AGB - Sun Wohnmobile

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sehr geehrter Kunde, für die Anmietung eines Wohnmobils der Sun Mobile GmbH & Co. KG werden die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages zwischen der Sun Mobile GmbH & Co. KG (nachfolgend
"Vermieter" genannt) und Ihnen (nachfolgend „Mieter“ genannt).
Bußgeldbescheiden und sonstigen Gebühren wird zusätzlich zu
den entstandenen Kosten ein Verwaltungsmehraufwand
1.1 Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter
berechnet.
das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer gemäß
3.3 Alle Fahrzeuge des Vermieters sind durch die KRAVAGdieser AGB zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch insAllgemeine Versicherungs AG Kaskoversichert. Eine Insassenbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und
unfallversicherung, eine Fahrerschutzversicherung und ein
sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte.
Europaschutzbrief sind im Mietpreis inbegriffen.
1.2 Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils für 3.4 Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Reisemobils
durch den Mieter und endet mit Rücknahme des Reisemobils
private Zwecke. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistdurch die Mitarbeiter der Sun Mobile GmbH & Co. KG.
ungen und insbesondere keine Gesamtheit von ReiseleistDie Mietdauer berechnet sich nach angefangenen 24 Stunden ab
ungen.
der Übernahme durch den Mieter. Die Übergabe und die
1.3 Auf den Mietvertrag findet ausschließlich deutsches
Rückgabe des Reisemobils werden bei Vertragsabschluss
Recht Anwendung. Die gesetzlichen Bestimmungen über
vereinbart. Verspätete Übernahmen, die der Vermieter nicht zu
den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651a bis 651i. BGB
vertreten hat, berechtigen den Mieter nicht zur verspäteten
finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch indirekt Rückgabe. Ansprüche des Mieters entstehen dadurch nicht.
noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine
Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. 3.5 Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender
Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter
1.4 Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet.
Ansprüche wegen einer vom Mieter zur vertretenden verDie stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf
späteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter.
unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem.
3.6 Eine Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit
§545 BGB ist ausgeschlossen.
mindert den Mietpreis nicht.
1.5 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Alle zu3.7 Die Ausstattung der Mietfahrzeuge kann je nach Fahrzeug
sätzlichen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und
unterschiedlich sein. Der Mieter erhält spätestens bei der
dem Mieter bedürfen der Schriftform.
Übergabe des Mietfahrzeuges eine genaue Beschreibung des
Fahrzeuges.
2. Gesamtgewicht
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Fahrzeug- 4. Kündigung, Rücktritt
schein ein zulässiges Gesamtgewicht ausgewiesen ist. Das
4.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Eintritt des Mietzeitraums
Gesamtgewicht kann, je nach Fahrzeug, unterschiedlich
hoch sein. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das im vom Vertragsverhältnis zurückzutreten wenn schwerwiegende
Schäden am Fahrzeug vor Mietbeginn entstehen und nicht bis
Fahrzeugschein des Mietfahrzeuges ausgewiesene zuzur geplanten Übergabe behoben werden können und der
lässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
Vermieter unter zumutbaren Umständen nicht in der Lage ist, ein
geeignetes Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder zur Verfügung zu
3. Mietpreise, Berechnung, Mietdauer
stellen.
3.1 Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei
Der Vermieter ist verpflichtet den Mieter unverzüglich vom
Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste des Vermieters.
Schadenseintritt in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter muss in
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage. Die Mehrwertsteuer ist diesem Falle nicht für eventuelle Mehrkosten, für ein Ersatzin den Mietpreisen enthalten. Es gelten jeweils die Preise der fahrzeug eines anderen Anbieters aufkommen. Die bereits
in der Preisliste ausgewiesenen Saison, in die der gebuchte bezahlte Anzahlung wird in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen
Mietzeitraum fällt. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige
zurückerstattet.
Service-Pauschale berechnet, deren Höhe ebenfalls der bei
4.2 Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Die
Vertragsschluss gültigen Preisliste des Vermieters zu
Stornierung hat schriftlich per E-Mail oder Post zu erfolgen. Bei
entnehmen ist.
