Zustellung durch öffentl. Bekanntmachung

Bezirksverwaltungsbehörde
Allgemeine Bezirks- und
Gemeindeverwaltung
Retouren an MA II – Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung
Sachbearbeiter
Telefon
ÖFFENTLICHE
BEKANNTMACHUNG
Fax
E-Mail
Ort, Datum
Harald Zehenter
+43 (0) 512/5360-3219
+43 (0) 512/5360-1766
post.bezirks.gemeindeverwaltung
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 29.08.2016
nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 1 des Zustellgesetzes, BGBl.
geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 33/2013:
Zahl
Nr.II-BGV-04441e/2012
200/1982, zuletzt
Zl.:
MagIbk/3542/SB-TI/1167
Gemäß
§ 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz wird
bekannt
gegeben,
angeführtes
dass
Tier
als
das
nachstehend
Findling
der
Es
wird bekanntgegeben, dass
für Herrn
Karel MIKSOVIC, unbekannten Aufenthaltes in 6020
Bezirksverwaltungsbehörde
übergeben
wurde.
Innsbruck, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Stadt
Da der/die Besitzer dieses Tieres nicht bekannt
im Amt Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18,
ist/sind, ist das Tier im Sinne der maßgeblichen
3.Stock, Zimmer 3219, zur Behebung aufliegt.
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nach 4
Wochen als herrenlos anzusehen.
Für die Bürgermeisterin:
Zehenter
eh.
Nähere Auskünfte
unter 0512/5360/1035
( Zehenter )
H i n w e i s:
Findet sich der Empfänger zur Empfangnahme des Schriftstückes nicht ein, so gilt die Zustellung
als bewirkt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen
sind.
Öffentliche
Bekanntmachung.msg
Landeshauptstadt
Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe
Für die Bürgermeisterin: