TISCHVORLAGE DER STADT NETTETAL Nr. 0877/2014-20/1 Betreff: Anfragen von Ratsmitgliedern gem. § 22 der Geschäftsordnung; hier: Grillen bzw. Picknick des Scheichs Mohammed Bin Raschid al-Maktum im Naturschutzgebiet Vorlage: öffentlich Datum: 06.09.2016 Federführend: ZB 81 Beratungsverlauf: Gremium Rat Termin 06.09.2016 Behandlung Ö Beschlussvorschlag: Es wird Kenntnis genommen. Begründung der Vorlage: Mit Schreiben vom 8.8.2016 übersandte die WIN-Fraktion einen Fragenkatalog bezüglich des Grillens bzw. Picknicks des Scheichs Mohammed Bin Raschid al-Maktum im Naturschutzgebiet mit der Bitte um Beantwortung in der nächsten Ratssitzung. Mit Vorlagennummer 0877/2014-20 teilte die Verwaltung mit, dass die Fragen in der Sitzung beantwortet werden. Dies erfolgt in Form einer Tischvorlage. 1. War Bürgermeister Wagner in die Entscheidung, das Grillen des Scheichs im NSG zu dulden, einbezogen? Nein. 2. Warum wurde der Ältestenrat nicht unverzüglich informiert? Unter Einschätzung des Ereignisses und dem städtischerseits nicht zu verantworteten Terminund Entscheidungsdruck, insbesondere um eine mögliche Gefährdung des Scheichs auszuschließen und Sicherheitserfordernisse einzuhalten, erfolgte die Information nach Abschluss der Veranstaltung. Seite 1/5 3. Wer wurde über die Entscheidung in welchem Umfang informiert? Neben wenigen beteiligten städtischen Dienststellen und dem Kreis wurden die Botschaft sowie die Staatskanzlei umfänglich über die Durchführung der Veranstaltung informiert. Art und Umfang der Veranstaltung war dort vorher schon bekannt. Die BSKS war nur insoweit informiert, als dass dort wegen der Brutzeit von Vögeln nachgefragt wurde. 4. Wieso wurde die Öffentlichkeit im Nachgang des Picknicks nicht informiert? Der geplante öffentliche Teil der Veranstaltung fand wegen der vorzeitigeren Abreise des Scheichs vom Veranstaltungsort nicht statt. Insofern wurde auf die weitere Veröffentlichung verzichtet. 5. Der Besuch ist von verschiedenen Behörden, z.B. Staatskanzlei NRW, als Privatbesuch eingestuft worden. Warum spricht EB Schönfelder in seiner Mitteilung von einem „Staatsbesuch“? Bei der Nettetal besuchenden Person handelt es sich um die offizielle Vertretung eines Staates, die einer gewissen protokollarischen Betreuung unterliegt. 6. In der RP vom 05.08.2016 wird bedauert, dass die Stadt vom Scheich keinen Eintrag in das goldene Buch der Stadt bekommen hat. Wie wurde versucht, den Scheich vom Eintrag in das goldene Buch zu überzeugen? Der Eintrag in das goldene Buch war mit den organisierenden Stellen der Botschaft so vereinbart. 7. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die von der Verwaltung ausgesprochene "Duldung", im NSG Grillen zu dürfen? Die Stadt Nettetal hatte die Gesamteinschätzung, dass ein Einschreiten als Ordnungsbehörde nicht erforderlich sei. 8. Ist versucht worden, beim Kreis Viersen als zuständige Genehmigungsbehörde, eine Befreiung bzw. Erlaubnis für die Nutzung der Fläche zum Grillen einzuholen? Wenn ja, wurden die dafür entsprechenden Verwaltungsgebühren an den Kreis entrichtet? Aufgrund der telefonischen Kontakte hatte die Stadt den Genehmigungsbehörde die Veranstaltung nicht verhindern wird. Eindruck, dass die 9. Waren "alle Behörden" mit dem Grillen des Scheichs und seiner Delegation im NSG einverstanden, wie man durch den Pressesprecher hat verlautbaren lassen? Die Fragestellung ist nicht korrekt. Der Pressesprecher hat dies nicht verlautbaren lassen. Unter Hinweis auf die Verantwortung der Stadt Nettetal wurde der Besuch im Übrigen als positiv gewertet. 10. Gab es für das Grillen des Scheichs und seiner Delegation im NSG eine Bitte aus der Staatskanzlei NRW? Nein; wie bereits unter Ziffer 5 ausgeführt, handelte es sich bei der Nettetal besuchenden Person um die offizielle Vertretung eines Staates, die einer gewissen protokollarischen Betreuung unterliegt. Die NRW Polizei hat den Konvoi begleitet, ebenso die Nettetaler Polizei ab der Nettetaler Autobahnausfahrt. Aufgrund der geführten Telefonate entstand der Eindruck, dass die Staatskanzlei die positive Begleitung der Stadt begrüße. Im Nachgang hat die Staatskanzlei Wert darauf gelegt, dass die Diktion „Bitte“ nicht verwendet wird. 11. Gab es für das Grillen des Scheichs und seiner Delegation im NSG eine Bitte aus dem Bundeskanzleramt? Nein. Die Information über die Beteiligung des Bundeskanzleramtes stammt aus der Staatskanzlei. Seite 2/5 12. Sind die Mäharbeiten mit dem Leiter der Biologischen Station, Dr. Ansgar Reichmann, abgesprochen worden? Die Biologische Station wurde telefonisch über die Veranstaltung informiert. Wie dargestellt stand die mögliche Gefährdung von brütenden Vögeln im Mittelpunkt. 