Rücktritt durch den Mieter wird folgende Entschädigung
3.2 Im Mietpreis ist eine Fahrtstrecke von 250 km für jeden (Stornogebühr) fällig:
Tag des Mietverhältnisses (Reisedauer) enthalten. Darüber
bis zu 50 Tage vor Übernahme:
25% des Mietpreises
hinaus zurückgelegte Strecken werden mit 0,35 € / km
vom 49. bis 15. Tag vor Übernahme: 50% des Mietpreises
berechnet.
ab 14. Tag:
80% des Mietpreises
3.3 Das Mietfahrzeug wird dem Mieter vollgetankt überam Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges:
geben und ist vollgetankt zurückgegeben. Alle Kosten,
95% des Mietpreises
abgesehen von normaler Abnutzung und Wartung, die durch
1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht
die Nutzung des Fahrzeugs entstehen, wie Kraftstoffkosten,
Mautgebühren, Parkgebühren, sonstige Abgaben und Gebühren als auch Bußgelder trägt der Mieter. Für Nachbearbeitungen wie Nachtanken oder die Bearbeitung von
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5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Der gesamte Rechnungsbetrag und die Kaution muss
spätestens bis zum 10ten Werktag vor Mietbeginn auf das im
Vertrag angegebene Konto des Vermieters gebührenfrei
eingegangen sein. Sofern der Mieter diese Frist überschreitet, ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden
und kann den Vertrag einseitig stornieren. In diesem Fall
sind durch den Mieter Stornogebühren gemäß Ziffer 4.2,
jedoch mindestens 100 Euro zu zahlen.
5.2 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 10 Werktage
bis zum Anmietdatum) werden Mietpreis und Kaution sofort
fällig.
5.3 Die Höhe der Kaution beträgt 250,00 Euro.Sie wird in
Absprache mit dem Mieter mit eventuell zusätzlich anfallenden Kosten verrechnet und der Restbetrag wird innerhalb
von 14 Tagen auf das Konto des Mieters durch den Vermieter überwiesen.
5.4 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des
Fahrzeuges durch den Vermieter innerhalb von 14 Tagen
erstattet.
6. Übergabe, Rücknahme
6.1 Bei der Übergabe des Mietfahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem der genaue Zustand des
Fahrzeuges festgehalten wird.
Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter in der
Übergabe-Station teilzunehmen. Der Vermieter kann die
Übergabe des Fahrzeuges verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des
Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus
resultierende Kosten zu tragen.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeuges
gemeinsam mit dem Vermieter eine abschließende Überprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird.
6.3 Das Mietfahrzeug ist innerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Zeit, jedoch spätestens bis 16:00 Uhr am letzten
Werktag der Mietzeit zurückzugeben. Erfolgt dies nicht,
verlängert sich der Mietvertrag bis zur nächsten Öffnung der
Mietstation, von Montag - Freitag um 08:00 Uhr. In diesem
Fall erfolgen die Fahrzeugbesichtigung und die Erstellung
des Rückgabeprotokolls durch den Vermieter erst zu Beginn
der Geschäftszeiten am nächst folgenden Werktag. Bis zur
Rücknahme des Fahrzeuges durch einen Mitarbeiter der
Mietstation haftet der Mieter für alle eventuellen Schäden am
Fahrzeug. Für Übergaben an Samstagen wird eine Zulage
von 45,00 € fällig. Übergaben an Sonn- und Feiertagen sind
grundsätzlich ausgeschlossen.
6.4 Fahrzeugübergaben erfolgen generell nach vorheriger
Vereinbarung. Übergabe- und Rücknahmetag werden
zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Std.
nicht oder nur aufgrund eines Verschuldens des Vermieters
überschritten werden.
6.5 Der Vermieter berechnet für die Endreinigung des
Wohnmobiles eine Pauschale gemäß der aktuellen
Preisliste. Der Mieter erhält bei Übergabe ein vollständig
gereinigtes Fahrzeug.
6.6 Der Abwassertank und die Toilettenkassette sind durch
den Mieter vollständig zu entleeren. Anderenfalls berechnet
der Vermieter für das Entleeren des Abwassertanks sowie
der Toilettenkassette, eine Entleerungspauschale gemäß der
aktuellen Preisliste.
