Europäische Kommission - Pressemitteilung Umsetzung der Sicherheitsunion: Kommission schlägt EUZertifizierungssystem für Sicherheitsausrüstungen in Flughäfen vor, das die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Sicherheitssektors erhöht Brüssel, 7. September 2016 Umsetzung der Sicherheitsunion: Kommission schlägt EU-Zertifizierungssystem für Sicherheitsausrüstungen in Flughäfen vor, das die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Sicherheitssektors erhöht Die Europäische Kommission hat heute die Einrichtung eines einheitlichen EU-Zertifizierungssystems für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen vorgeschlagen. Mit dieser Maßnahme soll, wie am 20. April im Rahmen der Erläuterung des weiteren Vorgehens zur Erreichung einer effizienten, echten Sicherheitsunion angekündigt, ein Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des EUSicherheitssektors geleistet werden. Die Einführung eines EU-Zertifikats soll gewährleisten, dass Sicherheitsausrüstungen, die in einem Mitgliedstaat genehmigt wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten angeboten werden können. Ein europaweites System der gegenseitigen Anerkennung für Sicherheitsausrüstungen wird dazu beitragen, die Marktfragmentierung zu überwinden, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsindustrie zu stärken, die Beschäftigung in dieser Branche zu fördern und letztlich die Luftsicherheit in Europa zu verbessern. Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: „Die Technologie kann uns dabei helfen, Gefahren zu bannen, bevor sie Wirklichkeit werden, und die europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie die europäische Gesellschaft insgesamt besser zu schützen. Durch die Vereinfachung und Harmonisierung der Regeln für die Zertifizierung von Kontrollausrüstungen in Flughäfen wird der heutige Vorschlag dafür sorgen, dass unsere hohen Standards für Sicherheitskontrollen an sämtlichen europäischen Flughäfen eingehalten werden. Gleichzeitig wird er die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Sicherheitssektors steigern und die Fähigkeit dieser Branche erhöhen, neue Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit der europäischen Bürger anzubieten." Sicherheitsausrüstungen, die für die Kontrolle von Personen, Handgepäck und Waren im Luftverkehr eingesetzt werden, bilden ein bedeutendes Marktsegment mit einem Jahresumsatz von 14 Mrd. EUR weltweit, davon 4,2 Mrd. EUR allein in der EU. Allerdings ist der EU-Binnenmarkt für Kontrollausrüstungen aufgrund der nationalen Zulassungsverfahren derzeit fragmentiert, was die Markteffizienz und den freien Warenverkehr beeinträchtigt. Wird für Ausrüstungen für Sicherheitskontrollen in der zivilen Luftfahrt der freie Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes ermöglicht, so erhöht dies die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsindustrie auf dem Weltmarkt. Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften über die technischen Spezifikationen und Leistungsanforderungen für Sicherheitskontrollausrüstungen an Flughäfen in der EU geben keine verbindliche EU-weite Regelung für die Konformitätsbewertung vor, durch die gewährleistet würde, dass die geforderten Standards an allen Flughäfen der EU eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass in einem Mitgliedstaat zertifizierte Ausrüstungen nur dort und nicht in den anderen Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht werden können. Mit dem Vorschlag der Kommission soll ein einheitliches EUZertifizierungssystem eingeführt werden, das auf gemeinsamen Prüfmethoden beruht und bei dem die von den Herstellern ausgestellten Konformitätsbescheinigungen gemäß dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind. Hintergrund Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen sind Sicherheitsausrüstungen, die zur Kontrolle von Personen (Fluggästen und Flughafenpersonal), Handgepäck, aufgegebenem Gepäck, Bordvorräten, Luftfracht und Luftpost verwendet werden. Die EU-Rechtsvorschriften über Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen beruhen auf von der Kommission entwickelten Normen und werden fortlaufend an die sich ändernden Bedrohungsszenarien und Risikobewertungen angepasst. Das EU-Recht enthält allerdings noch kein Verfahren für die automatische Anerkennung zertifizierter Sicherheitsausrüstung auf EU-Ebene. Dies hat zur Folge, dass derartige Ausrüstungen nicht EU-weit, sondern nur in dem Mitgliedstaat auf den Markt gebracht werden können, in dem sie zertifiziert wurden. Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 300/2008) über die technischen Spezifikationen und Leistungsanforderungen für Sicherheitskontrollausrüstungen an den Flughäfen in der EU wird nicht durch eine verbindliche EU-weite Regelung für die Konformitätsbewertung flankiert, durch die gewährleistet würde, dass die von der Kommission entwickelten Anforderungen an allen Flughäfen der EU eingehalten werden. Daher können derartige Ausrüstungen derzeit im Prinzip nur in dem Mitgliedstaat auf den Markt gebracht werden, in dem sie zertifiziert wurden. Die geltenden Vorschriften geben den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, von anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Zertifikate anzuerkennen, zusätzliche Prüfungen zu verlangen, um zu klären, ob die Ausrüstungen den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften genügen, oder sogar deren Verwendung in ihrem Hoheitsgebiet zu unterbinden. Die Mitgliedstaaten haben die Fragmentierung des Marktes teilweise dadurch behoben, dass sie im Rahmen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) in Zusammenarbeit mit der Kommission gemeinsame Prüfmethoden entwickelt haben. Im Jahr 2008 wurde im Rahmen der ECAC ein gemeinsamer Bewertungsprozess für die Prüfung von Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen geschaffen. Der gemeinsame Bewertungsprozess ist seither überarbeitet und effektiver gemacht worden, aber das System ist nach wie vor nicht rechtlich bindend, so dass sein Potenzial nicht voll ausgeschöpft wird. Die Europäische Kommission hat am 28. April 2015 die Europäische Sicherheitsagenda angenommen, in der die wichtigsten Maßnahmen zur Gewährleistung einer schlagkräftigen Antwort der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen in der Europäischen Union im Zeitraum 2015-2020 dargelegt werden. Mit der Agenda wird eine Zusage aus den Politischen Leitlinien von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eingelöst. Sie ist ein wichtiger Baustein der erneuerten Strategie der inneren Sicherheit, die der Rat am 16. Juni 2015 angenommen hat. Nach den Terroranschlägen am 23. März in Brüssel hat Präsident Juncker erklärt, dass Europa zur wirksamen Bekämpfung des Terrorismus eine Sicherheitsunion benötigt, die auf der Europäischen Sicherheitsagenda aufbaut. Am 20. April hat die Kommission den Weg zur Verwirklichung einer effizienten und echten EU-Sicherheitsunion aufgezeigt. Dabei kündigte die Kommission an, sie werde im Rahmen dieser Initiativen noch im Jahr 2016 Vorschläge zur Zertifizierung von Kontrollausrüstungen für Flughäfen vorlegen. Weitere Informationen: Verordnung über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen Häufig gestellte Fragen: Kommission schlägt EU-Zertifizierungssystem für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen vor Pressemitteilung: Europäische Sicherheitsagenda: Auf dem Weg zu einer Sicherheitsunion Mitteilung der Kommission über die Europäische Sicherheitsagenda Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt Durchführungsrechtsakte zur Verordnung (EG) Nr. 300/2008, insbesondere die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission Mitteilung der Kommission „Eine Industriepolitik für die Sicherheitsbranche – Maßnahmenkatalog für eine innovative und wettbewerbsfähige Sicherheitsbranche" IP/16/2943 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Kasia KOLANKO (+ 32 2 296 34 44) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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