13. War, in Anbetracht der Temperaturen von "weit über 30 Grad" bei einem Grillen in einem trockenen NSG, die Nettetaler Feuerwehr eingebunden bzw. in Bereitstellung vor Ort? Die Temperaturen waren am Veranstaltungstag schon deutlich unter 30 Grad, die Wiese war bis weit in den Tag hinein feucht. Insgesamt ist dieser ufernahe Bereich feucht. Es wurden daher Schutzmaßnahmen wie die Bereitstellung von Feuerlöschern und Wasserbehältern und die Abdeckung des Bodens mit Sand getroffen. Die Nettetaler Feuerwehr war nicht eingebunden. 14. Gab es im Nachgang der Veranstaltung diesbezüglich irgendeine Kommunikation mit anderen Behörden, insbesondere mit dem Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde? Nach Beendigung des Besuches hat der Erste Beigeordnete den Kreis über die Veranstaltung informiert. 15. Warum hat EB Schönfelder der vom Scheich beauftragten Catering-Firma nicht vorgeschlagen, Hilfskräfte z.B. über die Agentur für Arbeit oder über Zeitarbeitsfirmen zu rekrutieren? Der durch den Ersten Beigeordneten unterbreitete Vorschlag, auf Zeitarbeitsfirmen zurück zu greifen, konnte nach Auskunft der Geschäftsführers der Catering-Firma aufgrund der zeitlichen Enge nicht umgesetzt werden. Das Erfordernis weiterer Hilfe ergab sich erst im Laufe des 19.7.2016 (aufgrund der Lage des Veranstaltungsortes und der schlechten Erreichbarkeit). 16. Der EB Schönfelder wird in der RP-Online vom 06.08.2016 zum Einsatz der Flüchtlinge bei Aufbauarbeiten der Zelte wie folgt zitiert: "Wenn wir in einer Notlage helfen können, machen wir das." Warum hat eine "Notlage" vorgelegen? Wie unter Ziffer 15. erläutert, entstand die Situation durch nicht mehr beschaffbare Kräfte bei gleichzeitig engem Zeitplan. Damit war nicht eine Notlage des Scheichs gemeint. 17. Wann, wie und worüber sind die Flüchtlinge informiert worden? Am Dienstagabend sind die Flüchtlinge der NU gefragt worden, ob sie bei der Vorbereitung einer Veranstaltung (Materialien transportieren) Mittwochmorgen helfen würden. Aus Sicherheitsgründen wurde der FB 50 nicht über den Besucher informiert. 18. Wie viele Flüchtlinge haben mitgeholfen? Tatsächlich geholfen haben 8 männliche Flüchtlinge. Die Bereitschaft, zu helfen war deutlich größer (ca. 40 Personen). 19. Welche Arbeiten haben die Flüchtlinge konkret übernommen? Tragen von Zeltbestandteilen und anderen Gegenständen für die Veranstaltung von der Krickenbecker Allee über einen Angelsteg bis zur Veranstaltungswiese, da die Nutzung von Fahrzeugen auf dem Gelände nicht möglich war. (Dauer ca. 1,5 Stunden) 20. Angenommen die Flüchtlinge wussten von dem Besuch des Scheichs aus Dubai, hat dann in irgendeiner Form eine Sicherheitsüberprüfung der einzelnen Flüchtlinge stattgefunden? Entfällt. Welcher Nationalität waren die eingesetzten Flüchtlinge? Eingesetzt wurden Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan. Seite 3/5 21. Waren Flüchtlinge während der Besuchszeit des Scheichs anwesend? Nein, die Tätigkeit erfolgte nur für den Aufbau. Der Abbau fand vollumfänglich über das Cateringunternehmen statt. Wurden Flüchtlinge auch für die Abbauarbeiten der Zelte eingesetzt? Nein, siehe auch Ziffer 21. 22. Wo sind die beteiligten Flüchtlinge untergebracht bzw. kamen alle aus einer einzigen Gemeinschaftsunterkunft und ggf. aus welcher? Aufgrund der Zeitenge und guten Erreichbarkeit vieler in einer großen Unterkunft kamen alle 8 beteiligten Flüchtlinge aus der NU Hoverbruch. 23. Wie wurden die Flüchtlinge zum Veranstaltungsort transportiert und wie waren sie dabei und während der Arbeiten versichert? Mit dem städtischen 9-Sitzer. Generell besteht für Asylbewerber ein Versicherungsschutz (Krankenhilfe). 