REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT FÜR STRAFSACHEN GRAZ Medienstelle Jv 1366/16b-24-1 (Bitte in allen Eingaben anführen) Conrad-von-Hötzendorf Straße 41 8010 Graz Mag. Barbara Schwarz Leiterin der Medienstelle Tel.: +43 316 8047 5102 Fax: +43 316 8047 5600 Geschworenenverhandlung Alen R.1 Dienstag, 20. September 2016, bis Freitag, 30. September 2016 jeweils von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr beim Landesgericht für Strafsachen Graz Sämtliche Verhandlungstage sind aus derzeitiger Sicht öffentlich. Für Journalisten wird im Hinblick auf die räumlichen Erfordernisse eine Akkreditierung benötigt. Diesbezüglich wird ersucht, bis spätestens 16. September 2016 ein E-Mail ([email protected]) an die Leiterin der Medienstelle zu übermitteln. Die Plätze im großen Schwurgerichtssaal (Saal 044/Parterre) stehen ausschließlich den akkreditierten Journalisten und geladenen Opfern/Zeugen (nach ihrer jeweiligen Einvernahme) zur Verfügung. Die Hauptverhandlung wird aufgrund der limitierten räumlichen Gegebenheiten des Schwurgerichtssaals mittels Live-Stream in den Verhandlungssaal 05 im Parterre übertragen. In diesem Saal stehen die Plätze Zuschauern zur Verfügung. Voraussetzung für den Zutritt für Zuschauer in den Übertragungssaal ist eine bei der Sicherheitskontrolle am jeweiligen Verhandlungstag ab 07.30 Uhr abzuholende Zutrittskarte. Die Zutrittskarte ist kostenlos und wird nur für einen Tag vergeben. Im Verhandlungssaal herrscht freie Platzwahl. Die Zutrittskarten und Plätze im Saal können NICHT vorab reserviert werden. Im gesamten Haus besteht ein Verbot von Fernseh-, Hörfunk, Film- und Fotoaufnahmen. Die Ausübung der Sitzungspolizei im Verhandlungssaal während der Verhandlung obliegt dem Vorsitzenden. Darunter fällt auch ein allfälliges Verbot von LiveTickern. Diesbezüglich wird auf § 22 MedienG sowie auf § 228 Abs 4 StPO verwiesen. Aus Gründen der Sicherheit und des Opferschutzes werden im Übertragungssaal die Mobiltelefone abgenommen. Weiters wird ersucht, keine Rucksäcke oder Taschen in das 1 Gemäß Artikel 6 Abs 2 EMRK gilt für den Betroffenen die Unschuldsvermutung 1 von 2 Landesgericht für Strafsachen Graz - Pressemitteilung 09/2016 Gerichtsgebäude mitzunehmen. Graz, 5. September 2016 Mag. Gerd Obetzhofer, Präsident Elektronische Ausfertigung gemäß § 79 GOG 2 von 2
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