Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 5. September 2016 – 304/16 Asylbewerberleistungen: 169 % mehr Leistungsberechtigte im Jahr 2015 WIESBADEN – Rund 975 000 Personen bezogen zum Jahresende 2015 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr (363 000 Personen) entspricht dies einem Plus von 169 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich damit die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2010 (130 000 Personen) zum sechsten Mal in Folge erhöht. 2015 waren 67 % der Empfänger männlich und 33 % weiblich. Fast 30 % aller Leistungsberechtigten waren noch nicht volljährig, rund 70 % im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und nur etwa 1 % bereits 65 Jahre oder älter. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine der in § 1 AsylbLG aufgeführten Voraussetzungen erfüllen (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz, Duldung, Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar, Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder, noch nicht gestattete Einreise über einen Flughafen sowie Folge- oder Zweitantrag). Ausländer die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind hingegen nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt. Mit 63 % kamen 2015 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger aus Asien. 22 % stammten aus Europa und 13 % aus Afrika. Die Hälfte der 616 000 Hilfebezieherinnen und -bezieher aus Asien stammte aus Syrien. Des Weiteren kamen rund 115 000 aus Afghanistan und 82 000 aus dem Irak. Von den 212 000 europäischen Leistungsbezieherinnen und -bezieher waren rund 83 000 im Besitz eines serbischen, kosovarischen oder montenegrinischen Passes oder stammten aus den Vorgängerstaaten. Aus Albanien kamen 56 000 Personen und aus Mazedonien 23 000 Personen. 2015 erhielten 91 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger Grundleistungen. Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen den Lebensbedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig in Form Herausgeber: © Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet. Kontakt: Telefon: +49 (0)611 / 75-34 44 Telefax: +49 (0)611 / 75-39 76 [email protected] www.destatis.de Servicezeiten: Mo - Do: 8.00 – 17.00 Uhr Fr: 8.00 – 15.00 Uhr Postanschrift: 65180 Wiesbaden Deutschland Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 5. September 2016 – 304/16 – Seite 2 von Sachleistungen decken. Für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wird zusätzlich ein monatlicher Geldbetrag gezahlt. Bei den Grundleistungen gab es mit einem Zuwachs von 176 % die höchste Steigerung bei den Empfängerinnen und Empfängern im Vergleich zum Vorjahr. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG – also nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland – werden den Leistungsberechtigten anstelle der Grundleistungen erhöhte Sätze der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Im Jahr 2015 betrug der Anteil an allen Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern 9 %. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen 113 % mehr Personen diese Leistungen in Anspruch. Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2015 erhielten 340 000 Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren 3 400 Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten. Gegenüber dem Vorjahr stiegen 2015 die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG um rund 120 % auf fast 5,3 Milliarden Euro brutto. Dabei wurden 80 % der Ausgaben für Regelleistungen und 20 % für besondere Leistungen erbracht. Im Jahr 2010 hatten die Ausgaben für Asylbewerberleistungen 815 Millionen Euro betragen. Im Rahmen der Asylbewerberleistungsstatistiken werden jährlich Verwaltungsdaten der für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Stellen auf Gemeinde- und Kreisebene über die Empfängerinnen und Empfänger, die jeweils gewährten Leistungen sowie die Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG aufbereitet und ausgewertet. Weitere Ergebnisse der Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger sowie Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können der Fachserie 13, Reihe 7 entnommen werden. Weitere Auskünfte gibt: Markus Ramacher, Telefon: +49 (0) 611 / 75 86 14, www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet. Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom 5. September 2016 – 304/16 – Seite 3 Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland am 31.12.2015 nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Anzahl Anteil Veränderung der Anzahl zum Vorjahr in % 211 871 21,7 51,9 82 692 55 783 8,5 5,7 18,1 334,1 Mazedonien 23 281 2,4 61,2 Übriges Europa 50 115 5,1 18,8 616 444 63,3 347,2 Syrien 308 021 31,6 650,8 Afghanistan 114 543 11,8 417,3 82 186 8,4 477,3 111 694 11,5 84,8 126 195 12,9 76,9 Eritrea 27 009 2,8 70,5 Nigeria 16 194 1,7 99,9 Somalia 15 588 1,6 74,9 67 404 6,9 75,2 768 0,1 6,2 Übrige Staaten, staatenlos 3 564 0,4 64,7 Ungeklärt, ohne Angaben 15 709 1,6 39,0 974 551 100,0 168,6 Europa Montenegro, Kosovo, Serbien (inklusive Vorgängerstaaten) Albanien Asien Irak Übriges Asien Afrika Übriges Afrika Amerika Insgesamt © Statistisches Bundesamt, Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellennachweis gestattet.
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