24. Warum bekamen die Flüchtlinge keine Bezahlung? Welche andere Form der Anerkennung haben sie bekommen? Durch den Caterer wurde ein Trinkgeld von 10 €/Person ausgegeben, die Stadt gab anschließend einen Betrag von 30 €/Person zum Kauf von Schuhen als Aufwandentschädigung. Dieser Betrag wurde mit dem Veranstalter verrechnet. 25. Sind die beteiligten Flüchtlinge zur Verschwiegenheit verpflichtet worden? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Nein. Keine Notwendigkeit. 26. Ist das Gelände – wie in der Mitteilung des EB angekündigt – in dem Zustand vom Dienstag, also wie vor der Benutzung, wieder hergestellt worden? Ja, bis auf die Notwendigkeit zur Reparatur des Stegs. 27. Sind neben den Kosten für die MitarbeiterInnen des Baubetriebshofes auch alle anderen MitarbeiterInnen-Kosten, so z.B. für den EB (B3) und für die beiden Fachbereichsleiter (A14 und A13), in Rechnung gestellt worden? Nein, die jeweils übernommenen Aufgaben (zumeist Abstimmung und Koordination) gehören zu den normalen Aufgaben der Amtsinhaber. 28. In welchem zeitlichen Umfang sind die Ressourcen dieser städtischen MitarbeiterInnen für die Veranstaltung des Scheichs gebunden worden und wie hoch sind die Kosten dafür? Die Zeitanteile wurden nicht erfasst. Siehe im Übrigen Ziffer 27. 29. Sind bei der Benutzung der Fläche Schäden entstanden und ggf. wie hoch sind die Kosten? Schäden sind lediglich bei der Holzsteganlage entstanden. Hier läuft z. Zt. die Kostenermittlung mit nachfolgender Inrechnungstellung. 30. Wie hoch ist die Gesamtrechnung, für die die Nettetaler Steuerzahler in Vorkasse getreten sind, und wer ist Kostenträger? Vorkasse wurde lediglich für Material, Essen und Getränke, Handschuhe sowie Finanzbeitrag zur Beschaffung von Schuhen für die helfenden Asylbewerber geleistet. vorgeleistete Betrag beläuft sich auf ca. 350 € und ist neben den Kosten Baubetriebshofes bzw. anfallender Reparaturkosten von der Botschaft zu tragen und mit den Der des den Seite 4/5 erhaltenen Anzahlungen bereits wenige Tage später verrechnet worden. 31. Ist es aus Gründen der Gleichbehandlung von der Verwaltungsspitze angedacht, weitere „Duldungen“ für Veranstaltungen im Natur-, Landschafts- oder Wasserschutzgebiet auszusprechen? Nein. 32. Was war neben "der kleinen Flasche Mineralwasser aus Dubai", die der EB bekommen hat, das "Dankeschön seiner Hoheit", das ein Fachbereichsleiter vor Ort angenommen hat? Ein Händedruck als „Dankeschön“. 33. Hat die Stadt Nettetal ihrerseits dem Scheich oder Mitglieder seiner Delegation Geschenke oder Aufmerksamkeiten gemacht? Nein. 34. Welchen Vorteil verspricht sich die Verwaltung von der Aktion? Bei der Begleitung der Veranstaltung ging es nicht in erster Linie um Vorteile. Im Gesamtzusammenhang wird deutlich, dass hier der Bitte eines Staates, bzw. dessen Oberhauptes nachgekommen wird. Im Übrigen wird auf die Ziffer 4 verwiesen. 35. Wie wird der Kontakt zum Scheich bzw. zu den Mitgliedern seiner Delegation genutzt? Finden die Gespräche nur über die Botschaft statt oder gibt es direkte Kontakte zum Scheich bzw. zu Mitgliedern seiner Delegation? In Vorgesprächen und unmittelbar nach dem Termin wurden Möglichkeiten von Kontakten zu Firmen der VAE besprochen. Hierzu erfolgt absprachegemäß ein entsprechendes Schreiben an die Botschaft in Berlin, die dann die weitere Bearbeitung übernimmt. 36. Plant die Verwaltung "diplomatische Kontakte" zu den VAE aufzubauen, wie ein Journalist es vorgeschlagen hat, und hat die Stadt überhaupt die Kompetenz dazu? Siehe Ziffer 35: Hier nutzt die Stadt die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme wie anderen Fällen auch. 37. Ist aus Sicht der Verwaltung für die Stadt Nettetal ein Imageschaden entstanden? Sicherlich ist durch die Nutzung des NSG eine Diskussion entstanden. Insbesondere aber die Weitergabe von Informationen aus dem Ältestenrat hat zu einer so nicht zu erwartenden Diskussion geführt. Anlagen: Anfrage gem. § 22 GO NRW der WIN-Fraktion vom 8.8.2016 Seite 5/5
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