Antrag Gartenwasserzähler

Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz
Tränkestraße 10 • 38889 Blankenburg (Harz)
Tel.: 03944 9011-0 • Fax: 03944 9011-23
Antrag Gartenwasserzähler
Antrag zur Genehmigung des Einbaus von Wasserzählern
Gartenbewässerung(1)
(2)
Befüllung Pool(1)
(2)
Ich / Wir beantrage(n) hiermit die Genehmigung zum Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers, über den ausschließlich der
Wasserverbrauch zur Beregnung des Garten gemessen wird. Dieser Zähler wird nicht zur Abwasserberechnung herangezogen.
1. Antragsteller (bzw. Rechnungsempfänger)
Name / Vorname
PLZ / Ort
Straße
Telefon (privat)
Telefon (dienstlich)
rh
a
rz
Kundennummer
E-Mail
Name / Vorname (falls abweichend vom Antragsteller)
PLZ / Ort
Vo
2. Verbrauchsstelle
Straße
Zählerstand:
Zählernummer:
Gartenwasserzähler
Zählerstand:
Zählernummer:
TA
ZV
Hauptwasserzähler
Die Montage wurde selbst durchgeführt.
Die Montage wurde durch eine zugelassene Installationsfirma durchgeführt.
Name und Adresse der Installationsfirma:
Ort/Datum
(1)
(2)
Unterschrift des Kunden
Zutreffendes bitte ankreuzen!
Nichtzutreffendes bitte streichen!
Antrag Gartenwasserzähler
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3. Abnahme und Genehmigung im Auftrag des TAZV Vorharz
Abnahme durchgeführt (durch TAZV auszufüllen)
Ort/Datum
Unterschrift Monteur TAZV
Eingabe EDV (durch TAZV auszufüllen)
Ort/Datum
Unterschrift Bearbeiter/in TAZV
4. Gegenstand des Antrages
rz
Gegenstand des Antrages ist der Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers und die getrennte bzw. integrierte Abrechnung von Gartenwasser
(Beregnungswasser). Der Antrag gilt für Eigenheimbewohner und Hausbesitzer, soweit sie eine zweite Messeinrichtung für Gartenwasser nutzen wollen.
Voraussetzung ist die Nutzung eines Hauptzählers für die Trinkwasserversorgung und die Abrechnung mit Abwasser.
rh
a
Als Gartenwasser (Beregnungswasser) werden nur Wassermengen bezeichnet, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen.
Als Zähleinrichtungen werden nur Wasserzähler anerkannt, welche den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Sofern über den Gartenzähler auch die Mengen zur Befüllung eines Pools erfasst werden sollen, muss eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde
des Landkreises Harz vorliegen. Diese bescheinigt, dass das Wasser bei der Entleerung des Pools auf dem Grundstück versickert werden darf.
Vo
5. Gebühr
- Abnahme eines Gartenwasserzähler 33,00 Euro (brutto)
6. Abrechnung
ZV
Die Abrechnung der Verbrauchsmengen erfolgt einmal jährlich über die Hauptmesseinrichtung. Die mittels Untermesseinrichtung gemessene
Trinkwassermenge geht nicht in die Abwasserberechnung ein. Die Absetzung der über den Gartenwasserzähler gemessenen Menge erfolgt erst nach
Abnahme des Zählers.
TA
7. Abnahme eines Gartenwasserzählers
Nach der Installation des Gartenwasserzählers ist vom Antragsteller eine Abnahme durch einen Mitarbeiter des TAZV Vorharz zu veranlassen.
Die Abnahme kann unter der Telefonnummer 03944 9011-251 oder 03944 9011-252 vereinbart werden.
Das Antragsformular sowie die eventuell notwendige Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz sind bei der Abnahme des Zählers
dem Mitarbeiter des TAZV Vorharzes vollständig ausgefüllt zu übergeben.
Die Untermesseinrichtung erfasst ausschließlich die Wassermenge, die nicht in das öffentliche Abwassernetz abgeleitet wird. Die Messeinrichtung ist
durch den Kunden ordnungsgemäß zu sichern. Schäden, die an dem Gartenwasserzähler durch äußere Einwirkungen entstehen, z.B. Frost-, Schlag- bzw.
Lasteinwirkung, trägt der Kunde. Bei Beschädigung oder Verlust der Verplombung erfolgt die Abrechnung ohne Abwasserreduzierung. Aufwendungen
zur Erneuerung entfernter Plomben gehen zu Lasten des Kunden.
8. Dauer der Genehmigung
Die Genehmigung wird für die Dauer des Beglaubigungszeitraumes des Unterwasserzählers erteilt. Nach Ablauf der Beglaubigung der Zähleinrichtung ist
ein erneuter Antrag zu stellen und eine Abnahme zu veranlassen.
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