Umsetzung der Sicherheitsunion: Kommission schlägt EU

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Umsetzung der Sicherheitsunion: Kommission schlägt EUZertifizierungssystem für Sicherheitsausrüstungen in Flughäfen vor, das die
Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Sicherheitssektors erhöht
Brüssel, 7. September 2016
Umsetzung der Sicherheitsunion: Kommission schlägt EU-Zertifizierungssystem für
Sicherheitsausrüstungen in Flughäfen vor, das die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen
Sicherheitssektors erhöht
Die Europäische Kommission hat heute die Einrichtung eines einheitlichen EU-Zertifizierungssystems
für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen vorgeschlagen. Mit dieser Maßnahme soll, wie am
20. April im Rahmen der Erläuterung des weiteren Vorgehens zur Erreichung einer effizienten, echten
Sicherheitsunion angekündigt, ein Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des EUSicherheitssektors geleistet werden. Die Einführung eines EU-Zertifikats soll gewährleisten, dass
Sicherheitsausrüstungen, die in einem Mitgliedstaat genehmigt wurden, auch in anderen
Mitgliedstaaten angeboten werden können. Ein europaweites System der gegenseitigen Anerkennung
für Sicherheitsausrüstungen wird dazu beitragen, die Marktfragmentierung zu überwinden, die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsindustrie zu stärken, die Beschäftigung in dieser
Branche zu fördern und letztlich die Luftsicherheit in Europa zu verbessern.
Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: „Die
Technologie kann uns dabei helfen, Gefahren zu bannen, bevor sie Wirklichkeit werden, und die
europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie die europäische Gesellschaft insgesamt besser zu
schützen. Durch die Vereinfachung und Harmonisierung der Regeln für die Zertifizierung von
Kontrollausrüstungen in Flughäfen wird der heutige Vorschlag dafür sorgen, dass unsere hohen
Standards für Sicherheitskontrollen an sämtlichen europäischen Flughäfen eingehalten werden.
Gleichzeitig wird er die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Sicherheitssektors steigern und die
Fähigkeit dieser Branche erhöhen, neue Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit der europäischen
Bürger anzubieten."
Sicherheitsausrüstungen, die für die Kontrolle von Personen, Handgepäck und Waren im Luftverkehr
eingesetzt werden, bilden ein bedeutendes Marktsegment mit einem Jahresumsatz von 14 Mrd. EUR
weltweit, davon 4,2 Mrd. EUR allein in der EU. Allerdings ist der EU-Binnenmarkt für
Kontrollausrüstungen aufgrund der nationalen Zulassungsverfahren derzeit fragmentiert, was die
Markteffizienz und den freien Warenverkehr beeinträchtigt. Wird für Ausrüstungen für
Sicherheitskontrollen in der zivilen Luftfahrt der freie Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes
ermöglicht, so erhöht dies die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsindustrie auf dem
Weltmarkt.
Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften über die technischen Spezifikationen und
Leistungsanforderungen für Sicherheitskontrollausrüstungen an Flughäfen in der EU geben keine
verbindliche EU-weite Regelung für die Konformitätsbewertung vor, durch die gewährleistet würde,
dass die geforderten Standards an allen Flughäfen der EU eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass
in einem Mitgliedstaat zertifizierte Ausrüstungen nur dort und nicht in den anderen Mitgliedstaaten auf
den Markt gebracht werden können. Mit dem Vorschlag der Kommission soll ein einheitliches EUZertifizierungssystem eingeführt werden, das auf gemeinsamen Prüfmethoden beruht und bei dem die
von den Herstellern ausgestellten Konformitätsbescheinigungen gemäß dem Grundsatz der
gegenseitigen Anerkennung in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind.
Hintergrund
Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen sind Sicherheitsausrüstungen, die zur Kontrolle von
Personen (Fluggästen und Flughafenpersonal), Handgepäck, aufgegebenem Gepäck, Bordvorräten,
Luftfracht und Luftpost verwendet werden.