6.7 Eine verspätete Übergabe des Fahrzeuges, die im Verschulden des Mieters liegt, mindert den Mietpreis nicht. Kann
der Vermieter die Übergabe des Fahrzeuges nicht zum
vorgesehenen Zeitpunkt sichern, ist er verpflichtet den Mieter
davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei
Verzögerungen bis zu 12 Stunden die im Verschulden des
Vermieters liegen reduziert sich der vereinbarte Mietpreis je
voller Stunde um 1/24 Tagesmiete. Bei Verzögerungen über 12
Stunden wird die Tagesmiete für diesen Tag nicht erhoben.
6.8 Sollte der Vermieter seiner Verpflichtung der Rücknahme des
Fahrzeuges zum vereinbarten Zeitpunkt nicht nachkommen, hat
der Mieter nach Ablauf einer Stunde das Recht das Fahrzeug auf
Kosten des Vermieters abzustellen und die Fahrzeugschlüssel in
den Briefkasten des Vermieters zu deponieren. In diesem Falle
gilt das Fahrzeug als rechtzeitig zurück gegeben.
In diesem Falle muss ein neuer Termin für die Rücknahme
vereinbart werden. Eine gemeinsame Rücknahme und das damit
verbundene Erstellen des Rücknahmeprotokolls ist verpflichtend.
7. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten
7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
 zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und
Fahrzeugtests
 zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder
sonst gefährlichen Stoffen
 zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch
wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe
bedroht sind
 zur Weitervermietung oder gewerblicher
Personenbeförderung
 für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch
hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu
nicht vorgesehenem Gelände.
7.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln
und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die
Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln,
die aus dem Bordhandbuch, der StVO, etc. entnehmbar sind,
zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und
Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter
verpflichtet sich, während des Mietzeitraumes regelmäßig zu
überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem
Zustand befindet.
7.3 Es sind maximal 2 weitere Fahrer neben dem Mieter
zulässig. Jeder Fahrer des Fahrzeuges muss mindestens 21
Jahre alt und seit wenigstens 2 Jahren im Besitz der für das
Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis (gemäß StVO und EURichtlinien) sein. Jeder Fahrer muss spätestens bei Übergabe
des Fahrzeuges bekannt gegeben werden, seinen gültigen
Führerschein und Personalausweis im Original vorlegen und im
Übergabeprotokoll eingetragen werden. Die zusätzlichen Fahrer
gelten als Erfüllungsgehilfen des Mieters.
7.4 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist verboten. Das
Mitnehmen von Haustieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung
zulässig, da das Mitnehmen von Haustieren, aus Rücksicht auf
Allergiker, auf bestimmte Fahrzeuge begrenzt ist. Wird ein
Haustier ohne vorherige Absprache in ein dafür nicht geeignetes
Fahrzeug mitgenommen oder wird in einem Fahrzeug geraucht,
hat der Vermieter das Recht, die Kaution einzubehalten und für
die Reinigung des Fahrzeuges zu verwenden. Der Restbetrag
wird erst nach vollständiger Beseitigung der Rauch- bzw.
Haustierspuren erstattet.
8. Verhalten bei Unfällen
8.1 Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die
Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird. Der Mieter hat
nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder
Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter (Telefonnummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens
jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
8.2 Alle relevanten Versicherungsunterlagen werden dem Mieter
bei der Übergabe des Fahrzeuges, in Kopie, übergeben.
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8.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen
Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht nebst
Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere
Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger
Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten
Fahrzeuge enthalten. Der Mieter trägt die Verantwortung,
dem Vermieter diesen Unfallbericht schnellstmöglich
zukommen zu lassen.
9. Auslandsfahrten
9.1 Auslandsfahrten innerhalb der Europäischen Union in
Europa (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Östereich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien,
Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Gibraltar,
Zypern) sowie Andorras, Guernseys, der Isle of Man,
Jerseys, Liechtensteins, Monacos, Norwegens, San Marino,
der Schweiz und dem Staat Vatikanstadt sind grundsätzlich
gestattet.
9.2 Fahrten außerhalb dieser Gebiete (auch Überseeterritorien, die zur EU gehören) müssen zusätzlich vereinbart
werden.
9.3 Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete (Hinweise des
Auswärtigen Amtes) sind grundsätzlich verboten.
