Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sehr geehrter Kunde, für die Anmietung eines Wohnmobils der Sun Mobile GmbH & Co. KG werden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages zwischen der Sun Mobile GmbH & Co. KG (nachfolgend "Vermieter" genannt) und Ihnen (nachfolgend „Mieter“ genannt). Bußgeldbescheiden und sonstigen Gebühren wird zusätzlich zu den entstandenen Kosten ein Verwaltungsmehraufwand 1.1 Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter berechnet. das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer gemäß 3.3 Alle Fahrzeuge des Vermieters sind durch die KRAVAGdieser AGB zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch insAllgemeine Versicherungs AG Kaskoversichert. Eine Insassenbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und unfallversicherung, eine Fahrerschutzversicherung und ein sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte. Europaschutzbrief sind im Mietpreis inbegriffen. 1.2 Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils für 3.4 Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Reisemobils durch den Mieter und endet mit Rücknahme des Reisemobils private Zwecke. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistdurch die Mitarbeiter der Sun Mobile GmbH & Co. KG. ungen und insbesondere keine Gesamtheit von ReiseleistDie Mietdauer berechnet sich nach angefangenen 24 Stunden ab ungen. der Übernahme durch den Mieter. Die Übergabe und die 1.3 Auf den Mietvertrag findet ausschließlich deutsches Rückgabe des Reisemobils werden bei Vertragsabschluss Recht Anwendung. Die gesetzlichen Bestimmungen über vereinbart. Verspätete Übernahmen, die der Vermieter nicht zu den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651a bis 651i. BGB vertreten hat, berechtigen den Mieter nicht zur verspäteten finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch indirekt Rückgabe. Ansprüche des Mieters entstehen dadurch nicht. noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. 3.5 Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter 1.4 Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Ansprüche wegen einer vom Mieter zur vertretenden verDie stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf späteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter. unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. 3.6 Eine Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit §545 BGB ist ausgeschlossen. mindert den Mietpreis nicht. 1.5 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Alle zu3.7 Die Ausstattung der Mietfahrzeuge kann je nach Fahrzeug sätzlichen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und unterschiedlich sein. Der Mieter erhält spätestens bei der dem Mieter bedürfen der Schriftform. Übergabe des Mietfahrzeuges eine genaue Beschreibung des Fahrzeuges. 2. Gesamtgewicht Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Fahrzeug- 4. Kündigung, Rücktritt schein ein zulässiges Gesamtgewicht ausgewiesen ist. Das 4.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Eintritt des Mietzeitraums Gesamtgewicht kann, je nach Fahrzeug, unterschiedlich hoch sein. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das im vom Vertragsverhältnis zurückzutreten wenn schwerwiegende Schäden am Fahrzeug vor Mietbeginn entstehen und nicht bis Fahrzeugschein des Mietfahrzeuges ausgewiesene zuzur geplanten Übergabe behoben werden können und der lässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Vermieter unter zumutbaren Umständen nicht in der Lage ist, ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder zur Verfügung zu 3. Mietpreise, Berechnung, Mietdauer stellen. 3.1 Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Der Vermieter ist verpflichtet den Mieter unverzüglich vom Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Schadenseintritt in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter muss in Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage. Die Mehrwertsteuer ist diesem Falle nicht für eventuelle Mehrkosten, für ein Ersatzin den Mietpreisen enthalten. Es gelten jeweils die Preise der fahrzeug eines anderen Anbieters aufkommen. Die bereits in der Preisliste ausgewiesenen Saison, in die der gebuchte bezahlte Anzahlung wird in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen Mietzeitraum fällt. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige zurückerstattet. Service-Pauschale berechnet, deren Höhe ebenfalls der bei 4.2 Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Die Vertragsschluss gültigen Preisliste des Vermieters zu Stornierung hat schriftlich per E-Mail oder Post zu erfolgen. Bei entnehmen ist. Rücktritt durch den Mieter wird folgende Entschädigung 3.2 Im Mietpreis ist eine Fahrtstrecke von 250 km für jeden (Stornogebühr) fällig: Tag des Mietverhältnisses (Reisedauer) enthalten. Darüber bis zu 50 Tage vor Übernahme: 25% des Mietpreises hinaus zurückgelegte Strecken werden mit 0,35 € / km vom 49. bis 15. Tag vor Übernahme: 50% des Mietpreises berechnet. ab 14. Tag: 80% des Mietpreises 3.3 Das Mietfahrzeug wird dem Mieter vollgetankt überam Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges: geben und ist vollgetankt zurückgegeben. Alle Kosten, 95% des Mietpreises abgesehen von normaler Abnutzung und Wartung, die durch 1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht die Nutzung des Fahrzeugs entstehen, wie Kraftstoffkosten, Mautgebühren, Parkgebühren, sonstige Abgaben und Gebühren als auch Bußgelder trägt der Mieter. Für Nachbearbeitungen wie Nachtanken oder die Bearbeitung von 1/4 5. Zahlungsbedingungen, Kaution 5.1 Der gesamte Rechnungsbetrag und die Kaution muss spätestens bis zum 10ten Werktag vor Mietbeginn auf das im Vertrag angegebene Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein. Sofern der Mieter diese Frist überschreitet, ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden und kann den Vertrag einseitig stornieren. In diesem Fall sind durch den Mieter Stornogebühren gemäß Ziffer 4.2, jedoch mindestens 100 Euro zu zahlen. 5.2 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 10 Werktage bis zum Anmietdatum) werden Mietpreis und Kaution sofort fällig. 