Die EU-Rechtsvorschriften über Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen beruhen auf von der
Kommission entwickelten Normen und werden fortlaufend an die sich ändernden Bedrohungsszenarien
und Risikobewertungen angepasst. Das EU-Recht enthält allerdings noch kein Verfahren für die
automatische Anerkennung zertifizierter Sicherheitsausrüstung auf EU-Ebene. Dies hat zur Folge, dass
derartige Ausrüstungen nicht EU-weit, sondern nur in dem Mitgliedstaat auf den Markt gebracht
werden können, in dem sie zertifiziert wurden.
Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 300/2008) über die technischen
Spezifikationen und Leistungsanforderungen für Sicherheitskontrollausrüstungen an den Flughäfen in
der EU wird nicht durch eine verbindliche EU-weite Regelung für die Konformitätsbewertung flankiert,
durch die gewährleistet würde, dass die von der Kommission entwickelten Anforderungen an allen
Flughäfen der EU eingehalten werden. Daher können derartige Ausrüstungen derzeit im Prinzip nur in
dem Mitgliedstaat auf den Markt gebracht werden, in dem sie zertifiziert wurden. Die geltenden
Vorschriften geben den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, von anderen Mitgliedstaaten ausgestellte
Zertifikate anzuerkennen, zusätzliche Prüfungen zu verlangen, um zu klären, ob die Ausrüstungen den
Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften genügen, oder sogar deren Verwendung in ihrem
Hoheitsgebiet zu unterbinden.
Die Mitgliedstaaten haben die Fragmentierung des Marktes teilweise dadurch behoben, dass sie im
Rahmen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) in Zusammenarbeit mit der Kommission
gemeinsame Prüfmethoden entwickelt haben. Im Jahr 2008 wurde im Rahmen der ECAC ein
gemeinsamer Bewertungsprozess für die Prüfung von Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen
geschaffen. Der gemeinsame Bewertungsprozess ist seither überarbeitet und effektiver gemacht
worden, aber das System ist nach wie vor nicht rechtlich bindend, so dass sein Potenzial nicht voll
ausgeschöpft wird.
Die Europäische Kommission hat am 28. April 2015 die Europäische Sicherheitsagenda angenommen,
in der die wichtigsten Maßnahmen zur Gewährleistung einer schlagkräftigen Antwort der EU auf
Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen in der Europäischen Union im Zeitraum 2015-2020 dargelegt
werden. Mit der Agenda wird eine Zusage aus den Politischen Leitlinien von EU-Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker eingelöst. Sie ist ein wichtiger Baustein der erneuerten Strategie der inneren
Sicherheit, die der Rat am 16. Juni 2015 angenommen hat.
Nach den Terroranschlägen am 23. März in Brüssel hat Präsident Juncker erklärt, dass Europa zur
wirksamen Bekämpfung des Terrorismus eine Sicherheitsunion benötigt, die auf der Europäischen
Sicherheitsagenda aufbaut. Am 20. April hat die Kommission den Weg zur Verwirklichung einer
effizienten und echten EU-Sicherheitsunion aufgezeigt. Dabei kündigte die Kommission an, sie werde
im Rahmen dieser Initiativen noch im Jahr 2016 Vorschläge zur Zertifizierung von
Kontrollausrüstungen für Flughäfen vorlegen.
Weitere Informationen:
Verordnung über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für
Luftsicherheitskontrollen
Häufig gestellte Fragen: Kommission schlägt EU-Zertifizierungssystem für Ausrüstungen für
Luftsicherheitskontrollen vor
Pressemitteilung: Europäische Sicherheitsagenda: Auf dem Weg zu einer Sicherheitsunion
Mitteilung der Kommission über die Europäische Sicherheitsagenda
Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
Durchführungsrechtsakte zur Verordnung (EG) Nr. 300/2008, insbesondere die
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission
Mitteilung der Kommission „Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche – Maßnahmenkatalog für
eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche"
IP/16/2943
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