17/3134 - Abgeordnetenhaus von Berlin

Drucksache 17/3134
07.09.2016
17. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Klimaschutz kann nicht warten
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
1. Der Berliner Senat wird aufgefordert, unverzüglich mit der Umsetzung des Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) zu beginnen und eine erneute Befassung des
Abgeordnetenhauses nicht abzuwarten.
2. Zusätzlich ist das BEK um die nachfolgenden, für effektiven Klimaschutz besonders
zentralen Punkte zu ergänzen, die sich am fraktionsübergreifenden Konsens aus der EnqueteKommission „Neue Energie für Berlin“ orientieren:
a) eine klare zeitliche Begrenzung der weiteren Kohleverbrennung in Berliner
Kraftwerken bis spätestens 2030 und ein Braunkohleausstieg bis spätestens 2020;
b) Entwurf eines Wärmegesetzes zur Reduzierung von CO2-Emissionen im
Gebäudebereich (unter Einbeziehung des Konzepts der Sanierungsfahrpläne) und
einer Begrenzung der CO2-Intensität der Berliner Fernwärme;
c) weiterer Ausbau und Aufgabenerweiterung des kommunalen Stadtwerks in den
Bereichen Wärme- und Strombereitstellung, Energieeffizienz und Lastmanagement;
d) Konkretisierung der Maßnahmen im Bereich Verkehr mit Schwerpunkt auf dem
Radverkehr.
3. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30.
September 2016 einen Plan zur Finanzierung und personellen Untersetzung der im BEK und
darüber hinaus geplanten Maßnahmen sowie einen Zeitplan zu seiner Umsetzung vorzulegen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2016 zu berichten.
Begründung:
Das Energiewendegesetz (EWG) von Berlin sieht die Verabschiedung eines Berliner Energieund Klimaprogramms vor, in dem konkrete Maßnahmen zur Unterfütterung der Berliner
Klimaziele genannt werden. Das EWG hat das Abgeordnetenhaus in diesem Frühjahr
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beschlossen, die Verabschiedung des BEK misslang jedoch in den Ausschüssen. Deshalb
wird der Senat nun aufgefordert, dieses Gesetz zu beachten und ein konkretes
Maßnahmenpaket für die Berliner Energie- und Klimapolitik umzusetzen.
In der Beschlussvorlage des Senates wurden dabei zentrale Bausteine gestrichen, die im
Abschlussbericht des Forschungsprojektes zum BEK noch vorhanden waren. Um wirklichen
Klimaschutz zu gewährleisten, müssen der Kohleausstieg Berlins und der regulatorische Start
der Berliner Wärmewende durch ein Wärmegesetz genau so umgesetzt werden wie die
überfällige Stärkung des Berliner Stadtwerkes. Diese Vorhaben waren in der Arbeit der
Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ auch fraktionsübergreifend Konsens. Wie im
EWG selbst gefordert, muss das BEK außerdem einen Plan über Finanzierung und
Terminierung der vorgesehenen Maßnahmen beinhalten.
Der Kohleausstieg ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem dekarbonisierten und
klimaneutralen Berlin. Die großen Kraftwerke Berlins sind gegenwärtig mehrheitlich fossil
befeuerte Heizkraftwerke (HKW) im Besitz der Vattenfall Wärme AG. Der größte
Handlungsbedarf besteht beim letzten braunkohlebefeuerten HKW Klingenberg und den
steinkohlebefeuerten HKW Moabit, Reuter und Reuter West. Ein erster Schritt zur
Reduzierung der Treibhausgase in der Energieerzeugung muss hier in absehbarer Zeit der
Brennstoffwechsel sein (siehe Abschlussbericht Enquete-Kommission, II. 1.2).
Die Wärmewende ist die nächste große Herausforderung der Energiewende nach den ersten
Erfolgen bei der Umstellung der Stromproduktion auf Erneuerbare Energien. Besonders für
eine Metropole wie Berlin ist sie zentral, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen.
Neben einer strategischen Wärmeplanung stehen dabei die Wärme- und Kälteversorgung der
Gebäude und die Fernwärme bzw. Kraft-Wärme-Kopplung inklusive der Netze – ergänzt
durch dezentrale Lösungen – neben der energetischen Sanierung der Gebäude im
Vordergrund. Die Begrenzung der CO2-Intensität bei der Durchleitung durch Berliner
Fernwärmenetze würde sukzessive fossile Wärme durch erneuerbare Wärme ersetzen (siehe
Abschlussbericht Enquete-Kommission, Kapitel III und IV. 1.2)
Im BEK ist derzeit nur in Kapitel G 1.3.4 das Stadtwerk u.a. als Akteur beim Ausbau der
erneuerbaren Energien benannt, obwohl ein starkes kommunales Stadtwerk entscheidend für
die Umsetzung vieler Maßnahmen und die Erreichung der Klimaschutzziele ist. Sowohl der
finanzielle Rahmen als auch das Aufgabenspektrum des Stadtwerkes sollten deshalb erweitert
werden. Die Enquete-Kommission empfiehlt daher eine umfassende Übertragung von
Aufgaben im Sinne der Energiewende (siehe Abschlussbericht Enquete-Kommission, IV. 7.)
Obwohl das BEK nach § 4 Absatz 2 des Berliner Energiewendegesetze gerade „Aussagen zur
Wirtschaftlichkeit und Finanzierung der dargestellten Strategien und Maßnahmen“ und „einen
Zeitplan hinsichtlich der stufenweisen Reduktion der Kohlendioxidemissionen anhand der in
§ 3 Absatz 1 genanten Ziele und gegebenenfalls weiterer Zwischenziele“ enthalten sollte,
findet sich weder das eine noch das andere in der Vorlage des Senates. Um gesetzeskonform
zu sein, müssen diese Bestandteile des BEK ergänzt werden.
Berlin, den 6. September 2016
Pop Kapek Schäfer
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen