Fragenkatalog mit allen Antworten der Stadt

TISCHVORLAGE
DER STADT
NETTETAL
Nr. 0877/2014-20/1
Betreff:
Anfragen von Ratsmitgliedern gem. § 22 der
Geschäftsordnung;
hier: Grillen bzw. Picknick des Scheichs Mohammed Bin
Raschid al-Maktum im Naturschutzgebiet
Vorlage:
öffentlich
Datum:
06.09.2016
Federführend:
ZB 81
Beratungsverlauf:
Gremium
Rat
Termin
06.09.2016
Behandlung
Ö
Beschlussvorschlag:
Es wird Kenntnis genommen.
Begründung der Vorlage:
Mit Schreiben vom 8.8.2016 übersandte die WIN-Fraktion einen Fragenkatalog bezüglich des Grillens
bzw. Picknicks des Scheichs Mohammed Bin Raschid al-Maktum im Naturschutzgebiet mit der Bitte
um Beantwortung in der nächsten Ratssitzung. Mit Vorlagennummer 0877/2014-20 teilte die
Verwaltung mit, dass die Fragen in der Sitzung beantwortet werden. Dies erfolgt in Form einer
Tischvorlage.
1. War Bürgermeister Wagner in die Entscheidung, das Grillen des Scheichs im NSG zu dulden,
einbezogen?
Nein.
2. Warum wurde der Ältestenrat nicht unverzüglich informiert?
Unter Einschätzung des Ereignisses und dem städtischerseits nicht zu verantworteten Terminund Entscheidungsdruck, insbesondere um eine mögliche Gefährdung des Scheichs
auszuschließen und Sicherheitserfordernisse einzuhalten, erfolgte die Information nach
Abschluss der Veranstaltung.
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3. Wer wurde über die Entscheidung in welchem Umfang informiert?
Neben wenigen beteiligten städtischen Dienststellen und dem Kreis wurden die Botschaft
sowie die Staatskanzlei umfänglich über die Durchführung der Veranstaltung informiert. Art
und Umfang der Veranstaltung war dort vorher schon bekannt. Die BSKS war nur insoweit
informiert, als dass dort wegen der Brutzeit von Vögeln nachgefragt wurde.
4. Wieso wurde die Öffentlichkeit im Nachgang des Picknicks nicht informiert?
Der geplante öffentliche Teil der Veranstaltung fand wegen der vorzeitigeren Abreise des
Scheichs vom Veranstaltungsort nicht statt. Insofern wurde auf die weitere Veröffentlichung
verzichtet.
5. Der Besuch ist von verschiedenen Behörden, z.B. Staatskanzlei NRW, als Privatbesuch
eingestuft worden. Warum spricht EB Schönfelder in seiner Mitteilung von einem
„Staatsbesuch“?
Bei der Nettetal besuchenden Person handelt es sich um die offizielle Vertretung eines
Staates, die einer gewissen protokollarischen Betreuung unterliegt.
6. In der RP vom 05.08.2016 wird bedauert, dass die Stadt vom Scheich keinen Eintrag in das
goldene Buch der Stadt bekommen hat. Wie wurde versucht, den Scheich vom Eintrag in das
goldene Buch zu überzeugen?
Der Eintrag in das goldene Buch war mit den organisierenden Stellen der Botschaft so
vereinbart.
7. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die von der Verwaltung ausgesprochene "Duldung", im
NSG Grillen zu dürfen?
Die Stadt Nettetal hatte die Gesamteinschätzung, dass ein Einschreiten als Ordnungsbehörde
nicht erforderlich sei.
8. Ist versucht worden, beim Kreis Viersen als zuständige Genehmigungsbehörde, eine
Befreiung bzw. Erlaubnis für die Nutzung der Fläche zum Grillen einzuholen? Wenn ja,
wurden die dafür entsprechenden Verwaltungsgebühren an den Kreis entrichtet?
Aufgrund der telefonischen Kontakte hatte die Stadt den
Genehmigungsbehörde die Veranstaltung nicht verhindern wird.
Eindruck,
dass
die
9. Waren "alle Behörden" mit dem Grillen des Scheichs und seiner Delegation im NSG
einverstanden, wie man durch den Pressesprecher hat verlautbaren lassen?
Die Fragestellung ist nicht korrekt. Der Pressesprecher hat dies nicht verlautbaren lassen.
Unter Hinweis auf die Verantwortung der Stadt Nettetal wurde der Besuch im Übrigen als
positiv gewertet.
10. Gab es für das Grillen des Scheichs und seiner Delegation im NSG eine Bitte aus der
Staatskanzlei NRW?
Nein; wie bereits unter Ziffer 5 ausgeführt, handelte es sich bei der Nettetal besuchenden
Person um die offizielle Vertretung eines Staates, die einer gewissen protokollarischen
Betreuung unterliegt. Die NRW Polizei hat den Konvoi begleitet, ebenso die Nettetaler Polizei
ab der Nettetaler Autobahnausfahrt. Aufgrund der geführten Telefonate entstand der Eindruck,
dass die Staatskanzlei die positive Begleitung der Stadt begrüße. Im Nachgang hat die
Staatskanzlei Wert darauf gelegt, dass die Diktion „Bitte“ nicht verwendet wird.
11. Gab es für das Grillen des Scheichs und seiner Delegation im NSG eine Bitte aus dem
Bundeskanzleramt?
Nein. Die Information über die Beteiligung des Bundeskanzleramtes stammt aus der
Staatskanzlei.
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12. Sind die Mäharbeiten mit dem Leiter der Biologischen Station, Dr. Ansgar Reichmann,
abgesprochen worden?
Die Biologische Station wurde telefonisch über die Veranstaltung informiert. Wie dargestellt
stand die mögliche Gefährdung von brütenden Vögeln im Mittelpunkt.
13. War, in Anbetracht der Temperaturen von "weit über 30 Grad" bei einem Grillen in einem
trockenen NSG, die Nettetaler Feuerwehr eingebunden bzw. in Bereitstellung vor Ort?
Die Temperaturen waren am Veranstaltungstag schon deutlich unter 30 Grad, die Wiese war
bis weit in den Tag hinein feucht. Insgesamt ist dieser ufernahe Bereich feucht. Es wurden
daher Schutzmaßnahmen wie die Bereitstellung von Feuerlöschern und Wasserbehältern und
die Abdeckung des Bodens mit Sand getroffen. Die Nettetaler Feuerwehr war nicht
eingebunden.
14. Gab es im Nachgang der Veranstaltung diesbezüglich irgendeine Kommunikation mit anderen
Behörden, insbesondere mit dem Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde?
Nach Beendigung des Besuches hat der Erste Beigeordnete den Kreis über die Veranstaltung
informiert.
15. Warum hat EB Schönfelder der vom Scheich beauftragten Catering-Firma nicht
vorgeschlagen, Hilfskräfte z.B. über die Agentur für Arbeit oder über Zeitarbeitsfirmen zu
rekrutieren?
Der durch den Ersten Beigeordneten unterbreitete Vorschlag, auf Zeitarbeitsfirmen zurück zu
greifen, konnte nach Auskunft der Geschäftsführers der Catering-Firma aufgrund der
zeitlichen Enge nicht umgesetzt werden.
Das Erfordernis weiterer Hilfe ergab sich erst im Laufe des 19.7.2016 (aufgrund der Lage des
Veranstaltungsortes und der schlechten Erreichbarkeit).
16. Der EB Schönfelder wird in der RP-Online vom 06.08.2016 zum Einsatz der Flüchtlinge bei
Aufbauarbeiten der Zelte wie folgt zitiert: "Wenn wir in einer Notlage helfen können, machen
wir das." Warum hat eine "Notlage" vorgelegen?
Wie unter Ziffer 15. erläutert, entstand die Situation durch nicht mehr beschaffbare Kräfte bei
gleichzeitig engem Zeitplan. Damit war nicht eine Notlage des Scheichs gemeint.
17. Wann, wie und worüber sind die Flüchtlinge informiert worden?
Am Dienstagabend sind die Flüchtlinge der NU gefragt worden, ob sie bei der Vorbereitung
einer Veranstaltung (Materialien transportieren) Mittwochmorgen helfen würden. Aus
Sicherheitsgründen wurde der FB 50 nicht über den Besucher informiert.
18. Wie viele Flüchtlinge haben mitgeholfen?
Tatsächlich geholfen haben 8 männliche Flüchtlinge. Die Bereitschaft, zu helfen war deutlich
größer (ca. 40 Personen).
19. Welche Arbeiten haben die Flüchtlinge konkret übernommen?
Tragen von Zeltbestandteilen und anderen Gegenständen für die Veranstaltung von der
Krickenbecker Allee über einen Angelsteg bis zur Veranstaltungswiese, da die Nutzung von
Fahrzeugen auf dem Gelände nicht möglich war. (Dauer ca. 1,5 Stunden)
20. Angenommen die Flüchtlinge wussten von dem Besuch des Scheichs aus Dubai, hat dann in
irgendeiner Form eine Sicherheitsüberprüfung der einzelnen Flüchtlinge stattgefunden?
Entfällt.
Welcher Nationalität waren die eingesetzten Flüchtlinge?
Eingesetzt wurden Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan.
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21. Waren Flüchtlinge während der Besuchszeit des Scheichs anwesend?
Nein, die Tätigkeit erfolgte nur für den Aufbau. Der Abbau fand vollumfänglich über das
Cateringunternehmen statt.
Wurden Flüchtlinge auch für die Abbauarbeiten der Zelte eingesetzt?
Nein, siehe auch Ziffer 21.
22. Wo sind die beteiligten Flüchtlinge untergebracht bzw. kamen alle aus einer einzigen
Gemeinschaftsunterkunft und ggf. aus welcher?
Aufgrund der Zeitenge und guten Erreichbarkeit vieler in einer großen Unterkunft kamen alle 8
beteiligten Flüchtlinge aus der NU Hoverbruch.
23. Wie wurden die Flüchtlinge zum Veranstaltungsort transportiert und wie waren sie dabei und
während der Arbeiten versichert?
