Professur für Arbeitsrecht unter Mitvertretung des Privatrechts

 Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dekanat
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Professur für Arbeitsrecht unter Mitvertretung des Privatrechts Anforderungsprofil An der Universität Zürich hat das Arbeitsrecht eine lange Tradition: Es bildet einen wesentlichen Bestandteil der privat‐ und öffentlich‐rechtlichen Forschungsausrichtung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die neue Professur soll das Arbeitsrecht in seiner ganzen Breite abdecken, d.h. einerseits nach Sachgebieten (privatrechtliches Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht, öffentliches Arbeitsrecht, Recht der betrieblichen Mitwirkung, Datenschutzrecht, Gleichstellungsrecht usw.) und andererseits nach Rechtsquellen (Beschäftigung mit dem schweizerischen, ausländischen, europäischen und internationalen Arbeitsrecht) vollständig sein. In erster Linie werden einschlägig qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die eine Habilitation im Arbeitsrecht verfassen oder verfassen wollen, zur Bewerbung aufgefordert. Denkbar ist auch, dass eine bereits abgeschlossene Habilitation auf dem Gebiet des Arbeitsrechts oder aber einem anderen Gebiet vorliegt. In diesem Fall ist die Bereitschaft für ein Engagement im Arbeitsrecht nachzuweisen. Eingeladen sind schliesslich auch alle interessierten Kandidatinnen und Kandidaten, die einen besonderen Ausweis im Arbeits‐ oder Privatrecht (z.B. Praxis) vorlegen können. Die Einstufung erfolgt gemäss der Qualifikation der zu ernennenden Stelleninhaberin / des zu ernennenden Stelleninhabers. Die Professur ist auf drei Jahre befristet und als Teilzeitstelle ausgestaltet. Damit kann nach Freiwerden des Zürcher Lehrstuhls für Privat‐ und Arbeitsrecht von Prof. Dr. W. Portmann entschieden werden, inwieweit bzw. in welcher Form die Stellenprozente wieder zusammengeführt werden. Die Professur ist der Fachgruppe Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht zugeordnet. Die Bewerberin oder der Bewerber soll sich – nach Massgabe ihres Teilzeitpensums – aktiv in diese Fachgruppe einbringen. Daher werden Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung erwartet. Die Universität Zürich strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Forschung und Lehre an und fordert entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zur Bewerbung auf.