Entwurf Resolution KKT Winsen September 2016

Entwurf für eine Resolution zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Harburg
Der Kirchenkreistag des Kirchenkreises Winsen (Luhe) ist dankbar, dass alle in der
Vergangenheit in den Landkreis Harburg zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber eine
Unterkunft erhalten haben und mit dem Notwendigsten versorgt sind. Wir schätzen sehr, wie
vorbildlich und umfangreich der Landkreis seine Aufgaben angeht und sehr kooperativ
umsetzt.
Wenngleich zurzeit sehr viel weniger Flüchtlinge zugewiesen werden als noch vor einem
Jahr, so ist ein Ende der Zuwanderung nicht abzusehen. Die Zahl der Flüchtlinge weltweit
nimmt weiterhin drastisch zu. Europa als Ziel der Zuwanderung wird nach wie vor bestehen
bleiben. Die globalen Fluchtbewegungen werden uns in den nächsten Jahren weiterhin hier
vor Ort herausfordern.
Die Unterbringung von Menschen in unserem Kirchenkreis bedeutet für uns als Christinnen
und Christen, dass wir uns in allem unseren Bemühen um die Integration der hier lebenden
Menschen kümmern werden. Losgelöst von den individuellen Geschichten, rechtlichen
Hintergründen und persönlichen Schicksalen der Geflüchteten sehen wir unsere Aufgabe
darin, den Aufenthalt der Flüchtlinge human und wertschätzend zu gestalten. Dieses
Bemühen ist gelebte Integration.
Wir wollen der Kirchenkreis mit „Integrationshintergrund“ sein. Damit wollen wir
gesellschaftliche Akzeptanz der Geflüchteten und ein gedeihendes Miteinander fördern.
Ein zentraler Aspekt gelingender Integration ist die Wohnsituation der Geflüchteten. In der
Regel sind das große Camps, in denen derzeit neun (9) Menschen drei Zimmer, ein Bad und
eine Küche teilen müssen. In Familienunterkünften liegt die Zahl zum Teil höher. Dort, wo
noch nicht die Belegung mit neun Personen vollzogen ist, will der Landkreis „verdichten“, um
die Kosten für die Unterbringung zu senken. Im letzten Winter haben viele von uns den
Landkreis und die Polizei dabei unterstützt, die Verdichtung in den Unterkünften
durchzusetzen. Dies geschah allerdings aufgrund der Prämisse, dass es sich um eine
vorübergehende Notmaßnahme handle.
In den Wohncontainern gibt es keinerlei Privatsphäre; keinen Rückzugsort zum Lernen;
Besuch zu empfangen; allein zu sein. Unterschiedliche Schlaf- und Wachzeiten machen die
Situation noch schwieriger. Die meiste Energie müssen die Geflüchteten dafür aufbringen,
sich untereinander zu ertragen.
Wir wollen jedoch, dass die Geflüchteten die meiste Energie für Integration aufwenden
können. Das verkürzt die Verweildauer in den Camps, spart somit Kosten, entspannt das
Miteinander in den Großunterkünften und hilft bei der dringend notwendigen
gesellschaftlichen Akzeptanz. Sowohl Geflüchtete als auch Ehren- und Hauptamtliche in
kirchlicher Flüchtlingsarbeit leiden unter der Enge und den daraus entstehenden Nachteilen.
So fordern wir den Landkreis Harburg auf, die Verdichtung zurückzunehmen und die
Flüchtlinge auf die derzeit leerstehenden Unterkünfte im Landkreis zu verteilen. Der
Landkreis möge die ursprünglich geplante und zugesagte Unterbringung in den Camps mit
maximal sechs Personen pro Wohneinheit als Standard etablieren. Wir sind uns der
zusätzlichen finanziellen Belastung bewusst, sehen aber auch das Einsparpotential durch
eine effektivere Integration.
Wir lassen uns dabei von einem Spruch der Bibel leiten. Im 3. Buch Mose 19,33f heißt es:
Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken.
Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie
dich selbst.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die biblische Aufforderung ganz praktisch den
größten Nutzen für alle Beteiligten hat. Die Art der Unterbringung ist zentraler Baustein in
allen unseren Bemühungen.
Wir fordern daher den Landkreis auf, die Wohnsituation der Flüchtlinge zu entspannen und
laden den Landkreis dazu ein, gemeinsam mit uns das Ziel der Integration als oberste
Prämisse der Flüchtlingsarbeit zu definieren.
Dieser Entwurf wird dem Kirchenkreistag des Kirchenkreises Winsen (Luhe) in
Hanstedt am 6. September 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.
In Vertretung:
Hermann Poppe (Vorsitzender)
Christian Berndt (Superintendent)