Landratsamt Esslingen Landkreis Esslingen Gesundheitsamt Pulverwiesen 11 73726 Esslingen am Neckar Landratsamt Esslingen - 73726 Esslingen a. N. An die Mitarbeiter und Eltern der Kinder der Gruppen 1-4, 6-10, P15 des Evangelischen Ferienlagers Nürtingen Telefon: 0711 3902-1600 Telefax: 0711 35154070 Internet: www.landkreis-esslingen.de E-Mail-Adresse: [email protected] Unsere Zeichen Bitte bei Antwort angeben Sachbearbeitung Telefon 0711 3902-1600 [email protected] Datum 05.09.2016 Kontakt zu einer an Meningokokken erkrankten Person Ergebnismitteilung und Impfempfehlung Sehr geehrte Damen und Herren, die Mitarbeiter, Betreuer und Kinder der o. g. Gruppen wurden bereits als Kontaktpersonen eines an einer Meningokokkeninfektion Erkrankten über die vorbeugende Einnahme eines geeigneten Medikaments (Antibiotikum) informiert. Inzwischen steht das Endergebnis der Serotypisierung dieser Erreger am Nationalen Referenzzentrum für Meningokokken in Würzburg fest. Es handelt sich um Meningokokken der Serogruppe Y Gegen diese eher seltene Serogruppe ist eine Impfung möglich, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut allerdings nur dann empfohlen wird, wenn es sich bei den Kontaktpersonen um gegen diese Serogruppe ungeimpfte Haushaltsmitglieder oder enge Kontakte mit haushaltsähnlichem Charakter handelt. Die Impfung soll in diesen Fällen zusätzlich zur bereits erfolgten vorbeugenden Einnahme eines Antibiotikums erfolgen (s. Seite 3). Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes zählen zum genannten Personenkreis neben den Eltern und den privaten engen Kontaktpersonen des Erkrankten die Kinder und Betreuer der Gruppe 5 („U-Boot“) im Abschnitt II des Ferienlagers (22.08.-07.09.). Diese wurden in einem separaten Schreiben informiert. Sollten Sie als Betreuer/Mitarbeiter bzw. als Eltern der Kinder, die in den übrigen Gruppen (1-4, 6-10 und P15) betreut wurden, jedoch unsicher sein, ob in Ihrem Fall Sie selbst bzw. Ihr Kind ebenfalls als enge Kontaktperson eingestuft werden sollte, dann besprechen Sie dies bitte sobald wie möglich mit Ihrem Hausarzt/ärztin oder Kinderarzt/ärztin. Problematisch sind enge körperliche Kontakte, bei denen es zur Übertragung von Sekreten aus dem Mundund Rachenbereich gekommen sein könnte, z. B. Trinken aus derselben Flasche und Ähnliches). Unabhängig von dem aktuellen Geschehen ist in Deutschland für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren eine Impfung gegen die wesentlich häufiger vorkommenAllgemeine Sprechzeiten: Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Ärztliche Sprechzeit bis 1 Stunde vor Öffnungsende Girokonto 900 021 Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen BLZ 611 500 20 IBAN: DE26 6115 0020 0000 9000 21 BIC / SWIFT-Code: ESSLDE66 S-Bahn S 1 Haltestelle Esslingen Bahnhof Bus 104 und 113 Haltestelle Schillerplatz -2de Serogruppe C allgemein empfohlen. Bitte prüfen Sie daher diesbezüglich Ihren Impfausweis bzw. den Impfausweis Ihres Kindes und lassen Sie diese Impfung ggf. nachholen. Die Hausärzte und Kinderärzte im Landkreis Esslingen wurden vom Gesundheitsamt entsprechend informiert. Mit freundlichen Grüßen Ihr Gesundheitsamt Hinweise für Ärzte auf der Folgeseite ... -3- Auszug: Meningokokken ACWY (S. 313) Bei bestimmten Indikationen (s. Tab. 2, S. 308 und Tab. 3, S. 323) ist eine MeningokokkenImpfung gegen die Serogruppen ACWY empfohlen. Die 4-valenten ACWY Konjugatimpfstoffe sind in Deutschland ab dem Alter von 1 Jahr (Nimenrix®) bzw. ab dem Alter von 2 Jahren (Menveo®) zugelassen (Stand: 1. Juli 2016). In den USA ist Menveo® bereits ab dem Alter von 2 Monaten zugelassen. Zum Schutz vor einer Meningokokken-Infektion der Serogruppe C kann ab dem Alter von 2 Monaten ein Meningokokken-C-Konjugatimpfstoff verwendet werden. Die Mehrzahl der Meningokokken-Erkrankungen bei Säuglingen werden durch Erreger der Serogruppe B verursacht (von 2012 – 2015, ca. 34 Fälle jährlich), gefolgt von der Serogruppe C (6 Fälle jährlich), während lediglich 0 – 2 Erkrankungsfälle jährlich durch die Serogruppen A,W oder Y verursacht werden. Besteht nach einer Impfung gegen die Serogruppe C die Indikation zum Schutz vor einer Meningokokken-Infektion der Serogruppen ACWY nach Vollendung des ersten Lebensjahres fort, sollte mit einem 4-valenten KonjugatImpfstoff nachgeimpft werden.
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