Gewerkschaft für öffentliche Dienstleistungen, Technik und Naturwissenschaften Baden-Württemberg e. V. Neue Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg ab 01.01.2017 Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund struktureller Veränderungen in der Organisation von BTBkomba wurde am Gewerkschaftstag 2015 beschlossen, die Beiträge für die Mitglieder anzupassen. Darüber hinaus hat der Gewerkschaftstag festgelegt, dass die Belastung der einzelnen Beitragsgruppen bezogen auf die durchschnittlichen Einkommen angeglichen werden eine neue Beitragsgruppe für die Bezieher niedriger Einkommen bis A 5/EG 5 eingeführt wird Wirtschaftliche Gründe für die Beitragsanpassung sind: Preis-/Kosten-/Gehaltssteigerungen seit der letzten Erhöhung vom 01.01.2010. Erhöhungen der Abführungsbeträge an den Landes-/Bundesverband bzw. an die Bundesfachorganisationen Gewährleistung der juristischen Beratungstätigkeit und des ordnungsgemäßen Betriebs der Geschäftsstelle war in der Vergangenheit in der Summe eine Erhöhung der Personalkapazität in der Geschäftsstelle von BTBkomba notwendig -2- Neue Beitragstabelle: Personen Beurlaubte/Grundwehr-/Zivildienstleistende, Beamtenanwärter, Auszubildende Beitragsgruppe Beitrag mtl. I 1,50 € II 8,00 € für aktive Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer bis Entgeltgruppe E 8 sowie Ruhestandsbeamte/Rentner mit Doppelmitgliedschaft des vorgenannten Personenkreises III 9,20 € für aktive Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer bis Entgeltgruppe E 11 sowie Ruhestandsbeamte/Rentner mit Doppelmitgliedschaft des vorgenannten Personenkreises VI 12,40 € für aktive Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe E 12 sowie Ruhestandsbeamte/Rentner mit Doppelmitgliedschaft des vorgenannten Personenkreises V 14,10 € Ruhestandsbeamte bzw. Rentner ohne Doppelmitgliedschaft, Teilzeitbeschäftigte mit einer Reduzierung der Arbeitszeit von 50 % oder mehr für aktive Beamte des „einfachen“ Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer bis Entgeltgruppe E 5 sowie Ruhestandsbeamte/Rentner mit Doppelmitgliedschaft des vorgenannten Personenkreises Die Beitragsanpassung erfolgt zum 01.01.2017. Falls Sie in die neue Beitragsgruppe bis A 5/EG 5 fallen, geben Sie uns bitte eine Rückmeldung, damit wir Ihren Beitrag anpassen können.
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