5.3 Die Höhe der Kaution beträgt 250,00 Euro.Sie wird in Absprache mit dem Mieter mit eventuell zusätzlich anfallenden Kosten verrechnet und der Restbetrag wird innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Mieters durch den Vermieter überwiesen. 5.4 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges durch den Vermieter innerhalb von 14 Tagen erstattet. 6. Übergabe, Rücknahme 6.1 Bei der Übergabe des Mietfahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem der genaue Zustand des Fahrzeuges festgehalten wird. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter in der Übergabe-Station teilzunehmen. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen. 6.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeuges gemeinsam mit dem Vermieter eine abschließende Überprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird. 6.3 Das Mietfahrzeug ist innerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Zeit, jedoch spätestens bis 16:00 Uhr am letzten Werktag der Mietzeit zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, verlängert sich der Mietvertrag bis zur nächsten Öffnung der Mietstation, von Montag - Freitag um 08:00 Uhr. In diesem Fall erfolgen die Fahrzeugbesichtigung und die Erstellung des Rückgabeprotokolls durch den Vermieter erst zu Beginn der Geschäftszeiten am nächst folgenden Werktag. Bis zur Rücknahme des Fahrzeuges durch einen Mitarbeiter der Mietstation haftet der Mieter für alle eventuellen Schäden am Fahrzeug. Für Übergaben an Samstagen wird eine Zulage von 45,00 € fällig. Übergaben an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich ausgeschlossen. 6.4 Fahrzeugübergaben erfolgen generell nach vorheriger Vereinbarung. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Std. nicht oder nur aufgrund eines Verschuldens des Vermieters überschritten werden. 6.5 Der Vermieter berechnet für die Endreinigung des Wohnmobiles eine Pauschale gemäß der aktuellen Preisliste. Der Mieter erhält bei Übergabe ein vollständig gereinigtes Fahrzeug. 6.6 Der Abwassertank und die Toilettenkassette sind durch den Mieter vollständig zu entleeren. Anderenfalls berechnet der Vermieter für das Entleeren des Abwassertanks sowie der Toilettenkassette, eine Entleerungspauschale gemäß der aktuellen Preisliste. 6.7 Eine verspätete Übergabe des Fahrzeuges, die im Verschulden des Mieters liegt, mindert den Mietpreis nicht. Kann der Vermieter die Übergabe des Fahrzeuges nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt sichern, ist er verpflichtet den Mieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Verzögerungen bis zu 12 Stunden die im Verschulden des Vermieters liegen reduziert sich der vereinbarte Mietpreis je voller Stunde um 1/24 Tagesmiete. Bei Verzögerungen über 12 Stunden wird die Tagesmiete für diesen Tag nicht erhoben. 6.8 Sollte der Vermieter seiner Verpflichtung der Rücknahme des Fahrzeuges zum vereinbarten Zeitpunkt nicht nachkommen, hat der Mieter nach Ablauf einer Stunde das Recht das Fahrzeug auf Kosten des Vermieters abzustellen und die Fahrzeugschlüssel in den Briefkasten des Vermieters zu deponieren. In diesem Falle gilt das Fahrzeug als rechtzeitig zurück gegeben. In diesem Falle muss ein neuer Termin für die Rücknahme vereinbart werden. Eine gemeinsame Rücknahme und das damit verbundene Erstellen des Rücknahmeprotokolls ist verpflichtend. 7. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten 7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände. 7.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, die aus dem Bordhandbuch, der StVO, etc. entnehmbar sind, zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, während des Mietzeitraumes regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. 7.3 Es sind maximal 2 weitere Fahrer neben dem Mieter zulässig. Jeder Fahrer des Fahrzeuges muss mindestens 21 Jahre alt und seit wenigstens 2 Jahren im Besitz der für das Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis (gemäß StVO und EURichtlinien) sein. Jeder Fahrer muss spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges bekannt gegeben werden, seinen gültigen Führerschein und Personalausweis im Original vorlegen und im Übergabeprotokoll eingetragen werden. Die zusätzlichen Fahrer gelten als Erfüllungsgehilfen des Mieters. 7.4 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist verboten. Das Mitnehmen von Haustieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig, da das Mitnehmen von Haustieren, aus Rücksicht auf Allergiker, auf bestimmte Fahrzeuge begrenzt ist. Wird ein Haustier ohne vorherige Absprache in ein dafür nicht geeignetes Fahrzeug mitgenommen oder wird in einem Fahrzeug geraucht, hat der Vermieter das Recht, die Kaution einzubehalten und für die Reinigung des Fahrzeuges zu verwenden. Der Restbetrag wird erst nach vollständiger Beseitigung der Rauch- bzw. Haustierspuren erstattet. 8. Verhalten bei Unfällen 8.1 Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird. Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter (Telefonnummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 8.2 Alle relevanten Versicherungsunterlagen werden dem Mieter bei der Übergabe des Fahrzeuges, in Kopie, übergeben. 2/4 8.3 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht nebst Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter trägt die Verantwortung, dem Vermieter diesen Unfallbericht schnellstmöglich zukommen zu lassen. 9. Auslandsfahrten 9.1 Auslandsfahrten innerhalb der Europäischen Union in Europa (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Östereich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Gibraltar, Zypern) sowie Andorras, Guernseys, der Isle of Man, Jerseys, Liechtensteins, Monacos, Norwegens, San Marino, der Schweiz und dem Staat Vatikanstadt sind grundsätzlich gestattet. 9.2 Fahrten außerhalb dieser Gebiete (auch Überseeterritorien, die zur EU gehören) müssen zusätzlich vereinbart werden. 