dem Gesamtbankerfolg verknüpft und
somit nur bedingt von einzelnen beeinflussbar. Die Höhe dieser variablen Vergütung beschränkt
sich in der Regel auf maximal ein halbes Monatsgehalt pro Jahr. Die variable Vergütung wird
nach Ablauf des Geschäftsjahres bezahlt. Fixe und variable Vergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Es besteht keine Abhängigkeit von der variablen Vergütung.
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[14]
51 Unterteilt nach den maßgeblichen Geschäftsbereichen wurde in 2015 folgende fixe und variable
Vergütung bezahlt:
Gesamtvergütung
davon fest
davon variabel
Anzahl
Nachlassmanagement
3.924.925,33 €
3.309.613,88 €
615.311,45 €
52
Markt
1.207.323,01 €
998.718,82 €
208.604,19 €
12
Marktfolge
1.664.534,94 €
1.509.498,14 €
155.036,80 €
26
Summe
6.796.783,28 €
5.817.830,84 €
978.952,44 €
90
Anhang
I.
Offenlegung der Verschuldungsquote
II.
Offenlegung der Eigenmittel
Offenlegungsbericht (Art. 431 ff. CRR)
[15]
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße
Anzusetzende Werte (TEUR)
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch
111.619
0
nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
(Anpassung für T reuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften
in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel
0
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
0
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT )
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte
0
0
in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der
0
Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 ausgenommen sind)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr.
0
575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
Sonstige Anpassungen
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
10
111.074
Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote
Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und W ertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT ) und
T reuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Deriv ate,
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandv ermögen)
Deriv ativ e Risikopositionen
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar
erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß
den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei
(QCCP) abgerechnete Geschäfte)
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte
Kreditderivate)
Deriv ativ e Risikopoitionen insgesamt
110.418
10
110.408
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT ; ohne Anerkennung von Netting),
0
nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus
0
Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT ))
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT )
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT ): Aufschlag auf das
0
Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
0
575/2013
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei
0
0
(QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT ))
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt
0
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
4.594
629
5.223
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene
0
gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene
0
Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
Kernkapital
Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
15.328
115.631
13,8
0
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße
Wert ausgebuchter T reuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr.
0
575/2013
Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate,
Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
(SFT ), und ausgenommene Risikopositionen), davon:
Risikopositionen des Handelsbuchs
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen
Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
Risikopostionen aus dem Mengengeschäft
Unternehmen
Ausgefallene Positonen
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
115.013
0
115.013
2.990
4.721
0
52.109
0
17.974
32.058
328
4.833
Offenlegung der Eigenmittel
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
DER EU VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis
8.000 der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
3
3a
4
5
5a
6
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen,
zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste
nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne,
abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren (verringert um
entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten
Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva
ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne
oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Verzeichnis der EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA gem. Art.
0
26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA gem. Art.
0
26 Abs. 3
1.338 26 (1) (c)
8.000
26 (1)
3.000
3.000 26 (1) (f)
486 (2)
0
0
0
483 (2)
84, 479, 480
26 (2)
0
15.338
0
10
34, 105
36 (1) (b), 37, 472 (4)
36 (1) (c), 38, 472 (5)
0
33 (a)
0
0
0
36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
32 (1)
33 (b)
0
0
0
36 (1) (e), 41, 472 (7)
36 (1) (f), 42, 472 (8)
36 (1) (g), 44, 472 (9)
0
36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
0
36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b),
49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)
0
Offenlegung der Eigenmittel
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
DER EU VERORDNUNG (EU)
RESTBETRAG GEMÄß
Nr. 575/2013
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
36 (1) (k)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
20a
20b
20c
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut
0
als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des
0
Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
36 (1) (k) (i), 89 bis 91
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
0
20d
21
22
23
24
25
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
(über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt
(negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26
0
0
48 (1)
36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472
(11)
0
36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470,
0 472 (5)
0
0
36 (1) (a), 472 (3)
36 (1) (l)
0
26a
26b
27
28
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche
Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals
(CET1) insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards
als Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards
als Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
0
0
0
0
0
467
467
468
468
481
0
0
481
36 (1) (j)
0
10
15.328
0 51, 52
0
0
486 (3)
0
0
483 (3)
Offenlegung der Eigenmittel
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
DER EU VERORDNUNG (EU)
RESTBETRAG GEMÄß
Nr. 575/2013
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
85, 86, 480
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende
Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in
Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer
Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40
41
41a
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug
zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
41c
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug
zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
0
0
486 (3)
0
52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)
0
56 (b), 58, 475 (3)
0
56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
0
56 (d), 59, 79, 475 (4)
0
0
0
472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
(6), 472 (8), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
0
477, 477 (3), 477 (4) (a)
41b
0
0
467, 468, 481
0
0
0
467
468
0 481
56 (e)
0
0
0
15.328
0 62, 63
Offenlegung der Eigenmittel
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
DER EU VERORDNUNG (EU)
RESTBETRAG GEMÄß
Nr. 575/2013
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
486 (4)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
47
48
49
50
51
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente),
die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a
54b
55
56
56a
56b
56c
davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden
und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
0
0
483 (4)
87, 88, 480
0
0
486 (4)
0 62 (c) und (d)
0
63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)
0
66 (b), 68, 477 (3)
0
66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
0
0
0
66 (d), 69, 79, 477 (4)
0
0
472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
(6), 472 (8) (a), 472 (9), 472
0 (10) (a), 472 (11) (a)
0
475, 475 (2) (a), 475 (3), 475
(4) (a)
0
0
467, 468, 481
0
0
0
467
468
0 481
Offenlegung der Eigenmittel
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
DER EU VERORDNUNG (EU)
RESTBETRAG GEMÄß
Nr. 575/2013
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
57
58
59
59a
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
(T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert
um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in
eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte
Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals,
indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte
Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.
92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute
(G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
67a
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI)
oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
0
0
15.328
0
472, 472 (5), 472 (8) (b), 472
(10) (b), 472 (11) (b)
0
475, 475 (2) (b), 475 (2) (c),
475 (4) (b)
0
477, 477 (2) (b), 477 (2) (c),
477 (4) (b)
0
82.345
18,61
18,61
18,61
92 (2) (a), 465
92 (2) (b), 465
92 (2) (c)
CRD 128, 129, 130
0
0
0
0
0
CRD 131
CRD 128
14,11
0
36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56
(c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
0
Offenlegung der Eigenmittel
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
DER EU VERORDNUNG (EU)
RESTBETRAG GEMÄß
Nr. 575/2013
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
(unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
0
Offenlegung der Eigenmittel
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
DER EU VERORDNUNG (EU)
RESTBETRAG GEMÄß
Nr. 575/2013
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
62
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
0
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77
78
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen
auf das Ergänzungskapital im Rahmen des
Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen
auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen
Beurteilungen basierenden Ansatzes
62
739.318
62
0
62
0
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
484 (3), 486 (2) und (5)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
0
Auslaufregelungen gelten
484 (3), 486 (2) und (5)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag
0
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
484 (4), 486 (3) und (5)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
0
Auslaufregelungen gelten
484 (4), 486 (3) und (5)
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag
0
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
484 (5), 486 (4) und (5)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
0
Auslaufregelungen gelten
484 (5), 486 (4) und (5)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag
0
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)