Mit dem städtischen 9-Sitzer. Generell besteht für Asylbewerber ein Versicherungsschutz
(Krankenhilfe).
24. Warum bekamen die Flüchtlinge keine Bezahlung? Welche andere Form der Anerkennung
haben sie bekommen?
Durch den Caterer wurde ein Trinkgeld von 10 €/Person ausgegeben, die Stadt gab
anschließend einen Betrag von 30 €/Person zum Kauf von Schuhen als
Aufwandentschädigung. Dieser Betrag wurde mit dem Veranstalter verrechnet.
25. Sind die beteiligten Flüchtlinge zur Verschwiegenheit verpflichtet worden? Wenn ja, aufgrund
welcher Rechtsgrundlage?
Nein. Keine Notwendigkeit.
26. Ist das Gelände – wie in der Mitteilung des EB angekündigt – in dem Zustand vom Dienstag,
also wie vor der Benutzung, wieder hergestellt worden?
Ja, bis auf die Notwendigkeit zur Reparatur des Stegs.
27. Sind neben den Kosten für die MitarbeiterInnen des Baubetriebshofes auch alle anderen
MitarbeiterInnen-Kosten, so z.B. für den EB (B3) und für die beiden Fachbereichsleiter (A14
und A13), in Rechnung gestellt worden?
Nein, die jeweils übernommenen Aufgaben (zumeist Abstimmung und Koordination) gehören
zu den normalen Aufgaben der Amtsinhaber.
28. In welchem zeitlichen Umfang sind die Ressourcen dieser städtischen MitarbeiterInnen für die
Veranstaltung des Scheichs gebunden worden und wie hoch sind die Kosten dafür?
Die Zeitanteile wurden nicht erfasst. Siehe im Übrigen Ziffer 27.
29. Sind bei der Benutzung der Fläche Schäden entstanden und ggf. wie hoch sind die Kosten?
Schäden sind lediglich bei der Holzsteganlage entstanden. Hier läuft z. Zt. die
Kostenermittlung mit nachfolgender Inrechnungstellung.
30. Wie hoch ist die Gesamtrechnung, für die die Nettetaler Steuerzahler in Vorkasse getreten
sind, und wer ist Kostenträger?
Vorkasse wurde lediglich für Material, Essen und Getränke, Handschuhe sowie
Finanzbeitrag zur Beschaffung von Schuhen für die helfenden Asylbewerber geleistet.
vorgeleistete Betrag beläuft sich auf ca. 350 € und ist neben den Kosten
Baubetriebshofes bzw. anfallender Reparaturkosten von der Botschaft zu tragen und mit
den
Der
des
den
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erhaltenen Anzahlungen bereits wenige Tage später verrechnet worden.
31. Ist es aus Gründen der Gleichbehandlung von der Verwaltungsspitze angedacht, weitere
„Duldungen“ für Veranstaltungen im Natur-, Landschafts- oder Wasserschutzgebiet
auszusprechen?
Nein.
32. Was war neben "der kleinen Flasche Mineralwasser aus Dubai", die der EB bekommen hat,
das "Dankeschön seiner Hoheit", das ein Fachbereichsleiter vor Ort angenommen hat?
Ein Händedruck als „Dankeschön“.
33. Hat die Stadt Nettetal ihrerseits dem Scheich oder Mitglieder seiner Delegation Geschenke
oder
Aufmerksamkeiten gemacht?
Nein.
34. Welchen Vorteil verspricht sich die Verwaltung von der Aktion?
Bei der Begleitung der Veranstaltung ging es nicht in erster Linie um Vorteile. Im
Gesamtzusammenhang wird deutlich, dass hier der Bitte eines Staates, bzw. dessen
Oberhauptes nachgekommen wird. Im Übrigen wird auf die Ziffer 4 verwiesen.
35. Wie wird der Kontakt zum Scheich bzw. zu den Mitgliedern seiner Delegation genutzt?
Finden die Gespräche nur über die Botschaft statt oder gibt es direkte Kontakte zum Scheich
bzw. zu Mitgliedern seiner Delegation?
In Vorgesprächen und unmittelbar nach dem Termin wurden Möglichkeiten von Kontakten zu
Firmen der VAE besprochen. Hierzu erfolgt absprachegemäß ein entsprechendes Schreiben
an die Botschaft in Berlin, die dann die weitere Bearbeitung übernimmt.
36. Plant die Verwaltung "diplomatische Kontakte" zu den VAE aufzubauen, wie ein Journalist es
vorgeschlagen hat, und hat die Stadt überhaupt die Kompetenz dazu?
Siehe Ziffer 35: Hier nutzt die Stadt die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme wie anderen Fällen
auch.
37. Ist aus Sicht der Verwaltung für die Stadt Nettetal ein Imageschaden entstanden?
Sicherlich ist durch die Nutzung des NSG eine Diskussion entstanden. Insbesondere aber die
Weitergabe von Informationen aus dem Ältestenrat hat zu einer so nicht zu erwartenden
Diskussion geführt.
Anlagen:
Anfrage gem. § 22 GO NRW der WIN-Fraktion vom 8.8.2016
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