Ausgenommen von dieser Klausel sind Fahrten, die mit
vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung des
Vermieters, durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung
der besonderen Gefahren und damit verbundener Sonderkosten, müssen hier, abweichend von der aktuellen Preisliste, individuelle Preise kalkuliert und vereinbart werden.
Stellt der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur
Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr.
1 BGB ausgeschlossen. Wird in diesem Fall vom Vermieter ein
Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und vom
Mieter akzeptiert, erstattet der Vermieter dem Mieter die Preisdifferenz zu dem vom Mieter im Voraus bereits geleisteten
Mietzins. Wenn der Vermieter kein geeignetes Ersatzfahrzeug
stellen kann, kann der Mietvertrag aufgehoben werden. Dem
Mieter wird der bereits bezahlte Mietzins, anteilig zurück erstattet. Für darüber hinaus gehende Forderungen haftet der
Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung
12.1 Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer
Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter
zu tragenden Selbstbeteiligung von 1000 Euro sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1000 Euro pro Schadensfall von der Haftung
freistellen.
12.2 Die Haftungsfreistellung aus Ziffer 12.1 entfällt, wenn der
Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
hat.
12.3 Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:
(a) wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter
Fahruntüchtigkeit verursacht wurden
(b) wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das
Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht
(c) wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziffer 8 bei
einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei
denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt
10. Mängel des Reisemobils
(d) wenn der Mieter sonstige Pflichten aus Ziffer 8 verletzt, es
10.1 Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die
sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Festvom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. stellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe
10.2 Der Vermieter haftet insbesondere nicht für die vom
(e) wenn Schäden auf einer nach Ziffer 7.1 verbotenen Nutzung
Mieter zu verantwortenden Mängel, die durch unsachgeberuhen
mäße Benutzung des Wohnmobils und dessen technischer
(f) wenn Schäden auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7.2
Einrichtungen herbeigeführt wurden.
beruhen
10.3 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Reisemobil
(g) wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer veruroder seiner Ausstattung hat der Mieter noch während der
sacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat
Mietzeit, unverzüglich, telefonisch oder per E-Mail gegen(h) wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzansprüche
abmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StVO Zeichen
aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen.
264) beruhen
(i) wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungs11. Reparaturen, Ersatzfahrzeug
bestimmungen beruhen
11.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs12.4 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis
von 50 Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit
13. Haftung des Vermieters, Verjährung
Einwilligung des Vermieters (Kostenvoranschlag), in Auftrag 13.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe
gegeben werden. Die Reparaturkosten übernimmt der
Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter
Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der
nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren
ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gem. Ziffer 12 Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für
für den Schaden haftet.
die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
11.2 Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur
ist (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für die
Erforderlichkeit einer Reparatur und lässt der Mieter diesen Fälle von Leistungshindernissen bei Vertragsschluss.
nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter
13.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsden Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemesausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produktsene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische
haftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur oder Feiertag bzw.
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit.
Wochenende), die die Reparatur verzögern, gehen dabei
13.3 Ansprüche, die nach Ziffer 13.1 nicht ausgeschlossen,
nicht zu Lasten des Vermieters.
sondern nur ihrem Umfang nach beschränkt wurden, ver-jähren
11.3 Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters
in einem Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von
zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemes- den den Anspruch begründenden Um-ständen und der Person
sen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der
des Schuldners. Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen,
Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
oder der Freiheit beruhen und solchen nach dem
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Produkthaftungsgesetz, verjähren Schadenersatzansprüche Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die
ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zustänUnkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an.
digen Behörden oder deren Bevollmächtigten für den Fall
erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat
bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt
14. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung,
14.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden,
seine persönlichen Daten speichert.
Nichtrückgabe des Fahrzeuges, Nichtmitteilung eines
technischen Defektes, Verkehrsverstößen u.ä.
14.2 Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein
berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn:

d
15. Gerichtsstand
ie bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen
15.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
Punkten unrichtig sind,
Mietvertrag ist Cloppenburg Gerichtsstand.

o
der das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24
16. Schlussbestimmungen
Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten
Mietzeit zurückgegeben wird,
16.1 Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen
dieser Geschäftsverbindungen

o
unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die
der Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren
anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen
geltend gemacht werden müssen,
Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck

o
in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften
der vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst
bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.
werden.
Sun Mobile GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7, 49696 Molbergen, Stand 05.09.2016
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