9.3 Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete (Hinweise des Auswärtigen Amtes) sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen von dieser Klausel sind Fahrten, die mit vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung des Vermieters, durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der besonderen Gefahren und damit verbundener Sonderkosten, müssen hier, abweichend von der aktuellen Preisliste, individuelle Preise kalkuliert und vereinbart werden. Stellt der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Wird in diesem Fall vom Vermieter ein Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und vom Mieter akzeptiert, erstattet der Vermieter dem Mieter die Preisdifferenz zu dem vom Mieter im Voraus bereits geleisteten Mietzins. Wenn der Vermieter kein geeignetes Ersatzfahrzeug stellen kann, kann der Mietvertrag aufgehoben werden. Dem Mieter wird der bereits bezahlte Mietzins, anteilig zurück erstattet. Für darüber hinaus gehende Forderungen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung 12.1 Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1000 Euro sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1000 Euro pro Schadensfall von der Haftung freistellen. 12.2 Die Haftungsfreistellung aus Ziffer 12.1 entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 12.3 Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen: (a) wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden (b) wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht (c) wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziffer 8 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt 10. Mängel des Reisemobils (d) wenn der Mieter sonstige Pflichten aus Ziffer 8 verletzt, es 10.1 Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Festvom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. stellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe 10.2 Der Vermieter haftet insbesondere nicht für die vom (e) wenn Schäden auf einer nach Ziffer 7.1 verbotenen Nutzung Mieter zu verantwortenden Mängel, die durch unsachgeberuhen mäße Benutzung des Wohnmobils und dessen technischer (f) wenn Schäden auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7.2 Einrichtungen herbeigeführt wurden. beruhen 10.3 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Reisemobil (g) wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer veruroder seiner Ausstattung hat der Mieter noch während der sacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat Mietzeit, unverzüglich, telefonisch oder per E-Mail gegen(h) wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzansprüche abmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StVO Zeichen aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. 264) beruhen (i) wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungs11. Reparaturen, Ersatzfahrzeug bestimmungen beruhen 11.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs12.4 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50 Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit 13. Haftung des Vermieters, Verjährung Einwilligung des Vermieters (Kostenvoranschlag), in Auftrag 13.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe gegeben werden. Die Reparaturkosten übernimmt der Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gem. Ziffer 12 Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für für den Schaden haftet. die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung 11.2 Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur ist (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für die Erforderlichkeit einer Reparatur und lässt der Mieter diesen Fälle von Leistungshindernissen bei Vertragsschluss. nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter 13.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsden Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemesausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produktsene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische haftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur oder Feiertag bzw. des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Wochenende), die die Reparatur verzögern, gehen dabei 13.3 Ansprüche, die nach Ziffer 13.1 nicht ausgeschlossen, nicht zu Lasten des Vermieters. sondern nur ihrem Umfang nach beschränkt wurden, ver-jähren 11.3 Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters in einem Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemes- den den Anspruch begründenden Um-ständen und der Person sen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der des Schuldners. Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. oder der Freiheit beruhen und solchen nach dem 3/4 Produkthaftungsgesetz, verjähren Schadenersatzansprüche Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zustänUnkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. digen Behörden oder deren Bevollmächtigten für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt 14. Speicherung und Weitergabe von Personendaten beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, 14.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, seine persönlichen Daten speichert. Nichtrückgabe des Fahrzeuges, Nichtmitteilung eines technischen Defektes, Verkehrsverstößen u.ä. 14.2 Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn: d 15. Gerichtsstand ie bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen 15.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Punkten unrichtig sind, Mietvertrag ist Cloppenburg Gerichtsstand. o der das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 16. Schlussbestimmungen Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, 16.1 Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen o unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die der Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen geltend gemacht werden müssen, Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck o in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften der vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart. werden. Sun Mobile GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7, 49696 Molbergen, Stand 05.09.2016 4/4
© Copyright 2025 ExpyDoc