Neue Mitgliedsbeiträge ab 2017

Gewerkschaft für
öffentliche Dienstleistungen,
Technik und Naturwissenschaften
Baden-Württemberg e. V.
Neue Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaft BTBkomba
Baden-Württemberg ab 01.01.2017
Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund struktureller Veränderungen in der Organisation
von BTBkomba wurde am Gewerkschaftstag 2015 beschlossen, die Beiträge für die
Mitglieder anzupassen.
Darüber hinaus hat der Gewerkschaftstag festgelegt, dass
 die Belastung der einzelnen Beitragsgruppen bezogen auf die durchschnittlichen
Einkommen angeglichen werden
 eine neue Beitragsgruppe für die Bezieher niedriger Einkommen bis A 5/EG 5
eingeführt wird
Wirtschaftliche Gründe für die Beitragsanpassung sind:
 Preis-/Kosten-/Gehaltssteigerungen seit der letzten Erhöhung vom 01.01.2010.
 Erhöhungen der Abführungsbeträge an den Landes-/Bundesverband bzw. an die
Bundesfachorganisationen
 Gewährleistung der juristischen Beratungstätigkeit und des ordnungsgemäßen
Betriebs der Geschäftsstelle war in der Vergangenheit in der Summe eine Erhöhung
der Personalkapazität in der Geschäftsstelle von BTBkomba notwendig
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Neue Beitragstabelle:
Personen
Beurlaubte/Grundwehr-/Zivildienstleistende,
Beamtenanwärter, Auszubildende
Beitragsgruppe
Beitrag mtl.
I
1,50 €
II
8,00 €
für aktive Beamte des mittleren Dienstes und
vergleichbare Arbeitnehmer bis Entgeltgruppe E 8
sowie Ruhestandsbeamte/Rentner mit
Doppelmitgliedschaft des vorgenannten
Personenkreises
III
9,20 €
für aktive Beamte des gehobenen Dienstes und
vergleichbare Arbeitnehmer bis Entgeltgruppe E 11
sowie Ruhestandsbeamte/Rentner mit
Doppelmitgliedschaft des vorgenannten
Personenkreises
VI
12,40 €
für aktive Beamte des höheren Dienstes und
vergleichbare Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe E 12
sowie Ruhestandsbeamte/Rentner mit
Doppelmitgliedschaft des vorgenannten
Personenkreises
V
14,10 €
Ruhestandsbeamte bzw. Rentner ohne
Doppelmitgliedschaft,
Teilzeitbeschäftigte mit einer Reduzierung der
Arbeitszeit von 50 % oder mehr
für aktive Beamte des „einfachen“ Dienstes und
vergleichbare Arbeitnehmer bis Entgeltgruppe E 5
sowie Ruhestandsbeamte/Rentner mit
Doppelmitgliedschaft des vorgenannten
Personenkreises
Die Beitragsanpassung erfolgt zum 01.01.2017.
Falls Sie in die neue Beitragsgruppe bis A 5/EG 5 fallen, geben Sie uns bitte eine
Rückmeldung, damit wir Ihren Beitrag anpassen können.