Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz Tränkestraße 10 • 38889 Blankenburg (Harz) Tel.: 03944 9011-0 • Fax: 03944 9011-23 Antrag Gartenwasserzähler Antrag zur Genehmigung des Einbaus von Wasserzählern Gartenbewässerung(1) (2) Befüllung Pool(1) (2) Ich / Wir beantrage(n) hiermit die Genehmigung zum Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers, über den ausschließlich der Wasserverbrauch zur Beregnung des Garten gemessen wird. Dieser Zähler wird nicht zur Abwasserberechnung herangezogen. 1. Antragsteller (bzw. Rechnungsempfänger) Name / Vorname PLZ / Ort Straße Telefon (privat) Telefon (dienstlich) rh a rz Kundennummer E-Mail Name / Vorname (falls abweichend vom Antragsteller) PLZ / Ort Vo 2. Verbrauchsstelle Straße Zählerstand: Zählernummer: Gartenwasserzähler Zählerstand: Zählernummer: TA ZV Hauptwasserzähler Die Montage wurde selbst durchgeführt. Die Montage wurde durch eine zugelassene Installationsfirma durchgeführt. Name und Adresse der Installationsfirma: Ort/Datum (1) (2) Unterschrift des Kunden Zutreffendes bitte ankreuzen! Nichtzutreffendes bitte streichen! Antrag Gartenwasserzähler Seite 1 von 2 3. Abnahme und Genehmigung im Auftrag des TAZV Vorharz Abnahme durchgeführt (durch TAZV auszufüllen) Ort/Datum Unterschrift Monteur TAZV Eingabe EDV (durch TAZV auszufüllen) Ort/Datum Unterschrift Bearbeiter/in TAZV 4. Gegenstand des Antrages rz Gegenstand des Antrages ist der Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers und die getrennte bzw. integrierte Abrechnung von Gartenwasser (Beregnungswasser). Der Antrag gilt für Eigenheimbewohner und Hausbesitzer, soweit sie eine zweite Messeinrichtung für Gartenwasser nutzen wollen. Voraussetzung ist die Nutzung eines Hauptzählers für die Trinkwasserversorgung und die Abrechnung mit Abwasser. rh a Als Gartenwasser (Beregnungswasser) werden nur Wassermengen bezeichnet, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen. Als Zähleinrichtungen werden nur Wasserzähler anerkannt, welche den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Sofern über den Gartenzähler auch die Mengen zur Befüllung eines Pools erfasst werden sollen, muss eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz vorliegen. Diese bescheinigt, dass das Wasser bei der Entleerung des Pools auf dem Grundstück versickert werden darf. Vo 5. Gebühr - Abnahme eines Gartenwasserzähler 33,00 Euro (brutto) 6. Abrechnung ZV Die Abrechnung der Verbrauchsmengen erfolgt einmal jährlich über die Hauptmesseinrichtung. Die mittels Untermesseinrichtung gemessene Trinkwassermenge geht nicht in die Abwasserberechnung ein. Die Absetzung der über den Gartenwasserzähler gemessenen Menge erfolgt erst nach Abnahme des Zählers. TA 7. Abnahme eines Gartenwasserzählers Nach der Installation des Gartenwasserzählers ist vom Antragsteller eine Abnahme durch einen Mitarbeiter des TAZV Vorharz zu veranlassen. Die Abnahme kann unter der Telefonnummer 03944 9011-251 oder 03944 9011-252 vereinbart werden. Das Antragsformular sowie die eventuell notwendige Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz sind bei der Abnahme des Zählers dem Mitarbeiter des TAZV Vorharzes vollständig ausgefüllt zu übergeben. Die Untermesseinrichtung erfasst ausschließlich die Wassermenge, die nicht in das öffentliche Abwassernetz abgeleitet wird. Die Messeinrichtung ist durch den Kunden ordnungsgemäß zu sichern. Schäden, die an dem Gartenwasserzähler durch äußere Einwirkungen entstehen, z.B. Frost-, Schlag- bzw. Lasteinwirkung, trägt der Kunde. Bei Beschädigung oder Verlust der Verplombung erfolgt die Abrechnung ohne Abwasserreduzierung. Aufwendungen zur Erneuerung entfernter Plomben gehen zu Lasten des Kunden. 8. Dauer der Genehmigung Die Genehmigung wird für die Dauer des Beglaubigungszeitraumes des Unterwasserzählers erteilt. Nach Ablauf der Beglaubigung der Zähleinrichtung ist ein erneuter Antrag zu stellen und eine Abnahme zu veranlassen. Drucken! Antrag Gartenwasserzähler Speichern! Löschen! Seite 2 von 2
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